Alexander Schlüter
02.12.2025
·
0 Min.
Lesedauer

Trunkenheit im Verkehr

Das Wichtigste in Kürze:

  • Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB liegt vor, wenn jemand ein Fahrzeug führt, obwohl er "absolut fahruntüchtig" ist – unabhängig davon, ob ein Unfall passiert ist.
  • Auch fahrlässige Trunkenheit im Verkehr ist strafbar.
  • Ein Verfahren kann zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen sowie einem Entzug der Fahreraubnis, einem Fahrverbot, Punkten in Flensburg und einem Eintrag ins Führungszeugnis.
  • Die Grenze für die "absolute Fahruntüchtigkeit" liegt bei 1,1 Promille (Auto & E-Scooter) bzw. bei 1,6 Promille (Fahrrad). Liegen Ausfallerscheinungen vor, droht eine Strafbarkeit aber bereits ab 0,3 Promille.

View Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Unfälle, Alkohol & mehr: Strafverfahren rund um den Straßenverkehr

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Fahrerflucht

Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfall nicht bemerkt?

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr

Drängeln, Lichthupe, Ausbremsen: Folgen bei Nötigung

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Unfälle, Alkohol & mehr: Strafverfahren rund um den Straßenverkehr

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Fahrerflucht

Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfall nicht bemerkt?

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr

Drängeln, Lichthupe, Ausbremsen: Folgen bei Nötigung

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

Sie werden beschuldigt?

Wir helfen Ihnen!

Inhaltsverzeichnis

Was ist Trunkenheit im Verkehr?

Wegen Trunkenheit im Verkehr macht sich eine Person strafbar, wenn sie ein Fahrzeug führt, obwohl sie wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr fahrtüchtig ist.

Dieser Beitrag bezieht sich insbesondere auf den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr in Bezug auf Alkohol. Steht im Raum, dass Drogen vor Fahrtantritt konsumiert wurden, ist dies ebenfalls ein Fall der "Trunkenheit" im Verkehr. Mehr dazu unter: Drogen im Straßenverkehr

Wichtig für Betroffene:

  • Es handelt sich auch um eine Stratat, wenn kein Unfall passiert.
  • Es spielt keine Rolle, ob die Fahrt nur kurz war.

Was sind die Promillegrenzen?

Die Promillegrenzen sind je nach Fahrzeug unterschiedlich:

Fahrzeug Promille Folge
Auto & Scooter ab 1,1 (auch ohne Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB
ab 0,5 (auch ohne Ausfall­erscheinungen) Ord­nungs­widrigk.,
§ 24a StVG
ab 0,3 (mit Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB
Fahrrad ab 1,6 (auch ohne Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB
ab 0,3 (mit Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB

Betrunken E-Scooter gefahren

Auch, wer alkoholisiert E-Scooter fährt, macht sich strafbar - es gelten exakt die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto. Dass die Trunkenheit im Verkehr mit E-Scootern genauso bestraft wird wie beim Autofahren ist umstritten: Schließlich ist ein E-Scooter deutlich langsamer (max. 20 km/h) und leichter als ein Auto und hat deutlich weniger abstraktes Gefährdungspotenzial. Zudem gilt bei E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren und oft deutlich mehr Masse als ein E-Scooter haben, die Promillegrenze wie bei normalen Fahrrädern von 1,6 Promille.

Nehmen Sie daher ein Strafverfahren wegen Trunkenheit auf einem E-Scooter unbedingt ernst! Es droht neben der Strafe auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird dabei (anders als bei einem Fahrverbot) entzogen und muss nach Ablauf einer etwaigen Sperrfrist neu beantragt werden!

Fahrlässige Trunkenheit

Wenn Sie ohne Vorsatz fahruntüchtig waren (z.B. weil Sie sich noch fahrtüchtig gefühlt haben), ist die Trunkenheit dennoch als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr strafbar. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie aufgrund der konsumierten Getränke hätten erkennen können, dass Sie fahruntüchtig waren.

Der Nachweis für einen Vorsatz ist für die Strafverfolgungsbehörden insbesondere dann schwer zu führen, wenn die Promillezahl im Grenzbereich liegt. Machen Sie daher unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, wenn Sie in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Machen Sie auch keine Angaben bei vermeintlich "harmlosen" Fragen (z.B. "Wo kommen Sie gerade her?" oder "hatten Sie einen Wein zum Abendessen?").

Alkohol am Steuer, aber nicht beim Fahren erwischt?

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie alkoholisiert am Steuer waren, aber nicht von der Polizei beim Fahren erwischt worden sind, bestehen häufig gute Chancen, dass das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt werden kann. In vielen Fällen kommen noch andere Personen als Fahrer in Betracht. Eine "Halterhaftung" wie im Zivilrecht oder bei Parkverstößen gibt es im Strafecht nicht. Wenn Ihnen nicht nachgewiesen werden kann, das Sie tatsächlich gefahren sind, muss das Verfahren eingestellt werden.

Wichtig: Nur weil Sie nicht beim Fahren erwischt worden sind, wird das Verfahren nicht automatisch eingestellt:

  • Gegebenenfalls wurden Sie von Zeugen beobachtet.
  • In einigen Fällen ergibt sich aus den Indizien, dass Sie gefahren sein müssen (z.B. noch warmes Auto vor der Haustür, Sie sind bei Eintreffen der Polizei alleine zu Hause und haben den Fahrzeugschlüssel noch in der Hand).

{{orange-cta}}

In einigen dieser Fälle kommt allerdings auch ein sogenannter "Nachtrunk" in Betracht. Das bedeutet: Wenn Sie noch fahrtüchtig mit dem Auto gefahren sind und erst danach Alkohol getrunken haben, lässt sich der Nachweis, dass Sie nicht mehr fahrtüchtig waren, nicht führen. Gerade in solchen Fällen ist anwaltliche Hilfe entscheidend.

Welche Strafe bei Trunkenheit im Verkehr?

