Alexander Schlüter
01.04.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Akteneinsicht beantragen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beschuldigte können im Strafverfahren selbst Akteneinsicht beantragen, haben aber nur ein beschränktes Akteneinsichtsrecht.
  • Nur über einen Rechtsanwalt (Strafverteidiger) besteht ein unbeschränktes Akteneinsichtsrecht.
  • Einsicht in die Ermittlungsakte ist notwendig, um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die Beweislage beurteilen zu können.
  • Die Ermittlungsakte enthält alle wichtigen Beweismittel, Protokolle und Dokumente zum laufenden Strafverfahren.

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Inhaltsverzeichnis

Was heißt Akteneinsicht?

Zu jedem Strafverfahren wird eine sogenannte „Ermittlungsakte“ geführt. Die Ermittlungsakte enthält alle Informationen, die Polizei und Staatsanwaltschaft gesammelt haben. Dazu gehören z.B.:

  • Die Strafanzeige
  • Protokolle über alle Zeugenaussagen
  • Gutachten, z.B. Blutuntersuchungen oder DNA-Analysen
  • Protokolle über Durchsuchungen
  • Interne Vermerke von Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Entscheidungen des Gerichts (z.B. Durchsuchungsbeschluss, Haftbefehl)

Wer darf Akteneinsicht beantragen?

Das Recht auf Akteneinsicht ist in der Strafprozessordnung geregelt. Es gilt:

  • Strafverteidiger haben ein umfassendes Einsichtsrecht. Sie können vollständige Kopien oder digitale Akten erhalten.
  • Beschuldigte selbst dürfen Akteneinsicht beantragen, erhalten diese aber nur eingeschränkt: Nämlich nur, soweit z.B. keine schutzwürdigen Interessen Dritter dagegen sprechen.

Akteneinsicht : Wie läuft das ab?

  1. Mandatierung: Nach der ersten Beratung beauftragt ein Beschuldigter einen Rechtsanwalt im Strafrecht mit seiner Verteidigung.
  2. Schriftlicher Antrag: Der Verteidiger ermittelt die zuständige Behörde (z.B. Staatsanwaltschaft oder Finanzamt) und stellt einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht. Er kann die Akteneinsicht auch elektronisch beantragen.
  3. Entscheidung: Die Ermittlungsbehörde entscheidet über den Antrag und sendet dem Rechtsanwalt die Akte im Original oder in Kopie zu, teils auch digital.

Warum sollte man Akteneinsicht beantragen?

Ohne Akteneinsicht ist völlig unklar, was Polizei und Staatsanwaltschaft tatsächlich gegen Sie in der Hand haben. Sie wissen also überhaupt nicht, gegen welche Vorwürfe Sie sich genau verteidigen sollen. Deshalb gilt: Immer zuerst Akteneinsicht beantragen, bevor eine Stellungnahme abgegeben wird.

Nach Akteneinsicht kann ein Rechtsanwalt die Beweislage beurteilen. Er kann dann eine Einschätzung abgeben, wie die Chancen auf eine Einstellung des Strafverfahrens stehen.

Rechtsanwalt Alexander Schlüter:

Eine Aussage oder schriftliche Stellungnahme, bevor Akteneinsicht erfolgt, ist in 99% der Fälle ein Fehler. Diesen Rat wird Ihnen jeder gute Strafverteidiger geben. Die Ermittlungsakte ist zentraler Pfeiler der Verteidigungsstrategie.

Kann ich selbst Akteneinsicht beantragen?

Natürlich können Sie selbst Akteneinsicht beantragen, anstatt einen Rechtsanwalt im Strafrecht zu beauftragen. Damit sparen Sie kurzfristig Kosten.

Wenn Sie selbst Akteneinsicht nehmen, gehen damit aber erhebliche Nachteile einher:

  • Unter Umständen erhalten Sie keine vollständige, sondern nur teilweise Akteneinsicht. Wenn Sie dann später einen Rechtsanwalt beauftragen, muss dieser erneut Akteneinsicht beantragen.
  • Ohne die Expertise eines Rechtsanwalts können Sie nicht beurteilen, wie die Beweislage aussieht. Häufig kommt es vor, dass Mandanten davon ausgehen, dass die Aktenlage schlecht aussieht – der Rechtsanwalt dagegen erkennt, dass kein Tatverdacht vorliegt.
  • Nur ein Rechtsanwalt kann Ihnen verbindlich sagen, ob Beweismittel verwertbar sind. Waren Ermittlungshandlungen (z.B. Durchsuchung) nicht rechtmäßig, sind die Ergebnisse unter Umständen nichtig.

Gerade in komplexen Verfahren (z.B. Geldwäsche) ist die professionelle Prüfung der Akte durch einen Strafverteidiger von unschätzbarem Wert.

Was kostet Akteneinsicht beantragen?

Wenn Sie selbst Akteneinsicht beantragen, kommt es darauf an: Wird die Akte digital geführt und elektronisch übermittelt, fallen keine Kosten an. Wenn die Akte im Strafverfahren in Papierform geschickt wird, kostet die Versendung 12,00 Euro gem. Nr. 9003 GKG-KV.

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, bezahlen Sie für unsere Tätigkeit ein Honorar. In unseren Pauschalhonoraren sind sämtliche Tätigkeiten rund um die Akteneinsicht inklusive:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Gebühren für die Akteneinsicht von der Behörde
  • Ermittlungsakte scannen und zurücksenden
  • Akte lesen und auswerten
  • Verteidigungsstrategie entwickeln
  • Rückfragen mit Ihnen zur Akte klären
  • Ggf. ergänzende Akteneinsicht (wenn die Ermittlungen weitergeführt werden)

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Wie lange dauert es nach dem Antrag auf Akteneinsicht, bis die Ermittlungsakte kommt?

Wenn ein Rechtsanwalt im Strafrecht Akteneinsicht beantragt, dauert es in den meisten Fällen 3-6 Monate, bis die Ermittlungsakte übersendet wird. Dies kommt auf den Stand und den Umfang des Verfahrens an. Wenn z.B. Beweismittel noch ausgewertet werden müssen oder die Ermittlungen sehr umfangreich sind, kann es in Extremfällen mehrere Jahre dauern.

Muss ich zum Beantragen der Akteneinsicht ein bestimmtes Formular verwenden?

Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden, um Einsicht in die Ermittlungsakte im Strafverfahren zu beantragen. Beachten Sie aber, dass nur ein Rechtsanwalt vollständige Akteneinsicht erhält.

Was kostet eine Erstberatung bei NEMO Strafverteidiger?

Die Erstberatung bei NEMO Strafverteidigung (ca. 20-30 Minuten) ist kostenfrei und unverbindlich. Das Gespräch unterliegt bereits der anwaltlichen Verschwiegenheit.

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