Jonas Meese
08.12.2025
·
0 Min.
Lesedauer

Betäubun­gsmittel

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst Straftaten nach dem BtMG, dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NPSG).
  • Ein Verstoß gegen BtMG führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – meist nach einer Durchsuchung oder Vorladung.
  • Die möglichen Strafen bemessen sich nach Art der Droge, Wirkstoffgehalt, Menge und der vorgeworfenen Handlungsform (z.B. Handeltreiben oder Besitz).
  • Ohne anwaltliche Beratung und Akteneinsicht sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
  • Anwalt für Drogendelikte: Ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht erarbeitet nach Auswertung der Akten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Betäubungsmittel­strafrecht

Zu diesem Gebiet gehören die folgenden Themen:

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Mit Drogen erwischt? Alle Informationen zu Strafen & Konsequenzen

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Inhaltsverzeichnis

Verstoß gegen BtMG – was fällt darunter?

Der Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“ entsteht meistens durch:

  • Durchsuchung der Wohnung
  • Personenkontrollen
  • Abgefangene Postsendungen
  • Auswertungen von Kryptohandys
  • Mitteilungen von Nachbarn oder Ex-Partnern
  • Ermittlungen im Zusammenhang mit Drogenhandel

Der tatsächliche Umfang des Vorwurfs bzw. die – häufig fehlerhaften – Annahmen der Polizei werden erst durch die Akteneinsicht ersichtlich. Sie sollten daher keinesfalls ohne anwaltliche Beratung und vorheriger Akteneinsicht Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.

Die häufigsten Straftatbestände im Betäubungsmittelstrafrecht sind:

BtMG vs. Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Seit April 2024 gilt das neue KCanG. Cannabis fällt daher nicht mehr unter das BtMG. Der Besitz und Anbau von Cannabis ist für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal. Viele Handlungen sind allerdings weiterhin strafbar, u.a.:

  • Besitz über der erlaubten Menge
  • unerlaubter Anbau
  • Abgabe an Minderjährige
  • Weitergabe außerhalb von Clubs
  • Handeltreiben
  • Einfuhr

Alle anderen Drogen (z.B. Kokain, Heroin) fallen weiterhin unter das BtMG oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Strafen, Risiken und Eintragung im Führungszeugnis

Die möglichen Strafen für einen Verstoß gegen das BtMG oder KCanG hängen von der Art der Droge, der Menge und der konkreten Handlungsform ab.

Für den Besitz geringer Mengen kann insbesondere bei einem Ersttäter mit der richtigen Strategie häufig eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden. In diesem Fall erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis.

Der Besitz oder der Handel mit „normalen“ Mengen wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Erfolgt der Handel gewerbsmäßig droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Gewerbsmäßiges Handeltreiben liegt vor, wenn wiederholt Drogen verkauft werden (sollen), um eine Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu schaffen.

Für den Besitz oder ein Handeltreiben in nicht geringer Menge droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 29a BtMG).

Drogenkurier Strafe: Wenn Sie für andere Personen Drogen transportiert haben, könnte dies Beihilfe zum Drogenhandel darstellen. Wurden die Betäubungsmittel aus dem Ausland in die Bundesrepublik transportiert, handelt es sich um Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Für alle Einzelheiten und Mengengrenzen lesen Sie unsere Beiträge Drogenhandel und Drogenbesitz.

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Anwalt für Drogendelikte

Mit Drogen erwischt? Verdacht auf Drogenhandel? Drogenrazzia? Mit 1g Kokain erwischt?

Wir beraten und verteidigen Sie bei allen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht. Wenn bei Ihnen durchsucht wurde, Sie eine Vorladung wegen Verstoß gegen das BtMG erhalten haben oder ein Angehöriger verhaftet wurde gilt: Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragen Akteneinsicht und entwickeln nach Auswertung der Akte eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.

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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Jonas Meese
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Ihr Ansprechpartner:
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Alexander Schlüter
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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Darf die Polizei mein Handy auswerten?

Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss Ihre Wohnung durchsucht, darf sie auch Ihr Smartphone sicherstellen und wertet dieses regelmäßig aus, um Chatnachrichten auf Indizien für einen möglichen Drogenhandel zu überprüfen. Sie sind nicht verpflichtet, die PIN zum Handy herauszugeben.

Ist schon der Besitz geringster Mengen strafbar?

Ja, der Besitz ist grundsätzlich strafbar. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft bei sehr geringen Mengen von der Verfolgung absehen, wenn diese lediglich zum Eigenkonsum vorgesehen sind (§ 31a BtMG).

Muss man nach einer Hausdurchsuchung etwas tun?

Sie sollten sich umgehend an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden. Dieser kann überprüfen, ob die Durchsuchung rechtswidrig war und Akteneinsicht beantragen, um die Ermittlungsergebnisse auszuwerten. Keinesfalls sollten Sie Angaben gegenüber der Polizei machen. Vermeiden Sie außerdem Kontakt zu möglicherweise weiteren Beschuldigten.