Trunkenheit im Verkehr wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, zusätzlich droht ein Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Die Höhe der Strafe richtet sich insbesondere nach:

  • Promillewert
  • Ausfallerscheinungen
  • Vorstrafen
  • Verhalten nach der Tat

Je höher der Promillewert, desto größer das Risiko eines Entzugs der Fahrerlaubnis. Für Ersttäter, die z.B. alkoholisiert E-Scooter fahren, liegt die Strafe in vielen Fällen bei 30-60 Tagessätzen. Faustformel: Ein Tagessatz beträgt 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens (worauf z.B. Unterhaltsverpflichtungen angerechnet werden). 30 Tagessätze entsprechen also einem monatlichen Nettogehalt. Auch wenn dies verglichen mit anderen Straftaten wenig erscheint und oftmals (wenn keine Vorstrafen bestehen) nicht im Führungszeugnis eingetragen wird, droht dennoch ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrverbot & Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) bedeutet "lediglich" eine Fahrpause von mehreren Monaten. Sie müssen den Führerschein (das Dokument) abgeben, bekommen ihn nach Ablauf der Zeit aber automatisch zurück.

Der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ist deutlich gravierender:

  • die Fahrerlaubnis erlischt vollständig,
  • Sie müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen,
  • oft ist eine MPU erforderlich,
  • es wird in der Regel eine Sperrfrist verhängt, die mehrere Monate bis Jahre betragen kann. In der Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Bei Trunkenheit im Verkehr ist der Entzug der Fahrerlaubnis der Regelfall.

Muss ich bei einer Polizeikontrolle pusten?

Ein Test auf Atemalkohol bei einer Polizeikontrolle ist freiwillig. Sie müssen daran nicht teilnehmen. Sie sind auch nicht verpflichtet, andere Tests (z.B. auf einer Linie laufen, mit geschlossenen Augen stehen, Zählen, etc.) zu absolvieren.

Weiterhin müssen Sie auf allgemeine Fragen nicht antworten, wie z.B.:

  • "Wo kommen Sie gerade her?"
  • "Wo fahren Sie hin?"
  • "Hatten Sie schon einmal was mit Drogen zu tun?"
  • "Haben Sie heute Abend etwas getrunken?"

Eine Blutkontrolle darf nur bei einem begründeten Verdacht (z.B. Alkoholgeruch, verwaschene Aussprache) angeordnet werden. Wird diese angeordnet, muss sie von einem Arzt durchgeführt werden. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die Blutabnahme zu dulden.

Sie sind außerdem nur verpflichtet, folgende Angaben zu machen, damit Sie identifiziert werden können:

  • Name
  • Geburtstag und -ort
  • Familienstand
  • Beruf
  • Wohnort bzw. Wohnung
  • Staatsangehörigkeit

Dies ergibt sich aus § 111 OWiG.

FAHRERLAUBNIS SICHERN: ANWALT SO FRÜH WIE MÖGLICH EINSCHALTEN

Im Verkehrsstrafrecht geht es vielen Mandantinnen und Mandanten nicht entscheidend um die Höhe der Strafe, sondern vor allem um den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis. Wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, können die Folgen einer Entziehung weit schwerer sein als z.B. eine Geldstrafe.

Kontaktieren Sie uns daher unbedingt frühzeitig, also am besten unmittelbar nach Erhalt einer Vorladung bzw. nach der Polizeikontrolle. Es droht nämlich bereits im Ermittlungsverfahren ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, können oft mehrere Monate vergehen - diese Zeit kann entscheidend sein, um Maßnahmen in Gang zu setzen, die den späteren Erhalt der Fahrerlaubnis sichern.

Warten Sie nicht ab, bis Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben. Bei frühzeitigem Tätigwerden kann häufig eine Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit erreicht werden.

{{cta-alex}}

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Jonas Meese
Portraitaufnahme von Rechtsanwalt Jonas Meese
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Alexander Schlüter
Foto im Portraitformat von Rechtsanwalt Alexander Schlüter
Sie werden beschuldigt?

Wir helfen Ihnen!

FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Ich habe eine Vorladung erhalten – was soll ich tun?

Schweigen und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung.

Muss ich in einer Polizeikontrolle pusten?

Sie sind nicht verpflichtet, an Tests wie z.B. auf Atemalkohol ("Pusten"), Urintests oder einer Überprüfung Ihres Gleichgewichtssinnes (z.B. auf einem Bein stehen) teilzunehmen.

Sind Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis das Gleiche?

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis sind grundverschieden: Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet (mehrere Monate), der Führerschein (das Dokument) muss dabei abgegeben werden und wird nach Ablauf automatisch wieder zurückerlangt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist zunächst endgültig: Die Fahrerlaubnis bleibt auch nach Ablauf einer ggf. verhängten Sperrfrist erloschen und muss bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden. Dabei ist häufig eine MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung) notwendig.

Welche Angaben muss ich bei einer Polizeikontrolle machen?

Sie müssen nur Angaben machen, die Ihrer Identifizierung dienen (§ 111 OWiG) und einen ggf. notwendigen Führerschein vorzeigen (§ 4 FeV). Alle weiteren Fragen, z.B. zum Verlauf des Abends, Ziel der Fahrt etc. müssen Sie nicht beantworten.

Geht es nicht erstmal ohne Anwalt?

Ein Gespräch mit der Polizei wirkt auf den ersten Blick harmlos, vor allem wenn Sie unschuldig sind. In der Vorladung stehen häufig Sätze wie „Die Vernehmung soll Ihnen Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen“. In Wirklichkeit verfolgt die Vernehmung in der Regel nur ein Ziel: belastende Informationen gegen Sie zu sammeln.

Risiken ohne Verteidiger:

  • Aussagen werden nicht so protokolliert, wie Sie sie gemeint haben. Diese Aussagen stehen dann in der Ermittlungsakte ohne die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.
  • Ermittler sind häufig voreingenommen und wollen Sie als Täter überführen.
  • Ein unbedachter Satz kann Ihre Verteidigung massiv schwächen! Auch als Unschuldiger können Sie sich in Widersprüche verwickeln.

