Jonas Meese
29.01.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Jugendstrafrecht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 - 18 Jahren und unter bestimmten Umständen (z.B. bei Reifeverzögerungen) auch für Heranwachsende bis 21 Jahre.
  • Ziel des Jugendstrafrechts ist nicht Strafe, sondern Erziehung. Die Strafen aus dem Strafgesetzbuch finden daher keine Anwendung.
  • Mögliche Sanktionen sind Erziehungsmaßregeln, Jugendarrest oder im schlimmsten Fall eine Jugendstrafe.
  • Häufig können Verfahren ohne eine Gerichtsverhandlung eingestellt werden. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann gezielt auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken.
  • Wenn Sie oder Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei erhalten, sollten Sie das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen – am besten ein spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht.
  • Die Jugendgerichtshilfe wirkt im gesamten Verfahren mit. Sie gibt Einschätzungen zur Persönlichkeit des Jugendlichen und Vorschläge für erzieherische Maßnahmen ab.
Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende

Zu diesem Gebiet gehören die folgenden Themen:

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Inhaltsverzeichnis

Was ist das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Es kommt zur Anwendung, wenn der Beschuldigte zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt ist. Für Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) kommt es ebenfalls zur Anwendung, wenn die Persönlichkeit des Beschuldigten, Entwicklungsverzögerungen oder das Tatbild dafür sprechen.

Im Zentrum steht nicht die Strafe, sondern die erzieherische Einwirkung. Ziel ist es, eine erneute Straffälligkeit des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu vermeiden. Deshalb ist das Spektrum der Maßnahmen breiter und flexibler als im Strafgesetzbuch. Die Strafen des Strafgesetzbuchs finden grundsätzlich keine Anwendung.

Einzelheiten zur Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts finden Sie in unserem Beitrag: Für wen gilt das Jugendstrafrecht? Dort wird unter anderem die Frage "Ab wann ist man strafmündig?" ausführlich beantwortet.

Warum ist ein Anwalt für Jugendstrafrecht so wichtig?

Gerade im Jugendstrafrecht kann ein Verfahren mit fundierter Argumentation oder proaktiver Gestaltung von erzieherischer Einwirkung (z.B. durch Schadenswiedergutmachung oder erzieherische Gespräche) ohne Gerichtsverhandlung beendet werden. Wer jedoch nach einer Vorladung von der Polizei unvorbereitet zur Vernehmung erscheint, riskiert nicht nur eine schlechtere Ausgangsposition, sondern unter Umständen auch nachteilige Konsequenzen für Schule, Ausbildung und Zukunft.

Ein erfahrener Anwalt im Jugendstrafrecht kann bereits im Ermittlungsverfahren eingreifen und den Jugendlichen nach Akteneinsicht über alle Möglichkeiten beraten, um die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens zu erhöhen. Die Auswertung der Ermittlungsergebnisse und die Interessen des Jugendlichen sind entscheidend für die Wahl der besten Strategie.

Eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe kann in bestimmten Fällen von Vorteil sein. Dies gilt z.B. bei schlechter Beweislage. Dies sollte jedoch mit einem Anwalt für Strafrecht abgestimmt werden.

Typische Sanktionen im Jugendstrafrecht

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) kennt eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten, die je nach Schwere der Tat und Persönlichkeit des Jugendlichen gewählt werden. Zu den häufigsten zählen:

  • Erziehungsmaßregeln (z.B. Sozialstunden, Gespräche mit einer Jugendhilfeeinrichtung, Drogenberatungsgespräche, Soziale Trainingskurse etc.)
  • Zuchtmittel wie der Jugendarrest (bis zu vier Wochen)
  • Die eigentliche Jugendstrafe (Freiheitsentzug ab sechs Monaten)

Wie die Sanktionen konkret aussehen, erklärt unser Beitrag zu den Sanktionen im Jugendstrafrecht, der insbesondere die Unterschiede zwischen Jugendstrafe, Jugendarrest und Freizeitarrest eingehend erläutert und auf die Frage „Was ist Jugendarrest?“ eingeht.

Ablauf des Jugendstrafverfahrens

Das Verfahren im Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Es beginnt in der Regel mit einer Strafanzeige oder einem Hinweis bei der Polizei. Bereits jetzt wird die Jugendgerichtshilfe – in Hamburg auch „Jugendhilfe im Strafverfahren“ genannt – eingeschaltet, die Informationen über die familiäre und soziale Situation des Jugendlichen sammelt (meistens über ein persönliches Gespräch).

Nach einer Vorladung sollte keinesfalls ohne rechtliche Beratung bei der Polizei ausgesagt werden. Das gilt auch dann, wenn der Jugendliche „nichts zu verbergen“ hat und unschuldig ist – jedes Wort kann später gegen ihn verwendet werden und die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens verringern.

In vielen Fällen kann das Verfahren bereits jetzt im sogenannten Diversionsverfahren eingestellt werden. Dies ist z.B. möglich nach einem erzieherischen Gespräch, einem Täter-Opfer-Ausgleich oder nach Erfüllung von bestimmten Auflagen.

In anderen Fällen kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Hier kann weiter für eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch gekämpft werden. Sollten Sie eine Anklage erhalten, entwickeln wir gemeinsam eine Strategie - individuell nach Auswertung der Beweismittel und mit Fokus auf Ihre Interessen.

Den vollständigen Ablauf schildert unser Beitrag Ablauf des Jugendstrafverfahrens, in dem auch auf eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe, die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleich und die Frage „Was passiert nach einer Strafanzeige?“ eingegangen wird.

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Rolle der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist eine staatliche Stelle, die im gesamten Verfahren involviert ist – von der ersten polizeilichen Befragung bis zur Gerichtsverhandlung. Im Rahmen dessen lädt sie den Jugendlichen/Heranwachsenden zu einem Gespräch ein, das grundsätzlich freiwillig ist. Auf Grundlage des Gesprächs liefert sie dem Gericht eine Einschätzung zur Persönlichkeit und Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden. Vor Gericht macht sie Vorschläge für erzieherisch sinnvolle Sanktionen.

Eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe eröffnet im Einzelfall Chancen. Auch dann, wenn Sie unschuldig sind. Erst recht aber, wenn die Beweislage nachteilig ist. Ob dies der Fall ist, sollte mit einem Anwalt für Jugendstrafrecht besprochen werden. Es ist jedenfalls unverzichtbar, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten.

Auch wenn die Jugendgerichtshilfe offiziell neutral ist, sollte man sich als Beschuldigter oder Elternteil nicht darauf verlassen, dass sie die Interessen des Jugendlichen/Heranwachsenden vertritt. Sie unterstützt die Jugendlichen nicht dabei, ihre Unschuld zu beweisen oder einen Freispruch zu erzielen. Umso wichtiger ist die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht, der die Rechte des Jugendlichen einseitig und konsequent durchsetzt.

