Alexander Schlüter
13.04.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Nötigung im Straßenverkehr

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer andere Verkehrsteilnehmer durch Drängeln, dichtes Auffahren oder Lichthupe zu Handlungen im Straßenverkehr zwingt, begeht möglicherweise eine Nötigung im Straßenverkehr nach § 240 StGB.
  • Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr kann erhebliche Folgen haben, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Die Strafe reicht von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe, zusätzlich drohen Punkte und Fahrverbot.
  • Wichtig: Nicht jedes „Dichtauffahren“ ist gleich strafbar – es kommt auf den Einzelfall an.
  • Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob tatsächlich eine Nötigungshandlung vorliegt oder nur ein Verkehrsverstoß nach der StVO.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist Nötigung im Straßenverkehr?

Eine Nötigung im Straßenverkehr begeht, wer durch sein Fahrverhalten einen anderen psychisch oder physisch dazu zwingt, etwas zu tun (z.B. Spurwechsel, Beschleunigen, Bremsen).

Eine Nötigung im Straßenverkehr ist streng genommen kein Straßenverkehrsdelikt, sondern fällt unter den allgemeinen Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB.

Wann liegt Nötigung vor?

Eine Nötigung im Straßenverkehr liegt dann vor, wenn

  • das Fahrverhalten Zwang auf andere ausübt und
  • dieses Verhalten rechtswidrig und verwerflich ist.

Typische Beispiele für eine Nötigung im Straßenverkehr sind:

  • Sehr dichtes Auffahren, besonders bei hoher Geschwindigkeit: Die geschädigte Person wird genötigt schneller zu fahren, um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen.
  • Lichthupe oder Blinken auf der linken Spur: Die geschädigte Person wird genötigt, einen Spurwechsel vorzunehmen.
  • Abdrängen von der Fahrbahn: Die geschädigte Person wird genötigt, die Fahrbahn zu verlassen.
  • Ausbremsen: Die geschädigte Person wird genötigt, abzubremsen oder ganz zum Stehen zu kommen.

Aber: Nicht jedes Fehlverhalten ist automatisch strafbar! Z.B. ist das Betätigen der Lichthupe unter Umständen zur Ankündigung eines Überholmanövers zulässig.

Die Grenze zur Ordnungswidrigkeit (z. B. Verstoß gegen § 4 StVO: „Abstand halten“) ist mitunter fließend. Ob im Einzelfall eine Nötigung nachweisbar ist, kann ein Anwalt für Strafrecht erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte bewerten. Mehr dazu unter: Akteneinsicht

Anzeige Nötigung – Ablauf

Nach einer Anzeige (oft durch Zeugen) leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein. Die beschuldigte Person erhält in der Regel eine Vorladung und die Polizei sichert alle Beweise (z.B. Dashcam-Videos, Zeugenaussagen, Abgleich von Fotos) und gibt den Vorgang anschließend an die Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird (z.B. mangels Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit), oder ob es zu einem Strafbefehl bzw. einer Anklage kommt. Im Falle einer Anklage wird dann eine öffentliche Hauptverhandlung durchgeführt.

Wo findet die Gerichtsverhandlung statt?

Die Gerichtsverhandlung findet nach dem sog. „Tatortprinzip“ immer an dem Gericht statt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Nötigung stattgefunden haben soll. Dies ist für Beschuldigte, die beruflich viel unterwegs sind, unter Umständen problematisch: Soll die Nötigung im Straßenverkehr im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hamburg-Altona stattgefunden haben, muss ein Beschuldigter, der z.B. in München wohnhaft ist, zur Gerichtsverhandlung nach Hamburg anreisen.

Es ist daher besonders ratsam, sofort einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, der auf eine frühzeitige Einstellung im Ermittlungsverfahren hinwirkt, damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindert wird.

Typische Fälle

Ist Drängeln Nötigung?

Das klassische Beispiel: Drängeln auf der Autobahn mit zu geringem Abstand. Wenn der Mindestabstand (Daumenregel: „halber Tacho“) unterschritten wird und gleichzeitig z.B.
Lichthupe, Blinker oder die Hupe eingesetzt werden, kann das als Nötigung gewertet werden. Je höher die Geschwindigkeit, desto eher liegt die sog. Zwangswirkung vor.

Ist Lichthupe eine Nötigung?

Die Lichthupe ist erlaubt, um Überholabsichten anzukündigen (§ 5 Abs. 5 StVO), wer sie jedoch aggressiv oder wiederholt einsetzt, um andere zu bedrängen, macht sich je nach Einzelfall wegen Nötigung im Straßenverkehr strafbar. Vor allem in Kombination mit dichtem Auffahren wird die Lichthupe regelmäßig als psychischer Zwang bewertet.

Ist Ausbremsen eine Nötigung?

Das vorsätzliche Ausbremsen eines anderen Fahrzeugs erfüllt den Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB und ist damit strafbar. Dafür ist unerheblich, ob es zu einem Unfall kam.

Wie hoch ist die Strafe bei Nötigung im Straßenverkehr?