Daher gilt: Wer als Beschuldigter zur Polizei geht, verschlechtert fast immer seine Chancen auf eine Verfahrenseinstellung.

Termin für Erstberatung

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht? Buchen Sie über unser nachfolgendes Portal einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung:

Das könnte Sie auch interessieren:

View Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Unfälle, Alkohol & mehr: Strafverfahren rund um den Straßenverkehr

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Verkehrsstrafrecht: Typische Delikte

Zu den häufigsten Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören: Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, illegale Kfz-Rennen sowie Trunkenheit im Verkehr. Auch können nach Unfällen Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden.

Warum die Fahrerlaubnis im Mittelpunkt steht

Bei nahezu allen Verkehrsstraftaten droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe vor allem ein Fahrverbot sowie der Verlust der Fahrerlaubnis. Für viele Betroffene ist dieser Einschnitt deutlich gravierender als eine Geldstrafe, da der Führerschein berufliche und private Mobilität sichert und viele Menschen beruflich zwingend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Bedeutung einer frühzeitigen Strafverteidigung

Eine effektive Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht hat daher immer das Ziel, die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis so gering wie möglich zu halten – etwa durch Vermeidung einer Entziehung oder Verkürzung der Sperrfrist. Oberstes Ziel ist dabei die Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung.

{{cta-alex}}

View Fahrerflucht

Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfall nicht bemerkt?

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was bedeutet Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Gemeint ist: Jede unfallbeteiligte Person muss nach einem Unfall

  • anhalten und
  • den anderen Beteiligten oder der Polizei die Möglichkeit geben, ihre Daten zu erfassen.

Schon ein kleiner Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz reicht aus. Einfach weiterzufahren, erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht.

Fahrerflucht Strafe – womit muss ich rechnen?

Die Strafe für Fahrerflucht hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Höhe des Schadens und den Folgen des Unfalls:

  • Geldstrafe
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren in schweren Fällen

Gerade bei kleineren Schäden und Personen, die nicht vorbestraft sind, ist mit einer Freiheitsstrafe in der Regel nicht zu rechnen. Aber: Es droht nicht nur ein Fahrverbot, sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis.

{{orange-cta}}

Unterschied: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

  • Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein für eine gewisse Zeit abgegeben werden (z.B. drei Monate). Während dieser Zeit darf kein Fahrzeug geführt werden. Nach Ablauf der Zeit wird der Führerschein wieder ausgehändigt und die Person darf wieder Fahrzeuge führen.
  • Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird nicht nur der Führerschein eingezogen, sondern die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis auf weiteres entzogen. Es wird dann eine Sperrfrist verhängt (i.d.R. zwischen sechs und 18 Monaten), in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Aber auch danach erhält man die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder: Nach Ablauf der Sperrfrist kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, dass eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Ob diese erteilt wird und ob es Bedingungen gibt, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.

Typische Bedingungen sind z.B.

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung, sog. MPU
  • Nachweis der Abstinenz von Drogen
  • Nachschulung

Die Neuerlangung nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist typischerweise langwierig und kostspielig. Insbesondere die Vorbereitung auf eine MPU und die MPU selbst können schnell vierstellige Beträge kosten.

Pflichten nach einem Unfall

Um eine Strafbarkeit zu vermeiden, müssen Unfallbeteiligte:

  1. Anhalten und am Unfallort bleiben
  2. Angaben zur Person und zum Fahrzeug ermöglichen
  3. Bei Abwesenheit des Geschädigten (z. B. parkendes Auto): Polizei verständigen oder eine angemessene Zeit warten

Wer „nur kurz Zettel schreibt“ oder sofort wegfährt, erfüllt die Pflicht nicht und riskiert ein Strafverfahren.

Wenn Unfallbeteiligte sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernen (z.B. um Verletzte sofort ins Krankenhaus zu bringen), müssen diese unverzüglich die Polizei kontaktieren, um die o.g. Angaben nachzuholen.

Chancen der Verteidigung

Nicht jede Anzeige wegen Fahrerflucht führt automatisch zu einer Verurteilung. Typische Szenarien sind beispielsweise:

  • Der Unfall wurde gar nicht oder erst viel später bemerkt (gerade bei kleineren Lackschäden und „Parkremplern“)
  • Fahrer oder Fahrerin stehen nicht fest

In diesen Fällen kann oft eine Einstellung mangels Tatverdacht erreicht werden.

Geringfügigkeit: In manchen Fällen kann das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden

Welche Verteidigungsstrategie vielversprechend ist, kann erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilt werden. Ein Anwalt für Strafrecht wird dann die protokollierten Zeugenaussagen und ggf. Sachverständigengutachten prüfen und schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen.

Häufig können Strafverfahren wegen Fahrerflucht zur Einstellung gebracht werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Nichtsdestotrotz sollten Sie den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht auf die leichte Schulter nehmen: Durch die massiv gestiegenen Kosten für Reparaturen an Fahrzeugen liegt die Schadenshöhe selbst bei kleineren „Parkremplern“ mittlerweile fast immer oberhalb der Bagatellgrenze. In diesen Fällen entziehen die Gerichte im Regelfall die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist. Dies gilt auch dann, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis dringend angewiesen sind, z.B. aus beruflichen Gründen.

Kontaktieren Sie daher sofort einen Anwalt, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Warten Sie nicht ab, bis Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl zugestellt bekommen.

{{cta-alex}}

View Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr

Drängeln, Lichthupe, Ausbremsen: Folgen bei Nötigung

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Nötigung im Straßenverkehr?

Eine Nötigung im Straßenverkehr begeht, wer durch sein Fahrverhalten einen anderen psychisch oder physisch dazu zwingt, etwas zu tun (z.B. Spurwechsel, Beschleunigen, Bremsen).

