Verstoß gegen BtMG – was fällt darunter?
Der Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“ entsteht meistens durch:
- Durchsuchung der Wohnung
- Personenkontrollen
- Abgefangene Postsendungen
- Auswertungen von Kryptohandys
- Mitteilungen von Nachbarn oder Ex-Partnern
- Ermittlungen im Zusammenhang mit Drogenhandel
Der tatsächliche Umfang des Vorwurfs bzw. die – häufig fehlerhaften – Annahmen der Polizei werden erst durch die Akteneinsicht ersichtlich. Sie sollten daher keinesfalls ohne anwaltliche Beratung und vorheriger Akteneinsicht Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
Die häufigsten Straftatbestände im Betäubungsmittelstrafrecht sind:
BtMG vs. Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Seit April 2024 gilt das neue KCanG. Cannabis fällt daher nicht mehr unter das BtMG. Der Besitz und Anbau von Cannabis ist für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal. Viele Handlungen sind allerdings weiterhin strafbar, u.a.:
- Besitz über der erlaubten Menge
- unerlaubter Anbau
- Abgabe an Minderjährige
- Weitergabe außerhalb von Clubs
- Handeltreiben
- Einfuhr
Alle anderen Drogen (z.B. Kokain, Heroin) fallen weiterhin unter das BtMG oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Strafen, Risiken und Eintragung im Führungszeugnis
Die möglichen Strafen für einen Verstoß gegen das BtMG oder KCanG hängen von der Art der Droge, der Menge und der konkreten Handlungsform ab.
Für den Besitz geringer Mengen kann insbesondere bei einem Ersttäter mit der richtigen Strategie häufig eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden. In diesem Fall erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis.
Der Besitz oder der Handel mit „normalen“ Mengen wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Erfolgt der Handel gewerbsmäßig droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Gewerbsmäßiges Handeltreiben liegt vor, wenn wiederholt Drogen verkauft werden (sollen), um eine Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu schaffen.
Für den Besitz oder ein Handeltreiben in nicht geringer Menge droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 29a BtMG).
Drogenkurier Strafe: Wenn Sie für andere Personen Drogen transportiert haben, könnte dies Beihilfe zum Drogenhandel darstellen. Wurden die Betäubungsmittel aus dem Ausland in die Bundesrepublik transportiert, handelt es sich um Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Für alle Einzelheiten und Mengengrenzen lesen Sie unsere Beiträge Drogenhandel und Drogenbesitz.
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Anwalt für Drogendelikte
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Wir beraten und verteidigen Sie bei allen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht. Wenn bei Ihnen durchsucht wurde, Sie eine Vorladung wegen Verstoß gegen das BtMG erhalten haben oder ein Angehöriger verhaftet wurde gilt: Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragen Akteneinsicht und entwickeln nach Auswertung der Akte eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.
Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.
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