Warum wird mir Handeltreiben mit Btm vorgeworfen, obwohl es sich um Eigenbedarf handelt?

Wenn neben Betäubungmitteln zusätzliche Indizien, wie Verpackungsmaterial, verdächtige Chatnachrichten, Bargeld oder eine Feinwaage gefunden werden, gehen die Ermittlungsbehörden häufig von einem Drogenhandel aus.

Was tun bei Verdacht auf Drogenhandel?

Schweigen und Anwalt einschalten! Wir können für Sie Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob sich die Vorwürfe entkräften lassen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

Wird ein BtMG-Verfahren ins Führungszeugnis eingetragen?

Dies hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Bei einer Verurteilung von einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen erfolgt eine Eintragung in das Führungszeugnis. Wird das Verfahren eingestellt, erfolgt keine Eintragung.

Termin für Erstberatung

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Drogenbesitz

Mit Drogen erwischt? Alle Informationen zu Strafen & Konsequenzen

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Mit Drogen erwischt: Konsequenzen?

Wenn Sie mit Drogen erwischt wurden, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei wird die Betäubungsmittel sicherstellen und prüfen, um welche Substanz es sich handelt. Je nach Menge wird zudem ein Wirkstoffgutachten in Auftrag gegeben, um die konkrete Menge feststellen zu können.

Im Anschluss werden Sie zur Vernehmung vorgeladen. Wichtig: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und nicht zur Polizei gehen. Wir beraten Sie beim Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“, beantragen Akteneinsicht und übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Vorladung als Beschuldigter.

Je nach Beweislage, Art des Betäubungsmittels, deren Wirkstoffgehalt und Menge können wir auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis hinwirken.

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Besitz vs. Handel – wann aus einfachem Besitz ein schwerer Vorwurf wird.

Viele unserer Mandanten sind überrascht: Nicht selten geht die Polizei und Staatsanwaltschaft beim Fund von Drogen nicht mehr von einem bloßen Besitz, sondern bereits von einem Handel (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) aus. In diesen Fällen drohen sensible Strafen, sodass nach Auswertung der Ermittlungsakte alle Indizien, die auf einen Drogenhandel hindeuten, entkräftet werden müssen.

Indizien für Handeltreiben:

  • große Menge Betäubungsmittel
  • viele kleine Konsumeinheiten
  • Chat-Nachrichten
  • Besitz einer Feinwaage
  • Fund von Verpackungsmaterial
  • verschiedene Sorten Betäubungsmittel
  • Bargeld in kleiner Stückelung
  • Kryptohandy

In diesen Fällen ist es häufig entscheidend, sich frühzeitig von einem Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen zu lassen. Weitere Informationen zum Vorwurf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Drogenbesitz Strafe

Die Strafe und Konsequenzen für Drogenbesitz hängen von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind: Art, Menge und Wirkstoffgehalt der Droge und ob Sie in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Bei geringen Mengen, die für den Eigenbedarf bestimmt sind, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich (§ 31a BtMG).

Der Besitz von Betäubungsmitteln wird bei „normalen“ Mengen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft (§ 29 Abs. 1 StGB). Handelt es sich um Cannabis droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 34 Abs. 1 KCanG).

Handelt es sich um eine sogenannte nicht geringe Menge, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 29a BtMG). Der Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 34 Abs. 3 KCanG).

Wann liegt eine nicht geringe Menge vor?

Entscheidend für das Vorliegen einer nicht geringen Menge ist nicht die sichergestellte Menge, sondern deren Wirkstoffgehalt. Wie hoch die relevante Menge ist, wird durch Wirkstoffgutachten ermittelt.

Beispiele für Grenzwerte:

BtM/Droge Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt)
Kokain 5 g Kokainhydrochlorid
Heroin 1.5 g Heroinhydrochlorid
Amphetamin 10 g Base
Methamphetamin 5 g Base
MDMA 30 g Base
THC (Cannabis) 7.5 g THC

Beispiel: Wenn Cannabis einen Wirkstoffgehalt von 10 % aufweist, ist die nicht geringe Menge bei 75 Gramm sichergestelltem Cannabis erreicht.

Wie hoch ist die Strafe bei 1g Kokain?

Wenn Sie mit 1g Kokain erwischt wurden, ist häufig eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit (ggf. gegen eine Geldauflage) möglich. Bei Vorstrafen oder Wiederholung droht allerdings meist eine Geldstrafe. Unser Ziel: Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen zu erzielen, um eine Eintragung im Führungszeugnis und damit berufliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie hoch ist die Strafe bei 5 Gramm „Koks“?

Beim Besitz von 5g Kokain ist der Wirkstoffgehalt entscheidend. Da Kokain häufig einen sehr hohen Wirkstoffgehalt besitzt, liegt diese Menge an der Grenze zur nicht geringen Menge. In der Praxis droht hier regelmäßig eine Geldstrafe. Mit der richtigen Strategie ist eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage möglich.

