Alexander Schlüter
18.02.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Drogenbesitz

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Besitz von Betäubungsmitteln führt zur Einleitung eines Strafverfahrens.
  • Mit Drogen erwischt? Konsequenzen: Bei kleineren Mengen ist eine Einstellung des Verfahrens möglich. Bei großen Mengen kann eine Freiheitsstrafe drohen.
  • Entscheidende Faktoren: Wirkstoffgehalt, Menge, Art der Droge und Vorstrafen.
  • Ab bestimmten Grenzwerten (sog. „nicht geringe Menge“) droht eine Freiheitsstrafe.
  • Bei Besitz großer Mengen kommt schnell der Verdacht auf Drogenhandel auf. Hier ist eine frühzeitige Verteidigung besonders ratsam.
  • Frühzeitige anwaltliche Beratung sichert Ihre Rechte bestmöglich.

View Betäubun­gsmittel

Betäubun­gsmittel

Besitz, Einfuhr und Handeltreiben: Alles zum Drogenstrafrecht

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Drogenhandel

Drogenhandel

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Alle Einzelheiten & Strafrahmen

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Betäubun­gsmittel

Betäubun­gsmittel

Besitz, Einfuhr und Handeltreiben: Alles zum Drogenstrafrecht

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Drogenhandel

Drogenhandel

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Alle Einzelheiten & Strafrahmen

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

Bitte Marketing-Cookies akzeptieren um dieses Video anzusehen.

Sie werden beschuldigt?

Wir helfen Ihnen!

Inhaltsverzeichnis

Mit Drogen erwischt: Konsequenzen?

Wenn Sie mit Drogen erwischt wurden, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei wird die Betäubungsmittel sicherstellen und prüfen, um welche Substanz es sich handelt. Je nach Menge wird zudem ein Wirkstoffgutachten in Auftrag gegeben, um die konkrete Menge feststellen zu können.

Im Anschluss werden Sie zur Vernehmung vorgeladen. Wichtig: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und nicht zur Polizei gehen. Wir beraten Sie beim Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“, beantragen Akteneinsicht und übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Vorladung als Beschuldigter.

Je nach Beweislage, Art des Betäubungsmittels, deren Wirkstoffgehalt und Menge können wir auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis hinwirken.

{{orange-cta}}

Besitz vs. Handel – wann aus einfachem Besitz ein schwerer Vorwurf wird.

Viele unserer Mandanten sind überrascht: Nicht selten geht die Polizei und Staatsanwaltschaft beim Fund von Drogen nicht mehr von einem bloßen Besitz, sondern bereits von einem Handel (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) aus. In diesen Fällen drohen sensible Strafen, sodass nach Auswertung der Ermittlungsakte alle Indizien, die auf einen Drogenhandel hindeuten, entkräftet werden müssen.

Indizien für Handeltreiben:

  • große Menge Betäubungsmittel
  • viele kleine Konsumeinheiten
  • Chat-Nachrichten
  • Besitz einer Feinwaage
  • Fund von Verpackungsmaterial
  • verschiedene Sorten Betäubungsmittel
  • Bargeld in kleiner Stückelung
  • Kryptohandy

In diesen Fällen ist es häufig entscheidend, sich frühzeitig von einem Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen zu lassen. Weitere Informationen zum Vorwurf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Drogenbesitz Strafe

Die Strafe und Konsequenzen für Drogenbesitz hängen von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind: Art, Menge und Wirkstoffgehalt der Droge und ob Sie in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Bei geringen Mengen, die für den Eigenbedarf bestimmt sind, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich (§ 31a BtMG).

Der Besitz von Betäubungsmitteln wird bei „normalen“ Mengen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft (§ 29 Abs. 1 StGB). Handelt es sich um Cannabis droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 34 Abs. 1 KCanG).

Handelt es sich um eine sogenannte nicht geringe Menge, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 29a BtMG). Der Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 34 Abs. 3 KCanG).

Wann liegt eine nicht geringe Menge vor?

Entscheidend für das Vorliegen einer nicht geringen Menge ist nicht die sichergestellte Menge, sondern deren Wirkstoffgehalt. Wie hoch die relevante Menge ist, wird durch Wirkstoffgutachten ermittelt.

Beispiele für Grenzwerte:

BtM/Droge Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt)
Kokain 5 g Kokainhydrochlorid
Heroin 1.5 g Heroinhydrochlorid
Amphetamin 10 g Base
Methamphetamin 5 g Base
MDMA 30 g Base
THC (Cannabis) 7.5 g THC

Beispiel: Wenn Cannabis einen Wirkstoffgehalt von 10 % aufweist, ist die nicht geringe Menge bei 75 Gramm sichergestelltem Cannabis erreicht.