Eine Nötigung im Straßenverkehr ist streng genommen kein Straßenverkehrsdelikt, sondern fällt unter den allgemeinen Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB.

Wann liegt Nötigung vor?

Eine Nötigung im Straßenverkehr liegt dann vor, wenn

  • das Fahrverhalten Zwang auf andere ausübt und
  • dieses Verhalten rechtswidrig und verwerflich ist.

Typische Beispiele für eine Nötigung im Straßenverkehr sind:

  • Sehr dichtes Auffahren, besonders bei hoher Geschwindigkeit: Die geschädigte Person wird genötigt schneller zu fahren, um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen.
  • Lichthupe oder Blinken auf der linken Spur: Die geschädigte Person wird genötigt, einen Spurwechsel vorzunehmen.
  • Abdrängen von der Fahrbahn: Die geschädigte Person wird genötigt, die Fahrbahn zu verlassen.
  • Ausbremsen: Die geschädigte Person wird genötigt, abzubremsen oder ganz zum Stehen zu kommen.

Aber: Nicht jedes Fehlverhalten ist automatisch strafbar! Z.B. ist das Betätigen der Lichthupe unter Umständen zur Ankündigung eines Überholmanövers zulässig.

Die Grenze zur Ordnungswidrigkeit (z. B. Verstoß gegen § 4 StVO: „Abstand halten“) ist mitunter fließend. Ob im Einzelfall eine Nötigung nachweisbar ist, kann ein Anwalt für Strafrecht erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte bewerten. Mehr dazu unter: Akteneinsicht

Anzeige Nötigung – Ablauf

Nach einer Anzeige (oft durch Zeugen) leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein. Die beschuldigte Person erhält in der Regel eine Vorladung und die Polizei sichert alle Beweise (z.B. Dashcam-Videos, Zeugenaussagen, Abgleich von Fotos) und gibt den Vorgang anschließend an die Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird (z.B. mangels Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit), oder ob es zu einem Strafbefehl bzw. einer Anklage kommt. Im Falle einer Anklage wird dann eine öffentliche Hauptverhandlung durchgeführt.

WO FINDET DIE GERICHTSVERHANDLUNG STATT?

Die Gerichtsverhandlung findet nach dem sog. „Tatortprinzip“ immer an dem Gericht statt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Nötigung stattgefunden haben soll. Dies ist für Beschuldigte, die beruflich viel unterwegs sind, unter Umständen problematisch: Soll die Nötigung im Straßenverkehr im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hamburg-Altona stattgefunden haben, muss ein Beschuldigter, der z.B. in München wohnhaft ist, zur Gerichtsverhandlung nach Hamburg anreisen.

{{orange-cta}}

Es ist daher besonders ratsam, sofort einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, der auf eine frühzeitige Einstellung im Ermittlungsverfahren hinwirkt, damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindert wird.

Typische Fälle

Ist Drängeln Nötigung?

Das klassische Beispiel: Drängeln auf der Autobahn mit zu geringem Abstand. Wenn der Mindestabstand (Daumenregel: „halber Tacho“) unterschritten wird und gleichzeitig z.B.
Lichthupe, Blinker oder die Hupe eingesetzt werden, kann das als Nötigung gewertet werden. Je höher die Geschwindigkeit, desto eher liegt die sog. Zwangswirkung vor.

Ist Lichthupe eine Nötigung?

Die Lichthupe ist erlaubt, um Überholabsichten anzukündigen (§ 5 Abs. 5 StVO), wer sie jedoch aggressiv oder wiederholt einsetzt, um andere zu bedrängen, macht sich je nach Einzelfall wegen Nötigung im Straßenverkehr strafbar. Vor allem in Kombination mit dichtem Auffahren wird die Lichthupe regelmäßig als psychischer Zwang bewertet.

Ist Ausbremsen eine Nötigung?

Das vorsätzliche Ausbremsen eines anderen Fahrzeugs erfüllt den Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB und ist damit strafbar. Dafür ist unerheblich, ob es zu einem Unfall kam.

Wie hoch ist die Strafe bei Nötigung im Straßenverkehr?

Die Strafe für Nötigung im Straßenverkehr beträgt gem. § 240 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe mindestens sechs Monate und bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Darüber hinaus drohen weitere Konsequenzen:

  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Eintragung im Führungszeugnis

Unterschied Fahrverbot & Entzug Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Pause vom Fahren (ein bis sechs Monate), bei der die Fahrerlaubnis bestehen bleibt und nur das Dokument (Führerschein) abgegeben werden muss (§ 44 StGB). Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Erlaubnis, Auto zu fahren vollständig (69 StGB). Sie dürfen gar kein Fahrzeug mehr führen, bis Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragt haben.

Oft wird bei einem Entzug der Fahrerlaubnis zusätzlich eine Sperrfrist von mehreren Monaten bis Jahren verhängt (69a StGB). Erst nach deren Ablauf können Sie bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen – inklusive möglicher MPU, ärztlicher Gutachten oder Prüfungen.

STRAFBARKEIT WEGEN SONSTIGER DELIKTE

Wichtig: Wenn es zu einem sogenannten „Beinahe-Unfall“ kommt, droht neben der Strafbarkeit wegen Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB mitunter auch eine Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB sowie Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB. Die Strafandrohung ist hier schärfer: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstraße oder Geldstrafe.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei Nötigung?

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen und fällt je nach Vorstrafen und Schwere der Tat unterschiedlich aus. Faustformel: 30 Tagessätze entsprechen einem monatlichen Nettogehalt.

