Alexander Schlüter
08.12.2025
·
0 Min.
Lesedauer

Drogen im Straßenverkehr

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fahren unter Drogeneinfluss stellt ab bestimmten Grenzwerten eine Ordnungswidrigkeit, bei Ausfallerscheinungen sogar eine Straftat nach § 316 StGB dar.
  • Grenzwerte sind für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit bei fehlenden Ausfallerscheinungen entscheidend
  • Auch bei Erstvergehen drohen Geldstrafe, Fahrverbot & Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Drogen am Steuer: Wer unter Drogeneinfluss fährt, riskiert zudem ein Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln.

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Inhaltsverzeichnis

Drogen im Straßenverkehr – Rechtslage

Wer im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA oder anderen Betäubungsmitteln fährt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und hat eine Strafanzeige zu befürchten.

Zur Übersicht:

Norm Handlung
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) Fahren unter Drogeneinfluss oberhalb der festgelegten Grenzwerte (Ausfallerscheinungen nicht erforderlich)
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) Fahren unter Drogeneinfluss, der zur Fahruntüchtigkeit geführt hat
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) Fahren unter Drogeneinfluss und (beinahe) Verursachung eines Unfalls
Verstoß gegen das BtMG Häufig werden noch Betäubungsmittel mitgeführt oder die Polizei geht aufgrund des Konsums von einem vorherigen Erwerb/Besitz aus

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Drogen im Straßenverkehr: Grenzwerte

Ordnungswidrigkeit

Für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gelten folgende Grenzwerte, wenn keine betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen hinzutreten:

Grenzwerte Drogen im Straßenverkehr (ng/ml Blutserum)
Substanz Grenzwert (ng/ml)
THC 3,5 ng/ml
Amphetamin 25 ng/ml
Methamphetamin 25 ng/ml
MDMA 25 ng/ml
Kokain 10 ng/ml

Für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB gelten keine starren Grenzwerte.

Wann wird Fahren unter Drogeneinfluss zur Straftat?

Wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB macht sich auch strafbar, wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl die Person aufgrund des Konsums berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher, also den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen, zu führen. Entscheidend ist neben dem Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut, ob konsumbedingte körperliche Ausfallerscheinungen oder konsumbedingte Fahrfehler vorliegen.

Beispiele:

  • verlangsamte Reaktionen
  • Schlangenlinien
  • auffälliges Fahrverhalten
  • verwaschene Sprache
  • gerötete Augen
  • auffällige Pupillen

An diesen entscheidenden Punkten setzt unsere Verteidigungsstrategie an. Wir prüfen nach Akteneinsicht, ob diese Voraussetzungen nachweisbar oder angreifbar sind.

Kommt es aufgrund der rauschbedingten Fahruntüchtigkeit (beinahe) zu einem Unfall, kommt eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.

Strafe & Konsequenzen

Fahren unter Drogeneinfluss kann weitreichende Konsequenzen haben, die in der Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden sollten:

Geldstrafe

Die Strafe für Fahren unter Drogeneinfluss richtet sich nach denselben Maßstäben wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Entscheidende Kriterien sind der Grad der Intoxikation, die Schwere der Ausfallerscheinungen, Vorstrafen & Nachtatverhalten. Bei einem Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht in der Regel eine Geldstrafe. Ziel der Verteidigung ist es jedoch im ersten Schritt, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch durchzusetzen, insbesondere wenn keine rauschbedingten Ausfallerscheinungen nachweisbar sind.

Wenn die Voraussetzungen einer Straftat nicht vorliegen oder erfolgreich in Zweifel gezogen werden konnten, droht bei Überschreiten der Grenzwerte jedoch ein Bußgeld, bei Erstvergehen in der Regel in Höhe von 500 Euro.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Falle einer Verurteilung wegen § 316 StGB droht zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht und eine Sperrfrist für deren Neuerteilung. Die Frage, ab wieviel ng/ml der Führerschein entzogen wird, lässt sich daher nicht pauschal beantworten, da die Verurteilung nicht allein auf bestimmte Grenzwerte gestützt werden kann. Allerdings kann auch die Fahrerlaubnisbehörde in vielen Fällen bei gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis entziehen.

In vielen Fällen wird nach Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Dies gilt auch für Erstvergehen mit Drogen. Wir beraten Sie, damit Sie im Fall der Fälle schnellstmöglich Ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen.

Wichtig: Bereits im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Fahrverbot

Sowohl das Strafgericht als auch die Fahrerlaubnisbehörde können ein Fahrverbot anordnen. Anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis erlangen Sie ihre Fahrerlaubnis im Anschluss „automatisch“ zurück. Bei Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht ein Fahrverbot von einem Monat.

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Drogen am Steuer: Wann kommt Post?

Nach einer Kontrolle und Blutabnahme erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Vorladung als Beschuldigter oder die Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme. Die Dauer variiert je nach Auswertung der Blutergebnisse.

Bereits jetzt ist es ratsam, einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, um alle Verteidigungschancen zu nutzen. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen!

Wir beraten Sie umfassend und entwickeln nach kritischer Prüfung der Ermittlungsergebnisse eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Verhältnis zum BtMG: Besitz & Konsum

In der Praxis erleben wir häufig, dass mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr bzw. des Fahrens unter Drogeneinfluss ein Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet wird.

Wurden keine Betäubungsmittel sichergestellt, lässt sich hier häufig eine Einstellung des Verfahrens durchsetzen. Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht.

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Jonas Meese
Portraitaufnahme von Rechtsanwalt Jonas Meese
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Alexander Schlüter
Foto im Portraitformat von Rechtsanwalt Alexander Schlüter
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Wir helfen Ihnen!

FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Darf die Polizei eine Blutprobe erzwingen?

Ja, wenn der Verdacht besteht, dass Sie unter Drogeneinfluss gefahren sind, darf die Polizei die Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung anordnen.

Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein, als beschuldigte Person sind Sie dazu nicht verpflichtet. Am besten holen Sie anwaltlichen Rat ein, sobald Sie eine Vorladung erhalten haben, um alle Verteidigungschancen zu bewahren. Mehr Informationen finden Sie in hier.

Was passiert mit meinem Führerschein während der Ermittlungen?

Wird die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, dürfen Sie vorerst nicht mehr fahren. Ihr Führerschein wird dann beschlagnahmt. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten gegen die Entziehung vorzugehen.

Wann kommt Post von der Polizei oder Führerscheinstelle?

In der Regel erhalten Sie nach wenigen Wochen eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Anhörungsbogen. Dies variiert je nach Dauer der Auswertung der Blutergebnisse. Sieht die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis als erfüllt an, erhalten Sie vom Gericht einen Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Sobald Sie Post erhalten, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten, um alle Chancen zu nutzen.