Wie hoch ist die Strafe bei 100g „Koks“?

In diesem Fall liegt eine nicht geringe Menge vor, sodass eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr droht. Problematisch ist bei dem Besitz von 100g Kokain, dass in der Regel davon ausgegangen wird, dass eine solche Menge nicht zum Eigenkonsum, sondern zum Verkauf bestimmt ist. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (§ 29a BtMG).

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Beim Besitz von Betäubungsmittel drohen je nach Menge und Gesamtumständen sensible Strafen. Daher sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen und sich anwaltlich beraten lassen.

So verteidigen wir im Betäubungsmittelstrafrecht:  

  • Akteneinsicht
  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung
  • Überprüfung der Wirkstoffanalyse
  • Auswertung der Ermittlungsakte und Erarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  • Prüfung der Chancen einer Einstellung
  • Schutz und Durchsetzung Ihrer Rechte

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Drogenhandel

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Alle Einzelheiten & Strafrahmen

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was bedeutet Handeltreiben mit Betäubungsmitteln?

Der Begriff „Handeltreiben“ im BtMG wird in der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Handeltreiben bedeutet jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, die sich auf Betäubungsmittel bezieht.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Verkauf von Betäubungsmitteln
  • Ankauf zum Weiterverkauf
  • Vermittlungsgeschäfte
  • Transport, wenn er Teil des Geschäfts ist
  • Lagerung, wenn sie der Vorbereitung eines Handels dient
  • Organisation oder Vermittlung von Lieferketten

Gleichzeitig gilt: Viele Beschuldigte haben nicht mit Drogen gehandelt, sondern werden vorschnell verdächtigt, zum Beispiel wegen Drogenbesitzes, aufgrund von verdächtigen Chatverläufen, Bargeldfunden oder häufiger Treffen mit Freunden. Wir verteidigen Sie beim Vorwurf "Verstoß gegen BtMG".

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Drogenhandel: Strafe?

Die Strafe für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln hängt zunächst davon ab, gegen welchen Straftatbestand konkret verstoßen wurde.

Die wichtigsten Normen

§ 29 Abs. 1 BtMG – Grundtatbestand (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)

Hierunter fällt der Verkauf von Drogen, sofern es sich um „normale“ (d.h. nicht um nicht geringe Mengen) handelt.

§ 29 Abs. 3 BtMG – Gewerbsmäßiges Handeltreiben (1-15 Jahre Freiheitsstrafe)

Gewerbsmäßiger Handel liegt vor, wenn der wiederholte Verkauf von Betäubungsmitteln zur Schaffung einer Einnahmequelle von einigem Umfang und Gewicht dienen soll.

§ 29a BtMG – Handeltreiben in nicht geringer Menge (1–15 Jahre, in minder schweren Fällen 3 Monate – 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Gegen diese Norm verstößt, wer mit sog. nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln handelt oder als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel an Personen unter 18 Jahren abgibt.

Grenzwerte für nicht geringe Mengen:

BtM/Droge Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt)
Kokain 5 g Kokainhydrochlorid
Heroin 1.5 g Heroinhydrochlorid
Amphetamin 10 g Base
Methamphetamin 5 g Base
MDMA 30 g Base
THC (Cannabis) 7.5 g THC

§ 30 BtMG – bandenmäßiges Handeltreiben o. gewerbsmäßiges Handeltreiben in nicht geringer Menge (2-15 Jahre, in minder schweren Fällen 3 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Wer als Mitglied einer Bande (mind. 3 Personen) mit Drogen handelt oder mit einer nicht geringen Menge und dabei gewerbsmäßig handelt, hat eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren zu befürchten. Ob tatsächlich eine Bande gehandelt hat, ist regelmäßig eine komplizierte Frage, die viele Verteidigungschancen eröffnet.

§ 30a BtMG – bewaffnetes Handeltreiben o. bandenmäßiges Handeltreiben in nicht geringer Menge (5-15 Jahre, in minder schweren Fällen 6 Monate - 10 Jahre Freiheitsstrafe)

Noch härter wird bestraft, wer als Bandenmitglied mit Drogen in nicht geringer Menge handelt oder beim handelt mit Drogen eine Waffe bei sich führt oder gemeinsam mit den Betäubungsmitteln aufbewahrt.

Die Strafe für Drogenhandel kann – auch für Ersttäter – daher hoch ausfallen. Je nach Umfang des Handeltreibens kommen für Drogenhandel sogar Strafen nahe der Maximalstrafe von 15 Jahren in Betracht. Engagierte und konsequente Verteidigung ist bei diesen Vorwürfen unverzichtbar.