Hier ein paar Beispiele zur Höhe der Strafen in vergangenen Fällen:

Tat Lkw-Fahrer fährt dicht auf, überholt riskant und bremst andere Fahrer aus.
Strafe 30 Tagessätze Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot
Gericht Amtsgericht Bielefeld (2005)
Tat Der Fahrer überholt mit einem Sattelzug trotz Gegenverkehr, bedrängt mit Lichthupe und drängt einen Pkw ab.
Strafe 60 Tagessätze Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot
Gericht Amtsgericht Lemgo (2003)
Tat Ein Pkw-Fahrer will sich einer Polizeikontrolle entziehen und schneidet in einer Kurve einen anderen Verkehrsteilnehmer, sodass er abbremsen muss.
Strafe 60 Tagessätze Geldstrafe und 6 Monate Fahrverbot
Gericht Amtsgericht Schmallenberg (2025)
Tat Der Fahrer eines Maserati fährt „Donuts“ auf einer Kreuzung, sodass andere Verkehrsteilnehmer (Auto und Rad) sowie Fußgänger die Kreuzung nicht passieren können.
Strafe 30 Tagessätze Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis, 4 Monate Sperrfrist
Gericht Amtsgericht Berlin-Tiergarten (2021)

SOFORT ANWALT EINSCHALTEN

Wenn Ihnen eine Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird, schalten Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht ein. Er kann Akteneinsicht beantragen und auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung hinwirken.

Weiterhin können bereits zu Beginn des Verfahrens sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um den Erhalt der Fahrerlaubnis zu sichern. So kann die Wartezeit auf die Akte genutzt werden, um Argumente zu schaffen, damit z.B. ein Entzug der Fahrerlaubnis zu späterem Zeitpunkt abgewendet werden kann.

{{cta-jonas}}

View Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Drogen im Straßenverkehr – Rechtslage

Wer im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA oder anderen Betäubungsmitteln fährt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und hat eine Strafanzeige zu befürchten.

Zur Übersicht:

Norm Handlung
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) Fahren unter Drogeneinfluss oberhalb der festgelegten Grenzwerte (Ausfallerscheinungen nicht erforderlich)
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) Fahren unter Drogeneinfluss, der zur Fahruntüchtigkeit geführt hat
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) Fahren unter Drogeneinfluss und (beinahe) Verursachung eines Unfalls
Verstoß gegen das BtMG Häufig werden noch Betäubungsmittel mitgeführt oder die Polizei geht aufgrund des Konsums von einem vorherigen Erwerb/Besitz aus

{{orange-cta}}

Drogen im Straßenverkehr: Grenzwerte

Ordnungswidrigkeit

Für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gelten folgende Grenzwerte, wenn keine betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen hinzutreten:

Grenzwerte Drogen im Straßenverkehr (ng/ml Blutserum)
Substanz Grenzwert (ng/ml)
THC 3,5 ng/ml
Amphetamin 25 ng/ml
Methamphetamin 25 ng/ml
MDMA 25 ng/ml
Kokain 10 ng/ml

Für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB gelten keine starren Grenzwerte.

Wann wird Fahren unter Drogeneinfluss zur Straftat?

Wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB macht sich auch strafbar, wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl die Person aufgrund des Konsums berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher, also den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen, zu führen. Entscheidend ist neben dem Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut, ob konsumbedingte körperliche Ausfallerscheinungen oder konsumbedingte Fahrfehler vorliegen.

Beispiele:

  • verlangsamte Reaktionen
  • Schlangenlinien
  • auffälliges Fahrverhalten
  • verwaschene Sprache
  • gerötete Augen
  • auffällige Pupillen

An diesen entscheidenden Punkten setzt unsere Verteidigungsstrategie an. Wir prüfen nach Akteneinsicht, ob diese Voraussetzungen nachweisbar oder angreifbar sind.

Kommt es aufgrund der rauschbedingten Fahruntüchtigkeit (beinahe) zu einem Unfall, kommt eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.

Strafe & Konsequenzen

Fahren unter Drogeneinfluss kann weitreichende Konsequenzen haben, die in der Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden sollten:

Geldstrafe

Die Strafe für Fahren unter Drogeneinfluss richtet sich nach denselben Maßstäben wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Entscheidende Kriterien sind der Grad der Intoxikation, die Schwere der Ausfallerscheinungen, Vorstrafen & Nachtatverhalten. Bei einem Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht in der Regel eine Geldstrafe. Ziel der Verteidigung ist es jedoch im ersten Schritt, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch durchzusetzen, insbesondere wenn keine rauschbedingten Ausfallerscheinungen nachweisbar sind.

Wenn die Voraussetzungen einer Straftat nicht vorliegen oder erfolgreich in Zweifel gezogen werden konnten, droht bei Überschreiten der Grenzwerte jedoch ein Bußgeld, bei Erstvergehen in der Regel in Höhe von 500 Euro.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Falle einer Verurteilung wegen § 316 StGB droht zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht und eine Sperrfrist für deren Neuerteilung. Die Frage, ab wieviel ng/ml der Führerschein entzogen wird, lässt sich daher nicht pauschal beantworten, da die Verurteilung nicht allein auf bestimmte Grenzwerte gestützt werden kann. Allerdings kann auch die Fahrerlaubnisbehörde in vielen Fällen bei gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis entziehen.

In vielen Fällen wird nach Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Dies gilt auch für Erstvergehen mit Drogen. Wir beraten Sie, damit Sie im Fall der Fälle schnellstmöglich Ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen.

Wichtig: Bereits im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Fahrverbot

Sowohl das Strafgericht als auch die Fahrerlaubnisbehörde können ein Fahrverbot anordnen. Anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis erlangen Sie ihre Fahrerlaubnis im Anschluss „automatisch“ zurück. Bei Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht ein Fahrverbot von einem Monat.

{{cta-alex}}

Drogen am Steuer: Wann kommt Post?

Nach einer Kontrolle und Blutabnahme erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Vorladung als Beschuldigter oder die Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme. Die Dauer variiert je nach Auswertung der Blutergebnisse.

Bereits jetzt ist es ratsam, einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, um alle Verteidigungschancen zu nutzen. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen!

Wir beraten Sie umfassend und entwickeln nach kritischer Prüfung der Ermittlungsergebnisse eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Verhältnis zum BtMG: Besitz & Konsum

In der Praxis erleben wir häufig, dass mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr bzw. des Fahrens unter Drogeneinfluss ein Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet wird.