Inhalt des Erziehungsregisters

Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz werden in der Regel nicht ins Bundeszentralregister aufgenommen, sondern in ein separates Erziehungsregister. Trotzdem können sie für den Jugendlichen spürbare Folgen haben – etwa bei Bewerbungen für bestimmte Ausbildungsberufe.

Unser Beitrag zu den Eintragungen im Erziehungsregister erklärt, wann welche Maßnahme ins Register eingetragen wird und wie lange diese eingetragen bleibt.

Fazit – Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend

Ein Verfahren im Jugendstrafrecht ist keine Bagatelle. Schon eine polizeiliche Vorladung sollte ernst genommen werden. Eltern und Jugendliche sind gut beraten, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht einzuschalten, um Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen und langfristige negative Folgen zu vermeiden.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Was bedeutet die Vorladung als Beschuldigter für mein Kind rechtlich?

Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Ihr Kind ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Polizei geht davon aus, dass ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Es handelt sich also nicht um eine bloße Zeugenladung – Ihr Kind steht im Fokus der Ermittlungen.

Muss mein Kind der polizeilichen Vorladung folgen oder können wir eine Vernehmung ablehnen?

Nein, Ihr Kind muss der Vorladung durch die Polizei nicht folgen. Es besteht keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen – auch nicht für Jugendliche. Im Gegenteil: Ohne vorherige anwaltliche Beratung raten wir grundsätzlich davon ab, zur Polizei zu gehen.

Ist es sinnvoll, dass mein Kind zur Polizei geht, bevor wir mit einem Anwalt gesprochen haben?

Nein. Eine unüberlegte Aussage kann das gesamte Verfahren negativ beeinflussen. In der frühen Phase des Verfahrens kann ein Anwalt für Jugendstrafrecht durch Akteneinsicht genau prüfen, was der Vorwurf und wie die Beweislage ist. Danach können wir gemeinsam eine fundierte Entscheidung treffen.

Welche Rechte hat mein Kind als Beschuldigter im Jugendstrafverfahren?

Ihr Kind hat das Recht zu schweigen, das Recht auf anwaltlichen Beistand und das Recht auf ein faires Verfahren. Zudem gelten im Jugendstrafrecht besondere Schutzvorschriften, die auf Erziehung und soziale Integration abzielen. Wir setzen die Rechte Ihres Kindes durch.

Kann mein Kind sich strafbar machen, wenn es zur Polizei geht und etwas Falsches sagt?

Ja. Auch Jugendliche können sich durch eine falsche Aussage (z. B. durch eine falsche Verdächtigung anderer, nicht aber durch bloßes Lügen als Beschuldigter) strafbar machen. Deshalb ist anwaltliche Beratung vor jedem Gespräch mit der Polizei unerlässlich.

Wie gehen Sie als Strafverteidiger in einem solchen Fall vor?

Als erfahrener Anwalt im Jugendstrafrecht in Hamburg beantragen wir sofort Akteneinsicht und analysieren sorgfältig die Sach- und Rechtslage. Danach entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, eine Einstellung im Ermittlungsverfahren zu erreichen, wenn möglich ohne Hauptverhandlung.

Sollte mein Kind schweigen oder sich zur Sache äußern?

In aller Regel ist Schweigen zunächst die beste Verteidigung. Ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, prüfen wir nach Akteneinsicht. Eine frühzeitige Aussage ohne juristische Einordnung birgt erhebliche Risiken.

Ist es ratsam, dass mein Kind eine schriftliche Stellungnahme abgibt?

Auch das sollte nur nach anwaltlicher Prüfung erfolgen. Eine unbedachte schriftliche Einlassung kann später gegen Ihr Kind verwendet werden. Besser ist es, zunächst zu schweigen und die Verteidigung strategisch aufzubauen.

Welche Unterlagen benötigen Sie von uns, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen?

Hilfreich sind die Vorladung, ggf. vorhandene Schriftstücke der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sowie alle Informationen, die Sie über den Vorfall oder beteiligte Personen haben. Den Rest klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Können wir durch Kooperation mit der Polizei die Situation verbessern oder verschlechtern?

Kooperation kann in Einzelfällen sinnvoll sein, ist aber ohne rechtliche Beratung gefährlich. Gut gemeinte Aussagen können missverstanden werden. Oft ist es klüger, erst einmal zu schweigen und dann gemeinsam mit einem Anwalt für Strafrecht das weitere Vorgehen abzustimmen.

Wie läuft ein Jugendstrafverfahren typischerweise ab?

Nach der Strafanzeige folgen polizeiliche Ermittlungen. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Es kann zu einer Diversionsmaßnahme kommen (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich) oder – bei schwerwiegenden Vorwürfen – zu einem Gerichtsverfahren. Mehr dazu unter Ablauf des Jugendstrafvefahrens.

Welche Rolle spielt das Jugendamt in diesem Verfahren?

Das Jugendamt ist über die JUGENDGERICHTSHILFE eingebunden. Es informiert das Gericht über die persönliche Entwicklung des Jugendlichen und spricht Empfehlungen für mögliche Sanktionen aus. Eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe kann sich positiv auswirken, sollte jedoch mit einem Anwalt für Strafrecht abgestimmt werden.

Welche Konsequenzen drohen meinem Kind im schlimmsten Fall?

Im schwersten Fall kann eine Jugendstrafe in einer Jugendstrafanstalt verhängt werden. Häufiger sind jedoch mildere Sanktionen wie Jugendarrest, Auflagen oder Sozialstunden. Entscheidend ist die individuelle Verteidigungsstrategie.

Kann es sein, dass die Anzeige ohne weitere Folgen eingestellt wird?

Ja. Gerade im Jugendstrafrecht besteht die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung, z.B. mangels hinreichenden Tatverdachts oder nach §§ 45, 47 JGG. Ziel unserer Verteidigung ist es, möglichst früh eine Einstellung zu erreichen – im besten Fall vor Anklageerhebung.

Wie lange dauert so ein Verfahren im Durchschnitt?

Je nach Komplexität zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Wird Anklage erhoben, kann sich das Verfahren entsprechend verlängern. In vielen Fällen kann durch frühzeitige anwaltliche Intervention eine schnellere Einstellung erreicht werden.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Elternteil im Strafverfahren meines Kindes?

Als Sorgeberechtigte werden Sie über wesentliche Schritte informiert. Sie dürfen Ihr Kind begleiten und unterstützen. Gleichzeitig sollten Sie nichts unternehmen, was seine Verteidigung gefährdet – insbesondere keine Aussagen „im Namen des Kindes“ gegenüber Polizei oder Dritten.

Muss ich bei polizeilichen oder gerichtlichen Terminen dabei sein?

