Jonas Meese
18.02.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Jugendstrafrecht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 - 18 Jahren und unter bestimmten Umständen (z.B. bei Reifeverzögerungen) auch für Heranwachsende bis 21 Jahre.
  • Ziel des Jugendstrafrechts ist nicht Strafe, sondern Erziehung. Die Strafen aus dem Strafgesetzbuch finden daher keine Anwendung.
  • Mögliche Sanktionen sind Erziehungsmaßregeln, Jugendarrest oder im schlimmsten Fall eine Jugendstrafe.
  • Häufig können Verfahren ohne eine Gerichtsverhandlung eingestellt werden. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann gezielt auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken.
  • Wenn Sie oder Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei erhalten, sollten Sie das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen – am besten ein spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht.
  • Die Jugendgerichtshilfe wirkt im gesamten Verfahren mit. Sie gibt Einschätzungen zur Persönlichkeit des Jugendlichen und Vorschläge für erzieherische Maßnahmen ab.
Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende

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Inhaltsverzeichnis

Was ist das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Es kommt zur Anwendung, wenn der Beschuldigte zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt ist. Für Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) kommt es ebenfalls zur Anwendung, wenn die Persönlichkeit des Beschuldigten, Entwicklungsverzögerungen oder das Tatbild dafür sprechen.

Im Zentrum steht nicht die Strafe, sondern die erzieherische Einwirkung. Ziel ist es, eine erneute Straffälligkeit des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu vermeiden. Deshalb ist das Spektrum der Maßnahmen breiter und flexibler als im Strafgesetzbuch. Die Strafen des Strafgesetzbuchs finden grundsätzlich keine Anwendung.

Einzelheiten zur Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts finden Sie in unserem Beitrag: Für wen gilt das Jugendstrafrecht? Dort wird unter anderem die Frage "Ab wann ist man strafmündig?" ausführlich beantwortet.

Warum ist ein Anwalt für Jugendstrafrecht so wichtig?

Gerade im Jugendstrafrecht kann ein Verfahren mit fundierter Argumentation oder proaktiver Gestaltung von erzieherischer Einwirkung (z.B. durch Schadenswiedergutmachung oder erzieherische Gespräche) ohne Gerichtsverhandlung beendet werden. Wer jedoch nach einer Vorladung von der Polizei unvorbereitet zur Vernehmung erscheint, riskiert nicht nur eine schlechtere Ausgangsposition, sondern unter Umständen auch nachteilige Konsequenzen für Schule, Ausbildung und Zukunft.

Ein erfahrener Anwalt im Jugendstrafrecht kann bereits im Ermittlungsverfahren eingreifen und den Jugendlichen nach Akteneinsicht über alle Möglichkeiten beraten, um die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens zu erhöhen. Die Auswertung der Ermittlungsergebnisse und die Interessen des Jugendlichen sind entscheidend für die Wahl der besten Strategie.

Eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe kann in bestimmten Fällen von Vorteil sein. Dies gilt z.B. bei schlechter Beweislage. Dies sollte jedoch mit einem Anwalt für Strafrecht abgestimmt werden.

Typische Sanktionen im Jugendstrafrecht

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) kennt eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten, die je nach Schwere der Tat und Persönlichkeit des Jugendlichen gewählt werden. Zu den häufigsten zählen:

  • Erziehungsmaßregeln (z.B. Sozialstunden, Gespräche mit einer Jugendhilfeeinrichtung, Drogenberatungsgespräche, Soziale Trainingskurse etc.)
  • Zuchtmittel wie der Jugendarrest (bis zu vier Wochen)
  • Die eigentliche Jugendstrafe (Freiheitsentzug ab sechs Monaten)

Wie die Sanktionen konkret aussehen, erklärt unser Beitrag zu den Sanktionen im Jugendstrafrecht, der insbesondere die Unterschiede zwischen Jugendstrafe, Jugendarrest und Freizeitarrest eingehend erläutert und auf die Frage „Was ist Jugendarrest?“ eingeht.

Ablauf des Jugendstrafverfahrens

Das Verfahren im Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Es beginnt in der Regel mit einer Strafanzeige oder einem Hinweis bei der Polizei. Bereits jetzt wird die Jugendgerichtshilfe – in Hamburg auch „Jugendhilfe im Strafverfahren“ genannt – eingeschaltet, die Informationen über die familiäre und soziale Situation des Jugendlichen sammelt (meistens über ein persönliches Gespräch).

Nach einer Vorladung sollte keinesfalls ohne rechtliche Beratung bei der Polizei ausgesagt werden. Das gilt auch dann, wenn der Jugendliche „nichts zu verbergen“ hat und unschuldig ist – jedes Wort kann später gegen ihn verwendet werden und die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens verringern.

In vielen Fällen kann das Verfahren bereits jetzt im sogenannten Diversionsverfahren eingestellt werden. Dies ist z.B. möglich nach einem erzieherischen Gespräch, einem Täter-Opfer-Ausgleich oder nach Erfüllung von bestimmten Auflagen.

