Ab wann ist man strafmündig?
Eine Kernfrage im Jugendstrafrecht lautet: Ab wann ist man strafmündig?
Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Das bedeutet: Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie gelten als schuldunfähig. Erst ab dem 14. Geburtstag prüft die Justiz, ob ein Jugendlicher das Unrecht seiner Tat erkennen konnte und nach dieser Einsicht handeln konnte.
Jugendliche (14–18 Jahre)
Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht in jedem Fall. Ist das Alter unbekannt oder lässt sich nicht nachweisen, werden in der Regel Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Alters eingeholt.
Heranwachsende (18–21 Jahre)
Bei Heranwachsenden ist die Anwendung von Jugendstrafrecht von entscheidender Bedeutung für den weiteren Ablauf des Verfahrens, denn das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Im Mittelpunkt steht nicht die Bestrafung, sondern die erzieherische Einwirkung auf die beschuldigte Person. Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts werden in unseren Beiträgen Sanktionen im Jugendstrafrecht und Ablauf im Jugendstrafverfahren erläutert.
Im Einzelfall kann das Gericht entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Maßgeblich ist, ob der Heranwachsende nach seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder ob es sich um eine „jugendtypische Tat“ handelt.
Beispiel: Ein 19-Jähriger begeht im Rahmen einer Mutprobe eine Sachbeschädigung. Hier könnte das Gericht Jugendstrafrecht anwenden.
Entscheidend für die Entscheidung des Gerichts ist der Bericht der Jugendgerichtshilfe. Wenn Sie eine Einladung zu einem Gespräch erhalten, sollten Sie sich daher vorher von einem Anwalt für Strafrecht beraten lassen.
Kinder unter 14 Jahren
Für Kinder unter 14 Jahren gilt das Strafrecht nicht. Auf die Frage Ab wann ist man strafmündig? lautet die Antwort: Ab 14 Jahren. Alles darunter fällt nicht in den Anwendungsbereich des Strafrechts. Stattdessen können Jugendämter oder Familiengerichte eingreifen.
Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist stark vom Erziehungsgedanken geprägt. Während es im Erwachsenenstrafrecht vor allem um Schuld und Strafe geht, soll das Jugendstrafrecht den Jugendlichen erziehen, damit er künftig keine Straftaten mehr begeht.
Die Unterschiede zeigen sich im gesamten Ablauf des Jugendstrafverfahrens und bei den möglichen Sanktionen.
Fazit
Die Frage Für wen gilt das Jugendstrafrecht? ist schnell beantwortet: Für Jugendliche ab 14 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende bis 21 Jahre. Entscheidend ist jedoch nicht nur das Alter, sondern auch die persönliche Entwicklung und die Art der vorgeworfenen Tat. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier entscheidend helfen, die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.
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