Ablauf Strafverfahren: Mehrere Stufen
Ein Strafverfahren in Deutschland läuft in mehreren Stufen ab. Nicht jedes Verfahren endet mit einer Gerichtsverhandlung – viele Verfahren können schon früher beendet werden.
Stufe 1: Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer möglichen Straftat erhalten. In dieser Phase werden Beweise gesammelt und Zeugen vernommen. Beschuldigte erhalten häufig eine Vorladung und sollten keine Angaben ohne anwaltliche Beratung machen. Ein Anwalt kann nach Akteneinsicht die Vorwürfe und die Beweislage prüfen. Oft kann in diesem Stadium bereits eine Einstellung mangels Tatverdacht oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit erreicht werden.
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Stufe 2: Zwischenverfahren
Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen wird. Es wird entschieden, ob ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht. In vielen Fällen kann die Verteidigung hier noch auf eine Einstellung hinwirken oder bei erdrückender Beweislage einen Strafbefehl anregen, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Stufe 3: Hauptverfahren
Im Hauptverfahren findet die Gerichtsverhandlung statt. Zeugen werden gehört, Beweise erhoben und am Ende fällt das Gericht ein Urteil – Freispruch oder Verurteilung. Auch im Hauptverfahren besteht jedoch noch die Möglichkeit, das Verfahren ohne Urteil einzustellen.
Stufe 4: Rechtsmittelverfahren
Nach einem Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden – Berufung oder Revision.
In der Berufung wird der Fall teilweise oder vollständig neu verhandelt.
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft, ob ein Rechtsmittel sinnvoll ist und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Wir wirken in jedem Verfahren auf das für Sie beste Ergebnis hin und geben Ihnen zu jedem Zeitpunkt eine Einschätzung, wie die Beweislage zu bewerten ist. Sprechen Sie mit uns im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs und beauftragen Sie uns mit der Akteneinsicht.
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