Alexander Schlüter
18.02.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Gefährliche Körperverletzung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ist eine besonders schwerwiegende Form der Körperverletzung.
  • Die Strafe reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe; in minder schweren Fällen sind Geldstrafen möglich.
  • Für Ersttäter wird häufig eine Bewährungsstrafe verhängt.
  • Ohne  Beweise für eine „gefährliche“ Tathandlung kann der Vorwurf oft zu einer einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) abgeschwächt werden.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist eine gefährliche Körperverletzung?

Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist eine schwerwiegendere Form (sogenannte "Qualifikation") der einfachen Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter die Tat unter einem der folgenden Umstände begeht:

1. Verwendung von Gift oder gesundheitsschädlichen Stoffen

Das umfasst Substanzen, die die Gesundheit erheblich beeinträchtigen können. Beispiele, bei denen es sich um solche Stoffe handeln kann:

  • Medikamente in hoher Dosierung
  • Reizstoffe
  • Gase
  • sogenannte „K.O.-Tropfen

2. Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

Ein gefährliches Werkzeug ist jeder Gegenstand, der aufgrund seiner Beschaffenheit und der Art der Verwendung erhebliche Verletzungen verursachen kann. Beispiele sind:

  • Flaschen, die geworfen werden
  • Messer, mit denen Schnitt- oder Stichverletzungen zugefügt werden
  • Werkzeuge wie Schraubenzieher oder Stangen, mit denen zugeschlagen wird
  • Schwere Schuhe, mit denen zugetreten wird

3. Hinterlistiger Überfall

Dazu gehören Angriffe, die das Opfer nicht kommen sieht, weil sie vom Täter verdeckt erfolgen. Beispiel: Der Täter täuscht vor, dass er das Opfer begrüßen möchte und schlägt dann unvermittelt zu.

4. Gemeinsame Tatbegehung

Dazu gehören Taten, bei denen mehrere Täter gemeinsam handeln und das Opfer dadurch einem höheren Risiko ausgesetzt ist.

5. Beibringen einer das Leben gefährdenden Behandlung

Dazu zählen Handlungen, die objektiv geeignet sind, das Leben des Opfers zu gefährden. Beispiele:

  • Tritte gegen den Kopf
  • Würgen
  • Messerstiche

Welche Strafe droht bei gefährlicher Körperverletzung?

Bei einer gefährlichen Körperverletzung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen hohe Geldstrafen. In der Regel erfolgt eine Eintragung im Führungszeugnis.

Wichtig: Zusätzlich zur Strafe drohen erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen des Verletzten.

Welche Strafe ist bei einem Ersttäter bei gefährlicher Körperverletzung zu erwarten?

Für Ersttäter einer gefährlichen Körperverletzung wird in den meisten Fällen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung oder eine Geldstrafe verhängt, wenn keine Vorstrafen bestehen und die Tat nicht besonders schwerwiegend ist.

Die tatsächliche Strafe hängt insbesondere von folgenden Punkten ab:

  • Schwere der Verletzungen
  • Art des gefährlichen Werkzeugs
  • Ablauf der Tat (z.B. im Affekt)
  • Verhalten nach der Tat
  • Provokation durch das Opfer
  • Alkoholisierung des Täters
  • Vorstrafen des Täters

Unter Umständen kommt auch eine Milderung des Strafrahmens (minder schwerer Fall) in Betracht, zum Beispiel bei einem Täter-Opfer-Ausgleich oder verminderter Schuldfähigkeit bei Alkoholisierung. In diesen Fällen kann gerade für Ersttäter ohne Vorstrafen in vielen Fällen noch eine Geldstrafe erreicht werden.

Außerdem besteht insbesondere bei Ersttätern die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. In diesem Fall erfolgt kein Eintrag im Führungszeugnis.

Wie kann ich mich gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung verteidigen?

Mögliche Verteidigungsansätze sind:

  • Notwehr oder Nothilfe
  • fehlender Vorsatz
  • fehlende gefährliche Tathandlung (z.B. wenn die Verletzungshandlung mit einem Gegenstand nicht gefährlich war),
  • widersprüchliche Zeugenaussagen zum Verlauf der Tat
  • Alkoholisierung
  • unklare Täterschaft

Wie läuft das Ermittlungsverfahren ab?

Wie ein Strafverfahren abläuft, erfahren Sie unter: Ablauf des Strafverfahrens.

Besonderheiten zum Ablauf bei Jugendlichen und Heranwachsenden finden Sie unter: Ablauf des Jugendstrafverfahrens

Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens erfolgt meistens eine Vorladung von der Polizei. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft übergeben, die dann entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird, z.B. mangels Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit oder ob es zu einem Strafbefehl bzw. einer Anklage kommt.  

Wenn Sie einer gefährlichen Körperverletzung beschuldigt werden, machen Sie keine Aussage bei der Polizei. Mehr dazu unter: Warum Sie im Ermittlungsverfahren schweigen sollten.

Beauftragen Sie einen Anwalt für Strafrecht, der für Sie Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie entwerfen kann.

Unser oberstes Ziel ist stets, das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis zur Einstellung zu bringen.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Muss ich Schmerzensgeld zahlen, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde?

Ja, das ist möglich. Dies richtet sich danach, ob die geschädigte Person eine Körperverletzung trotz Einstellung des Strafverfahrens vor dem Zivilgericht beweisen kann.

Welcher Anwalt bei Körperverletzung ist der Richtige?

Ein Anwalt, der auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist und Erfahrung mit Körperverletzungsverfahren hat.

Ich habe eine Vorladung erhalten – was soll ich tun?

Schweigen und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung.

Muss ich als Ersttäter bei gefährlicher Körperverletzung mit einer Gefängnisstrafe rechnen?

In den meisten Fällen wird für Ersttäter bei gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe verhängt. Insbesondere bei gravierenden Verletzungen, Vorstrafen oder sehr schwerwiegenden Angriffen kommt aber auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht.

Wird eine gefährliche Körperverletzung im Führungszeugnis eingetragen?

  • In der Regel werden Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung im Führungszeugnis eingetragen. Nur bei einer Milderung des Strafrahmens (z.B. wegen verminderter Schuldfähigkeit oder einem Täter-Opfer-Ausgleich) ist möglich, dass die Strafe so gering ausfällt, dass kein Eintrag erfolgt.
  • Bei einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens (z.B. gegen Geldauflage) erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis.
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