Was ist das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Es kommt zur Anwendung, wenn der Beschuldigte zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt ist. Für Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) kommt es ebenfalls zur Anwendung, wenn die Persönlichkeit des Beschuldigten, Entwicklungsverzögerungen oder das Tatbild dafür sprechen.
Im Zentrum steht nicht die Strafe, sondern die erzieherische Einwirkung. Ziel ist es, eine erneute Straffälligkeit des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu vermeiden. Deshalb ist das Spektrum der Maßnahmen breiter und flexibler als im Strafgesetzbuch. Die Strafen des Strafgesetzbuchs finden grundsätzlich keine Anwendung.
Einzelheiten zur Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts finden Sie in unserem Beitrag: Für wen gilt das Jugendstrafrecht? Dort wird unter anderem die Frage "Ab wann ist man strafmündig?" ausführlich beantwortet.
Warum ist ein Anwalt für Jugendstrafrecht so wichtig?
Gerade im Jugendstrafrecht kann ein Verfahren mit fundierter Argumentation oder proaktiver Gestaltung von erzieherischer Einwirkung (z.B. durch Schadenswiedergutmachung oder erzieherische Gespräche) ohne Gerichtsverhandlung beendet werden. Wer jedoch nach einer Vorladung von der Polizei unvorbereitet zur Vernehmung erscheint, riskiert nicht nur eine schlechtere Ausgangsposition, sondern unter Umständen auch nachteilige Konsequenzen für Schule, Ausbildung und Zukunft.
Ein erfahrener Anwalt im Jugendstrafrecht kann bereits im Ermittlungsverfahren eingreifen und den Jugendlichen nach Akteneinsicht über alle Möglichkeiten beraten, um die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens zu erhöhen. Die Auswertung der Ermittlungsergebnisse und die Interessen des Jugendlichen sind entscheidend für die Wahl der besten Strategie.
Eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe kann in bestimmten Fällen von Vorteil sein. Dies gilt z.B. bei schlechter Beweislage. Dies sollte jedoch mit einem Anwalt für Strafrecht abgestimmt werden.
Typische Sanktionen im Jugendstrafrecht
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) kennt eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten, die je nach Schwere der Tat und Persönlichkeit des Jugendlichen gewählt werden. Zu den häufigsten zählen:
- Erziehungsmaßregeln (z.B. Sozialstunden, Gespräche mit einer Jugendhilfeeinrichtung, Drogenberatungsgespräche, Soziale Trainingskurse etc.)
- Zuchtmittel wie der Jugendarrest (bis zu vier Wochen)
- Die eigentliche Jugendstrafe (Freiheitsentzug ab sechs Monaten)
Wie die Sanktionen konkret aussehen, erklärt unser Beitrag zu den Sanktionen im Jugendstrafrecht, der insbesondere die Unterschiede zwischen Jugendstrafe, Jugendarrest und Freizeitarrest eingehend erläutert und auf die Frage „Was ist Jugendarrest?“ eingeht.
Ablauf des Jugendstrafverfahrens
Das Verfahren im Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Es beginnt in der Regel mit einer Strafanzeige oder einem Hinweis bei der Polizei. Bereits jetzt wird die Jugendgerichtshilfe – in Hamburg auch „Jugendhilfe im Strafverfahren“ genannt – eingeschaltet, die Informationen über die familiäre und soziale Situation des Jugendlichen sammelt (meistens über ein persönliches Gespräch).
Nach einer Vorladung sollte keinesfalls ohne rechtliche Beratung bei der Polizei ausgesagt werden. Das gilt auch dann, wenn der Jugendliche „nichts zu verbergen“ hat und unschuldig ist – jedes Wort kann später gegen ihn verwendet werden und die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens verringern.
In vielen Fällen kann das Verfahren bereits jetzt im sogenannten Diversionsverfahren eingestellt werden. Dies ist z.B. möglich nach einem erzieherischen Gespräch, einem Täter-Opfer-Ausgleich oder nach Erfüllung von bestimmten Auflagen.
In anderen Fällen kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Hier kann weiter für eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch gekämpft werden. Sollten Sie eine Anklage erhalten, entwickeln wir gemeinsam eine Strategie - individuell nach Auswertung der Beweismittel und mit Fokus auf Ihre Interessen.
Den vollständigen Ablauf schildert unser Beitrag Ablauf des Jugendstrafverfahrens, in dem auch auf eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe, die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleich und die Frage „Was passiert nach einer Strafanzeige?“ eingegangen wird.
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Rolle der Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist eine staatliche Stelle, die im gesamten Verfahren involviert ist – von der ersten polizeilichen Befragung bis zur Gerichtsverhandlung. Im Rahmen dessen lädt sie den Jugendlichen/Heranwachsenden zu einem Gespräch ein, das grundsätzlich freiwillig ist. Auf Grundlage des Gesprächs liefert sie dem Gericht eine Einschätzung zur Persönlichkeit und Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden. Vor Gericht macht sie Vorschläge für erzieherisch sinnvolle Sanktionen.
Eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe eröffnet im Einzelfall Chancen. Auch dann, wenn Sie unschuldig sind. Erst recht aber, wenn die Beweislage nachteilig ist. Ob dies der Fall ist, sollte mit einem Anwalt für Jugendstrafrecht besprochen werden. Es ist jedenfalls unverzichtbar, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten.
Auch wenn die Jugendgerichtshilfe offiziell neutral ist, sollte man sich als Beschuldigter oder Elternteil nicht darauf verlassen, dass sie die Interessen des Jugendlichen/Heranwachsenden vertritt. Sie unterstützt die Jugendlichen nicht dabei, ihre Unschuld zu beweisen oder einen Freispruch zu erzielen. Umso wichtiger ist die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht, der die Rechte des Jugendlichen einseitig und konsequent durchsetzt.
Inhalt des Erziehungsregisters
Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz werden in der Regel nicht ins Bundeszentralregister aufgenommen, sondern in ein separates Erziehungsregister. Trotzdem können sie für den Jugendlichen spürbare Folgen haben – etwa bei Bewerbungen für bestimmte Ausbildungsberufe.
Unser Beitrag zu den Eintragungen im Erziehungsregister erklärt, wann welche Maßnahme ins Register eingetragen wird und wie lange diese eingetragen bleibt.
Fazit – Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend
Ein Verfahren im Jugendstrafrecht ist keine Bagatelle. Schon eine polizeiliche Vorladung sollte ernst genommen werden. Eltern und Jugendliche sind gut beraten, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht einzuschalten, um Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen und langfristige negative Folgen zu vermeiden.
Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.
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