Wurden keine Betäubungsmittel sichergestellt, lässt sich hier häufig eine Einstellung des Verfahrens durchsetzen. Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht.

View Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Unfälle, Alkohol & mehr: Strafverfahren rund um den Straßenverkehr

Alexander Schlüter
December 1, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Verkehrsstrafrecht: Typische Delikte

Zu den häufigsten Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören: Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, illegale Kfz-Rennen sowie Trunkenheit im Verkehr. Auch können nach Unfällen Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden.

Warum die Fahrerlaubnis im Mittelpunkt steht

Bei nahezu allen Verkehrsstraftaten droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe vor allem ein Fahrverbot sowie der Verlust der Fahrerlaubnis. Für viele Betroffene ist dieser Einschnitt deutlich gravierender als eine Geldstrafe, da der Führerschein berufliche und private Mobilität sichert und viele Menschen beruflich zwingend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Bedeutung einer frühzeitigen Strafverteidigung

Eine effektive Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht hat daher immer das Ziel, die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis so gering wie möglich zu halten – etwa durch Vermeidung einer Entziehung oder Verkürzung der Sperrfrist. Oberstes Ziel ist dabei die Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung.

{{cta-alex}}

View Fahrerflucht

Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfall nicht bemerkt?

Alexander Schlüter
December 8, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was bedeutet Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Gemeint ist: Jede unfallbeteiligte Person muss nach einem Unfall

  • anhalten und
  • den anderen Beteiligten oder der Polizei die Möglichkeit geben, ihre Daten zu erfassen.

Schon ein kleiner Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz reicht aus. Einfach weiterzufahren, erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht.

Fahrerflucht Strafe – womit muss ich rechnen?

Die Strafe für Fahrerflucht hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Höhe des Schadens und den Folgen des Unfalls:

  • Geldstrafe
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren in schweren Fällen

Gerade bei kleineren Schäden und Personen, die nicht vorbestraft sind, ist mit einer Freiheitsstrafe in der Regel nicht zu rechnen. Aber: Es droht nicht nur ein Fahrverbot, sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis.

{{orange-cta}}

Unterschied: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

  • Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein für eine gewisse Zeit abgegeben werden (z.B. drei Monate). Während dieser Zeit darf kein Fahrzeug geführt werden. Nach Ablauf der Zeit wird der Führerschein wieder ausgehändigt und die Person darf wieder Fahrzeuge führen.
  • Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird nicht nur der Führerschein eingezogen, sondern die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis auf weiteres entzogen. Es wird dann eine Sperrfrist verhängt (i.d.R. zwischen sechs und 18 Monaten), in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Aber auch danach erhält man die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder: Nach Ablauf der Sperrfrist kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, dass eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Ob diese erteilt wird und ob es Bedingungen gibt, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.

Typische Bedingungen sind z.B.

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung, sog. MPU
  • Nachweis der Abstinenz von Drogen
  • Nachschulung

Die Neuerlangung nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist typischerweise langwierig und kostspielig. Insbesondere die Vorbereitung auf eine MPU und die MPU selbst können schnell vierstellige Beträge kosten.

Pflichten nach einem Unfall

Um eine Strafbarkeit zu vermeiden, müssen Unfallbeteiligte:

  1. Anhalten und am Unfallort bleiben
  2. Angaben zur Person und zum Fahrzeug ermöglichen
  3. Bei Abwesenheit des Geschädigten (z. B. parkendes Auto): Polizei verständigen oder eine angemessene Zeit warten

Wer „nur kurz Zettel schreibt“ oder sofort wegfährt, erfüllt die Pflicht nicht und riskiert ein Strafverfahren.

Wenn Unfallbeteiligte sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernen (z.B. um Verletzte sofort ins Krankenhaus zu bringen), müssen diese unverzüglich die Polizei kontaktieren, um die o.g. Angaben nachzuholen.

Chancen der Verteidigung

Nicht jede Anzeige wegen Fahrerflucht führt automatisch zu einer Verurteilung. Typische Szenarien sind beispielsweise:

  • Der Unfall wurde gar nicht oder erst viel später bemerkt (gerade bei kleineren Lackschäden und „Parkremplern“)
  • Fahrer oder Fahrerin stehen nicht fest

In diesen Fällen kann oft eine Einstellung mangels Tatverdacht erreicht werden.

Geringfügigkeit: In manchen Fällen kann das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden

Welche Verteidigungsstrategie vielversprechend ist, kann erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilt werden. Ein Anwalt für Strafrecht wird dann die protokollierten Zeugenaussagen und ggf. Sachverständigengutachten prüfen und schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen.

Häufig können Strafverfahren wegen Fahrerflucht zur Einstellung gebracht werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Nichtsdestotrotz sollten Sie den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht auf die leichte Schulter nehmen: Durch die massiv gestiegenen Kosten für Reparaturen an Fahrzeugen liegt die Schadenshöhe selbst bei kleineren „Parkremplern“ mittlerweile fast immer oberhalb der Bagatellgrenze. In diesen Fällen entziehen die Gerichte im Regelfall die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist. Dies gilt auch dann, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis dringend angewiesen sind, z.B. aus beruflichen Gründen.

Kontaktieren Sie daher sofort einen Anwalt, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Warten Sie nicht ab, bis Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl zugestellt bekommen.

{{cta-alex}}

View Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr

Drängeln, Lichthupe, Ausbremsen: Folgen bei Nötigung

Jonas Meese
December 8, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Nötigung im Straßenverkehr?

Eine Nötigung im Straßenverkehr begeht, wer durch sein Fahrverhalten einen anderen psychisch oder physisch dazu zwingt, etwas zu tun (z.B. Spurwechsel, Beschleunigen, Bremsen).

Eine Nötigung im Straßenverkehr ist streng genommen kein Straßenverkehrsdelikt, sondern fällt unter den allgemeinen Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB.

Wann liegt Nötigung vor?

