Ablauf Strafverfahren

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Strafverfahren besteht aus vier Phasen: Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren.
  • Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, läuft ein Strafverfahren gegen Sie.
  • Frühzeitige Verteidigung kann oftmals eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

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Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt damit, dass die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis über eine mögliche Straftat erlangen, z.B. durch eine Anzeige. Es werden dann Ermittlungen aufgenommen, also Zeugen befragt, Unterlagen eingeholt, Spuren gesichert und ggf. Durchsuchungen durchgeführt.

In der Regel erhalten Verdächtige im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine "Vorladung als Beschuldigter" von der Polizei. In den meisten Fällen wird das Ermittlungsverfahren auch durch die Polizei geführt. Am Ende gibt die Polizei das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab. Diese trifft dann eine Abschlussentscheidung: Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl oder Anklage.

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Zwischenverfahren

Zum Zwischenverfahren kommt es, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Dies ist der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht sieht, also eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch hält.

Die Ermittlungsakte wird dann zusammen mit der Anklage an das zuständige Gericht abgegeben. Dieses entscheidet, ob es ebenfalls einen hinreichenden Tatverdacht sieht. Wenn ja, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren per Beschluss. Wenn nein, ergeht ein Beschluss über die Nichteröffnung.

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Hauptverfahren

Das Hauptverfahren wird vor Gericht durchgeführt und ist in aller Regel öffentlich. Das Gericht führt eine Beweisaufnahme durch, insbesondere durch die Vernehmung des Angeklagten, der Zeugen und Sachverständigen sowie z.B. durch Verlesung von Urkunden.

Wie lange eine sogenannte Hauptverhandlung dauert, hängt vom Umfang des Falls ab. Kleinere Fälle werden unter Umständen in 30 Minuten verhandelt. Umfangreiche Verfahren können sich über Jahre und viele Verhandlungstage erstrecken.

Am Ende des Hauptverfahrens entscheidet das Gericht meist durch Urteil. Auch vor Gericht ist jedoch eine Einstellung des Verfahrens möglich.

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Rechtsmittelverfahren

Zum Rechtsmittelverfahren kommt es, wenn Angeklagte, Staatsanwaltschaft oder Nebenklage mit dem Urteil des Gerichts nicht zufrieden sind und Rechtsmittel einlegen. Rechtsmittel im Strafverfahren sind die Berufung (gegen Urteile des Amtsgerichts) und Revision (in der Regel gegen Urteile des Landgerichts).

Der Fall wird dann an ein höheres Gericht abgegeben, welches das Urteil überprüft.

Alle Informationen zum Strafverfahren

Alles, was Sie zum Ablauf eines Strafverfahrens wissen müssen, finden Sie hier:

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Inhaltsverzeichnis

Ablauf Strafverfahren: Mehrere Stufen

Ein Strafverfahren in Deutschland läuft in mehreren Stufen ab. Nicht jedes Verfahren endet mit einer Gerichtsverhandlung – viele Verfahren können schon früher beendet werden.

Stufe 1: Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer möglichen Straftat erhalten. In dieser Phase werden Beweise gesammelt und Zeugen vernommen. Beschuldigte erhalten häufig eine Vorladung und sollten keine Angaben ohne anwaltliche Beratung machen. Ein Anwalt kann nach Akteneinsicht die Vorwürfe und die Beweislage prüfen. Oft kann in diesem Stadium bereits eine Einstellung mangels Tatverdacht oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit erreicht werden.

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Stufe 2: Zwischenverfahren

Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen wird. Es wird entschieden, ob ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht. In vielen Fällen kann die Verteidigung hier noch auf eine Einstellung hinwirken oder bei erdrückender Beweislage einen Strafbefehl anregen, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Stufe 3: Hauptverfahren

Im Hauptverfahren findet die Gerichtsverhandlung statt. Zeugen werden gehört, Beweise erhoben und am Ende fällt das Gericht ein Urteil – Freispruch oder Verurteilung. Auch im Hauptverfahren besteht jedoch noch die Möglichkeit, das Verfahren ohne Urteil einzustellen.

Stufe 4: Rechtsmittelverfahren

Nach einem Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden – Berufung oder Revision.

In der Berufung wird der Fall teilweise oder vollständig neu verhandelt.
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft, ob ein Rechtsmittel sinnvoll ist und welche Erfolgsaussichten bestehen.

Wir wirken in jedem Verfahren auf das für Sie beste Ergebnis hin und geben Ihnen zu jedem Zeitpunkt eine Einschätzung, wie die Beweislage zu bewerten ist. Sprechen Sie mit uns im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs und beauftragen Sie uns mit der Akteneinsicht.

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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Jonas Meese
Portraitaufnahme von Rechtsanwalt Jonas Meese
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Alexander Schlüter
Foto im Portraitformat von Rechtsanwalt Alexander Schlüter

FAQs

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Ich wurde angezeigt. Was passiert nach einer Strafanzeige?

Die Ermittlungsbehörden (meistens: Polizei) leiten in der Regel ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens erhalten Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei. Gegebenenfalls erhalten weitere Personen eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei. Nach Abschluss der Ermittlungen gibt die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft ab.

Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, obwohl ich unschuldig bin. Sollte ich zur Vorladung bei der Polizei gehen und die Sache aufklären?

Gerade als Unschuldiger sollten Sie schweigen und einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen. Auch als Unschuldiger können Sie den Tatverdacht gegen Sie erhärten, ohne dass es Ihnen bewusst ist.