Was passiert bei einem Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr?

Das hängt von den Umständen des Einzelfalls (u.a. Beweislage und konkrete Fahrauffälligkeit) ab. Auch bei einem Erstvergehen BtM droht jedoch ein Entzug der Fahrerlaubnis. Wir beraten Sie individuell zu drohenden Konsquenzen in Ihrem Fall.

Reicht einmaliger Konsum von Drogen für die Anordnung einer MPU?

Ja, bereits bei festgestelltem einmaligem Konsum von „harten“ Drogen droht die Anordnung einer MPU.

Termin für Erstberatung

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Drogenbesitz

Mit Drogen erwischt? Alle Informationen zu Strafen & Konsequenzen

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Mit Drogen erwischt: Konsequenzen?

Wenn Sie mit Drogen erwischt wurden, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei wird die Betäubungsmittel sicherstellen und prüfen, um welche Substanz es sich handelt. Je nach Menge wird zudem ein Wirkstoffgutachten in Auftrag gegeben, um die konkrete Menge feststellen zu können.

Im Anschluss werden Sie zur Vernehmung vorgeladen. Wichtig: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und nicht zur Polizei gehen. Wir beraten Sie beim Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“, beantragen Akteneinsicht und übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Vorladung als Beschuldigter.

Je nach Beweislage, Art des Betäubungsmittels, deren Wirkstoffgehalt und Menge können wir auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis hinwirken.

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Besitz vs. Handel – wann aus einfachem Besitz ein schwerer Vorwurf wird.

Viele unserer Mandanten sind überrascht: Nicht selten geht die Polizei und Staatsanwaltschaft beim Fund von Drogen nicht mehr von einem bloßen Besitz, sondern bereits von einem Handel (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) aus. In diesen Fällen drohen sensible Strafen, sodass nach Auswertung der Ermittlungsakte alle Indizien, die auf einen Drogenhandel hindeuten, entkräftet werden müssen.

Indizien für Handeltreiben:

  • große Menge Betäubungsmittel
  • viele kleine Konsumeinheiten
  • Chat-Nachrichten
  • Besitz einer Feinwaage
  • Fund von Verpackungsmaterial
  • verschiedene Sorten Betäubungsmittel
  • Bargeld in kleiner Stückelung
  • Kryptohandy

In diesen Fällen ist es häufig entscheidend, sich frühzeitig von einem Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen zu lassen. Weitere Informationen zum Vorwurf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Drogenbesitz Strafe

Die Strafe und Konsequenzen für Drogenbesitz hängen von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind: Art, Menge und Wirkstoffgehalt der Droge und ob Sie in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Bei geringen Mengen, die für den Eigenbedarf bestimmt sind, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich (§ 31a BtMG).

Der Besitz von Betäubungsmitteln wird bei „normalen“ Mengen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft (§ 29 Abs. 1 StGB). Handelt es sich um Cannabis droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 34 Abs. 1 KCanG).

Handelt es sich um eine sogenannte nicht geringe Menge, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 29a BtMG). Der Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 34 Abs. 3 KCanG).

Wann liegt eine nicht geringe Menge vor?

Entscheidend für das Vorliegen einer nicht geringen Menge ist nicht die sichergestellte Menge, sondern deren Wirkstoffgehalt. Wie hoch die relevante Menge ist, wird durch Wirkstoffgutachten ermittelt.

Beispiele für Grenzwerte:

BtM/Droge Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt)
Kokain 5 g Kokainhydrochlorid
Heroin 1.5 g Heroinhydrochlorid
Amphetamin 10 g Base
Methamphetamin 5 g Base
MDMA 30 g Base
THC (Cannabis) 7.5 g THC

Beispiel: Wenn Cannabis einen Wirkstoffgehalt von 10 % aufweist, ist die nicht geringe Menge bei 75 Gramm sichergestelltem Cannabis erreicht.

Wie hoch ist die Strafe bei 1g Kokain?

Wenn Sie mit 1g Kokain erwischt wurden, ist häufig eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit (ggf. gegen eine Geldauflage) möglich. Bei Vorstrafen oder Wiederholung droht allerdings meist eine Geldstrafe. Unser Ziel: Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen zu erzielen, um eine Eintragung im Führungszeugnis und damit berufliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie hoch ist die Strafe bei 5 Gramm „Koks“?

Beim Besitz von 5g Kokain ist der Wirkstoffgehalt entscheidend. Da Kokain häufig einen sehr hohen Wirkstoffgehalt besitzt, liegt diese Menge an der Grenze zur nicht geringen Menge. In der Praxis droht hier regelmäßig eine Geldstrafe. Mit der richtigen Strategie ist eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage möglich.

Wie hoch ist die Strafe bei 100g „Koks“?

In diesem Fall liegt eine nicht geringe Menge vor, sodass eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr droht. Problematisch ist bei dem Besitz von 100g Kokain, dass in der Regel davon ausgegangen wird, dass eine solche Menge nicht zum Eigenkonsum, sondern zum Verkauf bestimmt ist. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (§ 29a BtMG).

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Beim Besitz von Betäubungsmittel drohen je nach Menge und Gesamtumständen sensible Strafen. Daher sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen und sich anwaltlich beraten lassen.

So verteidigen wir im Betäubungsmittelstrafrecht:  

  • Akteneinsicht
  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung
  • Überprüfung der Wirkstoffanalyse
  • Auswertung der Ermittlungsakte und Erarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  • Prüfung der Chancen einer Einstellung
  • Schutz und Durchsetzung Ihrer Rechte

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Trunkenheit im Verkehr

Promillegrenzen, Entzug der Fahrerlaubnis & Strafe

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Trunkenheit im Verkehr?

Wegen Trunkenheit im Verkehr macht sich eine Person strafbar, wenn sie ein Fahrzeug führt, obwohl sie wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr fahrtüchtig ist.

Dieser Beitrag bezieht sich insbesondere auf den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr in Bezug auf Alkohol. Steht im Raum, dass Drogen vor Fahrtantritt konsumiert wurden, ist dies ebenfalls ein Fall der "Trunkenheit" im Verkehr. Mehr dazu unter: Drogen im Straßenverkehr

Wichtig für Betroffene:

  • Es handelt sich auch um eine Stratat, wenn kein Unfall passiert.
  • Es spielt keine Rolle, ob die Fahrt nur kurz war.

Was sind die Promillegrenzen?