Weitere Faktoren

  • Art der Betäubungsmittel
  • Menge und Wirkstoffgehalt
  • Rolle im Tatgeschehen / Umfang der Tatbeteiligung
  • Vorstrafen
  • Konsumverhalten
  • Nachtatverhalten

Strafe Drogenhandel Ersttäter

Für Ersttäter bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten und Chancen auf eine Bewährungsstrafe, besonders wenn keine Vorstrafen bestehen und im Einzelfall auf einen minder schweren Fall plädiert werden kann. Sollten keine Chancen für eine Einstellung wegen fehlenden Tatverdachts oder einen Freispruch bestehen, entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Freiheit zu sichern.

Verdacht auf Drogenhandel – was tun?

Wenn gegen Sie ermittelt wird, ist das Wichtigste:

1. Schweigen

Sie sollte keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen und nicht zu einer Vorladung als Beschuldigter erscheinen. Ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht wird die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen und zunächst Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage zu prüfen.

2. Nichts herausgeben

Verhalten Sie sich bei einer Durchsuchung kooperativ, aber geben Sie keine Chats, Passwörter oder Pin-Codes heraus.

3. Sofort Anwalt einchalten

Anwalt BtMG: Im Betäubungsmittelstrafrecht zählt jedes Detail. Eine frühzeitige Verteidigung sichert alle Verteidigungschancen.

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Drogen-Razzia & Hausdurchsuchung – was jetzt wichtig ist

Eine Drogen-Razzia oder Hausdurchsuchung ist für Beschuldigte extrem belastend und mit einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre verbunden. Um Vorwürfe wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu vermeiden: Verhalten Sie sich ruhig und kooperativ.

Bei einer Durchsuchung gilt:

  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Machen Sie keine Angaben.
  • Sie müssen Ihre Geräte nicht freiwillig entsperren.
  • Lassen Sie alle Sicherstellungen dokumentieren.
  • Vermeiden Sie Kontakt zu möglicherweise anderen Beschuldigten.
  • Rufen Sie einen Anwalt an.

Viele Betroffene berichten, nach der Hausdurchsuchung nichts mehr gehört zu haben. Das ist nicht ungewöhnlich. Häufig dauern Ermittlungen und Auswertungen der sichergestellten Betäubungsmittel oder Smartphones mehrere Monate. Dennoch sollten Sie sofortig tätig werden und sich anwaltlich vertreten lassen.

Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht

Ein spezialisierter Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht prüft jedes Detail und jedes Beweismittel, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Hierbei geht es häufig um die Verwertbarkeit von Aussagen oder Beweismitteln, um die Zuordnung von Betäubungsmitteln und Handlungen von Personen, die unter Pseudonymen auftreten.

Oberstes Ziel ist eine Einstellung des Verfahrens wegen fehlendem Tatverdacht oder ein Freispruch. Sollte dies aufgrund der Beweislage nicht möglich sein, geht es darum schwerwiegende Vorwürfe abzuschwächen und mildernde Umstände herauszuarbeiten. Möglich sind dann:

  • Strafmilderung
  • Besitz statt Handeltreiben
  • Bewährungsstrafe statt Haft
  • Therapie statt Strafe
  • Strafmilderung durch verminderte Schuldfähigkeit

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Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Drogen im Straßenverkehr – Rechtslage

Wer im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA oder anderen Betäubungsmitteln fährt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und hat eine Strafanzeige zu befürchten.

Zur Übersicht:

Norm Handlung
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) Fahren unter Drogeneinfluss oberhalb der festgelegten Grenzwerte (Ausfallerscheinungen nicht erforderlich)
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) Fahren unter Drogeneinfluss, der zur Fahruntüchtigkeit geführt hat
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) Fahren unter Drogeneinfluss und (beinahe) Verursachung eines Unfalls
Verstoß gegen das BtMG Häufig werden noch Betäubungsmittel mitgeführt oder die Polizei geht aufgrund des Konsums von einem vorherigen Erwerb/Besitz aus

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Drogen im Straßenverkehr: Grenzwerte

Ordnungswidrigkeit

Für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gelten folgende Grenzwerte, wenn keine betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen hinzutreten:

Grenzwerte Drogen im Straßenverkehr (ng/ml Blutserum)
Substanz Grenzwert (ng/ml)
THC 3,5 ng/ml
Amphetamin 25 ng/ml
Methamphetamin 25 ng/ml
MDMA 25 ng/ml
Kokain 10 ng/ml

Für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB gelten keine starren Grenzwerte.

Wann wird Fahren unter Drogeneinfluss zur Straftat?

Wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB macht sich auch strafbar, wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl die Person aufgrund des Konsums berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher, also den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen, zu führen. Entscheidend ist neben dem Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut, ob konsumbedingte körperliche Ausfallerscheinungen oder konsumbedingte Fahrfehler vorliegen.

Beispiele:

  • verlangsamte Reaktionen
  • Schlangenlinien
  • auffälliges Fahrverhalten
  • verwaschene Sprache
  • gerötete Augen
  • auffällige Pupillen

An diesen entscheidenden Punkten setzt unsere Verteidigungsstrategie an. Wir prüfen nach Akteneinsicht, ob diese Voraussetzungen nachweisbar oder angreifbar sind.