Eine Nötigung im Straßenverkehr liegt dann vor, wenn

  • das Fahrverhalten Zwang auf andere ausübt und
  • dieses Verhalten rechtswidrig und verwerflich ist.

Typische Beispiele für eine Nötigung im Straßenverkehr sind:

  • Sehr dichtes Auffahren, besonders bei hoher Geschwindigkeit: Die geschädigte Person wird genötigt schneller zu fahren, um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen.
  • Lichthupe oder Blinken auf der linken Spur: Die geschädigte Person wird genötigt, einen Spurwechsel vorzunehmen.
  • Abdrängen von der Fahrbahn: Die geschädigte Person wird genötigt, die Fahrbahn zu verlassen.
  • Ausbremsen: Die geschädigte Person wird genötigt, abzubremsen oder ganz zum Stehen zu kommen.

Aber: Nicht jedes Fehlverhalten ist automatisch strafbar! Z.B. ist das Betätigen der Lichthupe unter Umständen zur Ankündigung eines Überholmanövers zulässig.

Die Grenze zur Ordnungswidrigkeit (z. B. Verstoß gegen § 4 StVO: „Abstand halten“) ist mitunter fließend. Ob im Einzelfall eine Nötigung nachweisbar ist, kann ein Anwalt für Strafrecht erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte bewerten. Mehr dazu unter: Akteneinsicht

Anzeige Nötigung – Ablauf

Nach einer Anzeige (oft durch Zeugen) leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein. Die beschuldigte Person erhält in der Regel eine Vorladung und die Polizei sichert alle Beweise (z.B. Dashcam-Videos, Zeugenaussagen, Abgleich von Fotos) und gibt den Vorgang anschließend an die Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird (z.B. mangels Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit), oder ob es zu einem Strafbefehl bzw. einer Anklage kommt. Im Falle einer Anklage wird dann eine öffentliche Hauptverhandlung durchgeführt.

WO FINDET DIE GERICHTSVERHANDLUNG STATT?

Die Gerichtsverhandlung findet nach dem sog. „Tatortprinzip“ immer an dem Gericht statt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Nötigung stattgefunden haben soll. Dies ist für Beschuldigte, die beruflich viel unterwegs sind, unter Umständen problematisch: Soll die Nötigung im Straßenverkehr im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hamburg-Altona stattgefunden haben, muss ein Beschuldigter, der z.B. in München wohnhaft ist, zur Gerichtsverhandlung nach Hamburg anreisen.

{{orange-cta}}

Es ist daher besonders ratsam, sofort einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, der auf eine frühzeitige Einstellung im Ermittlungsverfahren hinwirkt, damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindert wird.

Typische Fälle

Ist Drängeln Nötigung?

Das klassische Beispiel: Drängeln auf der Autobahn mit zu geringem Abstand. Wenn der Mindestabstand (Daumenregel: „halber Tacho“) unterschritten wird und gleichzeitig z.B.
Lichthupe, Blinker oder die Hupe eingesetzt werden, kann das als Nötigung gewertet werden. Je höher die Geschwindigkeit, desto eher liegt die sog. Zwangswirkung vor.

Ist Lichthupe eine Nötigung?

Die Lichthupe ist erlaubt, um Überholabsichten anzukündigen (§ 5 Abs. 5 StVO), wer sie jedoch aggressiv oder wiederholt einsetzt, um andere zu bedrängen, macht sich je nach Einzelfall wegen Nötigung im Straßenverkehr strafbar. Vor allem in Kombination mit dichtem Auffahren wird die Lichthupe regelmäßig als psychischer Zwang bewertet.

Ist Ausbremsen eine Nötigung?

Das vorsätzliche Ausbremsen eines anderen Fahrzeugs erfüllt den Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB und ist damit strafbar. Dafür ist unerheblich, ob es zu einem Unfall kam.

Wie hoch ist die Strafe bei Nötigung im Straßenverkehr?

Die Strafe für Nötigung im Straßenverkehr beträgt gem. § 240 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe mindestens sechs Monate und bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Darüber hinaus drohen weitere Konsequenzen:

  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Eintragung im Führungszeugnis

Unterschied Fahrverbot & Entzug Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Pause vom Fahren (ein bis sechs Monate), bei der die Fahrerlaubnis bestehen bleibt und nur das Dokument (Führerschein) abgegeben werden muss (§ 44 StGB). Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Erlaubnis, Auto zu fahren vollständig (69 StGB). Sie dürfen gar kein Fahrzeug mehr führen, bis Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragt haben.

Oft wird bei einem Entzug der Fahrerlaubnis zusätzlich eine Sperrfrist von mehreren Monaten bis Jahren verhängt (69a StGB). Erst nach deren Ablauf können Sie bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen – inklusive möglicher MPU, ärztlicher Gutachten oder Prüfungen.

STRAFBARKEIT WEGEN SONSTIGER DELIKTE

Wichtig: Wenn es zu einem sogenannten „Beinahe-Unfall“ kommt, droht neben der Strafbarkeit wegen Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB mitunter auch eine Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB sowie Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB. Die Strafandrohung ist hier schärfer: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstraße oder Geldstrafe.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei Nötigung?

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen und fällt je nach Vorstrafen und Schwere der Tat unterschiedlich aus. Faustformel: 30 Tagessätze entsprechen einem monatlichen Nettogehalt.

