Was bedeutet Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?
Nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Gemeint ist: Jede unfallbeteiligte Person muss nach einem Unfall
- anhalten und
- den anderen Beteiligten oder der Polizei die Möglichkeit geben, ihre Daten zu erfassen.
Schon ein kleiner Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz reicht aus. Einfach weiterzufahren, erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht.
Fahrerflucht Strafe – womit muss ich rechnen?
Die Strafe für Fahrerflucht hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Höhe des Schadens und den Folgen des Unfalls:
- Geldstrafe
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
- Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren in schweren Fällen
Gerade bei kleineren Schäden und Personen, die nicht vorbestraft sind, ist mit einer Freiheitsstrafe in der Regel nicht zu rechnen. Aber: Es droht nicht nur ein Fahrverbot, sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis.
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Unterschied: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
- Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein für eine gewisse Zeit abgegeben werden (z.B. drei Monate). Während dieser Zeit darf kein Fahrzeug geführt werden. Nach Ablauf der Zeit wird der Führerschein wieder ausgehändigt und die Person darf wieder Fahrzeuge führen.
- Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird nicht nur der Führerschein eingezogen, sondern die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis auf weiteres entzogen. Es wird dann eine Sperrfrist verhängt (i.d.R. zwischen sechs und 18 Monaten), in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Aber auch danach erhält man die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder: Nach Ablauf der Sperrfrist kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, dass eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Ob diese erteilt wird und ob es Bedingungen gibt, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.
Typische Bedingungen sind z.B.
- Medizinisch-psychologische Untersuchung, sog. MPU
- Nachweis der Abstinenz von Drogen
- Nachschulung
Die Neuerlangung nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist typischerweise langwierig und kostspielig. Insbesondere die Vorbereitung auf eine MPU und die MPU selbst können schnell vierstellige Beträge kosten.
Pflichten nach einem Unfall
Um eine Strafbarkeit zu vermeiden, müssen Unfallbeteiligte:
- Anhalten und am Unfallort bleiben
- Angaben zur Person und zum Fahrzeug ermöglichen
- Bei Abwesenheit des Geschädigten (z. B. parkendes Auto): Polizei verständigen oder eine angemessene Zeit warten
Wer „nur kurz Zettel schreibt“ oder sofort wegfährt, erfüllt die Pflicht nicht und riskiert ein Strafverfahren.
Wenn Unfallbeteiligte sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernen (z.B. um Verletzte sofort ins Krankenhaus zu bringen), müssen diese unverzüglich die Polizei kontaktieren, um die o.g. Angaben nachzuholen.
Chancen der Verteidigung
Nicht jede Anzeige wegen Fahrerflucht führt automatisch zu einer Verurteilung. Typische Szenarien sind beispielsweise:
- Der Unfall wurde gar nicht oder erst viel später bemerkt (gerade bei kleineren Lackschäden und „Parkremplern“)
- Fahrer oder Fahrerin stehen nicht fest
In diesen Fällen kann oft eine Einstellung mangels Tatverdacht erreicht werden.
Geringfügigkeit: In manchen Fällen kann das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden
Welche Verteidigungsstrategie vielversprechend ist, kann erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilt werden. Ein Anwalt für Strafrecht wird dann die protokollierten Zeugenaussagen und ggf. Sachverständigengutachten prüfen und schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen.
Häufig können Strafverfahren wegen Fahrerflucht zur Einstellung gebracht werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Nichtsdestotrotz sollten Sie den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht auf die leichte Schulter nehmen: Durch die massiv gestiegenen Kosten für Reparaturen an Fahrzeugen liegt die Schadenshöhe selbst bei kleineren „Parkremplern“ mittlerweile fast immer oberhalb der Bagatellgrenze. In diesen Fällen entziehen die Gerichte im Regelfall die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist. Dies gilt auch dann, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis dringend angewiesen sind, z.B. aus beruflichen Gründen.
Kontaktieren Sie daher sofort einen Anwalt, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Warten Sie nicht ab, bis Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl zugestellt bekommen.
Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.
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