Mit Drogen erwischt: Konsequenzen?
Wenn Sie mit Drogen erwischt wurden, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei wird die Betäubungsmittel sicherstellen und prüfen, um welche Substanz es sich handelt. Je nach Menge wird zudem ein Wirkstoffgutachten in Auftrag gegeben, um die konkrete Menge feststellen zu können.
Im Anschluss werden Sie zur Vernehmung vorgeladen. Wichtig: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und nicht zur Polizei gehen. Wir beraten Sie beim Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“, beantragen Akteneinsicht und übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Vorladung als Beschuldigter.
Je nach Beweislage, Art des Betäubungsmittels, deren Wirkstoffgehalt und Menge können wir auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis hinwirken.
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Besitz vs. Handel – wann aus einfachem Besitz ein schwerer Vorwurf wird.
Viele unserer Mandanten sind überrascht: Nicht selten geht die Polizei und Staatsanwaltschaft beim Fund von Drogen nicht mehr von einem bloßen Besitz, sondern bereits von einem Handel (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) aus. In diesen Fällen drohen sensible Strafen, sodass nach Auswertung der Ermittlungsakte alle Indizien, die auf einen Drogenhandel hindeuten, entkräftet werden müssen.
Indizien für Handeltreiben:
- große Menge Betäubungsmittel
- viele kleine Konsumeinheiten
- Chat-Nachrichten
- Besitz einer Feinwaage
- Fund von Verpackungsmaterial
- verschiedene Sorten Betäubungsmittel
- Bargeld in kleiner Stückelung
- Kryptohandy
In diesen Fällen ist es häufig entscheidend, sich frühzeitig von einem Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen zu lassen. Weitere Informationen zum Vorwurf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.
Drogenbesitz Strafe
Die Strafe und Konsequenzen für Drogenbesitz hängen von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind: Art, Menge und Wirkstoffgehalt der Droge und ob Sie in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
Bei geringen Mengen, die für den Eigenbedarf bestimmt sind, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich (§ 31a BtMG).
Der Besitz von Betäubungsmitteln wird bei „normalen“ Mengen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft (§ 29 Abs. 1 StGB). Handelt es sich um Cannabis droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 34 Abs. 1 KCanG).
Handelt es sich um eine sogenannte nicht geringe Menge, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 29a BtMG). Der Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 34 Abs. 3 KCanG).
Wann liegt eine nicht geringe Menge vor?
Entscheidend für das Vorliegen einer nicht geringen Menge ist nicht die sichergestellte Menge, sondern deren Wirkstoffgehalt. Wie hoch die relevante Menge ist, wird durch Wirkstoffgutachten ermittelt.
Beispiele für Grenzwerte:
| BtM/Droge |
Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt) |
| Kokain |
5 g Kokainhydrochlorid |
| Heroin |
1.5 g Heroinhydrochlorid |
| Amphetamin |
10 g Base |
| Methamphetamin |
5 g Base |
| MDMA |
30 g Base |
| THC (Cannabis) |
7.5 g THC |
Beispiel: Wenn Cannabis einen Wirkstoffgehalt von 10 % aufweist, ist die nicht geringe Menge bei 75 Gramm sichergestelltem Cannabis erreicht.
Wie hoch ist die Strafe bei 1g Kokain?
Wenn Sie mit 1g Kokain erwischt wurden, ist häufig eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit (ggf. gegen eine Geldauflage) möglich. Bei Vorstrafen oder Wiederholung droht allerdings meist eine Geldstrafe. Unser Ziel: Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen zu erzielen, um eine Eintragung im Führungszeugnis und damit berufliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wie hoch ist die Strafe bei 5 Gramm „Koks“?
Beim Besitz von 5g Kokain ist der Wirkstoffgehalt entscheidend. Da Kokain häufig einen sehr hohen Wirkstoffgehalt besitzt, liegt diese Menge an der Grenze zur nicht geringen Menge. In der Praxis droht hier regelmäßig eine Geldstrafe. Mit der richtigen Strategie ist eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage möglich.
Wie hoch ist die Strafe bei 100g „Koks“?
In diesem Fall liegt eine nicht geringe Menge vor, sodass eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr droht. Problematisch ist bei dem Besitz von 100g Kokain, dass in der Regel davon ausgegangen wird, dass eine solche Menge nicht zum Eigenkonsum, sondern zum Verkauf bestimmt ist. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (§ 29a BtMG).
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.
Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht
Beim Besitz von Betäubungsmittel drohen je nach Menge und Gesamtumständen sensible Strafen. Daher sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen und sich anwaltlich beraten lassen.
So verteidigen wir im Betäubungsmittelstrafrecht:
- Akteneinsicht
- Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung
- Überprüfung der Wirkstoffanalyse
- Auswertung der Ermittlungsakte und Erarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
- Prüfung der Chancen einer Einstellung
- Schutz und Durchsetzung Ihrer Rechte
Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.
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