Jonas Meese
29.04.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Urkundenfälschung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Strafe für Urkundenfälschung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Für Ersttäter droht eine Geldstrafe, es ist aber auch eine Einstellung des Verfahrens möglich.
  • Auch eine Unterschriftenfälschung kann bereits strafbar sein.
  • Typische Beispiele für Urkundenfälschung sind gefälschte Atteste, manipulierte Verträge oder veränderte Zeugnisse.
  • Nach einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie keine Aussage machen, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat.
  • Durch frühzeitige anwaltliche Verteidigung kann oft eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden.

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Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Urkundenfälschung?

Die Urkundenfälschung ist in § 267 StGB geregelt. Danach macht sich strafbar, wer

  1. eine unechte Urkunde herstellt,
  2. eine echte Urkunde verfälscht oder
  3. eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

Unecht ist eine Urkunde, wenn der scheinbare Aussteller und der tatsächliche Aussteller voneinander abweichen. Verfälscht ist eine Urkunde, wenn scheinbarer und tatsächlicher Aussteller gleich sind, die Urkunde aber ohne Einverständnis des Ausstellers verändert wurde. Das Verwenden ist strafbar, wenn dies zur Täuschung im Rechtsverkehr erfolgt.

Beispiele:

  • Unterschreiben im Namen einer anderen Person ohne deren Einverständnis
  • Verändern eines ärztlichen Attests oder Medikamentenrezepts.
  • Verwenden eines fremden Kfz-Kennzeichens
  • Veränderung der Noten auf einem Zeugnis

Strafe für Urkundenfälschung?

Die Strafe für Urkundenfälschung ist in § 267 StGB geregelt: Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen – z.B. wenn die Fälschung gewerbsmäßig erfolgt oder besonders hohe Schäden verursacht – kann die Strafe noch höher ausfallen.

Wie hoch die Strafe bei Urkundenfälschung im Einzelfall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • dem Motiv,
  • dem entstandenen Schaden,
  • dem Verhalten nach der Tat,
  • und den persönlichen Verhältnissen des Täters und dessen Vorleben

In der Praxis wird als Strafe für Urkundenfälschung meist eine Geldstrafe verhängt, sofern keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen. Bei Ersttätern kann durch frühzeitige anwaltliche Unterstützung eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.

Urkundenfälschung Geldstrafe – wie hoch?

Die Geldstrafe für Urkundenfälschung hängt vom Einkommen und der Schwere des Vorwurfs ab. Die Gerichte verhängen in einfacheren Fällen häufig Strafen zwischen 30 und 120 Tagessätzen.

Zur Orientierung:

  • Ein Tagessatz entspricht dem (geschätzten) monatlichen Netto-Einkommen geteilt durch 30. Bei einem Nettoeinkommen von 2.400 Euro beträgt ein Tagessatz also grundsätzlich 80 Euro. Werden 60 Tagessätze verhängt, beträgt die Gesamtgeldstrafe dann 4.800 Euro.
  • Ab 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag im Führungszeugnis

Durch frühzeitige anwaltliche Beratung lässt sich eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst niedrige Strafe erreichen.

Strafe Urkundenfälschung Ersttäter?

Ersttäter haben meist gute Chancen, dass keine Strafe ausgesprochen wird oder diese im unteren Bereich des Strafrahmens liegt.
In vielen Fällen erreichen Strafverteidiger eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, sodass es gar nicht zu einer Strafe kommt.

Das Gericht berücksichtigt insbesondere:

  • die Motivation hinter der Tat,
  • den Umfang der Vorwürfe,
  • die Folgen der Urkundenfälschung,
  • und ob die Urkunde tatsächlich verwendet wurde.

Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kommt nur in besonders schweren Fällen oder bei wiederholter Begehung in Betracht.

Urkundenfälschung  – typische Fälle

Urkundenfälschung: Beispiele aus der Praxis:

  • Unterschriftenfälschung zur Täuschung im Rechtsverkehr
  • Verändern eines ärztlichen Attests (z. B. neues Datum eintragen)
  • Manipulieren einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Fälschen von Schul- oder Hochschulzeugnissen
  • Veränderung von Fahrzeugscheinen, TÜV-Plaketten oder Umweltplaketten
  • Verwenden eines fremden Kfz-Kennzeichens
  • Preisschilder austauschen
  • Verwenden gefälschter Medikamentenrezepte

Unterschriftenfälschung und Dokumentenfälschung

Eine Unterschriftenfälschung stellt regelmäßig eine Urkundenfälschung dar, wenn dies zur Täuschung im Rechtsverkehr erfolgt. Die Strafe für Unterschriftenfälschung ist daher identisch mit der Strafe für Urkundenfälschung. Entscheidend ist, ob die Unterschrift eine rechtserhebliche Bedeutung hat – etwa bei Verträgen, Vollmachten oder Zeugnissen.