Bei gerichtlichen Terminen besteht für Erziehungsberechtigte in der Regel Anwesenheitspflicht. Bei polizeilichen Vernehmungen können Sie dabei sein. Wir empfehlen aber dringend, diese Termine nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung bzw. ohne anwaltlichen Beistand wahrzunehmen.

Dürfen wir als Eltern für unser Kind Aussagen machen oder Entscheidungen treffen?

Nein. Ihr Kind ist Beschuldigter mit eigenen Rechten. Auch wenn Sie das Beste für Ihr Kind wollen, sollten Sie keine eigenmächtigen Aussagen treffen. Wir beraten Sie umfassend, wie Sie Ihr Kind am besten schützen und unterstützen.

Was kann ich tun, um mein Kind jetzt bestmöglich zu unterstützen?

Sorgen Sie für Ruhe, vermeiden Sie Schuldzuweisungen, sammeln Sie alle relevanten Informationen und wenden Sie sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist jetzt besonders wichtig.

Gibt es Maßnahmen, um die langfristigen Folgen (z. B. Eintrag im Führungszeugnis) zu vermeiden?

Ja. Viele Sanktionen im Jugendstrafrecht werden nicht ins Bundeszentralregister aufgenommen. Eintragungen erfolgen meist nur bei schwereren Strafen. Auch das Erziehungsregister spielt hier eine Rolle. Wir beraten Sie, wie sich negative Folgen vermeiden oder begrenzen lassen.

Termin für Erstberatung

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Ablauf Jugendstraf­verfahren

Wie läuft ein Strafverfahren gegen Jugendliche ab?

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Ziel ist nicht die Strafe, sondern die Erziehung des Jugendlichen. Es gelten daher andere Regeln für den Ablauf des Strafverfahrens und auch für die Sanktionen:

Anwendungsbereich

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren kommt es ebenfalls zur Anwendung, wenn Reifeverzögerungen vorliegen und/oder die Tat jugendtypisch ist. Mehr dazu unter "Für wen gilt Jugendstrafrecht?".

Erzieherischer Gedanke

Während Erwachsene mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen müssen, sieht das Jugendstrafrecht mildere und erzieherische Maßnahmen vor, z.B. Sozialstunden, Auflagen, Verwarnungen oder die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Bei schweren Vorwürfen oder im Wiederholungsfall drohen jedoch Arrest und Jugendstrafe.

Jugendgerichtshilfe

An Jugendstrafverfahren ist die Jugendgerichtshilfe beteiligt. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Einschätzung über den Entwicklungsgrad des Jugendlichen/Heranwachsenden abzugeben und gegebenenfalls erforderliche erzieherische Maßnahmen vorzuschlagen.

Was passiert nach einer Strafanzeige im Jugendstrafrecht?

Die zentrale Frage vieler Eltern und Jugendlicher lautet: Was passiert nach einer Strafanzeige?

1. Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Nach Eingang der Strafanzeige leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Der Jugendliche/Heranwachsende wird regelmäßig als Beschuldigter vorgeladen. Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht, um die Rechte des Jugendlichen/Heranwachsenden zu wahren und unbedachte Aussagen zu vermeiden.

2. Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Die Polizei übermittelt ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob das Verfahren eingestellt wird, weil kein Tatverdacht besteht, oder ob Anklage erhoben werden soll. Daneben besteht die Möglichkeit, das Verfahren gegen Auflagen und erzieherische Maßnahmen einzustellen.

Je früher ein Anwalt für Jugendstrafrecht eingeschaltet wird, desto besser lässt sich eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln und gestalten. Ziel ist es, durch fundierte Argumentation und Gestaltung eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – möglichst ohne Verhandlung vor Gericht und ohne Eintrag ins Erziehungsregister. Wir beraten Sie ganzheitlich über Ihre Möglichkeiten.

3. Hauptverhandlung im Jugendstrafverfahren

Sollte die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht annehmen und einer Einstellung des Verfahrens nicht zustimmen, wird sie Anklage erheben. In diesem Fall findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. Auch hier ist die Jugendgerichtshilfe anwesend und es wird über mögliche Sanktionen verhandelt.

Vor Gericht sollte ein Jugendlicher oder Heranwachsender keinesfalls allein erscheinen. Mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts im Jugendstrafrecht kann eine individuelle Strategie für einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens entwickelt und durchgesetzt werden. Wir stehen vor Gericht an Ihrer Seite.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist eine zentrale Institution im Jugendstrafverfahren. Sie wird vom Jugendamt gestellt und begleitet das Strafverfahren von Anfang an.

Rolle der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe soll dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine Einschätzung zur Persönlichkeit, dem sozialen Umfeld und zur Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden geben. Sie nimmt daher frühzeitig Kontakt mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden auf. Dies erfolgt oft bereits nach der ersten Vorladung durch die Polizei. Vor der Teilnahme an diesem Gespräch sollte Rücksprache mit einem Strafverteidiger gehalten werden, um frühzeitig die Verteidigungsstrategie zu gestalten.

Jugendgerichtshilfe: Gesprächsablauf

Das Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe erfolgt freiwillig, kann jedoch – je nach Fall – von Vorteil sein. Inhaltlich werden folgende Aspekte thematisiert:

  • Kindheit und Elternhaus
  • Gewalterfahrungen
  • Fluchterfahrung
  • Familiäre und schulische Situation (aktuell und zur vermeintlichen Tatzeit)
  • Freizeitverhalten
  • Drogen- oder Alkoholkonsum
  • Einstellung zur vermeintlichen Tat
  • Bereitschaft zur Wiedergutmachung (z.B. im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs)
  • Zukunftsperspektiven

Die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe kann erheblichen Einfluss darauf haben, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Wenn die Beweislage unklar oder nachteilig ist, empfiehlt sich daher regelmäßig eine Teilnahme. Aber auch, wenn Sie unschuldig sind, kann eine Teilnahme von Vorteil sein. Ein Anwalt für Jugendstrafrecht kann Sie optimal auf das Gespräch vorbereiten. Melden Sie sich bei uns, sobald Sie ein Schreiben von der Jugendgerichtshilfe erhalten.

Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht

Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Erledigung von Strafverfahren bietet der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren, bei dem sich “Täter” und “Opfer” unter Vermittlung einer neutralen Stelle begegnen. Ziel ist es, den Konflikt zu klären und eine Wiedergutmachung zu erreichen, zum Beispiel durch:

  • Entschuldigung / Verantwortungsübernahme
  • Schadensersatz oder Schmerzensgeld
  • Gemeinnützige Arbeit

Vorteile des Täter-Opfer-Ausgleichs

Wenn der Vorwurf zutrifft, kann ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Das wird im Jugendstrafrecht ausdrücklich gefördert, denn der TOA unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein des Jugendlichen/Heranwachsenden und wirkt sich in der Regel positiv auf die Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gericht aus.