Die Strafe für Nötigung im Straßenverkehr beträgt gem. § 240 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe mindestens sechs Monate und bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Darüber hinaus drohen weitere Konsequenzen:

  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Eintragung im Führungszeugnis

Unterschied Fahrverbot & Entzug Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Pause vom Fahren (ein bis sechs Monate), bei der die Fahrerlaubnis bestehen bleibt und nur das Dokument (Führerschein) abgegeben werden muss (§ 44 StGB). Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Erlaubnis, Auto zu fahren vollständig (69 StGB). Sie dürfen gar kein Fahrzeug mehr führen, bis Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragt haben.

Oft wird bei einem Entzug der Fahrerlaubnis zusätzlich eine Sperrfrist von mehreren Monaten bis Jahren verhängt (69a StGB). Erst nach deren Ablauf können Sie bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen – inklusive möglicher MPU, ärztlicher Gutachten oder Prüfungen.

Wichtig: Wenn es zu einem sogenannten „Beinahe-Unfall“ kommt, droht neben der Strafbarkeit wegen Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB mitunter auch eine Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB sowie Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB. Die Strafandrohung ist hier schärfer: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstraße oder Geldstrafe.

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Wie hoch ist die Geldstrafe bei Nötigung?

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen und fällt je nach Vorstrafen und Schwere der Tat unterschiedlich aus. Faustformel: 30 Tagessätze entsprechen einem monatlichen Nettogehalt.

Hier ein paar Beispiele zur Höhe der Strafen in vergangenen Fällen:

Tat Lkw-Fahrer fährt dicht auf, überholt riskant und bremst andere Fahrer aus.
Strafe 30 Tagessätze Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot
Gericht Amtsgericht Bielefeld (2005)
Tat Der Fahrer überholt mit einem Sattelzug trotz Gegenverkehr, bedrängt mit Lichthupe und drängt einen Pkw ab.
Strafe 60 Tagessätze Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot
Gericht Amtsgericht Lemgo (2003)
Tat Ein Pkw-Fahrer will sich einer Polizeikontrolle entziehen und schneidet in einer Kurve einen anderen Verkehrsteilnehmer, sodass er abbremsen muss.
Strafe 60 Tagessätze Geldstrafe und 6 Monate Fahrverbot
Gericht Amtsgericht Schmallenberg (2025)
Tat Der Fahrer eines Maserati fährt „Donuts“ auf einer Kreuzung, sodass andere Verkehrsteilnehmer (Auto und Rad) sowie Fußgänger die Kreuzung nicht passieren können.
Strafe 30 Tagessätze Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis, 4 Monate Sperrfrist
Gericht Amtsgericht Berlin-Tiergarten (2021)

SOFORT ANWALT EINSCHALTEN

Wenn Ihnen eine Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird, schalten Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht ein. Er kann Akteneinsicht beantragen und auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung hinwirken.

Weiterhin können bereits zu Beginn des Verfahrens sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um den Erhalt der Fahrerlaubnis zu sichern. So kann die Wartezeit auf die Akte genutzt werden, um Argumente zu schaffen, damit z.B. ein Entzug der Fahrerlaubnis zu späterem Zeitpunkt abgewendet werden kann.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Ich habe eine Vorladung erhalten – was soll ich tun?

Schweigen und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung.

Nötigung - Was gilt bei Lichthupe oder Hupen?

Der Einsatz der Hupe zur Warnung oder der Lichthupe zur Ankündigung eines Überholmanövers ist erlaubt, dagegen kann eine strafbare Nötigung vorliegen, wenn Hupe und Lichthupe aggressiv und bedrängend eingesetzt werden.

Ist dichtes Auffahren automatisch Nötigung?

Dichtes Auffahren ist erst dann eine Nötigung, wenn es auf Zwang abzielt.

Ich wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr angezeigt – was droht mir?

Bei einer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr drohen Geldstrafe, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, in schweren Fällen Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.

Geht es nicht erstmal ohne Anwalt?

Ein Gespräch mit der Polizei wirkt auf den ersten Blick harmlos, vor allem wenn Sie unschuldig sind. In der Vorladung stehen häufig Sätze wie „Die Vernehmung soll Ihnen Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen“. In Wirklichkeit verfolgt die Vernehmung in der Regel nur ein Ziel: belastende Informationen gegen Sie zu sammeln.

Risiken ohne Verteidiger:

  • Aussagen werden nicht so protokolliert, wie Sie sie gemeint haben. Diese Aussagen stehen dann in der Ermittlungsakte ohne die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.
  • Ermittler sind häufig voreingenommen und wollen Sie als Täter überführen.
  • Ein unbedachter Satz kann Ihre Verteidigung massiv schwächen! Auch als Unschuldiger können Sie sich in Widersprüche verwickeln.

Daher gilt: Wer als Beschuldigter zur Polizei geht, verschlechtert fast immer seine Chancen auf eine Verfahrenseinstellung.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten meiner Verteidigung?

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen auch die Kosten der Verteidigung. Dies ist insbesondere im Verkehrsstrafrecht der Fall oder z.B. bei fahrlässiger Körperverletzung. Sprechen Sie dies an, wenn Sie sich von uns erstmalig beraten lassen. Wir können prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

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