Was ist Nachstellung? (§ 238 StGB)
Nach § 238 Abs. 1 StGB macht sich wegen Nachstellung strafbar, wer einem anderen unbefugt in einer Weise nachstellt, die geeignet ist, dessen Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
Dies kann etwa durch wiederholte (auch digitale) Kontaktaufnahmen, Beobachtungen, Bedrohungen oder Bestellungen unter unbefugter Verwendung der personenbezogenen Daten der anderen Person geschehen. Eine einmalige Handlung reicht nicht aus.
Entscheidend ist, dass das Opfer dadurch gezwungen wird, seine Lebensgestaltung zu ändern, z.B. durch Schutzmaßnahmen.
Die Handlungen müssen unbefugt erfolgen. Das bedeutet gegen den Willen der anderen Person. Daran kann es fehlen, wenn die andere Person ebenfalls Kontakt aufnimmt oder den Wunsch nach einem Kontaktabbruch nicht ausreichend deutlich macht.
Gerade in Trennungssituationen oder nach gescheiterten Beziehungen kommt es häufig zu einer Anzeige wegen Nachstellung, weil eine Person einen Kontaktabbruch wünscht. Für eine Strafbarkeit genügt jedoch noch nicht jede Belästigung, die mit Konflikten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Scheitern von Beziehungen verbunden ist, da dies häufig eine Kontaktaufnahme oder Kommunikation voraussetzt.
Nachstellung Bedeutung & Beispiele
§ 238 StGB enthält verschiedene Nachstellungshandlungen, die unter den genannten Umständen strafbar sein können. Nachstellen meint dabei Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen.
Nachstellung Beispiele:
- wiederholte Anrufe, SMS oder WhatsApp-Nachrichten trotz erkennbarer Ablehnung,
- gezieltes Erscheinen am Arbeitsplatz oder vor der Wohnung,
- Kontaktaufnahme über soziale Medien oder unter Verwendung falscher Profile,
- unerwünschte Geschenke oder Briefe,
- das Nachlaufen oder Beobachten, auch aus einem Auto heraus,
- das Veröffentlichen persönlicher Daten oder Fotos im Internet (häufig beim Cyberstalking).
Nachstellung Strafe – Welche Folgen drohen?
Nachstellung Strafe: Die Strafe für „Stalking“ hängt vom Einzelfall ab. Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. In besonders schweren Fällen (z.B. bei Gesundheitsschädigungen des Opfers oder Nachstellungen über sechs Monate) erhöht sich das Strafmaß auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Wird durch das Nachstellen der Tod des Opfers verursacht (z.B. durch Selbstmord), kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen.
In vielen Fällen ist jedoch eine Einstellung des Verfahrens wegen Fehlen eines Tatverdachts oder gegen Auflage möglich. Auch bei vermeintlich „harmlosen“ Fällen sollte der Vorwurf ernst genommen werden und der Rat eines Anwalts für Strafrecht eingeholt werden, denn auch bei einer Geldstrafe kann eine Eintragung im Führungszeugnis Ihre berufliche Zukunft gefährden.
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Cyberstalking
In Zeiten sozialer Medien gewinnt Cyberstalking immer mehr Bedeutung. Die Grenzen zwischen Online- und Offline-Handlungen sind oft fließend.
Cyberstalking liegt vor, wenn die Nachstellung über das Internet oder digitale Kommunikationsmittel erfolgt – etwa durch:
- wiederholte unerwünschte Nachrichten oder Drohungen per Messenger,
- Veröffentlichung intimer Inhalte,
- Überwachung durch Apps oder Ortungsdienste,
- Diffamierung oder Identitätsdiebstahl.
Auch Cyberstalking fällt unter den Tatbestand der Nachstellung. Die Nachweisbarkeit hängt hier häufig von digitalen Spuren (Chatverläufe, IP-Adressen etc.) ab. Ob eine Nachstellung vorliegt und nachweisbar ist, sollte ein Anwalt für Strafrecht nach Akteneinsicht prüfen.
Nachstellung: Anzeige oder Vorladung – Was tun?
Wer wegen Nachstellung eine Vorladung erhält oder erfährt, dass jemand Anzeige erstattet hat, sollte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Eine Anzeige wegen Stalking löst regelmäßig ein Ermittlungsverfahren aus, selbst dann, wenn die Vorwürfe übertrieben oder unbegründet sind. Die Polizei wird den Beschuldigten zu einer Stellungnahme auffordern und eine Vorladung als Beschuldigter versenden.
Hier gilt: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht. Die Ermittlungsakte zeigt, worauf sich der Vorwurf stützt und welche Beweise vorliegen. Ein Anwalt für Strafrecht kann nach Akteneinsicht entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder Schweigen die bessere Verteidigungsstrategie ist.
Lesen Sie dazu auch: Vorladung als Beschuldigter
Anwalt Stalking – warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist
Ein erfahrener Anwalt kann bereits im Ermittlungsverfahren wegen Stalking viel bewirken.
Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, sodass keine Anklage erhoben wird und kein Gerichtsverfahren stattfindet.
Gerade bei Vorwürfen der Nachstellung hängt viel von der rechtlichen Bewertung des Verhaltens ab – also davon, ob tatsächlich eine „nicht unerhebliche Beeinträchtigung“ vorliegt oder ob die Handlungen sozialüblich und emotional motiviert sind oder auf Missverständnissen beruhen.
Der Strafverteidiger wird:
- Akteneinsicht beantragen,
- die Verteidigungsstrategie festlegen,
- bei der Staatsanwaltschaft auf eine Einstellung hinwirken,
- oder – falls nötig – eine Strategie für das gerichtliche Verfahren entwickeln.
Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend sein, um ein Ermittlungsverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden.
Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.
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