Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Ziel ist nicht die Strafe, sondern die Erziehung des Jugendlichen. Es gelten daher andere Regeln für den Ablauf des Strafverfahrens und auch für die Sanktionen:
Anwendungsbereich
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren kommt es ebenfalls zur Anwendung, wenn Reifeverzögerungen vorliegen und/oder die Tat jugendtypisch ist. Mehr dazu unter "Für wen gilt Jugendstrafrecht?".
Erzieherischer Gedanke
Während Erwachsene mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen müssen, sieht das Jugendstrafrecht mildere und erzieherische Maßnahmen vor, z.B. Sozialstunden, Auflagen, Verwarnungen oder die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Bei schweren Vorwürfen oder im Wiederholungsfall drohen jedoch Arrest und Jugendstrafe.
Jugendgerichtshilfe
An Jugendstrafverfahren ist die Jugendgerichtshilfe beteiligt. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Einschätzung über den Entwicklungsgrad des Jugendlichen/Heranwachsenden abzugeben und gegebenenfalls erforderliche erzieherische Maßnahmen vorzuschlagen.
Was passiert nach einer Strafanzeige im Jugendstrafrecht?
Die zentrale Frage vieler Eltern und Jugendlicher lautet: Was passiert nach einer Strafanzeige?
1. Einleitung des Ermittlungsverfahrens
Nach Eingang der Strafanzeige leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Der Jugendliche/Heranwachsende wird regelmäßig als Beschuldigter vorgeladen. Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht, um die Rechte des Jugendlichen/Heranwachsenden zu wahren und unbedachte Aussagen zu vermeiden.
2. Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Die Polizei übermittelt ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob das Verfahren eingestellt wird, weil kein Tatverdacht besteht, oder ob Anklage erhoben werden soll. Daneben besteht die Möglichkeit, das Verfahren gegen Auflagen und erzieherische Maßnahmen einzustellen.
Je früher ein Anwalt für Jugendstrafrecht eingeschaltet wird, desto besser lässt sich eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln und gestalten. Ziel ist es, durch fundierte Argumentation und Gestaltung eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – möglichst ohne Verhandlung vor Gericht und ohne Eintrag ins Erziehungsregister. Wir beraten Sie ganzheitlich über Ihre Möglichkeiten.
3. Hauptverhandlung im Jugendstrafverfahren
Sollte die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht annehmen und einer Einstellung des Verfahrens nicht zustimmen, wird sie Anklage erheben. In diesem Fall findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. Auch hier ist die Jugendgerichtshilfe anwesend und es wird über mögliche Sanktionen verhandelt.
Vor Gericht sollte ein Jugendlicher oder Heranwachsender keinesfalls allein erscheinen. Mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts im Jugendstrafrecht kann eine individuelle Strategie für einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens entwickelt und durchgesetzt werden. Wir stehen vor Gericht an Ihrer Seite.
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist eine zentrale Institution im Jugendstrafverfahren. Sie wird vom Jugendamt gestellt und begleitet das Strafverfahren von Anfang an.
Rolle der Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe soll dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine Einschätzung zur Persönlichkeit, dem sozialen Umfeld und zur Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden geben. Sie nimmt daher frühzeitig Kontakt mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden auf. Dies erfolgt oft bereits nach der ersten Vorladung durch die Polizei. Vor der Teilnahme an diesem Gespräch sollte Rücksprache mit einem Strafverteidiger gehalten werden, um frühzeitig die Verteidigungsstrategie zu gestalten.
Jugendgerichtshilfe: Gesprächsablauf
Das Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe erfolgt freiwillig, kann jedoch – je nach Fall – von Vorteil sein. Inhaltlich werden folgende Aspekte thematisiert:
- Kindheit und Elternhaus
- Gewalterfahrungen
- Fluchterfahrung
- Familiäre und schulische Situation (aktuell und zur vermeintlichen Tatzeit)
- Freizeitverhalten
- Drogen- oder Alkoholkonsum
- Einstellung zur vermeintlichen Tat
- Bereitschaft zur Wiedergutmachung (z.B. im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs)
- Zukunftsperspektiven
Die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe kann erheblichen Einfluss darauf haben, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Wenn die Beweislage unklar oder nachteilig ist, empfiehlt sich daher regelmäßig eine Teilnahme. Aber auch, wenn Sie unschuldig sind, kann eine Teilnahme von Vorteil sein. Ein Anwalt für Jugendstrafrecht kann Sie optimal auf das Gespräch vorbereiten. Melden Sie sich bei uns, sobald Sie ein Schreiben von der Jugendgerichtshilfe erhalten.
Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht
Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Erledigung von Strafverfahren bietet der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren, bei dem sich “Täter” und “Opfer” unter Vermittlung einer neutralen Stelle begegnen. Ziel ist es, den Konflikt zu klären und eine Wiedergutmachung zu erreichen, zum Beispiel durch:
- Entschuldigung / Verantwortungsübernahme
- Schadensersatz oder Schmerzensgeld
- Gemeinnützige Arbeit
Vorteile des Täter-Opfer-Ausgleichs
Wenn der Vorwurf zutrifft, kann ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Das wird im Jugendstrafrecht ausdrücklich gefördert, denn der TOA unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein des Jugendlichen/Heranwachsenden und wirkt sich in der Regel positiv auf die Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gericht aus.
Täter-Opfer-Ausgleich: Nachteile
Auch wenn der TOA viele Vorteile bietet, gibt es potenzielle Nachteile:
- Der Jugendliche muss die Tat faktisch eingestehen. Bei unschuldigen Mandanten oder bei einer Beweislage, die einen Freispruch ermöglicht, kommt der TOA daher nicht in Betracht.
- Es kann emotional belastend sein, dem Opfer gegenüberzutreten.
- Die Einigung muss freiwillig und ernsthaft erfolgen. Die erfolglose Durchführung eines TOA kann sich nachteilig auf die Beurteilung des Gerichts auswirken.
Wir können bewerten, ob der Täter-Opfer-Ausgleich in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist und unterstützen Sie bei Organisation und Vorbereitung.
Der Ablauf des Jugendstrafverfahrens bietet viele Möglichkeiten, das Verfahren ohne eine Verurteilung zu beenden. Wichtig ist, dass sich Jugendliche und Eltern frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht wenden. Dieser kann rechtzeitig Einfluss nehmen, z. B. durch:
- Aufklärung über und Durchsetzung von Beschuldigtenrechten
- Vorbereitung auf Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe und Vermittlung von sozialen Angeboten (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich oder Sozialtraining)
- Akteneinsicht
- Bewertung der Beweislage und Durchsetzung einer Verfahrenseinstellung
- Verteidigung vor Gericht
- Prüfung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision oder Beschwerde)
Gerade im Jugendstrafrecht zeigt sich: Wer frühzeitig professionell handelt, hat die besten Chancen auf einen diskreten, außergerichtlichen Abschluss des Verfahrens.
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