In anderen Fällen kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Hier kann weiter für eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch gekämpft werden. Sollten Sie eine Anklage erhalten, entwickeln wir gemeinsam eine Strategie - individuell nach Auswertung der Beweismittel und mit Fokus auf Ihre Interessen.

Den vollständigen Ablauf schildert unser Beitrag Ablauf des Jugendstrafverfahrens, in dem auch auf eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe, die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleich und die Frage „Was passiert nach einer Strafanzeige?“ eingegangen wird.

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Rolle der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist eine staatliche Stelle, die im gesamten Verfahren involviert ist – von der ersten polizeilichen Befragung bis zur Gerichtsverhandlung. Im Rahmen dessen lädt sie den Jugendlichen/Heranwachsenden zu einem Gespräch ein, das grundsätzlich freiwillig ist. Auf Grundlage des Gesprächs liefert sie dem Gericht eine Einschätzung zur Persönlichkeit und Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden. Vor Gericht macht sie Vorschläge für erzieherisch sinnvolle Sanktionen.

Eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe eröffnet im Einzelfall Chancen. Auch dann, wenn Sie unschuldig sind. Erst recht aber, wenn die Beweislage nachteilig ist. Ob dies der Fall ist, sollte mit einem Anwalt für Jugendstrafrecht besprochen werden. Es ist jedenfalls unverzichtbar, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten.

Auch wenn die Jugendgerichtshilfe offiziell neutral ist, sollte man sich als Beschuldigter oder Elternteil nicht darauf verlassen, dass sie die Interessen des Jugendlichen/Heranwachsenden vertritt. Sie unterstützt die Jugendlichen nicht dabei, ihre Unschuld zu beweisen oder einen Freispruch zu erzielen. Umso wichtiger ist die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht, der die Rechte des Jugendlichen einseitig und konsequent durchsetzt.

Inhalt des Erziehungsregisters

Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz werden in der Regel nicht ins Bundeszentralregister aufgenommen, sondern in ein separates Erziehungsregister. Trotzdem können sie für den Jugendlichen spürbare Folgen haben – etwa bei Bewerbungen für bestimmte Ausbildungsberufe.

Unser Beitrag zu den Eintragungen im Erziehungsregister erklärt, wann welche Maßnahme ins Register eingetragen wird und wie lange diese eingetragen bleibt.

Fazit – Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend

Ein Verfahren im Jugendstrafrecht ist keine Bagatelle. Schon eine polizeiliche Vorladung sollte ernst genommen werden. Eltern und Jugendliche sind gut beraten, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht einzuschalten, um Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen und langfristige negative Folgen zu vermeiden.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Was bedeutet die Vorladung als Beschuldigter für mein Kind rechtlich?

Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Ihr Kind ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Polizei geht davon aus, dass ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Es handelt sich also nicht um eine bloße Zeugenladung – Ihr Kind steht im Fokus der Ermittlungen.

Muss mein Kind der polizeilichen Vorladung folgen oder können wir eine Vernehmung ablehnen?

Nein, Ihr Kind muss der Vorladung durch die Polizei nicht folgen. Es besteht keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen – auch nicht für Jugendliche. Im Gegenteil: Ohne vorherige anwaltliche Beratung raten wir grundsätzlich davon ab, zur Polizei zu gehen.

Ist es sinnvoll, dass mein Kind zur Polizei geht, bevor wir mit einem Anwalt gesprochen haben?

Nein. Eine unüberlegte Aussage kann das gesamte Verfahren negativ beeinflussen. In der frühen Phase des Verfahrens kann ein Anwalt für Jugendstrafrecht durch Akteneinsicht genau prüfen, was der Vorwurf und wie die Beweislage ist. Danach können wir gemeinsam eine fundierte Entscheidung treffen.

Welche Rechte hat mein Kind als Beschuldigter im Jugendstrafverfahren?

Ihr Kind hat das Recht zu schweigen, das Recht auf anwaltlichen Beistand und das Recht auf ein faires Verfahren. Zudem gelten im Jugendstrafrecht besondere Schutzvorschriften, die auf Erziehung und soziale Integration abzielen. Wir setzen die Rechte Ihres Kindes durch.

Kann mein Kind sich strafbar machen, wenn es zur Polizei geht und etwas Falsches sagt?

Ja. Auch Jugendliche können sich durch eine falsche Aussage (z. B. durch eine falsche Verdächtigung anderer, nicht aber durch bloßes Lügen als Beschuldigter) strafbar machen. Deshalb ist anwaltliche Beratung vor jedem Gespräch mit der Polizei unerlässlich.

Wie gehen Sie als Strafverteidiger in einem solchen Fall vor?

Als erfahrener Anwalt im Jugendstrafrecht in Hamburg beantragen wir sofort Akteneinsicht und analysieren sorgfältig die Sach- und Rechtslage. Danach entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, eine Einstellung im Ermittlungsverfahren zu erreichen, wenn möglich ohne Hauptverhandlung.

Sollte mein Kind schweigen oder sich zur Sache äußern?