Die Promillegrenzen sind je nach Fahrzeug unterschiedlich:

Fahrzeug Promille Folge
Auto & Scooter ab 1,1 (auch ohne Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB
ab 0,5 (auch ohne Ausfall­erscheinungen) Ord­nungs­widrigk.,
§ 24a StVG
ab 0,3 (mit Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB
Fahrrad ab 1,6 (auch ohne Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB
ab 0,3 (mit Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB

Betrunken E-Scooter gefahren

Auch, wer alkoholisiert E-Scooter fährt, macht sich strafbar - es gelten exakt die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto. Dass die Trunkenheit im Verkehr mit E-Scootern genauso bestraft wird wie beim Autofahren ist umstritten: Schließlich ist ein E-Scooter deutlich langsamer (max. 20 km/h) und leichter als ein Auto und hat deutlich weniger abstraktes Gefährdungspotenzial. Zudem gilt bei E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren und oft deutlich mehr Masse als ein E-Scooter haben, die Promillegrenze wie bei normalen Fahrrädern von 1,6 Promille.

Nehmen Sie daher ein Strafverfahren wegen Trunkenheit auf einem E-Scooter unbedingt ernst! Es droht neben der Strafe auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird dabei (anders als bei einem Fahrverbot) entzogen und muss nach Ablauf einer etwaigen Sperrfrist neu beantragt werden!

Fahrlässige Trunkenheit

Wenn Sie ohne Vorsatz fahruntüchtig waren (z.B. weil Sie sich noch fahrtüchtig gefühlt haben), ist die Trunkenheit dennoch als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr strafbar. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie aufgrund der konsumierten Getränke hätten erkennen können, dass Sie fahruntüchtig waren.

Der Nachweis für einen Vorsatz ist für die Strafverfolgungsbehörden insbesondere dann schwer zu führen, wenn die Promillezahl im Grenzbereich liegt. Machen Sie daher unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, wenn Sie in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Machen Sie auch keine Angaben bei vermeintlich "harmlosen" Fragen (z.B. "Wo kommen Sie gerade her?" oder "hatten Sie einen Wein zum Abendessen?").

Alkohol am Steuer, aber nicht beim Fahren erwischt?

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie alkoholisiert am Steuer waren, aber nicht von der Polizei beim Fahren erwischt worden sind, bestehen häufig gute Chancen, dass das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt werden kann. In vielen Fällen kommen noch andere Personen als Fahrer in Betracht. Eine "Halterhaftung" wie im Zivilrecht oder bei Parkverstößen gibt es im Strafecht nicht. Wenn Ihnen nicht nachgewiesen werden kann, das Sie tatsächlich gefahren sind, muss das Verfahren eingestellt werden.

Wichtig: Nur weil Sie nicht beim Fahren erwischt worden sind, wird das Verfahren nicht automatisch eingestellt:

  • Gegebenenfalls wurden Sie von Zeugen beobachtet.
  • In einigen Fällen ergibt sich aus den Indizien, dass Sie gefahren sein müssen (z.B. noch warmes Auto vor der Haustür, Sie sind bei Eintreffen der Polizei alleine zu Hause und haben den Fahrzeugschlüssel noch in der Hand).

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In einigen dieser Fälle kommt allerdings auch ein sogenannter "Nachtrunk" in Betracht. Das bedeutet: Wenn Sie noch fahrtüchtig mit dem Auto gefahren sind und erst danach Alkohol getrunken haben, lässt sich der Nachweis, dass Sie nicht mehr fahrtüchtig waren, nicht führen. Gerade in solchen Fällen ist anwaltliche Hilfe entscheidend.

Welche Strafe bei Trunkenheit im Verkehr?

Trunkenheit im Verkehr wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, zusätzlich droht ein Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Die Höhe der Strafe richtet sich insbesondere nach:

  • Promillewert
  • Ausfallerscheinungen
  • Vorstrafen
  • Verhalten nach der Tat

Je höher der Promillewert, desto größer das Risiko eines Entzugs der Fahrerlaubnis. Für Ersttäter, die z.B. alkoholisiert E-Scooter fahren, liegt die Strafe in vielen Fällen bei 30-60 Tagessätzen. Faustformel: Ein Tagessatz beträgt 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens (worauf z.B. Unterhaltsverpflichtungen angerechnet werden). 30 Tagessätze entsprechen also einem monatlichen Nettogehalt. Auch wenn dies verglichen mit anderen Straftaten wenig erscheint und oftmals (wenn keine Vorstrafen bestehen) nicht im Führungszeugnis eingetragen wird, droht dennoch ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrverbot & Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) bedeutet "lediglich" eine Fahrpause von mehreren Monaten. Sie müssen den Führerschein (das Dokument) abgeben, bekommen ihn nach Ablauf der Zeit aber automatisch zurück.

Der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ist deutlich gravierender:

  • die Fahrerlaubnis erlischt vollständig,
  • Sie müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen,
  • oft ist eine MPU erforderlich,
  • es wird in der Regel eine Sperrfrist verhängt, die mehrere Monate bis Jahre betragen kann. In der Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Bei Trunkenheit im Verkehr ist der Entzug der Fahrerlaubnis der Regelfall.

Muss ich bei einer Polizeikontrolle pusten?

Ein Test auf Atemalkohol bei einer Polizeikontrolle ist freiwillig. Sie müssen daran nicht teilnehmen. Sie sind auch nicht verpflichtet, andere Tests (z.B. auf einer Linie laufen, mit geschlossenen Augen stehen, Zählen, etc.) zu absolvieren.

Weiterhin müssen Sie auf allgemeine Fragen nicht antworten, wie z.B.:

  • "Wo kommen Sie gerade her?"
  • "Wo fahren Sie hin?"
  • "Hatten Sie schon einmal was mit Drogen zu tun?"
  • "Haben Sie heute Abend etwas getrunken?"

Eine Blutkontrolle darf nur bei einem begründeten Verdacht (z.B. Alkoholgeruch, verwaschene Aussprache) angeordnet werden. Wird diese angeordnet, muss sie von einem Arzt durchgeführt werden. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die Blutabnahme zu dulden.

Sie sind außerdem nur verpflichtet, folgende Angaben zu machen, damit Sie identifiziert werden können:

  • Name
  • Geburtstag und -ort
  • Familienstand
  • Beruf
  • Wohnort bzw. Wohnung
  • Staatsangehörigkeit

Dies ergibt sich aus § 111 OWiG.

FAHRERLAUBNIS SICHERN: ANWALT SO FRÜH WIE MÖGLICH EINSCHALTEN

Im Verkehrsstrafrecht geht es vielen Mandantinnen und Mandanten nicht entscheidend um die Höhe der Strafe, sondern vor allem um den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis. Wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, können die Folgen einer Entziehung weit schwerer sein als z.B. eine Geldstrafe.