Täter-Opfer-Ausgleich: Nachteile

Auch wenn der TOA viele Vorteile bietet, gibt es potenzielle Nachteile:

  • Der Jugendliche muss die Tat faktisch eingestehen. Bei unschuldigen Mandanten oder bei einer Beweislage, die einen Freispruch ermöglicht, kommt der TOA daher nicht in Betracht.
  • Es kann emotional belastend sein, dem Opfer gegenüberzutreten.
  • Die Einigung muss freiwillig und ernsthaft erfolgen. Die erfolglose Durchführung eines TOA kann sich nachteilig auf die Beurteilung des Gerichts auswirken.

Wir können bewerten, ob der Täter-Opfer-Ausgleich in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist und unterstützen Sie bei Organisation und Vorbereitung.

Der Ablauf des Jugendstrafverfahrens bietet viele Möglichkeiten, das Verfahren ohne eine Verurteilung zu beenden. Wichtig ist, dass sich Jugendliche und Eltern frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht wenden. Dieser kann rechtzeitig Einfluss nehmen, z. B. durch:

  • Aufklärung über und Durchsetzung von Beschuldigtenrechten
  • Vorbereitung auf Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe und Vermittlung von sozialen Angeboten (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich oder Sozialtraining)
  • Akteneinsicht
  • Bewertung der Beweislage und Durchsetzung einer Verfahrenseinstellung
  • Verteidigung vor Gericht
  • Prüfung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision oder Beschwerde)

Gerade im Jugendstrafrecht zeigt sich: Wer frühzeitig professionell handelt, hat die besten Chancen auf einen diskreten, außergerichtlichen Abschluss des Verfahrens.

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View Eintragung im Erziehungsregister

Eintragung im Erziehungsregister

Was wird im Erziehungsregister eingetragen?

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist das Erziehungsregister?

Das Erziehungsregister ist ein Sonderregister innerhalb des Bundeszentralregisters. Es wurde speziell für jugendstrafrechtliche Entscheidungen geschaffen und ist in § 60 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt. Ziel des Registers ist es, erzieherisch wirksame Maßnahmen zu dokumentieren, ohne den Jugendlichen auf Dauer zu belasten.

Im Unterschied zum Bundeszentralregister oder Führungszeugnis hat das Erziehungsregister eine ausschließlich interne Funktion: Es ist nur für bestimmte Behörden einsehbar, etwa für Jugendgerichte oder Jugendämter.

Welche Entscheidungen werden im Erziehungsregister eingetragen?

Eingetragen werden alle jugendstrafrechtlichen Entscheidungen, bei denen der Jugendliche nicht freigesprochen wurde. Dazu zählen:

  • Erziehungsmaßregeln (z.B. Teilnahme an sozialen Trainingskursen)
  • Zuchtmittel (z.B. Verwarnung oder Auflagen)
  • Einstellung des Verfahrens nach Jugendgerichtsgesetz
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe

Mehr zu den verschiedenen Sanktionen im Jugendstrafrecht.

Wie lange bleiben Eintragungen im Erziehungsregister bestehen?

Eintragungen im Erziehungsregister werden in der Regel mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Löschung zu beantragen, wenn die Sanktion vollstreckt ist und kein öffentliches Interesse besteht.

Wird das Erziehungsregister im Führungszeugnis sichtbar?

Nein. Eintragungen im Erziehungsregister tauchen nicht im Führungszeugnis auf, das man z.B. bei der Bewerbung um eine Ausbildung oder einen Job vorlegen muss. Selbst Eintragungen im Bundeszentralregister erscheinen unter bestimmten Voraussetzungen nicht im Führungszeugnis. Gerade bei Jugendlichen wird so verhindert, dass ein einmaliges Fehlverhalten die berufliche Zukunft dauerhaft belastet.

Unterschied zwischen Erziehungsregister, Bundeszentralregister und Führungszeugnis

Zwischen den Registern bestehen folgende Unterschiede:

Registertyp Erziehungsregister Bundeszentralregister Führungszeugnis
Inhalt Jugendgerichtliche Entscheidungen Alle strafrechtlichen Entscheidungen Auszug aus dem Bundeszentralregister
Einsicht durch Jugendgerichte, Jugendämter Gerichte, Staatsanwaltschaften Privatpersonen, Arbeitgeber
Zweck Erzieherische Steuerung Strafverfolgung, Justizinformation Information für Dritte

Was bedeutet das für die Zukunft meines Kindes?

Eine Eintragung im Erziehungsregister ist zunächst nur eine interne Information für die Justiz. Insoweit kann sie als Vorbelastung gewertet werden, sollte es zu weiteren Verfahren kommen.

Sie hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf Bewerbungen oder schulische Laufbahnen. Zukünftige Arbeitgeber können aber ein Führungszeugnis verlangen. Einige Behörden bekommen im Bewerbungsprozess darüber hinaus Einsicht in das gesamte Zentralregister (z.B. für Bewerbungen bei der Polizei).

Das bedeutet: Gerade bei Heranwachsenden zwischen 18-21 Jahren sollte die Anwendung von Jugendstrafrecht durchgesetzt werden, um eine Eintragung im Führungszeugnis zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht kann hier entscheidend unterstützen.

Vermeidung von Eintragungen: professionelle Verteidigung im Jugendstrafverfahren

Je früher Sie Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger aufnehmen, desto besser können Sie Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen. Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor es zu einer Eintragung im Erziehungsregister oder im Führungszeugnis kommt.

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View Für wen gilt Jugendstrafrecht?

Für wen gilt Jugendstrafrecht?

Wann Jugendstrafrecht Anwendung findet

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Ab wann ist man strafmündig?

Eine Kernfrage im Jugendstrafrecht lautet: Ab wann ist man strafmündig?
Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Das bedeutet: Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie gelten als schuldunfähig. Erst ab dem 14. Geburtstag prüft die Justiz, ob ein Jugendlicher das Unrecht seiner Tat erkennen konnte und nach dieser Einsicht handeln konnte.

Jugendliche (14–18 Jahre)

Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht in jedem Fall. Ist das Alter unbekannt oder lässt sich nicht nachweisen, werden in der Regel Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Alters eingeholt.

Heranwachsende (18–21 Jahre)

Bei Heranwachsenden ist die Anwendung von Jugendstrafrecht von entscheidender Bedeutung für den weiteren Ablauf des Verfahrens, denn das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Im Mittelpunkt steht nicht die Bestrafung, sondern die erzieherische Einwirkung auf die beschuldigte Person. Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts werden in unseren Beiträgen Sanktionen im Jugendstrafrecht und Ablauf im Jugendstrafverfahren erläutert.

Im Einzelfall kann das Gericht entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Maßgeblich ist, ob der Heranwachsende nach seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder ob es sich um eine „jugendtypische Tat“ handelt.

