Jonas Meese
01.04.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Strafbefehl – was Sie wissen müssen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Gerichtsverhandlung.
  • Gegen einen Strafbefehl kann man Einspruch einlegen – die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
  • Legt man innerhalb der Frist keinen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.
  • Legt man Einspruch ein, kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht.
  • Chancen: Freispruch, mildere Strafe oder Einstellung des Verfahrens.
  • Risiko: Höhere Strafe

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Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts im Strafverfahren, die ohne Gerichtsverhandlung ergeht. Das Gericht verhängt eine Strafe allein auf Grundlage der Ermittlungsakte. Typische Strafen im Strafbefehlsverfahren sind:

  • Geldstrafe
  • Fahrverbot
  • Freiheitsstrafe auf Bewährung

Der Strafbefehl soll Strafverfahren vereinfachen und beschleunigen. Für Betroffene bedeutet ein Strafbefehl aber eine Verurteilung, obwohl sie keine Chance hatten, sich vor einem Gericht zu erklären.

Wie wehre ich mich?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Strafbefehl akzeptieren oder
  • Einspruch einlegen.

STRAFBEFEHL AKZEPTIEREN

Der Strafbefehl wird rechtskräftig. Wenn z.B. eine Geldstrafe im Strafbefehl steht, müssen Sie die Geldstrafe an die Staatskasse zahlen.

Wichtig: Der Strafbefehl gilt als Vorstrafe! Er wird in das Bundeszentralregister und ggf. ins Führungszeugnis eingetragen.

EINSPRUCH EINLEGEN

Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls können Sie Einspruch einlegen. Sie wissen nicht mehr genau, wann der Strafbefehl zugestellt wurde? Der Strafbefehl kommt in einem gelben Briefumschlag: Außen auf dem Briefumschlag steht das Datum.

Wenn Sie fristgerecht Einspruch einlegen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Rechtsanwalt Alexander Schlüter:

Uns kontaktieren viele Mandanten, die einen Strafbefehl erhalten haben. Häufig haben diese vorher wegen der gleichen Sache eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten. Entweder Sie haben geschwiegen oder eine Aussage bei der Polizei gemacht, weil sie dachten, die Sache auch ohne Anwalt klären zu können".

So oder so: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, halten Staatsanwaltschaft und Gericht Sie aktuell für schuldig. Wenn Sie bisher noch keinen Anwalt im Strafrecht eingeschaltet haben, sollten Sie dies nun dringend tun.

Einspruch: Ablauf

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, läuft das Strafbefehlsverfahren wie folgt ab:

  1. Erstberatung: Sie schildern uns den Sachverhalt und schicken uns den Strafbefehl.
  2. Akteneinsicht: Als Ihre Strafverteidiger beantragen wir Einsicht in die Ermittlungsakte.
  3. Aktenauswertung: Wir prüfen alle Beweise aus der Ermittlungsakte.
  4. Besprechung: Wir besprechen mit Ihnen die Aktenlage und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.
  5. Stellungnahme: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, schriftlich zur Aktenlage Stellung zu nehmen. Im besten Fall kann damit eine Einstellung ohne Gerichtsverhandlung erreicht werden.
  6. Gerichtsverhandlung: Wir gehen an Ihrer Seite in die Hauptverhandlung. Das Gericht führt eine vollständige neue Verhandlung durch. Die Entscheidung aus dem Strafbefehl ist nicht bindend.

Einspruch: Erfolgsaussichten?

Ein Einspruch kann Ihre Lage entscheidend verbessern, birgt aber auch Risiken:

Chancen:

  • Freispruch
  • Einstellung des Verfahrens, z.B. wegen Geringe der Schuld
  • Eintragung im Führungszeugnis verhindern
  • Geringere Strafe

Risiken:

  • Verhandlung kann zu einer höheren Strafe führen
  • Öffentliche Gerichtsverhandlung

Ob es sinnvoll ist, in einer Hauptverhandlung gegen den Strafbefehl vorzugehen, kann immer erst nach Akteneinsicht beurteilt werden.

