Alexander Schlüter
01.04.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Wirtschafts­strafrecht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wirtschaftsstrafverfahren treffen Unternehmen und Geschäftsführer häufig ohne Vorsatz, sondern aufgrund komplexer Abläufe, interner Kommunikationsfehler oder unklarer Zuständigkeiten.
  • Die Folgen können erheblich sein: strafrechtliche Sanktionen, Rückforderungen, berufsrechtliche Konsequenzen und Reputationsrisiken.
  • Eine frühzeitige Verteidigung ist entscheidend, um Verfahren diskret zu steuern, zu entlasten und im Idealfall ohne öffentliche Verhandlung zu beenden.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Zu diesem Gebiet gehören die folgenden Themen:

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Inhaltsverzeichnis

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die vor allem Unternehmen, Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte und Berater:innen betreffen.

Ermittlungsverfahren entstehen häufig nicht aus "klassisch" kriminellem Verhalten, sondern aus komplexen Abläufen, unklaren Zuständigkeiten, Zeitdruck und fehlerhaften internen Prozessen. Gleichzeitig sind die Folgen erheblich: strafrechtliche Sanktionen, Reputationsschäden, berufsrechtliche Konsequenzen und finanzielle Rückforderungen.

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Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht

Wir verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – mit wirtschaftlichem Sachverstand, strategischer Beratung und Durchblick in komplexen Ermittlungsverfahren. Ein frühzeitiges Eingreifen im Ermittlungsverfahren ist dabei häufig entscheidend, um das Verfahren diskret und effektiv zu steuern.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die für Unternehmen besonders relevanten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts:

Subventionsbetrug

Fehler in Fördermittelanträgen, mangelnde Dokumentation oder zweckwidrige Verwendung können schnell zu Strafverfahren führen. Schon leichtfertige Falschangaben sind strafbar.

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Kapitalanlagebetrug

Irreführende Angaben bei Investitionsmodellen oder Fehlberatung können strafrechtliche Konsequenzen haben – für Geschäftsführung ebenso wie für Vermittlung.

Untreue

Der Vorwurf betrifft häufig interne Verantwortliche, die Vermögen pflichtwidrig verwalten. Besonders sensibel im Unternehmens- und Vereinskontext, aber auch Vermietungen und Treuhänder sind von diesem Vorwurf mitunter betroffen.

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Bestechung & Bestechlichkeit

Korruptionsvorwürfe im geschäftlichen Umfeld sind komplex und reputationssensibel. Es droht ein Eintragung ins Korruptionsregister und damit der Verlust der Möglichkeit, staatliche Aufträge zu erlangen.

Vorteilsannahme & -gewährung

Bereits das Annehmen oder Gewähren von Vorteilen kann strafbar sein – unabhängig davon, ob tatsächlich Einfluss genommen wurde.

Steuerhinterziehung

Ein Klassiker im Wirtschaftsstrafrecht: unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt, Gestaltungsmissbrauch oder Fehler in der Buchhaltung.

Insolvenzverschleppung

Geschäftsführer stehen schnell im Fokus, wenn ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wird.

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Bankrott

Im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen stehen Maßnahmen wie Mittelverschiebungen, versäumte Buchführung oder Vermögensverschleierung im Fokus.

Strafverfahren: Anwalt einschalten

Wir unterstützen Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Unternehmenskontext. Rechtsanwalt Schlüter ist neben seiner juristischen Ausbildung auch studierter Betriebswirt und ausgebildeter Bankkaufmann und verfügt daher über ausgeprägtes Zahlenverständnis und betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen. Rechtsanwalt Meese war bereits im Rahmen seiner Ausbildung für eine überregionale Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht tätig.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Was kostet die Verteidigung in einem Wirtschaftsstrafverfahren?

Im Wirtschaftsstrafrecht arbeiten wir überwiegend mit Honorarvereinbarungen auf Stundensatzbasis, weil Art und Umfang der Tätigkeit zu Beginn nicht klar vorhersehbar sind. Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz, informieren laufend über den Aufwand und die nächsten Schritte und unterstützen Sie bei der Einholung einer Deckungszusage Ihrer D&O-Versicherung, sofern eine solche besteht. In vielen Fällen übernehmen diese Versicherungen einen erheblichen Teil der Verteidigungskosten.

Wer übernimmt im Wirtschaftsstrafrecht die Kosten meiner Verteidigung?

Bei einem Anteil der Fälle übernehmen die betroffenen Unternehmen die Kosten der Verteidigung von Organen und leitenden Angestellten. Bei Mitgliedern des Vorstands bzw. der Geschäftsführung bestehen zudem häufig D&O-Versicherungen, die Verteidigungskosten innerhalb der versicherten Summe übernehmen.

In einigen Fällen übernehmen private Rechtsschutzversicherungen auch die Kosten der Verteidigung, oftmals allerdings nur anteilig.

Sprechen Sie uns hierauf direkt bei unserer Mandatierung an, damit wir eine Deckungsanfrage stellen können und Sie bereits frühzeitig einen Überblick über die zu tragenden Kosten haben.

Kann ein Strafverteidiger schon im Ermittlungsverfahren etwas erreichen?

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist das Ermittlungsverfahren der entscheidende Hebel. Durch Akteneinsicht, die Aufarbeitung interner Prozesse, Abstimmung mit Bewilligungsstellen oder Behörden und die Präsentation entlastender Unterlagen lassen sich viele Verfahren geräuschlos einstellen, bevor eine öffentliche Hauptverhandlung überhaupt in Betracht kommt.

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