Kontaktieren Sie uns daher unbedingt frühzeitig, also am besten unmittelbar nach Erhalt einer Vorladung bzw. nach der Polizeikontrolle. Es droht nämlich bereits im Ermittlungsverfahren ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, können oft mehrere Monate vergehen - diese Zeit kann entscheidend sein, um Maßnahmen in Gang zu setzen, die den späteren Erhalt der Fahrerlaubnis sichern.

Warten Sie nicht ab, bis Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben. Bei frühzeitigem Tätigwerden kann häufig eine Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit erreicht werden.

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View Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Unfälle, Alkohol & mehr: Strafverfahren rund um den Straßenverkehr

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Verkehrsstrafrecht: Typische Delikte

Zu den häufigsten Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören: Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, illegale Kfz-Rennen sowie Trunkenheit im Verkehr. Auch können nach Unfällen Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden.

Warum die Fahrerlaubnis im Mittelpunkt steht

Bei nahezu allen Verkehrsstraftaten droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe vor allem ein Fahrverbot sowie der Verlust der Fahrerlaubnis. Für viele Betroffene ist dieser Einschnitt deutlich gravierender als eine Geldstrafe, da der Führerschein berufliche und private Mobilität sichert und viele Menschen beruflich zwingend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Bedeutung einer frühzeitigen Strafverteidigung

Eine effektive Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht hat daher immer das Ziel, die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis so gering wie möglich zu halten – etwa durch Vermeidung einer Entziehung oder Verkürzung der Sperrfrist. Oberstes Ziel ist dabei die Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung.

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View Betäubun­gsmittel

Betäubun­gsmittel

Besitz, Einfuhr und Handeltreiben: Alles zum Drogenstrafrecht

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Verstoß gegen BtMG – was fällt darunter?

Der Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“ entsteht meistens durch:

  • Durchsuchung der Wohnung
  • Personenkontrollen
  • Abgefangene Postsendungen
  • Auswertungen von Kryptohandys
  • Mitteilungen von Nachbarn oder Ex-Partnern
  • Ermittlungen im Zusammenhang mit Drogenhandel

Der tatsächliche Umfang des Vorwurfs bzw. die – häufig fehlerhaften – Annahmen der Polizei werden erst durch die Akteneinsicht ersichtlich. Sie sollten daher keinesfalls ohne anwaltliche Beratung und vorheriger Akteneinsicht Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.

Die häufigsten Straftatbestände im Betäubungsmittelstrafrecht sind:

BtMG vs. Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Seit April 2024 gilt das neue KCanG. Cannabis fällt daher nicht mehr unter das BtMG. Der Besitz und Anbau von Cannabis ist für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal. Viele Handlungen sind allerdings weiterhin strafbar, u.a.:

  • Besitz über der erlaubten Menge
  • unerlaubter Anbau
  • Abgabe an Minderjährige
  • Weitergabe außerhalb von Clubs
  • Handeltreiben
  • Einfuhr

Alle anderen Drogen (z.B. Kokain, Heroin) fallen weiterhin unter das BtMG oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Strafen, Risiken und Eintragung im Führungszeugnis

Die möglichen Strafen für einen Verstoß gegen das BtMG oder KCanG hängen von der Art der Droge, der Menge und der konkreten Handlungsform ab.

Für den Besitz geringer Mengen kann insbesondere bei einem Ersttäter mit der richtigen Strategie häufig eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden. In diesem Fall erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis.

Der Besitz oder der Handel mit „normalen“ Mengen wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Erfolgt der Handel gewerbsmäßig droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Gewerbsmäßiges Handeltreiben liegt vor, wenn wiederholt Drogen verkauft werden (sollen), um eine Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu schaffen.

Für den Besitz oder ein Handeltreiben in nicht geringer Menge droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 29a BtMG).

Drogenkurier Strafe: Wenn Sie für andere Personen Drogen transportiert haben, könnte dies Beihilfe zum Drogenhandel darstellen. Wurden die Betäubungsmittel aus dem Ausland in die Bundesrepublik transportiert, handelt es sich um Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Für alle Einzelheiten und Mengengrenzen lesen Sie unsere Beiträge Drogenhandel und Drogenbesitz.

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Anwalt für Drogendelikte

Mit Drogen erwischt? Verdacht auf Drogenhandel? Drogenrazzia? Mit 1g Kokain erwischt?

Wir beraten und verteidigen Sie bei allen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht. Wenn bei Ihnen durchsucht wurde, Sie eine Vorladung wegen Verstoß gegen das BtMG erhalten haben oder ein Angehöriger verhaftet wurde gilt: Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragen Akteneinsicht und entwickeln nach Auswertung der Akte eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.

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View Drogenhandel

Drogenhandel

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Alle Einzelheiten & Strafrahmen

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was bedeutet Handeltreiben mit Betäubungsmitteln?

Der Begriff „Handeltreiben“ im BtMG wird in der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Handeltreiben bedeutet jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, die sich auf Betäubungsmittel bezieht.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Verkauf von Betäubungsmitteln
  • Ankauf zum Weiterverkauf
  • Vermittlungsgeschäfte
  • Transport, wenn er Teil des Geschäfts ist
  • Lagerung, wenn sie der Vorbereitung eines Handels dient
  • Organisation oder Vermittlung von Lieferketten

Gleichzeitig gilt: Viele Beschuldigte haben nicht mit Drogen gehandelt, sondern werden vorschnell verdächtigt, zum Beispiel wegen Drogenbesitzes, aufgrund von verdächtigen Chatverläufen, Bargeldfunden oder häufiger Treffen mit Freunden. Wir verteidigen Sie beim Vorwurf "Verstoß gegen BtMG".

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Drogenhandel: Strafe?

Die Strafe für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln hängt zunächst davon ab, gegen welchen Straftatbestand konkret verstoßen wurde.

Die wichtigsten Normen

§ 29 Abs. 1 BtMG – Grundtatbestand (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)

Hierunter fällt der Verkauf von Drogen, sofern es sich um „normale“ (d.h. nicht um nicht geringe Mengen) handelt.

§ 29 Abs. 3 BtMG – Gewerbsmäßiges Handeltreiben (1-15 Jahre Freiheitsstrafe)

Gewerbsmäßiger Handel liegt vor, wenn der wiederholte Verkauf von Betäubungsmitteln zur Schaffung einer Einnahmequelle von einigem Umfang und Gewicht dienen soll.

§ 29a BtMG – Handeltreiben in nicht geringer Menge (1–15 Jahre, in minder schweren Fällen 3 Monate – 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Gegen diese Norm verstößt, wer mit sog. nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln handelt oder als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel an Personen unter 18 Jahren abgibt.

Grenzwerte für nicht geringe Mengen:

BtM/Droge Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt)
Kokain 5 g Kokainhydrochlorid
Heroin 1.5 g Heroinhydrochlorid
Amphetamin 10 g Base
Methamphetamin 5 g Base
MDMA 30 g Base
THC (Cannabis) 7.5 g THC

§ 30 BtMG – bandenmäßiges Handeltreiben o. gewerbsmäßiges Handeltreiben in nicht geringer Menge (2-15 Jahre, in minder schweren Fällen 3 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Wer als Mitglied einer Bande (mind. 3 Personen) mit Drogen handelt oder mit einer nicht geringen Menge und dabei gewerbsmäßig handelt, hat eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren zu befürchten. Ob tatsächlich eine Bande gehandelt hat, ist regelmäßig eine komplizierte Frage, die viele Verteidigungschancen eröffnet.

§ 30a BtMG – bewaffnetes Handeltreiben o. bandenmäßiges Handeltreiben in nicht geringer Menge (5-15 Jahre, in minder schweren Fällen 6 Monate - 10 Jahre Freiheitsstrafe)

Noch härter wird bestraft, wer als Bandenmitglied mit Drogen in nicht geringer Menge handelt oder beim handelt mit Drogen eine Waffe bei sich führt oder gemeinsam mit den Betäubungsmitteln aufbewahrt.

Die Strafe für Drogenhandel kann – auch für Ersttäter – daher hoch ausfallen. Je nach Umfang des Handeltreibens kommen für Drogenhandel sogar Strafen nahe der Maximalstrafe von 15 Jahren in Betracht. Engagierte und konsequente Verteidigung ist bei diesen Vorwürfen unverzichtbar.

Weitere Faktoren

  • Art der Betäubungsmittel
  • Menge und Wirkstoffgehalt
  • Rolle im Tatgeschehen / Umfang der Tatbeteiligung
  • Vorstrafen
  • Konsumverhalten
  • Nachtatverhalten

Strafe Drogenhandel Ersttäter

Für Ersttäter bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten und Chancen auf eine Bewährungsstrafe, besonders wenn keine Vorstrafen bestehen und im Einzelfall auf einen minder schweren Fall plädiert werden kann. Sollten keine Chancen für eine Einstellung wegen fehlenden Tatverdachts oder einen Freispruch bestehen, entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Freiheit zu sichern.

Verdacht auf Drogenhandel – was tun?

Wenn gegen Sie ermittelt wird, ist das Wichtigste:

1. Schweigen

Sie sollte keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen und nicht zu einer Vorladung als Beschuldigter erscheinen. Ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht wird die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen und zunächst Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage zu prüfen.

2. Nichts herausgeben

Verhalten Sie sich bei einer Durchsuchung kooperativ, aber geben Sie keine Chats, Passwörter oder Pin-Codes heraus.

3. Sofort Anwalt einchalten

Anwalt BtMG: Im Betäubungsmittelstrafrecht zählt jedes Detail. Eine frühzeitige Verteidigung sichert alle Verteidigungschancen.

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Drogen-Razzia & Hausdurchsuchung – was jetzt wichtig ist

Eine Drogen-Razzia oder Hausdurchsuchung ist für Beschuldigte extrem belastend und mit einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre verbunden. Um Vorwürfe wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu vermeiden: Verhalten Sie sich ruhig und kooperativ.

Bei einer Durchsuchung gilt:

  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Machen Sie keine Angaben.
  • Sie müssen Ihre Geräte nicht freiwillig entsperren.
  • Lassen Sie alle Sicherstellungen dokumentieren.
  • Vermeiden Sie Kontakt zu möglicherweise anderen Beschuldigten.
  • Rufen Sie einen Anwalt an.

Viele Betroffene berichten, nach der Hausdurchsuchung nichts mehr gehört zu haben. Das ist nicht ungewöhnlich. Häufig dauern Ermittlungen und Auswertungen der sichergestellten Betäubungsmittel oder Smartphones mehrere Monate. Dennoch sollten Sie sofortig tätig werden und sich anwaltlich vertreten lassen.

Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht

Ein spezialisierter Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht prüft jedes Detail und jedes Beweismittel, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Hierbei geht es häufig um die Verwertbarkeit von Aussagen oder Beweismitteln, um die Zuordnung von Betäubungsmitteln und Handlungen von Personen, die unter Pseudonymen auftreten.

Oberstes Ziel ist eine Einstellung des Verfahrens wegen fehlendem Tatverdacht oder ein Freispruch. Sollte dies aufgrund der Beweislage nicht möglich sein, geht es darum schwerwiegende Vorwürfe abzuschwächen und mildernde Umstände herauszuarbeiten. Möglich sind dann:

  • Strafmilderung
  • Besitz statt Handeltreiben
  • Bewährungsstrafe statt Haft
  • Therapie statt Strafe
  • Strafmilderung durch verminderte Schuldfähigkeit

View Fahrerflucht

Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfall nicht bemerkt?

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was bedeutet Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Gemeint ist: Jede unfallbeteiligte Person muss nach einem Unfall

  • anhalten und
  • den anderen Beteiligten oder der Polizei die Möglichkeit geben, ihre Daten zu erfassen.

Schon ein kleiner Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz reicht aus. Einfach weiterzufahren, erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht.

Fahrerflucht Strafe – womit muss ich rechnen?

Die Strafe für Fahrerflucht hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Höhe des Schadens und den Folgen des Unfalls:

  • Geldstrafe
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren in schweren Fällen

Gerade bei kleineren Schäden und Personen, die nicht vorbestraft sind, ist mit einer Freiheitsstrafe in der Regel nicht zu rechnen. Aber: Es droht nicht nur ein Fahrverbot, sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis.

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Unterschied: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

  • Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein für eine gewisse Zeit abgegeben werden (z.B. drei Monate). Während dieser Zeit darf kein Fahrzeug geführt werden. Nach Ablauf der Zeit wird der Führerschein wieder ausgehändigt und die Person darf wieder Fahrzeuge führen.
  • Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird nicht nur der Führerschein eingezogen, sondern die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis auf weiteres entzogen. Es wird dann eine Sperrfrist verhängt (i.d.R. zwischen sechs und 18 Monaten), in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Aber auch danach erhält man die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder: Nach Ablauf der Sperrfrist kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, dass eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Ob diese erteilt wird und ob es Bedingungen gibt, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.

Typische Bedingungen sind z.B.

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung, sog. MPU
  • Nachweis der Abstinenz von Drogen
  • Nachschulung

Die Neuerlangung nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist typischerweise langwierig und kostspielig. Insbesondere die Vorbereitung auf eine MPU und die MPU selbst können schnell vierstellige Beträge kosten.

Pflichten nach einem Unfall

Um eine Strafbarkeit zu vermeiden, müssen Unfallbeteiligte:

  1. Anhalten und am Unfallort bleiben
  2. Angaben zur Person und zum Fahrzeug ermöglichen
  3. Bei Abwesenheit des Geschädigten (z. B. parkendes Auto): Polizei verständigen oder eine angemessene Zeit warten

Wer „nur kurz Zettel schreibt“ oder sofort wegfährt, erfüllt die Pflicht nicht und riskiert ein Strafverfahren.

Wenn Unfallbeteiligte sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernen (z.B. um Verletzte sofort ins Krankenhaus zu bringen), müssen diese unverzüglich die Polizei kontaktieren, um die o.g. Angaben nachzuholen.

Chancen der Verteidigung

Nicht jede Anzeige wegen Fahrerflucht führt automatisch zu einer Verurteilung. Typische Szenarien sind beispielsweise:

  • Der Unfall wurde gar nicht oder erst viel später bemerkt (gerade bei kleineren Lackschäden und „Parkremplern“)
  • Fahrer oder Fahrerin stehen nicht fest

In diesen Fällen kann oft eine Einstellung mangels Tatverdacht erreicht werden.

Geringfügigkeit: In manchen Fällen kann das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden

Welche Verteidigungsstrategie vielversprechend ist, kann erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilt werden. Ein Anwalt für Strafrecht wird dann die protokollierten Zeugenaussagen und ggf. Sachverständigengutachten prüfen und schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen.

Häufig können Strafverfahren wegen Fahrerflucht zur Einstellung gebracht werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Nichtsdestotrotz sollten Sie den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht auf die leichte Schulter nehmen: Durch die massiv gestiegenen Kosten für Reparaturen an Fahrzeugen liegt die Schadenshöhe selbst bei kleineren „Parkremplern“ mittlerweile fast immer oberhalb der Bagatellgrenze. In diesen Fällen entziehen die Gerichte im Regelfall die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist. Dies gilt auch dann, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis dringend angewiesen sind, z.B. aus beruflichen Gründen.

Kontaktieren Sie daher sofort einen Anwalt, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Warten Sie nicht ab, bis Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl zugestellt bekommen.

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View Drogenbesitz

Drogenbesitz

Mit Drogen erwischt? Alle Informationen zu Strafen & Konsequenzen

Alexander Schlüter
November 30, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Mit Drogen erwischt: Konsequenzen?

Wenn Sie mit Drogen erwischt wurden, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei wird die Betäubungsmittel sicherstellen und prüfen, um welche Substanz es sich handelt. Je nach Menge wird zudem ein Wirkstoffgutachten in Auftrag gegeben, um die konkrete Menge feststellen zu können.

Im Anschluss werden Sie zur Vernehmung vorgeladen. Wichtig: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und nicht zur Polizei gehen. Wir beraten Sie beim Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“, beantragen Akteneinsicht und übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Vorladung als Beschuldigter.

Je nach Beweislage, Art des Betäubungsmittels, deren Wirkstoffgehalt und Menge können wir auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintragung im Führungszeugnis hinwirken.

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Besitz vs. Handel – wann aus einfachem Besitz ein schwerer Vorwurf wird.

Viele unserer Mandanten sind überrascht: Nicht selten geht die Polizei und Staatsanwaltschaft beim Fund von Drogen nicht mehr von einem bloßen Besitz, sondern bereits von einem Handel (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) aus. In diesen Fällen drohen sensible Strafen, sodass nach Auswertung der Ermittlungsakte alle Indizien, die auf einen Drogenhandel hindeuten, entkräftet werden müssen.

Indizien für Handeltreiben:

  • große Menge Betäubungsmittel
  • viele kleine Konsumeinheiten
  • Chat-Nachrichten
  • Besitz einer Feinwaage
  • Fund von Verpackungsmaterial
  • verschiedene Sorten Betäubungsmittel
  • Bargeld in kleiner Stückelung
  • Kryptohandy

In diesen Fällen ist es häufig entscheidend, sich frühzeitig von einem Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen zu lassen. Weitere Informationen zum Vorwurf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Drogenbesitz Strafe

Die Strafe und Konsequenzen für Drogenbesitz hängen von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind: Art, Menge und Wirkstoffgehalt der Droge und ob Sie in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Bei geringen Mengen, die für den Eigenbedarf bestimmt sind, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich (§ 31a BtMG).

Der Besitz von Betäubungsmitteln wird bei „normalen“ Mengen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft (§ 29 Abs. 1 StGB). Handelt es sich um Cannabis droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 34 Abs. 1 KCanG).

Handelt es sich um eine sogenannte nicht geringe Menge, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 29a BtMG). Der Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 34 Abs. 3 KCanG).

Wann liegt eine nicht geringe Menge vor?

Entscheidend für das Vorliegen einer nicht geringen Menge ist nicht die sichergestellte Menge, sondern deren Wirkstoffgehalt. Wie hoch die relevante Menge ist, wird durch Wirkstoffgutachten ermittelt.

Beispiele für Grenzwerte:

BtM/Droge Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt)
Kokain 5 g Kokainhydrochlorid
Heroin 1.5 g Heroinhydrochlorid
Amphetamin 10 g Base
Methamphetamin 5 g Base
MDMA 30 g Base
THC (Cannabis) 7.5 g THC

Beispiel: Wenn Cannabis einen Wirkstoffgehalt von 10 % aufweist, ist die nicht geringe Menge bei 75 Gramm sichergestelltem Cannabis erreicht.

Wie hoch ist die Strafe bei 1g Kokain?

Wenn Sie mit 1g Kokain erwischt wurden, ist häufig eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit (ggf. gegen eine Geldauflage) möglich. Bei Vorstrafen oder Wiederholung droht allerdings meist eine Geldstrafe. Unser Ziel: Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen zu erzielen, um eine Eintragung im Führungszeugnis und damit berufliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie hoch ist die Strafe bei 5 Gramm „Koks“?

Beim Besitz von 5g Kokain ist der Wirkstoffgehalt entscheidend. Da Kokain häufig einen sehr hohen Wirkstoffgehalt besitzt, liegt diese Menge an der Grenze zur nicht geringen Menge. In der Praxis droht hier regelmäßig eine Geldstrafe. Mit der richtigen Strategie ist eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage möglich.

Wie hoch ist die Strafe bei 100g „Koks“?

In diesem Fall liegt eine nicht geringe Menge vor, sodass eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr droht. Problematisch ist bei dem Besitz von 100g Kokain, dass in der Regel davon ausgegangen wird, dass eine solche Menge nicht zum Eigenkonsum, sondern zum Verkauf bestimmt ist. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (§ 29a BtMG).

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Drogenhandel.

Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Beim Besitz von Betäubungsmittel drohen je nach Menge und Gesamtumständen sensible Strafen. Daher sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen und sich anwaltlich beraten lassen.

So verteidigen wir im Betäubungsmittelstrafrecht:  

  • Akteneinsicht
  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung
  • Überprüfung der Wirkstoffanalyse
  • Auswertung der Ermittlungsakte und Erarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  • Prüfung der Chancen einer Einstellung
  • Schutz und Durchsetzung Ihrer Rechte

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Trunkenheit im Verkehr

Promillegrenzen, Entzug der Fahrerlaubnis & Strafe

Alexander Schlüter
December 2, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Trunkenheit im Verkehr?

Wegen Trunkenheit im Verkehr macht sich eine Person strafbar, wenn sie ein Fahrzeug führt, obwohl sie wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr fahrtüchtig ist.

Dieser Beitrag bezieht sich insbesondere auf den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr in Bezug auf Alkohol. Steht im Raum, dass Drogen vor Fahrtantritt konsumiert wurden, ist dies ebenfalls ein Fall der "Trunkenheit" im Verkehr. Mehr dazu unter: Drogen im Straßenverkehr

Wichtig für Betroffene:

  • Es handelt sich auch um eine Stratat, wenn kein Unfall passiert.
  • Es spielt keine Rolle, ob die Fahrt nur kurz war.

Was sind die Promillegrenzen?

Die Promillegrenzen sind je nach Fahrzeug unterschiedlich:

Fahrzeug Promille Folge
Auto & Scooter ab 1,1 (auch ohne Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB
ab 0,5 (auch ohne Ausfall­erscheinungen) Ord­nungs­widrigk.,
§ 24a StVG
ab 0,3 (mit Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB
Fahrrad ab 1,6 (auch ohne Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB
ab 0,3 (mit Ausfall­erscheinungen) Straftat,
§ 316 StGB

Betrunken E-Scooter gefahren

Auch, wer alkoholisiert E-Scooter fährt, macht sich strafbar - es gelten exakt die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto. Dass die Trunkenheit im Verkehr mit E-Scootern genauso bestraft wird wie beim Autofahren ist umstritten: Schließlich ist ein E-Scooter deutlich langsamer (max. 20 km/h) und leichter als ein Auto und hat deutlich weniger abstraktes Gefährdungspotenzial. Zudem gilt bei E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren und oft deutlich mehr Masse als ein E-Scooter haben, die Promillegrenze wie bei normalen Fahrrädern von 1,6 Promille.

Nehmen Sie daher ein Strafverfahren wegen Trunkenheit auf einem E-Scooter unbedingt ernst! Es droht neben der Strafe auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird dabei (anders als bei einem Fahrverbot) entzogen und muss nach Ablauf einer etwaigen Sperrfrist neu beantragt werden!

Fahrlässige Trunkenheit

Wenn Sie ohne Vorsatz fahruntüchtig waren (z.B. weil Sie sich noch fahrtüchtig gefühlt haben), ist die Trunkenheit dennoch als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr strafbar. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie aufgrund der konsumierten Getränke hätten erkennen können, dass Sie fahruntüchtig waren.

Der Nachweis für einen Vorsatz ist für die Strafverfolgungsbehörden insbesondere dann schwer zu führen, wenn die Promillezahl im Grenzbereich liegt. Machen Sie daher unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, wenn Sie in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Machen Sie auch keine Angaben bei vermeintlich "harmlosen" Fragen (z.B. "Wo kommen Sie gerade her?" oder "hatten Sie einen Wein zum Abendessen?").

Alkohol am Steuer, aber nicht beim Fahren erwischt?

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie alkoholisiert am Steuer waren, aber nicht von der Polizei beim Fahren erwischt worden sind, bestehen häufig gute Chancen, dass das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt werden kann. In vielen Fällen kommen noch andere Personen als Fahrer in Betracht. Eine "Halterhaftung" wie im Zivilrecht oder bei Parkverstößen gibt es im Strafecht nicht. Wenn Ihnen nicht nachgewiesen werden kann, das Sie tatsächlich gefahren sind, muss das Verfahren eingestellt werden.

Wichtig: Nur weil Sie nicht beim Fahren erwischt worden sind, wird das Verfahren nicht automatisch eingestellt:

  • Gegebenenfalls wurden Sie von Zeugen beobachtet.
  • In einigen Fällen ergibt sich aus den Indizien, dass Sie gefahren sein müssen (z.B. noch warmes Auto vor der Haustür, Sie sind bei Eintreffen der Polizei alleine zu Hause und haben den Fahrzeugschlüssel noch in der Hand).

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In einigen dieser Fälle kommt allerdings auch ein sogenannter "Nachtrunk" in Betracht. Das bedeutet: Wenn Sie noch fahrtüchtig mit dem Auto gefahren sind und erst danach Alkohol getrunken haben, lässt sich der Nachweis, dass Sie nicht mehr fahrtüchtig waren, nicht führen. Gerade in solchen Fällen ist anwaltliche Hilfe entscheidend.

Welche Strafe bei Trunkenheit im Verkehr?

Trunkenheit im Verkehr wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, zusätzlich droht ein Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Die Höhe der Strafe richtet sich insbesondere nach:

  • Promillewert
  • Ausfallerscheinungen
  • Vorstrafen
  • Verhalten nach der Tat

Je höher der Promillewert, desto größer das Risiko eines Entzugs der Fahrerlaubnis. Für Ersttäter, die z.B. alkoholisiert E-Scooter fahren, liegt die Strafe in vielen Fällen bei 30-60 Tagessätzen. Faustformel: Ein Tagessatz beträgt 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens (worauf z.B. Unterhaltsverpflichtungen angerechnet werden). 30 Tagessätze entsprechen also einem monatlichen Nettogehalt. Auch wenn dies verglichen mit anderen Straftaten wenig erscheint und oftmals (wenn keine Vorstrafen bestehen) nicht im Führungszeugnis eingetragen wird, droht dennoch ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrverbot & Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) bedeutet "lediglich" eine Fahrpause von mehreren Monaten. Sie müssen den Führerschein (das Dokument) abgeben, bekommen ihn nach Ablauf der Zeit aber automatisch zurück.

Der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ist deutlich gravierender:

  • die Fahrerlaubnis erlischt vollständig,
  • Sie müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen,
  • oft ist eine MPU erforderlich,
  • es wird in der Regel eine Sperrfrist verhängt, die mehrere Monate bis Jahre betragen kann. In der Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Bei Trunkenheit im Verkehr ist der Entzug der Fahrerlaubnis der Regelfall.

