Wer ist von einem Geldwäsche-Vorwurf betroffen?
Viele unserer Mandanten, die eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten, sind überrascht, da sie keine kriminellen Absichten hatten. Besonders oft betroffen sind:
- Menschen, die Geld weitergeleitet oder für andere abgehoben haben,
- Personen, die im Internet betrogen wurden, etwa durch Love Scamming,
- Menschen, die auf vermeintliche Jobangebote hereingefallen sind (sogenannte Finanzagenten)
- Inhaber, Verkäufer oder Käufer von Kryptowährungen
- Bankkunden, deren Konto nach Zahlungen an ein Online Casino wegen Geldwäsche gesperrt wurde.
In vielen dieser Fälle haben die Betroffenen unwissentlich Geldwäsche begangen. Auch ohne Vorsatz kann solches Verhalten zu einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche führen, wenn Ihnen Leichtfertigkeit vorgeworfen wird.
Was ist Geldwäsche?
Viele fragen sich: Was ist Geldwäsche überhaupt? Rechtlich gesehen bedeutet Geldwäsche, die Herkunft illegal erworbener Gegenstände zu verschleiern. Zu diesen „Gegenständen“ zählen:
- Bargeld,
- Bankguthaben, sogenanntes „Buchgeld“ bzw. Überweisungen,
- Kryptowährungen (mehr unter Krypto Geldwäsche),
- Sachwerte wie Autos oder Uhren.
Das „Waschen“ des Geldes erfolgt dabei in mehreren Schritten:
- Platzierung: Illegales Geld wird in den legalen Finanzkreislauf eingespeist (z.B. durch Einzahlung von Bargeld bei der Bank oder den Erwerb von Gegenständen)
- Verschleierung (Layering): Durch viele Transaktionen/Überweisungen soll die Spur des Geldes verwischt und die illegale Herkunft des Geldes verschleitert werden, z. B. durch Smurfing.
- Integration: Die Täter versuchen nun die Vermögenswerte (Geld, Firmenanteile, Immobilien), die nun nicht mehr mit den ursprünglichen Straftaten, durch die das Geld erlangt wurde, in Verbindung gebracht werden, "legal" für sich zu verwenden.
Wie funktioniert Geldwäsche im konkreten Fall?
Es gibt viele Varianten, wie organisiert agierende Gruppierungen Geldwäsche durchführen. Hierzu ein häufiges Beispiel aus unserer Praxis als Strafverteidiger:
- In den meisten der Fälle wird zunächst Geld durch eine Straftat (z.B. Betrug, Diebstahl oder Drogenhandel) generiert. So werden beispielsweise Menschen - in dem Glauben, einen Kaufpreis für eine gekaufte Sache zu bezahlen oder in Kryptowährungen zu investieren - durch diese Täuschung dazu gebracht, Geld an ein Konto zu überweisen.
- Zeitgleich wird eine andere Person unter einem Vorwand darum gebeten, diese Zahlungen auf ihrem Konto zu empfangen, weiterzuleiten oder abzuheben. Manchmal wird dies als Job getarnt und der Person erzählt, sie müsse Gelder weiterleiten und dürfe einen Teil des Geldes behalten (sogenannte Finanzagenten). In anderen Fällen wird eine Beziehung vorgespielt. Es heißt dann, das Geld stamme von einem Freund und soll weitergeleitet werden, damit die Person z.B. Flugtickets davon kaufen kann (sogenanntes Love Scamming).
- Das Geld aus der Vortat wird dann auf das Konto einer Person überwiesen, und ohne Kenntnis dieser Straftat abgehoben oder weitergeleitet.
- Die Drahtzieher haben das Geld aus der Vortat nun zur freien Verfügung und zwar ohne, dass das Geld oder die Straftat mit ihnen in Verbindung gebracht wird.
Die einzige Person, die am Ende mit ihrem Namen und der Kontonummer zurückverfolgt werden kann, ist die Person, die das Geld weitergeleitet hat. Diese Person erhält dann eine Vorladung der Polizei wegen Geldwäsche oder wegen Betrugs.
Welche Strafe droht bei Geldwäsche?
§ 261 StGB droht für Geldwäsche eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren - in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren an. Zusätzlich droht die Einziehung des erlangten oder weitergeleiteten Geldes, auch wenn die beschuldigte Person dies nicht mehr beseitzt.
Besonders heikel: Geldwäsche setzt nicht voraus, dass die Person vorsätzlich oder absichtlich handelt. Selbst wer nicht weiß, dass es sich um illegales Geld handelt, kann sich wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar machen, wenn er unwissentlich Geldwäsche begeht.
Wie soll ich auf eine Vorladung wegen Geldwäsche reagieren?
Wenn Sie eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten, sollten Sie:
- Keine Aussage bei der Polizei machen,
- Sofort anwaltlichen Beistand suchen,
- Keine Unterlagen oder Kontodaten ohne Rücksprache herausgeben.
Schon früh kann ein Strafverteidiger darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt wird – insbesondere im Ermittlungsverfahren. Mehr dazu unter: Vorladung von der Polizei - Was soll ich tun?
Warum anwaltlicher Beistand im Ermittlungsverfahren so wichtig ist
Im Ermittlungsverfahren entscheidet sich, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Ein versierter Strafverteidiger kann
- Akteneinsicht beantragen,
- entlastende Umstände vortragen,
- Beweismittel kritisch überprüfen,
- und eine Einstellung anregen, z. B. wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt oder wegen Geringfügigkeit
Insbesondere bei leichtfertiger Geldwäsche ist das Ziel häufig eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis.
Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.
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