Beispiel: Ein 19-Jähriger begeht im Rahmen einer Mutprobe eine Sachbeschädigung. Hier könnte das Gericht Jugendstrafrecht anwenden.

Entscheidend für die Entscheidung des Gerichts ist der Bericht der Jugendgerichtshilfe. Wenn Sie eine Einladung zu einem Gespräch erhalten, sollten Sie sich daher vorher von einem Anwalt für Strafrecht beraten lassen.

Kinder unter 14 Jahren

Für Kinder unter 14 Jahren gilt das Strafrecht nicht. Auf die Frage Ab wann ist man strafmündig? lautet die Antwort: Ab 14 Jahren. Alles darunter fällt nicht in den Anwendungsbereich des Strafrechts. Stattdessen können Jugendämter oder Familiengerichte eingreifen.

Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist stark vom Erziehungsgedanken geprägt. Während es im Erwachsenenstrafrecht vor allem um Schuld und Strafe geht, soll das Jugendstrafrecht den Jugendlichen erziehen, damit er künftig keine Straftaten mehr begeht.
Die Unterschiede zeigen sich im gesamten Ablauf des Jugendstrafverfahrens und bei den möglichen Sanktionen.

Fazit

Die Frage Für wen gilt das Jugendstrafrecht? ist schnell beantwortet: Für Jugendliche ab 14 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende bis 21 Jahre. Entscheidend ist jedoch nicht nur das Alter, sondern auch die persönliche Entwicklung und die Art der vorgeworfenen Tat. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier entscheidend helfen, die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Sanktionen im Jugendstrafrecht

Alles über Maßregeln, Arrest und Jugendstrafe

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
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Was sind Sanktionen im Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht verfolgt ein anderes Ziel als das Erwachsenenstrafrecht: Erziehung statt Strafe. Dementsprechend sehen die Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) eine Vielzahl an Reaktionen auf jugendstrafrechtliches Fehlverhalten vor. Diese hängen von der Schwere der Tat, der Persönlichkeit des Jugendlichen und seinen Lebensumständen ab. Die Strafen des Strafgesetzbuchs finden keine Anwendung. Typische Sanktionen im Jugendstrafrecht sind:

  • Erziehungsmaßregeln
  • Zuchtmittel
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe

Diese Sanktionen können kombiniert werden. Welche Maßnahme in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall und von dem Verhalten des Jugendlichen/Heranwachsenden im Verfahren ab. Die Verteidigungsstrategie sollte daher frühzeitig mit einem Anwalt für Jugendstrafrecht abgestimmt werden. Mehr Informationen zum allgemeinen Verfahrensablauf finden Sie unter: Ablauf Jugendstrafverfahren.

Die Jugendstrafe

Die schärfste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe. Dabei handelt es sich um eine Freiheitsstrafe, die in einer Jugendstrafanstalt vollzogen wird.

Voraussetzungen:

  • Schwere der Schuld (aufgrund der charakterlichen Haltung, Persönlichkeit und Tatmotivation) oder
  • schädliche Neigungen des Jugendlichen (sog. Störung in der Persönlichkeitsentwicklung, die zu weiteren erheblichen Straftaten führen würde)

Dauer:

Die Mindestdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer fünf Jahre (in besonders schweren Fällen zehn Jahre). Die Jugendstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Jugendliche oder Heranwachsende auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird.

Die Jugendstrafe ist besonders einschneidend. Umso wichtiger ist eine fachkundige Verteidigung durch einen Anwalt für Jugendstrafrecht, um eine Jugendstrafe im Ernstfall zu vermeiden. Mehr zur Systematik des Jugendstrafverfahrens unter Jugendstrafrecht.

Was ist Jugendarrest?

Jugendarrest ist ein sogenanntes Zuchtmittel. Er soll kurzfristig wirken, aber keine langfristigen Folgen wie eine Jugendstrafe entfalten. Der Arrest kann auf verschiedene Weise ausgestaltet sein:

  • Freizeitarrest (ein bis zwei Wochenenden)
  • Kurzarrest (zwei bis vier Tage)
  • Dauerarrest (ein bis vier Wochen)

Was ist Freizeitarrest?

Der Freizeitarrest ist die häufigste Form des Jugendarrests. Er wird in der Regel dann verhängt, wenn andere Maßnahmen wie Auflagen oder Erziehungsweisungen aus Sicht des Gerichts nicht ausreichen, um auf den Jugendlichen/Heranwachsenden einzuwirken.

Typisch ist die Anordnung über ein oder zwei Wochenenden, wobei der Jugendliche sich in der Regel jeweils am Freitagabend in der Arrestanstalt einfinden muss und dort bis Sonntagabend bleibt.

Diese Maßnahme soll den Alltag (Schule oder Ausbildung) der Jugendlichen so wenig wie möglich beeinträchtigen, gleichzeitig aber eine spürbare Konsequenz darstellen.

Was sind Erziehungsmaßregeln?

Erziehungsmaßregeln sind die mildesten Maßnahmen im Jugendstrafrecht. Sie dienen nicht der Bestrafung, sondern sollen dem Jugendlichen helfen, zukünftig ein straffreies Leben zu führen. Nach § 9 JGG sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:

  • Die Weisung, bestimmte Anordnungen zu befolgen, etwa die Annahme einer Ausbildungsstätte oder die Teilnahme an einem sozialen Training
  • Die Anordnung, nach Kräften den durch die Tat entstandenen Schaden wieder gutzumachen (z. B. durch Täter-Opfer-Ausgleich)
  • Die Zuweisung eines Betreuers oder sozialpädagogischen Helfers, der den Jugendlichen in seinem Alltag unterstützt

Erziehungsmaßregeln können auch mit anderen Sanktionen kombiniert werden. Oft lassen sich durch eine gute Verteidigungsstrategie härtere Sanktionen vermeiden. Durch frühzeitige Beratung, Vorbereitung und z.B. eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe kann eine Erziehungsmaßregel verhindert werden und stattdessen eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Als spezialisierte Anwälte im Jugendstrafrecht unterstützen wir Sie!

Weitere Zuchtmittel im Jugendstrafrecht

Neben dem Jugendarrest gibt es weitere Zuchtmittel:

  • Verwarnung
  • Auflagen (z. B. Entschuldigung, Schadenswiedergutmachung, Arbeitsleistungen)
  • Geldbußen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen

Diese Maßnahmen können als Reaktion auf weniger schwerwiegende Taten ausgesprochen werden. Ziel ist auch hier, Einsicht zu fördern und das Verhalten zu ändern.

Ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt in der Regel nicht – wohl aber im Erziehungsregister.

Rechtsanwaltliche Hilfe im Jugendstrafrecht

Viele Eltern fragen sich: Braucht mein Kind wirklich einen Anwalt im Jugendstrafrecht? Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen: Ja.

