Was ist fahrlässige Körperverletzung?
Fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 des Strafgesetzbuches geregelt. Danach macht sich strafbar, wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht.
Was bedeutet „Fahrlässigkeit“?
Fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und fähig ist. Entscheidend ist, dass kein Vorsatz vorliegt – der Beschuldigte wollte den Erfolg also nicht herbeiführen, hätte ihn aber bei pflichtgemäßem Verhalten vermeiden können.
Beispiele:
- Ein Autofahrer übersieht beim Abbiegen oder Parken einen Fußgänger oder Radfahrer.
- Eine Person überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und verursacht hierdurch einen Unfall.
- Ein Arzt macht sorgfaltswidrig einen Behandlungsfehler.
- Beim Werfen eines Gegenstandes wird eine andere Person getroffen.
In all diesen Fällen kann eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen.
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall
Besonders häufig wird der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall erhoben. Hier reicht oft schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, etwa beim Spurwechsel, bei zu geringem Abstand oder bei einem Rotlichtverstoß.
Die Ermittlungsbehörden prüfen dabei, ob der Fahrer gegen Verkehrsregeln oder allgemeine Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Liegt eine Pflichtverletzung vor und wurde dadurch ein anderer verletzt, gilt dies regelmäßig als fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.
Auch wenn der Unfall „versehentlich“ geschah, bedeutet das nicht automatisch, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen. Entscheidend ist, ob der Fahrer objektiv und subjektiv pflichtwidrig gehandelt hat.
In solchen Fällen erhalten Beschuldigte häufig eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter. Sie sind nicht verpflichtet, dieser Folge zu leisten oder zur Sache auszusagen. Um alle Verteidigungschancen zu erhalten, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt für Strafrecht wenden.
Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag: Vorladung als Beschuldigter
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – typische Fälle
Die meisten Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr entstehen durch:
- Unaufmerksamkeit oder Ablenkung (z. B. Handy am Steuer),
- Geschwindigkeitsüberschreitung,
- Missachtung der Vorfahrt oder roter Ampeln,
- Abstandsverstöße oder
- Alkohol- oder Medikamenteneinfluss.
Besonders bei Vorwürfen im Straßenverkehr kann ein erfahrener Strafverteidiger bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung oder Eintragung in das Führungszeugnis erzielen.
Fahrlässige Körperverletzung – Strafe und Folgen
Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung? Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. In der Praxis wird meist eine Geldstrafe verhängt oder das Verfahren (z.B. gegen eine Schadenswiedergutmachung) eingestellt. In gravierenderen Fällen kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Neben der Strafe können auch zivilrechtliche Forderungen (z.B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz) auf den Beschuldigten zukommen.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher entscheidend, um die Konsequenzen zu minimieren.
Vorladung wegen fahrlässiger Körperverletzung – was tun?
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag: Vorladung als Beschuldigter
Ein Anwalt für Strafrecht beantragt zunächst Akteneinsicht und kann anschließend eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Häufig besteht die Möglichkeit, das Verfahren im Ermittlungsverfahren einzustellen – etwa gegen Zahlung einer Geldauflage oder wegen Geringe der Schuld.
Erfahren Sie mehr über den Ablauf des Strafverfahrens.
Wann ist eine Einstellung möglich?
Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (im Straßenverkehr) kann eingestellt werden, wenn:
- die Schuld als gering anzusehen ist (§ 153 StPO),
- der Beschuldigte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist,
- das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gering ist, oder
- Wiedergutmachung erfolgt ist (z.B. Entschuldigung, Schadensregulierung).
Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann Sie unterstützen, die Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen. Die Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung ist immer unser oberstes Ziel.
Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.
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