Kommt es aufgrund der rauschbedingten Fahruntüchtigkeit (beinahe) zu einem Unfall, kommt eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.

Strafe & Konsequenzen

Fahren unter Drogeneinfluss kann weitreichende Konsequenzen haben, die in der Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden sollten:

Geldstrafe

Die Strafe für Fahren unter Drogeneinfluss richtet sich nach denselben Maßstäben wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Entscheidende Kriterien sind der Grad der Intoxikation, die Schwere der Ausfallerscheinungen, Vorstrafen & Nachtatverhalten. Bei einem Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht in der Regel eine Geldstrafe. Ziel der Verteidigung ist es jedoch im ersten Schritt, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch durchzusetzen, insbesondere wenn keine rauschbedingten Ausfallerscheinungen nachweisbar sind.

Wenn die Voraussetzungen einer Straftat nicht vorliegen oder erfolgreich in Zweifel gezogen werden konnten, droht bei Überschreiten der Grenzwerte jedoch ein Bußgeld, bei Erstvergehen in der Regel in Höhe von 500 Euro.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Falle einer Verurteilung wegen § 316 StGB droht zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht und eine Sperrfrist für deren Neuerteilung. Die Frage, ab wieviel ng/ml der Führerschein entzogen wird, lässt sich daher nicht pauschal beantworten, da die Verurteilung nicht allein auf bestimmte Grenzwerte gestützt werden kann. Allerdings kann auch die Fahrerlaubnisbehörde in vielen Fällen bei gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis entziehen.

In vielen Fällen wird nach Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Dies gilt auch für Erstvergehen mit Drogen. Wir beraten Sie, damit Sie im Fall der Fälle schnellstmöglich Ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen.

Wichtig: Bereits im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Fahrverbot

Sowohl das Strafgericht als auch die Fahrerlaubnisbehörde können ein Fahrverbot anordnen. Anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis erlangen Sie ihre Fahrerlaubnis im Anschluss „automatisch“ zurück. Bei Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht ein Fahrverbot von einem Monat.

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Drogen am Steuer: Wann kommt Post?

Nach einer Kontrolle und Blutabnahme erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Vorladung als Beschuldigter oder die Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme. Die Dauer variiert je nach Auswertung der Blutergebnisse.

Bereits jetzt ist es ratsam, einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, um alle Verteidigungschancen zu nutzen. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen!

Wir beraten Sie umfassend und entwickeln nach kritischer Prüfung der Ermittlungsergebnisse eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Verhältnis zum BtMG: Besitz & Konsum

In der Praxis erleben wir häufig, dass mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr bzw. des Fahrens unter Drogeneinfluss ein Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet wird.

Wurden keine Betäubungsmittel sichergestellt, lässt sich hier häufig eine Einstellung des Verfahrens durchsetzen. Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht.

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Drogenbesitz

Mit Drogen erwischt? Alle Informationen zu Strafen & Konsequenzen

Alexander Schlüter
November 30, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Mit Drogen erwischt: Konsequenzen?

Wenn Sie mit Drogen erwischt wurden, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei wird die Betäubungsmittel sicherstellen und prüfen, um welche Substanz es sich handelt. Je nach Menge wird zudem ein Wirkstoffgutachten in Auftrag gegeben, um die konkrete Menge feststellen zu können.

Im Anschluss werden Sie zur Vernehmung vorgeladen. Wichtig: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und nicht zur Polizei gehen. Wir beraten Sie beim Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“, beantragen Akteneinsicht und übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Vorladung als Beschuldigter.

Je nach Beweislage, Art des Betäubungsmittels, deren Wirkstoffgehalt und Menge können wir auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis hinwirken.

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Besitz vs. Handel – wann aus einfachem Besitz ein schwerer Vorwurf wird.

Viele unserer Mandanten sind überrascht: Nicht selten geht die Polizei und Staatsanwaltschaft beim Fund von Drogen nicht mehr von einem bloßen Besitz, sondern bereits von einem Handel (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) aus. In diesen Fällen drohen sensible Strafen, sodass nach Auswertung der Ermittlungsakte alle Indizien, die auf einen Drogenhandel hindeuten, entkräftet werden müssen.

Indizien für Handeltreiben:

  • große Menge Betäubungsmittel
  • viele kleine Konsumeinheiten
  • Chat-Nachrichten
  • Besitz einer Feinwaage
  • Fund von Verpackungsmaterial
  • verschiedene Sorten Betäubungsmittel
  • Bargeld in kleiner Stückelung
  • Kryptohandy

In diesen Fällen ist es häufig entscheidend, sich frühzeitig von einem Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen zu lassen. Weitere Informationen zum Vorwurf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Drogenbesitz Strafe

Die Strafe und Konsequenzen für Drogenbesitz hängen von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind: Art, Menge und Wirkstoffgehalt der Droge und ob Sie in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Bei geringen Mengen, die für den Eigenbedarf bestimmt sind, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich (§ 31a BtMG).