In aller Regel ist Schweigen zunächst die beste Verteidigung. Ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, prüfen wir nach Akteneinsicht. Eine frühzeitige Aussage ohne juristische Einordnung birgt erhebliche Risiken.

Ist es ratsam, dass mein Kind eine schriftliche Stellungnahme abgibt?

Auch das sollte nur nach anwaltlicher Prüfung erfolgen. Eine unbedachte schriftliche Einlassung kann später gegen Ihr Kind verwendet werden. Besser ist es, zunächst zu schweigen und die Verteidigung strategisch aufzubauen.

Welche Unterlagen benötigen Sie von uns, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen?

Hilfreich sind die Vorladung, ggf. vorhandene Schriftstücke der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sowie alle Informationen, die Sie über den Vorfall oder beteiligte Personen haben. Den Rest klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Können wir durch Kooperation mit der Polizei die Situation verbessern oder verschlechtern?

Kooperation kann in Einzelfällen sinnvoll sein, ist aber ohne rechtliche Beratung gefährlich. Gut gemeinte Aussagen können missverstanden werden. Oft ist es klüger, erst einmal zu schweigen und dann gemeinsam mit einem Anwalt für Strafrecht das weitere Vorgehen abzustimmen.

Wie läuft ein Jugendstrafverfahren typischerweise ab?

Nach der Strafanzeige folgen polizeiliche Ermittlungen. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Es kann zu einer Diversionsmaßnahme kommen (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich) oder – bei schwerwiegenden Vorwürfen – zu einem Gerichtsverfahren. Mehr dazu unter Ablauf des Jugendstrafvefahrens.

Welche Rolle spielt das Jugendamt in diesem Verfahren?

Das Jugendamt ist über die JUGENDGERICHTSHILFE eingebunden. Es informiert das Gericht über die persönliche Entwicklung des Jugendlichen und spricht Empfehlungen für mögliche Sanktionen aus. Eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe kann sich positiv auswirken, sollte jedoch mit einem Anwalt für Strafrecht abgestimmt werden.

Welche Konsequenzen drohen meinem Kind im schlimmsten Fall?

Im schwersten Fall kann eine Jugendstrafe in einer Jugendstrafanstalt verhängt werden. Häufiger sind jedoch mildere Sanktionen wie Jugendarrest, Auflagen oder Sozialstunden. Entscheidend ist die individuelle Verteidigungsstrategie.

Kann es sein, dass die Anzeige ohne weitere Folgen eingestellt wird?

Ja. Gerade im Jugendstrafrecht besteht die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung, z.B. mangels hinreichenden Tatverdachts oder nach §§ 45, 47 JGG. Ziel unserer Verteidigung ist es, möglichst früh eine Einstellung zu erreichen – im besten Fall vor Anklageerhebung.

Wie lange dauert so ein Verfahren im Durchschnitt?

Je nach Komplexität zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Wird Anklage erhoben, kann sich das Verfahren entsprechend verlängern. In vielen Fällen kann durch frühzeitige anwaltliche Intervention eine schnellere Einstellung erreicht werden.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Elternteil im Strafverfahren meines Kindes?

Als Sorgeberechtigte werden Sie über wesentliche Schritte informiert. Sie dürfen Ihr Kind begleiten und unterstützen. Gleichzeitig sollten Sie nichts unternehmen, was seine Verteidigung gefährdet – insbesondere keine Aussagen „im Namen des Kindes“ gegenüber Polizei oder Dritten.

Muss ich bei polizeilichen oder gerichtlichen Terminen dabei sein?

Bei gerichtlichen Terminen besteht für Erziehungsberechtigte in der Regel Anwesenheitspflicht. Bei polizeilichen Vernehmungen können Sie dabei sein. Wir empfehlen aber dringend, diese Termine nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung bzw. ohne anwaltlichen Beistand wahrzunehmen.

Dürfen wir als Eltern für unser Kind Aussagen machen oder Entscheidungen treffen?

Nein. Ihr Kind ist Beschuldigter mit eigenen Rechten. Auch wenn Sie das Beste für Ihr Kind wollen, sollten Sie keine eigenmächtigen Aussagen treffen. Wir beraten Sie umfassend, wie Sie Ihr Kind am besten schützen und unterstützen.

Was kann ich tun, um mein Kind jetzt bestmöglich zu unterstützen?

Sorgen Sie für Ruhe, vermeiden Sie Schuldzuweisungen, sammeln Sie alle relevanten Informationen und wenden Sie sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist jetzt besonders wichtig.

Gibt es Maßnahmen, um die langfristigen Folgen (z. B. Eintrag im Führungszeugnis) zu vermeiden?

Ja. Viele Sanktionen im Jugendstrafrecht werden nicht ins Bundeszentralregister aufgenommen. Eintragungen erfolgen meist nur bei schwereren Strafen. Auch das Erziehungsregister spielt hier eine Rolle. Wir beraten Sie, wie sich negative Folgen vermeiden oder begrenzen lassen.

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