Wie hoch ist die Strafe bei 1g Kokain?

Wenn Sie mit 1g Kokain erwischt wurden, ist häufig eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit (ggf. gegen eine Geldauflage) möglich. Bei Vorstrafen oder Wiederholung droht allerdings meist eine Geldstrafe. Unser Ziel: Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen zu erzielen, um eine Eintragung im Führungszeugnis und damit berufliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie hoch ist die Strafe bei 5 Gramm „Koks“?

Beim Besitz von 5g Kokain ist der Wirkstoffgehalt entscheidend. Da Kokain häufig einen sehr hohen Wirkstoffgehalt besitzt, liegt diese Menge an der Grenze zur nicht geringen Menge. In der Praxis droht hier regelmäßig eine Geldstrafe. Mit der richtigen Strategie ist eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage möglich.

Wie hoch ist die Strafe bei 100g „Koks“?

In diesem Fall liegt eine nicht geringe Menge vor, sodass eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr droht. Problematisch ist bei dem Besitz von 100g Kokain, dass in der Regel davon ausgegangen wird, dass eine solche Menge nicht zum Eigenkonsum, sondern zum Verkauf bestimmt ist. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (§ 29a BtMG).

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Beim Besitz von Betäubungsmittel drohen je nach Menge und Gesamtumständen sensible Strafen. Daher sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen und sich anwaltlich beraten lassen.

So verteidigen wir im Betäubungsmittelstrafrecht:  

  • Akteneinsicht
  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung
  • Überprüfung der Wirkstoffanalyse
  • Auswertung der Ermittlungsakte und Erarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  • Prüfung der Chancen einer Einstellung
  • Schutz und Durchsetzung Ihrer Rechte

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

{{cta-alex}}

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Jonas Meese
Portraitaufnahme von Rechtsanwalt Jonas Meese
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Alexander Schlüter
Foto im Portraitformat von Rechtsanwalt Alexander Schlüter
Sie werden beschuldigt?

Wir helfen Ihnen!

FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Warum wird mir Handeltreiben mit Btm vorgeworfen, obwohl es sich um Eigenbedarf handelt?

Wenn neben Betäubungmitteln zusätzliche Indizien, wie Verpackungsmaterial, verdächtige Chatnachrichten, Bargeld oder eine Feinwaage gefunden werden, gehen die Ermittlungsbehörden häufig von einem Drogenhandel aus.

Wie hilft ein Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht?

Durch Akteneinsicht, Prüfung der Beweislage und Erarbeiten einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie. Zudem übernimmt Ihr Anwalt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und versucht, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Darf die Polizei mein Handy auswerten?

Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss Ihre Wohnung durchsucht, darf sie auch Ihr Smartphone sicherstellen und wertet dieses regelmäßig aus, um Chatnachrichten auf Indizien für einen möglichen Drogenhandel zu überprüfen. Sie sind nicht verpflichtet, die PIN zum Handy herauszugeben.

Ist schon der Besitz geringster Mengen strafbar?

Ja, der Besitz ist grundsätzlich strafbar. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft bei sehr geringen Mengen von der Verfolgung absehen, wenn diese lediglich zum Eigenkonsum vorgesehen sind (§ 31a BtMG).

Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein, als beschuldigte Person sind Sie dazu nicht verpflichtet. Am besten holen Sie anwaltlichen Rat ein, sobald Sie eine Vorladung erhalten haben, um alle Verteidigungschancen zu bewahren. Mehr Informationen finden Sie in hier.

Was passiert bei einer Einstellung nach § 153a StPO?

Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldauflage beendet, ohne dass Sie als vorbestraft gelten oder einen Eintrag im Führungszeugnis erhalten.

Termin für Erstberatung

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht? Buchen Sie über unser nachfolgendes Portal einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung:

Das könnte Sie auch interessieren:

View Betäubun­gsmittel

Betäubun­gsmittel

Besitz, Einfuhr und Handeltreiben: Alles zum Drogenstrafrecht

Jonas Meese
Letztes Update:
15.2.2026

View Drogenhandel

Drogenhandel

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Alle Einzelheiten & Strafrahmen

Jonas Meese
Letztes Update:
20.3.2026

View Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Jonas Meese
Letztes Update:
13.4.2026

View Betäubun­gsmittel

Betäubun­gsmittel

Besitz, Einfuhr und Handeltreiben: Alles zum Drogenstrafrecht

Jonas Meese
Letztes Update:
15.2.2026

View Drogenhandel

Drogenhandel

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Alle Einzelheiten & Strafrahmen

Jonas Meese
Letztes Update:
20.3.2026

View Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Grenzwerte, Strafen & Führerschein

Jonas Meese
Letztes Update:
13.4.2026