Der Besitz von Betäubungsmitteln wird bei „normalen“ Mengen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft (§ 29 Abs. 1 StGB). Handelt es sich um Cannabis droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 34 Abs. 1 KCanG).

Handelt es sich um eine sogenannte nicht geringe Menge, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 29a BtMG). Der Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 34 Abs. 3 KCanG).

Wann liegt eine nicht geringe Menge vor?

Entscheidend für das Vorliegen einer nicht geringen Menge ist nicht die sichergestellte Menge, sondern deren Wirkstoffgehalt. Wie hoch die relevante Menge ist, wird durch Wirkstoffgutachten ermittelt.

Beispiele für Grenzwerte:

BtM/Droge Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt)
Kokain 5 g Kokainhydrochlorid
Heroin 1.5 g Heroinhydrochlorid
Amphetamin 10 g Base
Methamphetamin 5 g Base
MDMA 30 g Base
THC (Cannabis) 7.5 g THC

Beispiel: Wenn Cannabis einen Wirkstoffgehalt von 10 % aufweist, ist die nicht geringe Menge bei 75 Gramm sichergestelltem Cannabis erreicht.

Wie hoch ist die Strafe bei 1g Kokain?

Wenn Sie mit 1g Kokain erwischt wurden, ist häufig eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit (ggf. gegen eine Geldauflage) möglich. Bei Vorstrafen oder Wiederholung droht allerdings meist eine Geldstrafe. Unser Ziel: Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen zu erzielen, um eine Eintragung im Führungszeugnis und damit berufliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie hoch ist die Strafe bei 5 Gramm „Koks“?

Beim Besitz von 5g Kokain ist der Wirkstoffgehalt entscheidend. Da Kokain häufig einen sehr hohen Wirkstoffgehalt besitzt, liegt diese Menge an der Grenze zur nicht geringen Menge. In der Praxis droht hier regelmäßig eine Geldstrafe. Mit der richtigen Strategie ist eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage möglich.

Wie hoch ist die Strafe bei 100g „Koks“?

In diesem Fall liegt eine nicht geringe Menge vor, sodass eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr droht. Problematisch ist bei dem Besitz von 100g Kokain, dass in der Regel davon ausgegangen wird, dass eine solche Menge nicht zum Eigenkonsum, sondern zum Verkauf bestimmt ist. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (§ 29a BtMG).

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Beim Besitz von Betäubungsmittel drohen je nach Menge und Gesamtumständen sensible Strafen. Daher sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen und sich anwaltlich beraten lassen.

So verteidigen wir im Betäubungsmittelstrafrecht:  

  • Akteneinsicht
  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung
  • Überprüfung der Wirkstoffanalyse
  • Auswertung der Ermittlungsakte und Erarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  • Prüfung der Chancen einer Einstellung
  • Schutz und Durchsetzung Ihrer Rechte

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Drogenhandel

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Alle Einzelheiten & Strafrahmen

Jonas Meese
November 30, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was bedeutet Handeltreiben mit Betäubungsmitteln?

Der Begriff „Handeltreiben“ im BtMG wird in der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Handeltreiben bedeutet jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, die sich auf Betäubungsmittel bezieht.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Verkauf von Betäubungsmitteln
  • Ankauf zum Weiterverkauf
  • Vermittlungsgeschäfte
  • Transport, wenn er Teil des Geschäfts ist
  • Lagerung, wenn sie der Vorbereitung eines Handels dient
  • Organisation oder Vermittlung von Lieferketten

Gleichzeitig gilt: Viele Beschuldigte haben nicht mit Drogen gehandelt, sondern werden vorschnell verdächtigt, zum Beispiel wegen Drogenbesitzes, aufgrund von verdächtigen Chatverläufen, Bargeldfunden oder häufiger Treffen mit Freunden. Wir verteidigen Sie beim Vorwurf "Verstoß gegen BtMG".

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Drogenhandel: Strafe?

Die Strafe für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln hängt zunächst davon ab, gegen welchen Straftatbestand konkret verstoßen wurde.

Die wichtigsten Normen

§ 29 Abs. 1 BtMG – Grundtatbestand (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)

Hierunter fällt der Verkauf von Drogen, sofern es sich um „normale“ (d.h. nicht um nicht geringe Mengen) handelt.

§ 29 Abs. 3 BtMG – Gewerbsmäßiges Handeltreiben (1-15 Jahre Freiheitsstrafe)

Gewerbsmäßiger Handel liegt vor, wenn der wiederholte Verkauf von Betäubungsmitteln zur Schaffung einer Einnahmequelle von einigem Umfang und Gewicht dienen soll.

§ 29a BtMG – Handeltreiben in nicht geringer Menge (1–15 Jahre, in minder schweren Fällen 3 Monate – 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Gegen diese Norm verstößt, wer mit sog. nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln handelt oder als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel an Personen unter 18 Jahren abgibt.

Grenzwerte für nicht geringe Mengen:

BtM/Droge Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt)
Kokain 5 g Kokainhydrochlorid
Heroin 1.5 g Heroinhydrochlorid
Amphetamin 10 g Base
Methamphetamin 5 g Base
MDMA 30 g Base
THC (Cannabis) 7.5 g THC

§ 30 BtMG – bandenmäßiges Handeltreiben o. gewerbsmäßiges Handeltreiben in nicht geringer Menge (2-15 Jahre, in minder schweren Fällen 3 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Wer als Mitglied einer Bande (mind. 3 Personen) mit Drogen handelt oder mit einer nicht geringen Menge und dabei gewerbsmäßig handelt, hat eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren zu befürchten. Ob tatsächlich eine Bande gehandelt hat, ist regelmäßig eine komplizierte Frage, die viele Verteidigungschancen eröffnet.

§ 30a BtMG – bewaffnetes Handeltreiben o. bandenmäßiges Handeltreiben in nicht geringer Menge (5-15 Jahre, in minder schweren Fällen 6 Monate - 10 Jahre Freiheitsstrafe)

Noch härter wird bestraft, wer als Bandenmitglied mit Drogen in nicht geringer Menge handelt oder beim handelt mit Drogen eine Waffe bei sich führt oder gemeinsam mit den Betäubungsmitteln aufbewahrt.

Die Strafe für Drogenhandel kann – auch für Ersttäter – daher hoch ausfallen. Je nach Umfang des Handeltreibens kommen für Drogenhandel sogar Strafen nahe der Maximalstrafe von 15 Jahren in Betracht. Engagierte und konsequente Verteidigung ist bei diesen Vorwürfen unverzichtbar.

Weitere Faktoren

  • Art der Betäubungsmittel
  • Menge und Wirkstoffgehalt
  • Rolle im Tatgeschehen / Umfang der Tatbeteiligung
  • Vorstrafen
  • Konsumverhalten
  • Nachtatverhalten

Strafe Drogenhandel Ersttäter

Für Ersttäter bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten und Chancen auf eine Bewährungsstrafe, besonders wenn keine Vorstrafen bestehen und im Einzelfall auf einen minder schweren Fall plädiert werden kann. Sollten keine Chancen für eine Einstellung wegen fehlenden Tatverdachts oder einen Freispruch bestehen, entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Freiheit zu sichern.

Verdacht auf Drogenhandel – was tun?

Wenn gegen Sie ermittelt wird, ist das Wichtigste:

1. Schweigen

Sie sollte keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen und nicht zu einer Vorladung als Beschuldigter erscheinen. Ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht wird die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen und zunächst Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage zu prüfen.

2. Nichts herausgeben

Verhalten Sie sich bei einer Durchsuchung kooperativ, aber geben Sie keine Chats, Passwörter oder Pin-Codes heraus.

3. Sofort Anwalt einchalten

Anwalt BtMG: Im Betäubungsmittelstrafrecht zählt jedes Detail. Eine frühzeitige Verteidigung sichert alle Verteidigungschancen.

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Drogen-Razzia & Hausdurchsuchung – was jetzt wichtig ist

Eine Drogen-Razzia oder Hausdurchsuchung ist für Beschuldigte extrem belastend und mit einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre verbunden. Um Vorwürfe wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu vermeiden: Verhalten Sie sich ruhig und kooperativ.

Bei einer Durchsuchung gilt:

  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Machen Sie keine Angaben.
  • Sie müssen Ihre Geräte nicht freiwillig entsperren.
  • Lassen Sie alle Sicherstellungen dokumentieren.
  • Vermeiden Sie Kontakt zu möglicherweise anderen Beschuldigten.
  • Rufen Sie einen Anwalt an.

Viele Betroffene berichten, nach der Hausdurchsuchung nichts mehr gehört zu haben. Das ist nicht ungewöhnlich. Häufig dauern Ermittlungen und Auswertungen der sichergestellten Betäubungsmittel oder Smartphones mehrere Monate. Dennoch sollten Sie sofortig tätig werden und sich anwaltlich vertreten lassen.

Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht

Ein spezialisierter Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht prüft jedes Detail und jedes Beweismittel, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Hierbei geht es häufig um die Verwertbarkeit von Aussagen oder Beweismitteln, um die Zuordnung von Betäubungsmitteln und Handlungen von Personen, die unter Pseudonymen auftreten.

Oberstes Ziel ist eine Einstellung des Verfahrens wegen fehlendem Tatverdacht oder ein Freispruch. Sollte dies aufgrund der Beweislage nicht möglich sein, geht es darum schwerwiegende Vorwürfe abzuschwächen und mildernde Umstände herauszuarbeiten. Möglich sind dann:

  • Strafmilderung
  • Besitz statt Handeltreiben
  • Bewährungsstrafe statt Haft
  • Therapie statt Strafe
  • Strafmilderung durch verminderte Schuldfähigkeit

View Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Alexander Schlüter
December 8, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Drogen im Straßenverkehr – Rechtslage

Wer im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA oder anderen Betäubungsmitteln fährt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und hat eine Strafanzeige zu befürchten.