Hier ein paar Beispiele zur Höhe der Strafen in vergangenen Fällen:

Tat Lkw-Fahrer fährt dicht auf, überholt riskant und bremst andere Fahrer aus.
Strafe 30 Tagessätze Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot
Gericht Amtsgericht Bielefeld (2005)
Tat Der Fahrer überholt mit einem Sattelzug trotz Gegenverkehr, bedrängt mit Lichthupe und drängt einen Pkw ab.
Strafe 60 Tagessätze Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot
Gericht Amtsgericht Lemgo (2003)
Tat Ein Pkw-Fahrer will sich einer Polizeikontrolle entziehen und schneidet in einer Kurve einen anderen Verkehrsteilnehmer, sodass er abbremsen muss.
Strafe 60 Tagessätze Geldstrafe und 6 Monate Fahrverbot
Gericht Amtsgericht Schmallenberg (2025)
Tat Der Fahrer eines Maserati fährt „Donuts“ auf einer Kreuzung, sodass andere Verkehrsteilnehmer (Auto und Rad) sowie Fußgänger die Kreuzung nicht passieren können.
Strafe 30 Tagessätze Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis, 4 Monate Sperrfrist
Gericht Amtsgericht Berlin-Tiergarten (2021)

SOFORT ANWALT EINSCHALTEN

Wenn Ihnen eine Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird, schalten Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht ein. Er kann Akteneinsicht beantragen und auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung hinwirken.

Weiterhin können bereits zu Beginn des Verfahrens sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um den Erhalt der Fahrerlaubnis zu sichern. So kann die Wartezeit auf die Akte genutzt werden, um Argumente zu schaffen, damit z.B. ein Entzug der Fahrerlaubnis zu späterem Zeitpunkt abgewendet werden kann.

{{cta-jonas}}

View Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Alexander Schlüter
December 8, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Drogen im Straßenverkehr – Rechtslage

Wer im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA oder anderen Betäubungsmitteln fährt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und hat eine Strafanzeige zu befürchten.

Zur Übersicht:

Norm Handlung
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) Fahren unter Drogeneinfluss oberhalb der festgelegten Grenzwerte (Ausfallerscheinungen nicht erforderlich)
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) Fahren unter Drogeneinfluss, der zur Fahruntüchtigkeit geführt hat
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) Fahren unter Drogeneinfluss und (beinahe) Verursachung eines Unfalls
Verstoß gegen das BtMG Häufig werden noch Betäubungsmittel mitgeführt oder die Polizei geht aufgrund des Konsums von einem vorherigen Erwerb/Besitz aus

{{orange-cta}}

Drogen im Straßenverkehr: Grenzwerte

Ordnungswidrigkeit

Für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gelten folgende Grenzwerte, wenn keine betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen hinzutreten:

Grenzwerte Drogen im Straßenverkehr (ng/ml Blutserum)
Substanz Grenzwert (ng/ml)
THC 3,5 ng/ml
Amphetamin 25 ng/ml
Methamphetamin 25 ng/ml
MDMA 25 ng/ml
Kokain 10 ng/ml

Für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB gelten keine starren Grenzwerte.

Wann wird Fahren unter Drogeneinfluss zur Straftat?

Wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB macht sich auch strafbar, wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl die Person aufgrund des Konsums berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher, also den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen, zu führen. Entscheidend ist neben dem Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut, ob konsumbedingte körperliche Ausfallerscheinungen oder konsumbedingte Fahrfehler vorliegen.

Beispiele:

  • verlangsamte Reaktionen
  • Schlangenlinien
  • auffälliges Fahrverhalten
  • verwaschene Sprache
  • gerötete Augen
  • auffällige Pupillen

An diesen entscheidenden Punkten setzt unsere Verteidigungsstrategie an. Wir prüfen nach Akteneinsicht, ob diese Voraussetzungen nachweisbar oder angreifbar sind.

Kommt es aufgrund der rauschbedingten Fahruntüchtigkeit (beinahe) zu einem Unfall, kommt eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.

Strafe & Konsequenzen

Fahren unter Drogeneinfluss kann weitreichende Konsequenzen haben, die in der Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden sollten:

Geldstrafe

Die Strafe für Fahren unter Drogeneinfluss richtet sich nach denselben Maßstäben wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Entscheidende Kriterien sind der Grad der Intoxikation, die Schwere der Ausfallerscheinungen, Vorstrafen & Nachtatverhalten. Bei einem Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht in der Regel eine Geldstrafe. Ziel der Verteidigung ist es jedoch im ersten Schritt, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch durchzusetzen, insbesondere wenn keine rauschbedingten Ausfallerscheinungen nachweisbar sind.

Wenn die Voraussetzungen einer Straftat nicht vorliegen oder erfolgreich in Zweifel gezogen werden konnten, droht bei Überschreiten der Grenzwerte jedoch ein Bußgeld, bei Erstvergehen in der Regel in Höhe von 500 Euro.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Falle einer Verurteilung wegen § 316 StGB droht zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht und eine Sperrfrist für deren Neuerteilung. Die Frage, ab wieviel ng/ml der Führerschein entzogen wird, lässt sich daher nicht pauschal beantworten, da die Verurteilung nicht allein auf bestimmte Grenzwerte gestützt werden kann. Allerdings kann auch die Fahrerlaubnisbehörde in vielen Fällen bei gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis entziehen.

In vielen Fällen wird nach Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Dies gilt auch für Erstvergehen mit Drogen. Wir beraten Sie, damit Sie im Fall der Fälle schnellstmöglich Ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen.

Wichtig: Bereits im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Fahrverbot

Sowohl das Strafgericht als auch die Fahrerlaubnisbehörde können ein Fahrverbot anordnen. Anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis erlangen Sie ihre Fahrerlaubnis im Anschluss „automatisch“ zurück. Bei Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht ein Fahrverbot von einem Monat.

{{cta-alex}}

Drogen am Steuer: Wann kommt Post?

Nach einer Kontrolle und Blutabnahme erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Vorladung als Beschuldigter oder die Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme. Die Dauer variiert je nach Auswertung der Blutergebnisse.

Bereits jetzt ist es ratsam, einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, um alle Verteidigungschancen zu nutzen. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen!

Wir beraten Sie umfassend und entwickeln nach kritischer Prüfung der Ermittlungsergebnisse eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Verhältnis zum BtMG: Besitz & Konsum

In der Praxis erleben wir häufig, dass mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr bzw. des Fahrens unter Drogeneinfluss ein Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet wird.

Wurden keine Betäubungsmittel sichergestellt, lässt sich hier häufig eine Einstellung des Verfahrens durchsetzen. Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht.