Was fällt unter Beleidigung?
Unter den Tatbestand der Beleidigung fällt jede Äußerung, die die Ehre eines anderen Menschen angreift. Das kann durch Worte, Gesten oder Handlungen geschehen. Entscheidend ist nicht, ob Sie „die Wahrheit“ sagen, sondern ob Ihre Äußerung als ehrverletzend gilt.
Was sind Beispiele für eine Beleidung?
- Der Mittelfinger oder das „Vogel zeigen“ im Straßenverkehr sind klassische Beleidigungen
- Auch durch digitale Kommunikation (WhatsApp, Instagram, Facebook) kann eine Beleidigung geäußert werden
- Eine Beleidigung auf sexueller Grundlage liegt bei anzüglichen Bemerkungen oder Gesten vor, wenn sie objektiv als Herabwürdigung zu verstehen sind.
- Eine Beamtenbeleidigung gibt es im Gesetz nicht: Wer einen Beamten beschimpft, wird genauso bestraft, wie bei einer „normalen“ Beleidigung.
Wird jede Beleidigung verfolgt?
Die Strafverfolgung erfolgt bei Beleidigung nur bei einem sogenannten Strafantrag des Verletzten. Das heißt: Nur wenn der Betroffene selbst einen Antrag auf Strafverfolgung stellt, wird gegen Sie ermittelt. Dieser Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.
Strafe bei Beleidigung
Die Strafe bei Beleidigung kann betragen:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr im Normalfall
- Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird
Bußgeldkatalog: Für welche Beleidigung gibt es welche Strafe?
Es gibt keinen „Bußgeldkatalog“ für verschiedene Beleidigungen. Die konkrete Strafe hängt immer von dem jeweiligen Kontext der Äußerung ab. Sie wird in Tagessätzen bemessen.
Daumenregel: Monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30 = ein Tagessatz.
Auch wenn es keinen festen Bußgeldkatalog gibt, geben diese Urteile einen Überblick, wie viele Tagessätze von Gerichten festgesetzt wurden:
| Tat |
Der Angeklagte beleidigte mit den Worten „Dreckspack“ und „Arschloch“. |
| Strafe |
50 Tagessätze Geldstrafe |
| Gericht |
Amtsgericht Mönchengladbach (2017) |
| Tat |
Der Angeklagte bezeichnete einen Richter als „Volksverräter“. |
| Strafe |
100 Tagessätze Geldstrafe |
| Gericht |
Amtsgericht Frankfurt am Main (2021) |
| Tat |
Eine angehende Polizistin beleidigte einen Kollegen in zwei Fällen rassistisch, unter anderem mit Affengesten. |
| Strafe |
120 Tagessätze Geldstrafe |
| Gericht |
Amtsgericht Berlin-Tiergarten (2024) |
| Tat |
Der Angeklagte beleidigte im Internet Politiker mit Hasskommentaren. |
| Urteil |
110 Tagessätze |
| Gericht |
Amtsgericht Detmold (2023) |
| Tat |
Der Angeklagte (Taxifahrer) zeigte im Straßenverkehr einen Mittelfinger. |
| Strafe |
50 Tagessätze |
| Gericht |
Amtsgericht München (2015) |
Wichtig: Je nach Höhe des Tagessatzes kann die Strafe sehr empfindlich ausfallen. In einem presseträchtigen Fall am Amtsgericht Hamburg-Mitte wurden ein Angeklagter für eine Beleidigung im Straßenverkehr zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt und die Tagessatzhöhe auf 2.000€ festgesetzt, da der Angeklagte ein sehr hohes Einkommen hatte. Die Gesamtstrafe betrug also 60.000€.
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Wird Beleidigung ins Führungszeugnis eingetragen?
Eine Verurteilung oder ein Strafbefehl wegen Beleidigung wird ins Führungszeugnis eingetragen, wenn Vorstrafen bestehen oder wenn die Strafe über 90 Tagessätze beträgt. Dies kann gravierende Folgen für Jobwahl bzw. Beamtenlaufbahn haben. Aber auch unterhalb der Grenze von 90 Tagessätzen wird die Verurteilung ins Bundeszentralregister eingetragen.
Oberstes Ziel eines Anwalts für Strafrecht ist daher, dass das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis eingestellt wird.
Vorladung wegen einer Beleidigung
- Keine Aussage ohne Anwalt: als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Viele versuchen, die Situation durch eine Erklärung zu entschärfen, und verschlimmern sie dadurch nur.
- Beauftragen Sie einen Anwalt für Strafrecht. Wir helfen Ihnen gerne! Jeder Kontakt zur Polizei und der Staatsanwaltschaft sollte nur über einen Anwalt erfolgen.
- Ein Rechtsanwalt kann die Ermittlungsakte einsehen. Daraus ergibt sich, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
- Frühzeitige Verteidigung zahlt sich aus. Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen, das Verfahren ohne Anklage zu beenden, z.B. mit einer Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts oder gegen eine geringe Geldauflage.
Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.
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