Zur Übersicht:

Norm Handlung
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) Fahren unter Drogeneinfluss oberhalb der festgelegten Grenzwerte (Ausfallerscheinungen nicht erforderlich)
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) Fahren unter Drogeneinfluss, der zur Fahruntüchtigkeit geführt hat
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) Fahren unter Drogeneinfluss und (beinahe) Verursachung eines Unfalls
Verstoß gegen das BtMG Häufig werden noch Betäubungsmittel mitgeführt oder die Polizei geht aufgrund des Konsums von einem vorherigen Erwerb/Besitz aus

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Drogen im Straßenverkehr: Grenzwerte

Ordnungswidrigkeit

Für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gelten folgende Grenzwerte, wenn keine betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen hinzutreten:

Grenzwerte Drogen im Straßenverkehr (ng/ml Blutserum)
Substanz Grenzwert (ng/ml)
THC 3,5 ng/ml
Amphetamin 25 ng/ml
Methamphetamin 25 ng/ml
MDMA 25 ng/ml
Kokain 10 ng/ml

Für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB gelten keine starren Grenzwerte.

Wann wird Fahren unter Drogeneinfluss zur Straftat?

Wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB macht sich auch strafbar, wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl die Person aufgrund des Konsums berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher, also den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen, zu führen. Entscheidend ist neben dem Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut, ob konsumbedingte körperliche Ausfallerscheinungen oder konsumbedingte Fahrfehler vorliegen.

Beispiele:

  • verlangsamte Reaktionen
  • Schlangenlinien
  • auffälliges Fahrverhalten
  • verwaschene Sprache
  • gerötete Augen
  • auffällige Pupillen

An diesen entscheidenden Punkten setzt unsere Verteidigungsstrategie an. Wir prüfen nach Akteneinsicht, ob diese Voraussetzungen nachweisbar oder angreifbar sind.

Kommt es aufgrund der rauschbedingten Fahruntüchtigkeit (beinahe) zu einem Unfall, kommt eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.

Strafe & Konsequenzen

Fahren unter Drogeneinfluss kann weitreichende Konsequenzen haben, die in der Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden sollten:

Geldstrafe

Die Strafe für Fahren unter Drogeneinfluss richtet sich nach denselben Maßstäben wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Entscheidende Kriterien sind der Grad der Intoxikation, die Schwere der Ausfallerscheinungen, Vorstrafen & Nachtatverhalten. Bei einem Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht in der Regel eine Geldstrafe. Ziel der Verteidigung ist es jedoch im ersten Schritt, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch durchzusetzen, insbesondere wenn keine rauschbedingten Ausfallerscheinungen nachweisbar sind.

Wenn die Voraussetzungen einer Straftat nicht vorliegen oder erfolgreich in Zweifel gezogen werden konnten, droht bei Überschreiten der Grenzwerte jedoch ein Bußgeld, bei Erstvergehen in der Regel in Höhe von 500 Euro.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Falle einer Verurteilung wegen § 316 StGB droht zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht und eine Sperrfrist für deren Neuerteilung. Die Frage, ab wieviel ng/ml der Führerschein entzogen wird, lässt sich daher nicht pauschal beantworten, da die Verurteilung nicht allein auf bestimmte Grenzwerte gestützt werden kann. Allerdings kann auch die Fahrerlaubnisbehörde in vielen Fällen bei gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis entziehen.

In vielen Fällen wird nach Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Dies gilt auch für Erstvergehen mit Drogen. Wir beraten Sie, damit Sie im Fall der Fälle schnellstmöglich Ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen.

Wichtig: Bereits im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Fahrverbot

Sowohl das Strafgericht als auch die Fahrerlaubnisbehörde können ein Fahrverbot anordnen. Anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis erlangen Sie ihre Fahrerlaubnis im Anschluss „automatisch“ zurück. Bei Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht ein Fahrverbot von einem Monat.

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Drogen am Steuer: Wann kommt Post?

Nach einer Kontrolle und Blutabnahme erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Vorladung als Beschuldigter oder die Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme. Die Dauer variiert je nach Auswertung der Blutergebnisse.

Bereits jetzt ist es ratsam, einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, um alle Verteidigungschancen zu nutzen. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen!

Wir beraten Sie umfassend und entwickeln nach kritischer Prüfung der Ermittlungsergebnisse eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Verhältnis zum BtMG: Besitz & Konsum

In der Praxis erleben wir häufig, dass mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr bzw. des Fahrens unter Drogeneinfluss ein Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet wird.

Wurden keine Betäubungsmittel sichergestellt, lässt sich hier häufig eine Einstellung des Verfahrens durchsetzen. Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht.