Jonas Meese
13.04.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Drogen im Straßenverkehr

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fahren unter Drogeneinfluss stellt ab bestimmten Grenzwerten eine Ordnungswidrigkeit, bei Ausfallerscheinungen sogar eine Straftat nach § 316 StGB dar.
  • Grenzwerte sind für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit bei fehlenden Ausfallerscheinungen entscheidend
  • Auch bei Erstvergehen drohen Geldstrafe, Fahrverbot & Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Drogen am Steuer: Wer unter Drogeneinfluss fährt, riskiert zudem ein Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln.

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Inhaltsverzeichnis

Drogen im Straßenverkehr – Rechtslage

Wer im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA oder anderen Betäubungsmitteln fährt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und hat eine Strafanzeige zu befürchten.

Zur Übersicht:

Norm Handlung
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) Fahren unter Drogeneinfluss oberhalb der festgelegten Grenzwerte (Ausfallerscheinungen nicht erforderlich)
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) Fahren unter Drogeneinfluss, der zur Fahruntüchtigkeit geführt hat
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) Fahren unter Drogeneinfluss und (beinahe) Verursachung eines Unfalls
Verstoß gegen das BtMG Häufig werden noch Betäubungsmittel mitgeführt oder die Polizei geht aufgrund des Konsums von einem vorherigen Erwerb/Besitz aus

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Drogen im Straßenverkehr: Grenzwerte

Ordnungswidrigkeit

Für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gelten folgende Grenzwerte, wenn keine betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen hinzutreten:

Grenzwerte Drogen im Straßenverkehr (ng/ml Blutserum)
Substanz Grenzwert (ng/ml)
THC 3,5 ng/ml
Amphetamin 25 ng/ml
Methamphetamin 25 ng/ml
MDMA 25 ng/ml
Kokain 10 ng/ml

Für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB gelten keine starren Grenzwerte.

Wann wird Fahren unter Drogeneinfluss zur Straftat?

Wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB macht sich auch strafbar, wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl die Person aufgrund des Konsums berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher, also den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen, zu führen. Entscheidend ist neben dem Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut, ob konsumbedingte körperliche Ausfallerscheinungen oder konsumbedingte Fahrfehler vorliegen.

Beispiele:

  • verlangsamte Reaktionen
  • Schlangenlinien
  • auffälliges Fahrverhalten
  • verwaschene Sprache
  • gerötete Augen
  • auffällige Pupillen

An diesen entscheidenden Punkten setzt unsere Verteidigungsstrategie an. Wir prüfen nach Akteneinsicht, ob diese Voraussetzungen nachweisbar oder angreifbar sind.

Kommt es aufgrund der rauschbedingten Fahruntüchtigkeit (beinahe) zu einem Unfall, kommt eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.

Strafe & Konsequenzen

Fahren unter Drogeneinfluss kann weitreichende Konsequenzen haben, die in der Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden sollten:

Geldstrafe

Die Strafe für Fahren unter Drogeneinfluss richtet sich nach denselben Maßstäben wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Entscheidende Kriterien sind der Grad der Intoxikation, die Schwere der Ausfallerscheinungen, Vorstrafen & Nachtatverhalten. Bei einem Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht in der Regel eine Geldstrafe. Ziel der Verteidigung ist es jedoch im ersten Schritt, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch durchzusetzen, insbesondere wenn keine rauschbedingten Ausfallerscheinungen nachweisbar sind.

Wenn die Voraussetzungen einer Straftat nicht vorliegen oder erfolgreich in Zweifel gezogen werden konnten, droht bei Überschreiten der Grenzwerte jedoch ein Bußgeld, bei Erstvergehen in der Regel in Höhe von 500 Euro.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Falle einer Verurteilung wegen § 316 StGB droht zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht und eine Sperrfrist für deren Neuerteilung. Die Frage, ab wieviel ng/ml der Führerschein entzogen wird, lässt sich daher nicht pauschal beantworten, da die Verurteilung nicht allein auf bestimmte Grenzwerte gestützt werden kann. Allerdings kann auch die Fahrerlaubnisbehörde in vielen Fällen bei gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis entziehen.

In vielen Fällen wird nach Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Dies gilt auch für Erstvergehen mit Drogen. Wir beraten Sie, damit Sie im Fall der Fälle schnellstmöglich Ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen.

Wichtig: Bereits im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Fahrverbot

Sowohl das Strafgericht als auch die Fahrerlaubnisbehörde können ein Fahrverbot anordnen. Anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis erlangen Sie ihre Fahrerlaubnis im Anschluss „automatisch“ zurück. Bei Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht ein Fahrverbot von einem Monat.

Drogen am Steuer: Wann kommt Post?

Nach einer Kontrolle und Blutabnahme erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Vorladung als Beschuldigter oder die Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme. Die Dauer variiert je nach Auswertung der Blutergebnisse.

Bereits jetzt ist es ratsam, einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, um alle Verteidigungschancen zu nutzen. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen!

Wir beraten Sie umfassend und entwickeln nach kritischer Prüfung der Ermittlungsergebnisse eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Verhältnis zum BtMG: Besitz & Konsum

In der Praxis erleben wir häufig, dass mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr bzw. des Fahrens unter Drogeneinfluss ein Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet wird.

Wurden keine Betäubungsmittel sichergestellt, lässt sich hier häufig eine Einstellung des Verfahrens durchsetzen. Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Darf die Polizei eine Blutprobe erzwingen?

Ja, wenn der Verdacht besteht, dass Sie unter Drogeneinfluss gefahren sind, darf die Polizei die Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung anordnen.

Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein, als beschuldigte Person sind Sie dazu nicht verpflichtet. Am besten holen Sie anwaltlichen Rat ein, sobald Sie eine Vorladung erhalten haben, um alle Verteidigungschancen zu bewahren. Mehr Informationen finden Sie in hier.

Was passiert mit meinem Führerschein während der Ermittlungen?

Wird die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, dürfen Sie vorerst nicht mehr fahren. Ihr Führerschein wird dann beschlagnahmt. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten gegen die Entziehung vorzugehen.

Wann kommt Post von der Polizei oder Führerscheinstelle?

In der Regel erhalten Sie nach wenigen Wochen eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Anhörungsbogen. Dies variiert je nach Dauer der Auswertung der Blutergebnisse. Sieht die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis als erfüllt an, erhalten Sie vom Gericht einen Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Sobald Sie Post erhalten, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten, um alle Chancen zu nutzen.

Was passiert bei einem Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr?

Das hängt von den Umständen des Einzelfalls (u.a. Beweislage und konkrete Fahrauffälligkeit) ab. Auch bei einem Erstvergehen BtM droht jedoch ein Entzug der Fahrerlaubnis. Wir beraten Sie individuell zu drohenden Konsquenzen in Ihrem Fall.

Reicht einmaliger Konsum von Drogen für die Anordnung einer MPU?

Ja, bereits bei festgestelltem einmaligem Konsum von „harten“ Drogen droht die Anordnung einer MPU.

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