Alexander Schlüter
18.02.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Körperverletzung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dies beginnt oftmals mit einer Vorladung als Beschuldigter.
  • Sie sind nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen oder Angaben zur Sache zu machen.
  • Die Verjährung der Körperverletzung hängt von der Art der Körperverletzung und dem Gang des Verfahrens ab. Im Regelfall verjährt Körperverletzung nach fünf Jahren.
  • Geschädigte können unter Umständen Schmerzensgeld wegen Körperverletzung verlangen.

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Inhaltsverzeichnis

Dieser Text enthält alles Wichtige zum Thema vorsätzliche Körperverletzung.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Was passiert nach einer Anzeige wegen Körperverletzung?

Wer eine Anzeige wegen Körperverletzung erhält, ist zunächst Beschuldigter in einem Strafverfahren. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft wird Ermittlungen einleiten, um den Sachverhalt aufzuklären. Häufig werden Sie zunächst zur Vernehmung vorgeladen oder aufgefordert, schriftlich Stellung zu nehmen.

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie grundsätzlich keine Aussage abgeben. Eine unüberlegte Äußerung kann die Verteidigung später erheblich erschweren.

Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag: Vorladung als Beschuldigter

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Eine frühe Verteidigung durch einen Anwalt für Körperverletzung kann bereits im Ermittlungsverfahren dazu beitragen, dass das Verfahren eingestellt wird, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung oder einer Eintragung im Führungszeugnis kommt.

Weitere Informationen: Ablauf des Strafverfahrens

Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB)

Die vorsätzliche Körperverletzung ist in § 223 des Strafgesetzbuches geregelt. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.

Körperverletzung: Strafe

Die Strafe für Körperverletzung reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. In der Praxis kann allerdings häufig eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage erzielt werden, insbesondere bei einem Ersttäter.

Die genaue Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab, insbesondere

  • Schwere der Verletzungen
  • Verhalten nach der Tat
  • Alkoholeinfluss
  • Motive / Provokation
  • Vorstrafen

Handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung  – etwa wenn eine Waffe benutzt oder die Körperverletzung mit mehreren Personen begangen wird – droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Mehr dazu unter: Gefährliche Körperverletzung

Was bedeutet vorsätzlich?

Eine vorsätzliche Körperverletzung setzt voraus, dass der Täter die Verletzung des anderen für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Handelt der Täter fahrlässig, kommt lediglich eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht (§ 229 StGB).

Versuchte Körperverletzung

Eine versuchte Körperverletzung ist ebenfalls strafbar, sofern der Täter bereits zur Tat ansetzt, aber keine Verletzung eintritt.

Beispiel: Jemand holt zum Schlag aus, trifft das Opfer aber nicht. Auch in diesem Fall kommt eine Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung in Betracht.

Die Strafe kann milder ausfallen als bei einer vollendeten Tat. Dies hängt vom Einzelfall ab.

Wann wird eine Anzeige wegen Körperverletzung fallen gelassen?

Eine Einstellung des Verfahrens ist möglich, wenn

  • kein hinreichender Tatverdacht besteht (z.B. bei unzureichenden Beweisen),
  • die Schuld als gering anzusehen ist (§ 153 StPO) - vor allem bei einem Ersttäter,
  • die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflage (z.B. Geldauflage oder Täter-Opfer-Ausgleich) überzeugt werden kann

Gerade im Ermittlungsverfahren bestehen oft gute Chancen, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung und Eintragung in das Führungszeugnis zu beenden. Hier zeigt sich der Vorteil einer frühen Strafverteidigung: Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und gezielt auf eine Einstellung hinwirken.

Wenn Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag:
Strafbefehl

Schmerzensgeld wegen Körperverletzung?

Sowohl im Strafverfahren als auch auf dem zivilrechtlichen Weg können Geschädigte unter Umständen Schmerzensgeld wegen Körperverletzung verlangen.

Für Beschuldigte bedeutet das: Auch wenn das Strafverfahren eingestellt wird, kann der Verletzte weiterhin zivilrechtliche Forderungen stellen. Wenn das Strafverfahren wegen Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird, bestehen jedoch Chancen, dass kein Schmerzensgeld gezahlt werden muss. Ein Strafverteidiger kann hier helfen, das Verfahren so zu gestalten, dass zivilrechtliche Risiken minimiert werden.

Wann verjährt Körperverletzung?

Die Verjährung der Körperverletzung hängt von der jeweiligen Tatvariante ab:

Tatbestand Verjährungsfrist
einfache Körperverletzung § 223 StGB fünf Jahre
gefährliche Körperverletzung § 224 StGB zehn Jahre
schwere Körperverletzung § 226 StGB zehn Jahre
fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB fünf Jahre

Die Verjährung der Körperverletzung kann durch verschiedene Maßnahmen der Staatsanwaltschaft unterbrochen werden. Ob die Körperverletzung verjährt ist, sollte daher ein Anwalt für Strafrecht prüfen.

Welcher Anwalt bei Körperverletzung?

Wenn Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung oder eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt für Strafrecht wenden.

Ein Strafverteidiger mit Erfahrung im Bereich der Körperverletzungsdelikte kann:

  • Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen,
  • die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen,
  • auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken,
  • Sie umfassend zu möglichen Nebenfolgen (z.B. Schmerzensgeldforderungen) beraten.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Was passiert bei einer Anzeige wegen Körperverletzung?

Nach einer Anzeige wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie erhalten meist eine Vorladung als Beschuldigter. Sie müssen und sollten gegenüber der Polizei keine Aussage machen. Ihr Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist.

Was droht bei vorsätzlicher Körperverletzung?

Je nach Schwere der Tat droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung sind auch höhere Strafen möglich.

Kann eine Körperverletzung ohne Anzeige verfolgt werden?

Ja. Die vorsätzliche Körperverletzung kann auch ohne Strafantrag verfolgt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Die Rücknahme des Strafantrages beendet das Verfahren daher nicht automatisch.

Wann wird eine Anzeige wegen Körperverletzung fallen gelassen?

Wenn kein Tatnachweis geführt werden kann oder die Schuld als gering anzusehen ist. Auch eine Einstellung gegen Auflagen (z.B. gegen Geldauflage) ist möglich.

Wann verjährt Körperverletzung?

Je nach Tatvariante nach fünf bis zehn Jahren. Die Frist kann durch bestimmte Verfahrenshandlungen verlängert werden.

Kann man wegen versuchter Körperverletzung bestraft werden?

Ja. Auch der Versuch ist strafbar, wenn bereits ein Tatentschluss und ein unmittelbares Ansetzen vorliegen.

Muss ich Schmerzensgeld zahlen, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde?

Ja, das ist möglich. Dies richtet sich danach, ob die geschädigte Person eine Körperverletzung trotz Einstellung des Strafverfahrens vor dem Zivilgericht beweisen kann.

Welcher Anwalt bei Körperverletzung ist der Richtige?

Ein Anwalt, der auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist und Erfahrung mit Körperverletzungsverfahren hat.

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