Ein spezialisierter Verteidiger kann unter anderem:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Kontakt mit Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft aufnehmen, um eine Einstellung durchzusetzen
  • Jugendliche auf Gespräche und Gerichtsverhandlungen vorbereiten
  • Vor Gericht verteidigen
  • Rechtsbehelfe gegen Ermittlungsmaßnahmen prüfen

Gerade in frühen Verfahrensphasen – etwa nach einer Vorladung zur Polizei – lassen sich mit einer strategischen Verteidigung oft schwerwiegendere Sanktionen und eine Gerichtsverhandlung vermeiden.

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Ablauf Jugendstraf­verfahren

Wie läuft ein Strafverfahren gegen Jugendliche ab?

Jonas Meese
December 18, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Ziel ist nicht die Strafe, sondern die Erziehung des Jugendlichen. Es gelten daher andere Regeln für den Ablauf des Strafverfahrens und auch für die Sanktionen:

Anwendungsbereich

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren kommt es ebenfalls zur Anwendung, wenn Reifeverzögerungen vorliegen und/oder die Tat jugendtypisch ist. Mehr dazu unter "Für wen gilt Jugendstrafrecht?".

Erzieherischer Gedanke

Während Erwachsene mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen müssen, sieht das Jugendstrafrecht mildere und erzieherische Maßnahmen vor, z.B. Sozialstunden, Auflagen, Verwarnungen oder die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Bei schweren Vorwürfen oder im Wiederholungsfall drohen jedoch Arrest und Jugendstrafe.

Jugendgerichtshilfe

An Jugendstrafverfahren ist die Jugendgerichtshilfe beteiligt. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Einschätzung über den Entwicklungsgrad des Jugendlichen/Heranwachsenden abzugeben und gegebenenfalls erforderliche erzieherische Maßnahmen vorzuschlagen.

Was passiert nach einer Strafanzeige im Jugendstrafrecht?

Die zentrale Frage vieler Eltern und Jugendlicher lautet: Was passiert nach einer Strafanzeige?

1. Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Nach Eingang der Strafanzeige leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Der Jugendliche/Heranwachsende wird regelmäßig als Beschuldigter vorgeladen. Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht, um die Rechte des Jugendlichen/Heranwachsenden zu wahren und unbedachte Aussagen zu vermeiden.

2. Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Die Polizei übermittelt ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob das Verfahren eingestellt wird, weil kein Tatverdacht besteht, oder ob Anklage erhoben werden soll. Daneben besteht die Möglichkeit, das Verfahren gegen Auflagen und erzieherische Maßnahmen einzustellen.

Je früher ein Anwalt für Jugendstrafrecht eingeschaltet wird, desto besser lässt sich eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln und gestalten. Ziel ist es, durch fundierte Argumentation und Gestaltung eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – möglichst ohne Verhandlung vor Gericht und ohne Eintrag ins Erziehungsregister. Wir beraten Sie ganzheitlich über Ihre Möglichkeiten.

3. Hauptverhandlung im Jugendstrafverfahren

Sollte die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht annehmen und einer Einstellung des Verfahrens nicht zustimmen, wird sie Anklage erheben. In diesem Fall findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. Auch hier ist die Jugendgerichtshilfe anwesend und es wird über mögliche Sanktionen verhandelt.

Vor Gericht sollte ein Jugendlicher oder Heranwachsender keinesfalls allein erscheinen. Mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts im Jugendstrafrecht kann eine individuelle Strategie für einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens entwickelt und durchgesetzt werden. Wir stehen vor Gericht an Ihrer Seite.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist eine zentrale Institution im Jugendstrafverfahren. Sie wird vom Jugendamt gestellt und begleitet das Strafverfahren von Anfang an.

Rolle der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe soll dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine Einschätzung zur Persönlichkeit, dem sozialen Umfeld und zur Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden geben. Sie nimmt daher frühzeitig Kontakt mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden auf. Dies erfolgt oft bereits nach der ersten Vorladung durch die Polizei. Vor der Teilnahme an diesem Gespräch sollte Rücksprache mit einem Strafverteidiger gehalten werden, um frühzeitig die Verteidigungsstrategie zu gestalten.

Jugendgerichtshilfe: Gesprächsablauf

Das Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe erfolgt freiwillig, kann jedoch – je nach Fall – von Vorteil sein. Inhaltlich werden folgende Aspekte thematisiert:

  • Kindheit und Elternhaus
  • Gewalterfahrungen
  • Fluchterfahrung
  • Familiäre und schulische Situation (aktuell und zur vermeintlichen Tatzeit)
  • Freizeitverhalten
  • Drogen- oder Alkoholkonsum
  • Einstellung zur vermeintlichen Tat
  • Bereitschaft zur Wiedergutmachung (z.B. im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs)
  • Zukunftsperspektiven

Die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe kann erheblichen Einfluss darauf haben, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Wenn die Beweislage unklar oder nachteilig ist, empfiehlt sich daher regelmäßig eine Teilnahme. Aber auch, wenn Sie unschuldig sind, kann eine Teilnahme von Vorteil sein. Ein Anwalt für Jugendstrafrecht kann Sie optimal auf das Gespräch vorbereiten. Melden Sie sich bei uns, sobald Sie ein Schreiben von der Jugendgerichtshilfe erhalten.

Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht

Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Erledigung von Strafverfahren bietet der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren, bei dem sich “Täter” und “Opfer” unter Vermittlung einer neutralen Stelle begegnen. Ziel ist es, den Konflikt zu klären und eine Wiedergutmachung zu erreichen, zum Beispiel durch:

  • Entschuldigung / Verantwortungsübernahme
  • Schadensersatz oder Schmerzensgeld
  • Gemeinnützige Arbeit

Vorteile des Täter-Opfer-Ausgleichs

Wenn der Vorwurf zutrifft, kann ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Das wird im Jugendstrafrecht ausdrücklich gefördert, denn der TOA unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein des Jugendlichen/Heranwachsenden und wirkt sich in der Regel positiv auf die Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gericht aus.

Täter-Opfer-Ausgleich: Nachteile

Auch wenn der TOA viele Vorteile bietet, gibt es potenzielle Nachteile:

  • Der Jugendliche muss die Tat faktisch eingestehen. Bei unschuldigen Mandanten oder bei einer Beweislage, die einen Freispruch ermöglicht, kommt der TOA daher nicht in Betracht.
  • Es kann emotional belastend sein, dem Opfer gegenüberzutreten.
  • Die Einigung muss freiwillig und ernsthaft erfolgen. Die erfolglose Durchführung eines TOA kann sich nachteilig auf die Beurteilung des Gerichts auswirken.

Wir können bewerten, ob der Täter-Opfer-Ausgleich in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist und unterstützen Sie bei Organisation und Vorbereitung.

