Foto im Breitbildformat, auf der linken Seite sitzt Rechtsanwalt Jonas Meese, auf der rechten Seite sitzt Rechtsanwalt Alexander Schlüter, beide sind in Anzügen gekleidet, im Hintergrund eine holzvertäfelte WandFoto im quadratischen Format, auf der linken Seite sitzt Rechtsanwalt Jonas Meese, auf der rechten Seite sitzt Rechtsanwalt Alexander Schlüter, beide sind in Anzügen gekleidet, im Hintergrund eine holzvertäfelte Wand

Strafverteidigung

Für Ihre Zukunft   •   Für Ihren Ruf   •   Für Ihre Freiheit.

Unsere Fachbereiche:

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Allgemeines Strafrecht
  • Diebstahl, Betrug
  • Körperverletzung
  • Beleidigung, Verleumdung
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Geldwäsche
  • Unwissentliche Geldwäsche
  • Strafe bei Geldwäsche
  • Finanzagenten
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Jugendstrafrecht
  • Eintragung ins Erziehungsregister
  • Ablauf Jugendstrafverfahren
  • Umgang mit Jugendgerichtshilfe
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Verkehrsstrafrecht
  • Trunkenheit im Verkehr
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  • Gefährdung des Straßenverkehrs
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Betäubun­gsmittel
  • Cannabisgesetz
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Wirtschafts­strafrecht
  • Subventionsbetrug
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So verteidigen wir:

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1.

Erstberatung

Anzeige? Vorladung als Beschuldigter? Durchsuchung? Festnahme? Wir beraten Sie unkompliziert, unverbindlich und zeitnah über die jetzt folgenden Schritte und Ihre Optionen.

Dies geschieht in der Regel in einem persönlichen Online-Termin. Auf diese Weise können wir Ihnen sehr schnell einen Termin anbieten - unabhängig davon wo Sie sich gerade befinden. Sie benötigen hierzu nichts außer einem Endgerät (Computer oder Handy). Auf Wunsch erfolgt die Erstberatung auch telefonisch oder in unseren Räumlichkeiten. Die Erstberatung unterliegt der vollen anwaltlichen Verschwiegenheit.

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2.

Mandatierung

Wir einigen uns über die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit, insbesondere über die Kosten.

Sie erteilen uns eine anwaltliche Vollmacht für die Vertretung im Strafverfahren. Mit dieser können wir für Sie Akteneinsicht beantragen, Anträge stellen, Stellung nehmen und Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht führen.

3
3.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Wir fordern die Akte von der Staatsanwaltschaft zur Einsicht an. Nach Akteneinsicht werten wir die Ermittlungsakte aus. Wir geben Ihnen danach - falls möglich — eine genauere Prognose über Chancen und den möglichen Ausgang des Verfahrens.

Wir entwerfen eine Verteidigungsstrategie auf Basis der Akte. In der Regel wirken wir schriftlich auf eine Einstellung des Verfahrens hin. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle lohnt es sich, dies zu tun.

Im Erfolgsfall endet das Strafverfahren bereits an dieser Stelle - ohne Gerichtsverhandlung. Falls nötig, führen wir für Sie die Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft, z.B. über eine Einstellung gegen Auflagen.

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4.

Verteidigung im Zwischenverfahren

Gegebenenfalls werden wir auch im Zwischenverfahren für Sie tätig. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn zum Zeitpunkt unserer Mandatierung bereits eine Anklage erfolgt ist.

Die Erfolgschancen im Zwischenverfahren sind deutlich geringer als im Ermittlungsverfahren. Kontaktieren Sie uns daher immer sofort nach Erhalt einer Vorladung!

Dennoch ist es auch im Zwischenverfahren nicht zu spät - in vielen Fällen kann auch hier noch eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

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5.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Lässt sich eine öffentliche Hauptverhandlung nicht verhindern, vertreten wir Sie in der Gerichtsverhandlung und arbeiten mit vollem Einsatz für ein möglichst günstiges Ergebnis.

Idealerweise können wir einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Ist dies keine Option, kämpfen wir für ein möglichst mildes Ergebnis: Dies ist zum einen eine möglichst geringe Strafe oder die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Hierbei haben wir drohende Nebenfolgen (z.B. Eintragung ins Führungszeugnis, Entzug der Fahrerlaubnis, waffen-/jagdrechtliche Folgen, Verlust des Beamtenstatus) stets im Blick.

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6.

Verteidigung im Rechtsmittelverfahren

Ist ein Urteil aus erster Instanz nicht akzeptabel, verteidigen wir Sie auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren.

Wir verteidigen Sie auch, wenn Sie in der ersten Instanz ohne Verteidiger vor Gericht gegangen sind. Gleiches gilt, wenn Sie in erster Instanz anwaltlich vertreten waren, aber den Verteidiger wechseln möchten.

Das sagen unsere Mandanten:

Wir werden regelmäßig von unseren Mandanten über die Plattform Anwalt.de bewertet. Hier finden Sie die neusten Bewertungen:

Ihr Ansprechpartner:
Soforthilfe vom Anwalt

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Rechtsanwalt

Alexander Schlüter

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