Alexander Schlüter
27.04.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Diebstahl

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jeder Diebstahl (z.B. Ladendiebstahl) kann strafrechtliche Folgen haben, u.a. Eintrag ins Führungszeugnis.
  • Die Strafe für Diebstahl beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Machen Sie keine Aussage und gehen Sie nicht zur Vorladung bei der Polizei.
  • Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser sind die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens.

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Inhaltsverzeichnis

Wann liegt ein Diebstahl vor?

Ein Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde Sache wegnimmt, um sie für sich oder jemand anderen zu behalten. Dies gilt nur für bewegliche Sachen: Man kann demnach z.B. kein Kontoguthaben oder etwa eine Haus stehlen. In solchen Fällen kommt aber ggf. ein Betrug in Betracht. Entscheidend ist außerdem, dass die Person sich die Sache rechtswidrig zueignet. Wenn eine Person also eine Sache wegnimmt, um sie direkt wegzuwerfen, liegt kein Diebstahl vor.

Ist ein versuchter Diebstahl strafbar?

Gemäß § 242 Abs. 2 StGB macht sich auch strafbar, wer einen Diebstahl nur versucht. Wenn eine Person also beim Klauen erwischt wird und dabei das Diebesgut nicht an sich nehmen kann, kann die Strafe ebenso bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen.

Wichtig dabei: Ein Diebstahl ist häufig schon früher vollendet, als man denkt: Steckt sich eine Person z.B. eine kleine Sache bei einem Ladendiebstahl in die Tasche und wird vor der Kasse vom Ladendiebstahl beim Klauen erwischt, kann die Tat bereits vollendet sein.

Vorwurf: Beim Klauen erwischt - Was tun?

Wenn Ihnen ein Diebstahl vorgeworfen wird, sollten Sie schweigen und sofort einen Anwalt eischalten. Gehen Sie nicht zur Polizei, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Mehr dazu unter: Umgang mit einer Vorladung von der Polizei

Oftmals werden unsere Mandanten zu Unrecht beschuldigt. Wir können die Ermittlungsakte zur Akteneinsicht anfordern, die Beweislage prüfen und dann eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Erst dann kann beurteilt werden, ob und wie Sie sich zu dem Vorwurf äußern sollten.

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Selbstscannerkasse: Scannen vergessen - Ladendiebstahl?

Sehr häufig wenden sich in letzter Zeit Menschen an uns, die an einer Selbstscannerkasse bezahlt haben und dabei Waren nicht eingescannt haben. In den allermeisten Fällen geschieht dies aus Unachtsamkeit: Der Platz ist eng, es besteht Zeitdruck und in der Schlange warten bereits viele Personen. Wichtig: Wenn es sich um ein Versehen handelt, ist ein solcher Fehler nicht strafbar! Gerade wenn der Einkauf groß ausfällt und eine kleine, eher günstige Sache nicht gescannt wird, ist das ein Indiz gegen den Vorsatz. Häufig können diese Verfahren mangels Tatverdacht zur Einstellung gebracht werden.

WEITERE TYPISCHE SITUATIONEN:

  • Unbewusst Sachen nicht aufs Kassenband gelegt
    Artikel werden oft im Einkaufswagen übersehen, weil z.B. noch EInkäufe aus anderen Läden darin liegen. Diese Verfahren können häufig ebenso mangels Tatverdacht zur Einstellung gebracht werden.
  • Stress, Krankheit, psychische Belastung
    In emotionalen Ausnahmesituationen handeln Menschen manchmal unüberlegt. Häufig können diese Verfahren wegen Geringfügigkeit zur Einstellung gebracht werden.
  • Jugendliche oder Ersttäter
    Häufig aus Neugier, Gruppendruck oder als Mutprobe. Mehr Infos für Jugendliche und Eltern zu den Verteidigungsmöglichkeiten: Jugendstrafrecht
  • Missverständnisse
    Z.B. wenn nicht klar ist, wer Eigentümer der Sache ist.

Wichtig: Nicht jede Anzeige führt zu einer Verurteilung. In vielen Fällen gelingt es uns, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintrag im Führungszeugnis zu beenden.

Welche Strafe droht bei Diebstahl?