Auch Dokumentenfälschung ist regelmäßig als Urkundenfälschung zu bewerten. Dokumentenfälschung Strafe: Diese richtet sich ebenfalls nach dem konkreten Einzelfall, dem Ausmaß und dem Motiv.

Was ist eine zusammengesetzte Urkunde?

Eine zusammengesetzte Urkunde liegt vor, wenn eine Urkunde mit einem anderen Gegenstand fest verbunden wird und sich hierdurch eine sogenannte Beweiseinheit ergibt.

Zusammengesetzte Urkunde Beispiele:

  • Kennzeichen + Fahrzeug: Diese Verbindung soll erklären, dass dieses Fahrzeug mit diesem Kennzeichen zugelassen ist.
  • Preisschild + Ware: Diese Verbindung soll erklären, dass diese Ware den genannten Preis hat
  • Etikett + Gegenstand: Diese Verbindung soll die Zugehörigkeit oder Identifizierung des Gegenstands ermöglichen (z.B. Etikett an Blut- oder Urinprobe)

Urkundenfälschung Verjährung?

Die Verjährungsfrist bei Urkundenfälschung beträgt fünf Jahre. Wird die Urkundenfälschung banden- und gewerbsmäßig begangen beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Das bedeutet: Wenn innerhalb dieses Zeitraums kein rechtskräftiges Urteil ergeht, darf die Tat nicht mehr verfolgt werden.

Allerdings kann die Verjährung unterbrochen werden – zum Beispiel durch:

  • die erste Vernehmung des Beschuldigten,
  • den Erlass eines Strafbefehls,
  • oder die Erhebung der Anklage.

In der Praxis sollte man sich also nicht auf eine baldige Verjährung verlassen, da viele Umstände die Verjährung unterbrechen können. Stattdessen sollte mit einem Anwalt für Strafrecht eine individuelle Verteidigungsstrategie verfolgt werden.

Vorladung wegen Urkundenfälschung – was tun?

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung erhalten haben, gilt: Nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung zur Vernehmung erscheinen. Dazu sind Sie weder verpflichtet, noch kann Ihnen dies nachteilig ausgelegt werden.

Viele Betroffene machen den Fehler, an einer Vernehmung der Polizei teilzunehmen, um die Sache aufzuklären oder schnell „vom Tisch“ zu bekommen. In der Regel schadet das jedoch mehr, als es nützt. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen.

Mehr Informationen finden Sie unter: Vorladung als Beschuldigter

Wie hilft ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren?

Ein Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend Einfluss nehmen. Er beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweise und klärt, ob tatsächlich eine Urkundenfälschung vorliegt und ob es Möglichkeiten gibt, eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis zu erwirken, zum Beispiel weil kein Tatverdacht besteht.

Wenn Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, unterstützt der Anwalt Sie beim Vorgehen gegen Strafbefehl. Mehr dazu unter: Strafbefehl

Gerade bei Ersttätern lässt sich mit einer schlagkräftigen Verteidigungsstrategie oft eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Geldauflage erreichen.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Urkundenfälschung: Was gilt für Ersttäter?

Bei Ersttätern kann das Verfahren häufig gegen Geldauflage eingestellt werden. Eine Gerichtsverhandlung und eine Eintragung im Führungszeugnis sind oft vermeidbar.

Wann verjährt Urkundenfälschung?

Grundsätzliche nach fünf Jahren, in Ausnahmefällen nach zehn Jahren, wobei die Verjährung unterbrochen werden kann.

Was ist eine zusammengesetzte Urkunde?

Eine zusammengesetzte Urkunde, ist eine Urkunde, die fest mit einem Bezugsobjekt verbunden ist (z. B. Kennzeichen + Fahrzeug).

Welche Strafe droht bei Urkundenfälschung?

Nach § 267 StGB droht bei Urkundenfälschung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Ist ein gefälschtes Attest eine Urkundenfälschung?

Ja, das Verändern oder Nachmachen eines ärztlichen Attests ist strafbar.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei Urkundenfälschung?

Die Geldstrafe ist abhängig vom Einkommen und der Schwere der Tat.

Ist eine Unterschriftenfälschung immer strafbar?

Eine Unterschriftenfälschung ist immer dann strafbar, wenn die gefälschte Unterschrift zur Täuschung anderer im Rechtsverkehr verwendet werden soll.

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