Was bedeutet eine Berufung im Strafrecht?
Ein Strafverfahren endet in der Regel mit einem Urteil. Doch nicht jedes Urteil ist gerecht oder richtig. Wenn Sie verurteilt wurden und mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem das gesamte Urteil noch einmal überprüft wird. Sie haben in der Berufung im Strafrecht die Möglichkeit – sowohl den Schuldspruch (also „schuldig oder nicht schuldig“) als auch das Strafmaß (Höhe der Strafe) anzufechten.
Zuständig ist dann nicht mehr das Amtsgericht, sondern das Landgericht, welches dann als „zweite Instanz“ entscheidet.
Für Ihre Verteidigung kann die Berufung eine Chance sein, Fehler zu korrigieren und ein Urteil zu verbessern.
Welche Urteile können mit Berufung angefochten werden?
Die Berufung im Strafrecht ist (nur) gegen Urteile des Amtsgerichts möglich – das sind:
Urteile, in denen in erster Instanz das Landgericht oder Oberlandesgericht zuständig war, können nicht mit der Berufung angefochten werden. Hiergegen kann nur Revision eingelegt werden.
Auch im Jugendstrafrecht ist eine Berufung nur eingeschränkt möglich.
Wie sind die Erfolgsaussichten einer Berufung?
Die Erfolgsaussichten in einer Berufung sind gut, wenn z.B. folgende Punkte erfüllt sind:
- Fehler in der Beweiswürdigung (z. B. Zeugenaussagen wurden falsch interpretiert).
- Neue Beweismittel (z. B. neue Zeugen, Sachverständigengutachten).
- Unangemessen hohe Strafe im Verhältnis zur Tat.
- Fehlerhafte Anwendung des Strafrechts durch das Gericht.
Viele Mandanten fragen uns nach den Erfolgsaussichten der Berufung im Strafrecht. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Chancen hängen stark vom Einzelfall ab.
Wenn Sie uns mit einer Berufung im Strafrecht beauftragen wollen, kontaktieren Sie uns unbedingt sofort nach Erhalt des Urteils. Die Frist für die Einlegung der Berufung beträgt nämlich nur eine Woche ab Verkündung des Urteils.
Wenn Sie ein Urteil mit der Berufung anfechten wollen, vereinbaren Sie umgehend einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Mit der Akteneinsicht erhalten wir nicht nur die gesamte Ermittlungsakte, sondern auch das Protokoll der Hauptverhandlung und das Urteil mit den Urteilsgründen. Dann können wir Ihnen bereits eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Berufung geben und eine Strategie entwickeln, wie wir mit der Berufung ein besseres Ergebnis erzielen können.
Ablauf der Berufung im Strafrecht
- Einlegung der Berufung: Innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils.
- Begründung: Anders als bei der Revision muss eine Berufung nicht zwingend schriftlich begründet werden.
- Berufungsverhandlung: Das Landgericht führt eine neue Hauptverhandlung durch.
Die Berufung kann eine erhebliche Chance sein: Anders als in der Revision werden in der Berufung nämlich alle Beweise neu erhoben. Heißt: Alle Zeugen werden erneut vernommen, Gutachten erneut gehört – das Berufungsgericht macht sich ein gänzlich eigenes Bild von der Sache. Das Verfahren ähnelt damit fast einem zweiten, neuen Prozess – sozusagen „alles auf Null“.
Das Landgericht ist in seiner Entscheidung frei – es kann die Entscheidung des Amtsgerichts also auch abändern, aufheben und z.B. einen Freispruch entscheiden.
Berufung gegen ein Urteil im Strafrecht – Chancen und Risiken
Eine Berufung gegen ein Urteil im Strafrecht eröffnet eine neue Chance – sie birgt aber auch Risiken:
Chancen:
- Milderes Strafmaß (z. B. Geldstrafe statt Freiheitsstrafe).
- Freispruch
- Einstellung des Verfahrens, ggf. sogar ohne neue Gerichtsverhandlung
- Möglichkeit, eigene Argumente stärker einzubringen.
- Möglichkeit, neue Beweismittel einzubringen.
Risiken:
- Eine Berufung erfordert Zeit, Kosten und erneute emotionale Belastung.
Ein erfahrener Strafverteidiger erklärt Ihnen vorab realistisch, ob die Berufung sinnvoll ist und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Kann das Urteil in der Berufung auch schlechter werden?
Ob das Urteil für den Angeklagten in der Berufung schlechter ausfallen kann, hängt davon ab, ob auch die Staatsanwaltschaft bzw. Nebenklage in Berufung gehen:
- Wenn nur der Angeklagte Berufung gegen das Urteil einlegt, kann das Urteil nicht mehr verschlechtert werden! Es gilt dann das sogenannte „Verböserungsverbot“.
- Wenn sowohl der Angeklagte als auch die „Gegenseite“, also die Staatsanwaltschaft und/oder die Nebenklage in Berufung gehen, gilt das „Verböserungsverbot“ nicht. Das Urteil kann dann auch schlechter für den Angeklagten ausfallen.
Außerdem ist möglich, dass z.B. nur die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, weil sie das Urteil für zu milde hält. Dann kann das Urteil ebenfalls härter ausfallen.
Sollte ich für die Berufung den Anwalt wechseln?
Ein unbefriedigendes Urteil bedeutet keinesfalls automatisch, dass der Anwalt keine gute Arbeit geleistet hat. Manchmal kann es jedoch klug sein, sich eine zweite Meinung einzuholen. Hierfür stehen wir gerne bereit und übernehmen Ihre Verteidigung auch dann, wenn Sie in erster Instanz schon verurteilt wurden.
Gerichte sind mit Menschen besetzt und Menschen machen manchmal Fehler. Nur weil ein Urteil nicht so ausfällt, wie man selbst es für fair erachtet, heißt dies nicht, dass der Anwalt, der einen beim Amtsgericht verteidigt hat, kein guter Strafverteidiger ist. Sollten Sie mit der Verteidigung in erster Instanz jedoch unzufrieden sein, ist die Berufung aber ein guter Zeitpunkt für einen Verteidigerwechsel. Das Landgericht trifft schließlich eine eigene Entscheidung und führt eine komplett neue Beweisaufnahme durch (s.o.).
Sollten Sie ohne Verteidiger beim Amtsgericht gewesen sein, sollten Sie sich für die Berufung unbedingt von einem Rechtsanwalt im Strafrecht vertreten lassen. Dies ist die letzte Chance, dass die Beweisaufnahme durch eine Verteidigungsstrategie beeinflusst wird, die eine Fachperson entworfen hat. Sollten Sie vom Landgericht erneut verurteilt werden, sind die Chancen, das Berufungsurteil anzugreifen, deutlich reduziert!
Berufung: Frühzeitig anwaltliche Beratung nutzen
Die Berufung im Strafrecht ist ein weitreichendes Rechtsmittel, um ein ungerechtes oder fehlerhaftes Urteil anzufechten. Die Möglichkeiten der Berufung gehen sehr viel weiter als die einer Revision. Ob eine Berufung erfolgversprechend ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Wenn Sie ein Urteil im Strafrecht anfechten wollen, kontaktieren Sie uns sofort nach Verkündung des Urteils. Warten Sie nicht, bis Sie das Urteil per Post zugestellt bekommen! Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten der Berufung und entwickeln eine Verteidigungsstrategie für Ihre zweite Chance im Strafverfahren.
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