Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die vor allem Unternehmen, Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte und Berater:innen betreffen.
Ermittlungsverfahren entstehen häufig nicht aus "klassisch" kriminellem Verhalten, sondern aus komplexen Abläufen, unklaren Zuständigkeiten, Zeitdruck und fehlerhaften internen Prozessen. Gleichzeitig sind die Folgen erheblich: strafrechtliche Sanktionen, Reputationsschäden, berufsrechtliche Konsequenzen und finanzielle Rückforderungen.
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Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht
Wir verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – mit wirtschaftlichem Sachverstand, strategischer Beratung und Durchblick in komplexen Ermittlungsverfahren. Ein frühzeitiges Eingreifen im Ermittlungsverfahren ist dabei häufig entscheidend, um das Verfahren diskret und effektiv zu steuern.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die für Unternehmen besonders relevanten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts:
Subventionsbetrug
Fehler in Fördermittelanträgen, mangelnde Dokumentation oder zweckwidrige Verwendung können schnell zu Strafverfahren führen. Schon leichtfertige Falschangaben sind strafbar.
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Kapitalanlagebetrug
Irreführende Angaben bei Investitionsmodellen oder Fehlberatung können strafrechtliche Konsequenzen haben – für Geschäftsführung ebenso wie für Vermittlung.
Untreue
Der Vorwurf betrifft häufig interne Verantwortliche, die Vermögen pflichtwidrig verwalten. Besonders sensibel im Unternehmens- und Vereinskontext, aber auch Vermietungen und Treuhänder sind von diesem Vorwurf mitunter betroffen.
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Bestechung & Bestechlichkeit
Korruptionsvorwürfe im geschäftlichen Umfeld sind komplex und reputationssensibel. Es droht ein Eintragung ins Korruptionsregister und damit der Verlust der Möglichkeit, staatliche Aufträge zu erlangen.
Vorteilsannahme & -gewährung
Bereits das Annehmen oder Gewähren von Vorteilen kann strafbar sein – unabhängig davon, ob tatsächlich Einfluss genommen wurde.
Steuerhinterziehung
Ein Klassiker im Wirtschaftsstrafrecht: unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt, Gestaltungsmissbrauch oder Fehler in der Buchhaltung.
Insolvenzverschleppung
Geschäftsführer stehen schnell im Fokus, wenn ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wird.
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Bankrott
Im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen stehen Maßnahmen wie Mittelverschiebungen, versäumte Buchführung oder Vermögensverschleierung im Fokus.
Strafverfahren: Anwalt einschalten
Wir unterstützen Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Unternehmenskontext. Rechtsanwalt Schlüter ist neben seiner juristischen Ausbildung auch studierter Betriebswirt und ausgebildeter Bankkaufmann und verfügt daher über ausgeprägtes Zahlenverständnis und betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen. Rechtsanwalt Meese war bereits im Rahmen seiner Ausbildung für eine überregionale Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht tätig.
Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.
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