Rechtsanwalt Jonas Meese:

Manchmal ist die Aktenlage ungünstig und es existieren auch keine neuen Beweise. Wenn die Strafe dazu noch sehr milde ist, kann man den Einspruch gegen einen Strafbefehl immer noch zurücknehmen und die Strafe akzeptieren. Das können wir aber erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Andersrum geht es allerdings nicht: Wenn Sie den Strafbefehl einmal akzeptiert haben, kann er nach Ablauf der Frist nicht mehr angegriffen werden.

Deshalb: Sofort zum Anwalt und die Aktenlage prüfen lassen.“

Einspruch Strafbefehl: Welche Fristen gelten?

Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen ab Zustellung - verpassen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und gilt wie ein Urteil. Nur in Ausnahmefällen kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.

Bewahren Sie unbedingt den gelben Briefumschlag auf, in dem der Strafbefehl kommt. Auf dem Umschlag ist der Zeitpunkt der Zustellung vermerkt.

KANN ICH SELBST EINSPRUCH EINLEGEN?

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl kann schriftlich beim Gericht selbst eingereicht werden. Theoretisch kann ein Strafbefehl auch auf der Geschäftsstelle mündlich („zu Protokoll“) eingelegt werden, dieses Vorgehen spielt in der Praxis jedoch kaum eine Rolle.

Kann ich per Email Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen?

Sie können gegen einen Strafbefehl nicht per Email Einspruch einlegen - der Einspruch wäre unwirksam.

Sie müssen den Einspruch gegen den Strafbefehl nicht begründen und sollten das auch nicht: Lassen Sie sich von einem Anwalt im Strafrecht beraten. Er kann Akteneinsicht beantragen. Erst dann ist überhaupt klar, welche Beweise gegen Sie vorliegen – oder auch nicht. Und erst dann kann entschieden werden, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Wie läuft die Verhandlung ab?

Nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl findet eine normale Hauptverhandlung statt. Das bedeutet:

  • Ladung vor Gericht
  • Beweisaufnahme
  • Möglichkeit, Zeugen zu hören, Beweise einzubringen und eigene Argumente zu nennen
  • Möglichkeit, während der Gerichtsverhandlung mit Gericht und Staatsanwaltschaft über eine Einstellung zu verhandeln

In der Hauptverhandlung besteht die Chance, aktiv Einfluss auf den Prozess zu nehmen.

STRAFBEFEHL VOM ANWALT PRÜFEN LASSEN

Ein Strafbefehl wirkt auf den ersten Blick nicht wie ein echtes Gerichtsurteil. Er ist aber eine vollwertige Verurteilung mit Eintrag ins Bundeszentralregister, ggf. auch ins Führungszeugnis. Ob ein Einspruch Erfolgsaussichten hat, hängt vom Einzelfall ab. Akzeptieren Sie einen Strafbefehl nicht. Auch nicht dann, wenn Sie sich selbst für schuldig halten. In vielen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens, notfalls gegen eine Geldauflage erreicht werden. So kann oftmals einen Eintrag ins Führungszeugnis verhindert werden.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Bin ich bei einem Strafbefehl vorbestraft?

Ein Strafbefehl ist wie ein Urteil, sodass Sie ggf. vorbestraft sind und einen Eintrag ins Führungszeugnis erhalten können.

Die 2-Wochen-Frist ist bei mir abgelaufen. Was kann ich jetzt tun?

Beauftragen Sie einen Anwalt für Strafrecht - dieser kann für Sie prüfen, ob ein sog. Antrag auf Wiedereinsetzung Aussicht auf Erfolg hat.

Kann bei einem Strafbefehl das Verfahren noch eingestellt werden?

Auch nach Erhalt eines Strafbefehls kann das Verfahren noch eingestellt werden, z.B. wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO oder gegen eine Auflage nach § 153a StPO. Eine Einstellung mangels Tatverdacht ist nicht mehr möglich.

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