Der Ablauf des Jugendstrafverfahrens bietet viele Möglichkeiten, das Verfahren ohne eine Verurteilung zu beenden. Wichtig ist, dass sich Jugendliche und Eltern frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht wenden. Dieser kann rechtzeitig Einfluss nehmen, z. B. durch:

  • Aufklärung über und Durchsetzung von Beschuldigtenrechten
  • Vorbereitung auf Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe und Vermittlung von sozialen Angeboten (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich oder Sozialtraining)
  • Akteneinsicht
  • Bewertung der Beweislage und Durchsetzung einer Verfahrenseinstellung
  • Verteidigung vor Gericht
  • Prüfung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision oder Beschwerde)

Gerade im Jugendstrafrecht zeigt sich: Wer frühzeitig professionell handelt, hat die besten Chancen auf einen diskreten, außergerichtlichen Abschluss des Verfahrens.

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Eintragung im Erziehungsregister

Was wird im Erziehungsregister eingetragen?

Jonas Meese
December 2, 2025
·
5 Min.
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Was ist das Erziehungsregister?

Das Erziehungsregister ist ein Sonderregister innerhalb des Bundeszentralregisters. Es wurde speziell für jugendstrafrechtliche Entscheidungen geschaffen und ist in § 60 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt. Ziel des Registers ist es, erzieherisch wirksame Maßnahmen zu dokumentieren, ohne den Jugendlichen auf Dauer zu belasten.

Im Unterschied zum Bundeszentralregister oder Führungszeugnis hat das Erziehungsregister eine ausschließlich interne Funktion: Es ist nur für bestimmte Behörden einsehbar, etwa für Jugendgerichte oder Jugendämter.

Welche Entscheidungen werden im Erziehungsregister eingetragen?

Eingetragen werden alle jugendstrafrechtlichen Entscheidungen, bei denen der Jugendliche nicht freigesprochen wurde. Dazu zählen:

  • Erziehungsmaßregeln (z.B. Teilnahme an sozialen Trainingskursen)
  • Zuchtmittel (z.B. Verwarnung oder Auflagen)
  • Einstellung des Verfahrens nach Jugendgerichtsgesetz
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe

Mehr zu den verschiedenen Sanktionen im Jugendstrafrecht.

Wie lange bleiben Eintragungen im Erziehungsregister bestehen?

Eintragungen im Erziehungsregister werden in der Regel mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Löschung zu beantragen, wenn die Sanktion vollstreckt ist und kein öffentliches Interesse besteht.

Wird das Erziehungsregister im Führungszeugnis sichtbar?

Nein. Eintragungen im Erziehungsregister tauchen nicht im Führungszeugnis auf, das man z.B. bei der Bewerbung um eine Ausbildung oder einen Job vorlegen muss. Selbst Eintragungen im Bundeszentralregister erscheinen unter bestimmten Voraussetzungen nicht im Führungszeugnis. Gerade bei Jugendlichen wird so verhindert, dass ein einmaliges Fehlverhalten die berufliche Zukunft dauerhaft belastet.

Unterschied zwischen Erziehungsregister, Bundeszentralregister und Führungszeugnis

Zwischen den Registern bestehen folgende Unterschiede:

Registertyp Erziehungsregister Bundeszentralregister Führungszeugnis
Inhalt Jugendgerichtliche Entscheidungen Alle strafrechtlichen Entscheidungen Auszug aus dem Bundeszentralregister
Einsicht durch Jugendgerichte, Jugendämter Gerichte, Staatsanwaltschaften Privatpersonen, Arbeitgeber
Zweck Erzieherische Steuerung Strafverfolgung, Justizinformation Information für Dritte

Was bedeutet das für die Zukunft meines Kindes?

Eine Eintragung im Erziehungsregister ist zunächst nur eine interne Information für die Justiz. Insoweit kann sie als Vorbelastung gewertet werden, sollte es zu weiteren Verfahren kommen.

Sie hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf Bewerbungen oder schulische Laufbahnen. Zukünftige Arbeitgeber können aber ein Führungszeugnis verlangen. Einige Behörden bekommen im Bewerbungsprozess darüber hinaus Einsicht in das gesamte Zentralregister (z.B. für Bewerbungen bei der Polizei).

Das bedeutet: Gerade bei Heranwachsenden zwischen 18-21 Jahren sollte die Anwendung von Jugendstrafrecht durchgesetzt werden, um eine Eintragung im Führungszeugnis zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht kann hier entscheidend unterstützen.

Vermeidung von Eintragungen: professionelle Verteidigung im Jugendstrafverfahren

Je früher Sie Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger aufnehmen, desto besser können Sie Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen. Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor es zu einer Eintragung im Erziehungsregister oder im Führungszeugnis kommt.

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Für wen gilt Jugendstrafrecht?

Wann Jugendstrafrecht Anwendung findet

Alexander Schlüter
December 2, 2025
·
5 Min.
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Ab wann ist man strafmündig?

Eine Kernfrage im Jugendstrafrecht lautet: Ab wann ist man strafmündig?
Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Das bedeutet: Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie gelten als schuldunfähig. Erst ab dem 14. Geburtstag prüft die Justiz, ob ein Jugendlicher das Unrecht seiner Tat erkennen konnte und nach dieser Einsicht handeln konnte.

Jugendliche (14–18 Jahre)

Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht in jedem Fall. Ist das Alter unbekannt oder lässt sich nicht nachweisen, werden in der Regel Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Alters eingeholt.

Heranwachsende (18–21 Jahre)

Bei Heranwachsenden ist die Anwendung von Jugendstrafrecht von entscheidender Bedeutung für den weiteren Ablauf des Verfahrens, denn das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Im Mittelpunkt steht nicht die Bestrafung, sondern die erzieherische Einwirkung auf die beschuldigte Person. Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts werden in unseren Beiträgen Sanktionen im Jugendstrafrecht und Ablauf im Jugendstrafverfahren erläutert.

Im Einzelfall kann das Gericht entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Maßgeblich ist, ob der Heranwachsende nach seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder ob es sich um eine „jugendtypische Tat“ handelt.

Beispiel: Ein 19-Jähriger begeht im Rahmen einer Mutprobe eine Sachbeschädigung. Hier könnte das Gericht Jugendstrafrecht anwenden.

Entscheidend für die Entscheidung des Gerichts ist der Bericht der Jugendgerichtshilfe. Wenn Sie eine Einladung zu einem Gespräch erhalten, sollten Sie sich daher vorher von einem Anwalt für Strafrecht beraten lassen.

Kinder unter 14 Jahren

Für Kinder unter 14 Jahren gilt das Strafrecht nicht. Auf die Frage Ab wann ist man strafmündig? lautet die Antwort: Ab 14 Jahren. Alles darunter fällt nicht in den Anwendungsbereich des Strafrechts. Stattdessen können Jugendämter oder Familiengerichte eingreifen.

Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist stark vom Erziehungsgedanken geprägt. Während es im Erwachsenenstrafrecht vor allem um Schuld und Strafe geht, soll das Jugendstrafrecht den Jugendlichen erziehen, damit er künftig keine Straftaten mehr begeht.
Die Unterschiede zeigen sich im gesamten Ablauf des Jugendstrafverfahrens und bei den möglichen Sanktionen.

Fazit

Die Frage Für wen gilt das Jugendstrafrecht? ist schnell beantwortet: Für Jugendliche ab 14 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende bis 21 Jahre. Entscheidend ist jedoch nicht nur das Alter, sondern auch die persönliche Entwicklung und die Art der vorgeworfenen Tat. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier entscheidend helfen, die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Sanktionen im Jugendstrafrecht

Alles über Maßregeln, Arrest und Jugendstrafe

Alexander Schlüter
December 8, 2025
·
5 Min.
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Was sind Sanktionen im Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht verfolgt ein anderes Ziel als das Erwachsenenstrafrecht: Erziehung statt Strafe. Dementsprechend sehen die Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) eine Vielzahl an Reaktionen auf jugendstrafrechtliches Fehlverhalten vor. Diese hängen von der Schwere der Tat, der Persönlichkeit des Jugendlichen und seinen Lebensumständen ab. Die Strafen des Strafgesetzbuchs finden keine Anwendung. Typische Sanktionen im Jugendstrafrecht sind:

  • Erziehungsmaßregeln
  • Zuchtmittel
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe

Diese Sanktionen können kombiniert werden. Welche Maßnahme in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall und von dem Verhalten des Jugendlichen/Heranwachsenden im Verfahren ab. Die Verteidigungsstrategie sollte daher frühzeitig mit einem Anwalt für Jugendstrafrecht abgestimmt werden. Mehr Informationen zum allgemeinen Verfahrensablauf finden Sie unter: Ablauf Jugendstrafverfahren.

Die Jugendstrafe

Die schärfste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe. Dabei handelt es sich um eine Freiheitsstrafe, die in einer Jugendstrafanstalt vollzogen wird.

Voraussetzungen:

  • Schwere der Schuld (aufgrund der charakterlichen Haltung, Persönlichkeit und Tatmotivation) oder
  • schädliche Neigungen des Jugendlichen (sog. Störung in der Persönlichkeitsentwicklung, die zu weiteren erheblichen Straftaten führen würde)

Dauer:

Die Mindestdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer fünf Jahre (in besonders schweren Fällen zehn Jahre). Die Jugendstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Jugendliche oder Heranwachsende auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird.

Die Jugendstrafe ist besonders einschneidend. Umso wichtiger ist eine fachkundige Verteidigung durch einen Anwalt für Jugendstrafrecht, um eine Jugendstrafe im Ernstfall zu vermeiden. Mehr zur Systematik des Jugendstrafverfahrens unter Jugendstrafrecht.

Was ist Jugendarrest?

Jugendarrest ist ein sogenanntes Zuchtmittel. Er soll kurzfristig wirken, aber keine langfristigen Folgen wie eine Jugendstrafe entfalten. Der Arrest kann auf verschiedene Weise ausgestaltet sein:

  • Freizeitarrest (ein bis zwei Wochenenden)
  • Kurzarrest (zwei bis vier Tage)
  • Dauerarrest (ein bis vier Wochen)

Was ist Freizeitarrest?

Der Freizeitarrest ist die häufigste Form des Jugendarrests. Er wird in der Regel dann verhängt, wenn andere Maßnahmen wie Auflagen oder Erziehungsweisungen aus Sicht des Gerichts nicht ausreichen, um auf den Jugendlichen/Heranwachsenden einzuwirken.

Typisch ist die Anordnung über ein oder zwei Wochenenden, wobei der Jugendliche sich in der Regel jeweils am Freitagabend in der Arrestanstalt einfinden muss und dort bis Sonntagabend bleibt.

Diese Maßnahme soll den Alltag (Schule oder Ausbildung) der Jugendlichen so wenig wie möglich beeinträchtigen, gleichzeitig aber eine spürbare Konsequenz darstellen.

Was sind Erziehungsmaßregeln?

Erziehungsmaßregeln sind die mildesten Maßnahmen im Jugendstrafrecht. Sie dienen nicht der Bestrafung, sondern sollen dem Jugendlichen helfen, zukünftig ein straffreies Leben zu führen. Nach § 9 JGG sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:

  • Die Weisung, bestimmte Anordnungen zu befolgen, etwa die Annahme einer Ausbildungsstätte oder die Teilnahme an einem sozialen Training
  • Die Anordnung, nach Kräften den durch die Tat entstandenen Schaden wieder gutzumachen (z. B. durch Täter-Opfer-Ausgleich)
  • Die Zuweisung eines Betreuers oder sozialpädagogischen Helfers, der den Jugendlichen in seinem Alltag unterstützt

Erziehungsmaßregeln können auch mit anderen Sanktionen kombiniert werden. Oft lassen sich durch eine gute Verteidigungsstrategie härtere Sanktionen vermeiden. Durch frühzeitige Beratung, Vorbereitung und z.B. eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe kann eine Erziehungsmaßregel verhindert werden und stattdessen eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Als spezialisierte Anwälte im Jugendstrafrecht unterstützen wir Sie!

Weitere Zuchtmittel im Jugendstrafrecht

Neben dem Jugendarrest gibt es weitere Zuchtmittel:

  • Verwarnung
  • Auflagen (z. B. Entschuldigung, Schadenswiedergutmachung, Arbeitsleistungen)
  • Geldbußen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen

Diese Maßnahmen können als Reaktion auf weniger schwerwiegende Taten ausgesprochen werden. Ziel ist auch hier, Einsicht zu fördern und das Verhalten zu ändern.

Ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt in der Regel nicht – wohl aber im Erziehungsregister.

Rechtsanwaltliche Hilfe im Jugendstrafrecht

Viele Eltern fragen sich: Braucht mein Kind wirklich einen Anwalt im Jugendstrafrecht? Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen: Ja.

Ein spezialisierter Verteidiger kann unter anderem:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Kontakt mit Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft aufnehmen, um eine Einstellung durchzusetzen
  • Jugendliche auf Gespräche und Gerichtsverhandlungen vorbereiten
  • Vor Gericht verteidigen
  • Rechtsbehelfe gegen Ermittlungsmaßnahmen prüfen

Gerade in frühen Verfahrensphasen – etwa nach einer Vorladung zur Polizei – lassen sich mit einer strategischen Verteidigung oft schwerwiegendere Sanktionen und eine Gerichtsverhandlung vermeiden.

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