Diebstahl ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. In den meisten Fällen ist eine Geldstrafe realistisch. Wie hoch die Strafe genau ausfällt, hängt vom Wert der Sache und etwaigen Vorstrafen ab.

Strafe bei Diebstahl bis 100€

Bei einem Diebstahl bis zu einem Wert von 100€ kann das Verfahren je nach Vorstrafen häufig wegen Geringfügigkeit (ggf. gegen Geldauflage) zur Einstellung gebracht werden. Bei besonders geringwertigen Sachen (Grenze 25-50€) wird die Tat gemäß § 248a StGB auch nur auf Antrag verfolgt.

Strafe bei Diebstahl bis 500€

Bei einem Diebstahl bis zu einem Wert von 500€ wird meistens eine Geldstrafe festgesetzt. Auch hier bestehen aber gute Chancen, das Verfahren gegen Geldauflage zur Einstellung zu bringen und eine Gerichtsverhandlung und einen Eintrag ins Führungszeugnis zu verhindern.

Auch wenn die Strafe bei Diebstahl bis 100€ oder 500€ oft gering erscheint: Entscheidend ist der Eintrag im Bundeszentralregister und damit mögliche Auswirkungen auf Beruf, Zukunft und Führungszeugnis. Darum sollte jedes Ermittlungsverfahren ernst genommen und professionell begleitet werden. Im Wiederholungsfall und bei höheren Summen können die Strafen außerdem sehr viel höher ausfallen.

Schwerer Diebstahl und Diebstahl mit Waffen

Ein einfacher Diebstahl nach § 242 StGB wird zum schweren Diebstahl, wenn bestimmte schärfende Umstände vorliegen. § 243 StGB nennt dafür sogenannte Regelbeispiele, insbesondere:

  • Einbruch in ein Gebäude (z.B. Büro)
  • Aufbruch eines Behälters (z.B. Automat oder Tresor)
  • Gewerbsmäßigkeit

Die Freiheitsstrafe beträgt in diesen Regelfällen mindestens drei Monate und bis zu zehn Jahre.

Wird eine Waffe mitgeführt oder der Diebstahl als Mitglied einer Bande begangen, erhöht sich die Mindeststrafe gem. § 244 StGB auf sechs Monate Freiheitsstrafe, bei Wohnungseinbrüchen sogar auf ein Jahr Freiheitsstrafe.

Vorladung: Anwalt einschalten

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder ein Ladendetektiv Sie tatsächlich oder angeblich beim Klauen erwischt haben soll: Wir helfen Ihnen! Unsere Erstberatung ist kostenlos, unverbindlich und unterliegt bereits dem Anwaltsgeheimnis. Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, können wir:

  • Sofort Akteneinsicht beantragen, um zu wissen, was der Polizei tatsächlich vorliegt,
  • eine Verteidigungsstrategie entwerfen
  • die Einstellung des Vefahrens ohne Gerichtsverhandlung beantragen
  • ‍über die Einstellung mit der Statsanwaltschaft verhandeln sowie
  • entlastende Umstände vortragen.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Wann verjährt Diebstahl?

Diebstahl nach § 242 StGB verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren. In bestimmten Fällen beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Tat beendet wurde. Da die Verjährungsfrist durch bestimmte Ermittlungshandlungen neu zum Laufen gebracht wird, ist zur Bestimmung des Verjährungszeitpunkts immer Akteneinsicht notwendig.

Gibt es im Strafrecht Prozesskostenhilfe?

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Grundsätzlich müssen Beschuldigte die Kosten Ihrer Verteidigung selbst tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?

Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden Sache ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers. Beim Raub wird diese Wegnahme durch den Einsatz von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ermöglicht.

Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung?

DBeim Diebstahl nimmt der Täter eine fremde Sache weg, die sich zuvor im Besitz einer anderen Person befand. Bei der Unterschlagung nach § 246 StGB gelangt der Täter hingegen zunächst rechtmäßig in den Besitz der Sache (z.B. durch einen Fund oder eine Leihe) und eignet sie sich dann widerrechtlich zu. Praktisch relevant ist diese Abgrenzung etwa bei Fundsachen oder geliehenen Gegenständen.

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