Muss ich bei einer Polizeikontrolle pusten?

Ein Test auf Atemalkohol bei einer Polizeikontrolle ist freiwillig. Sie müssen daran nicht teilnehmen. Sie sind auch nicht verpflichtet, andere Tests (z.B. auf einer Linie laufen, mit geschlossenen Augen stehen, Zählen, etc.) zu absolvieren.

Weiterhin müssen Sie auf allgemeine Fragen nicht antworten, wie z.B.:

  • "Wo kommen Sie gerade her?"
  • "Wo fahren Sie hin?"
  • "Hatten Sie schon einmal was mit Drogen zu tun?"
  • "Haben Sie heute Abend etwas getrunken?"

Eine Blutkontrolle darf nur bei einem begründeten Verdacht (z.B. Alkoholgeruch, verwaschene Aussprache) angeordnet werden. Wird diese angeordnet, muss sie von einem Arzt durchgeführt werden. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die Blutabnahme zu dulden.

Sie sind außerdem nur verpflichtet, folgende Angaben zu machen, damit Sie identifiziert werden können:

  • Name
  • Geburtstag und -ort
  • Familienstand
  • Beruf
  • Wohnort bzw. Wohnung
  • Staatsangehörigkeit

Dies ergibt sich aus § 111 OWiG.

FAHRERLAUBNIS SICHERN: ANWALT SO FRÜH WIE MÖGLICH EINSCHALTEN

Im Verkehrsstrafrecht geht es vielen Mandantinnen und Mandanten nicht entscheidend um die Höhe der Strafe, sondern vor allem um den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis. Wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, können die Folgen einer Entziehung weit schwerer sein als z.B. eine Geldstrafe.

Kontaktieren Sie uns daher unbedingt frühzeitig, also am besten unmittelbar nach Erhalt einer Vorladung bzw. nach der Polizeikontrolle. Es droht nämlich bereits im Ermittlungsverfahren ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, können oft mehrere Monate vergehen - diese Zeit kann entscheidend sein, um Maßnahmen in Gang zu setzen, die den späteren Erhalt der Fahrerlaubnis sichern.

Warten Sie nicht ab, bis Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben. Bei frühzeitigem Tätigwerden kann häufig eine Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit erreicht werden.

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View Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Unfälle, Alkohol & mehr: Strafverfahren rund um den Straßenverkehr

Alexander Schlüter
December 1, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Verkehrsstrafrecht: Typische Delikte

Zu den häufigsten Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören: Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, illegale Kfz-Rennen sowie Trunkenheit im Verkehr. Auch können nach Unfällen Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden.

Warum die Fahrerlaubnis im Mittelpunkt steht

Bei nahezu allen Verkehrsstraftaten droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe vor allem ein Fahrverbot sowie der Verlust der Fahrerlaubnis. Für viele Betroffene ist dieser Einschnitt deutlich gravierender als eine Geldstrafe, da der Führerschein berufliche und private Mobilität sichert und viele Menschen beruflich zwingend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Bedeutung einer frühzeitigen Strafverteidigung

Eine effektive Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht hat daher immer das Ziel, die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis so gering wie möglich zu halten – etwa durch Vermeidung einer Entziehung oder Verkürzung der Sperrfrist. Oberstes Ziel ist dabei die Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung.

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View Betäubun­gsmittel

Betäubun­gsmittel

Besitz, Einfuhr und Handeltreiben: Alles zum Drogenstrafrecht

Jonas Meese
December 8, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Verstoß gegen BtMG – was fällt darunter?

Der Vorwurf „Verstoß gegen BtMG“ entsteht meistens durch:

  • Durchsuchung der Wohnung
  • Personenkontrollen
  • Abgefangene Postsendungen
  • Auswertungen von Kryptohandys
  • Mitteilungen von Nachbarn oder Ex-Partnern
  • Ermittlungen im Zusammenhang mit Drogenhandel

Der tatsächliche Umfang des Vorwurfs bzw. die – häufig fehlerhaften – Annahmen der Polizei werden erst durch die Akteneinsicht ersichtlich. Sie sollten daher keinesfalls ohne anwaltliche Beratung und vorheriger Akteneinsicht Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.

Die häufigsten Straftatbestände im Betäubungsmittelstrafrecht sind:

BtMG vs. Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Seit April 2024 gilt das neue KCanG. Cannabis fällt daher nicht mehr unter das BtMG. Der Besitz und Anbau von Cannabis ist für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal. Viele Handlungen sind allerdings weiterhin strafbar, u.a.:

  • Besitz über der erlaubten Menge
  • unerlaubter Anbau
  • Abgabe an Minderjährige
  • Weitergabe außerhalb von Clubs
  • Handeltreiben
  • Einfuhr

Alle anderen Drogen (z.B. Kokain, Heroin) fallen weiterhin unter das BtMG oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Strafen, Risiken und Eintragung im Führungszeugnis

Die möglichen Strafen für einen Verstoß gegen das BtMG oder KCanG hängen von der Art der Droge, der Menge und der konkreten Handlungsform ab.

Für den Besitz geringer Mengen kann insbesondere bei einem Ersttäter mit der richtigen Strategie häufig eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden. In diesem Fall erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis.

Der Besitz oder der Handel mit „normalen“ Mengen wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Erfolgt der Handel gewerbsmäßig droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Gewerbsmäßiges Handeltreiben liegt vor, wenn wiederholt Drogen verkauft werden (sollen), um eine Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu schaffen.

Für den Besitz oder ein Handeltreiben in nicht geringer Menge droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 29a BtMG).

Drogenkurier Strafe: Wenn Sie für andere Personen Drogen transportiert haben, könnte dies Beihilfe zum Drogenhandel darstellen. Wurden die Betäubungsmittel aus dem Ausland in die Bundesrepublik transportiert, handelt es sich um Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Für alle Einzelheiten und Mengengrenzen lesen Sie unsere Beiträge Drogenhandel und Drogenbesitz.

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Anwalt für Drogendelikte

Mit Drogen erwischt? Verdacht auf Drogenhandel? Drogenrazzia? Mit 1g Kokain erwischt?

Wir beraten und verteidigen Sie bei allen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht. Wenn bei Ihnen durchsucht wurde, Sie eine Vorladung wegen Verstoß gegen das BtMG erhalten haben oder ein Angehöriger verhaftet wurde gilt: Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragen Akteneinsicht und entwickeln nach Auswertung der Akte eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.

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View Drogenhandel

Drogenhandel

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Alle Einzelheiten & Strafrahmen

Jonas Meese
November 30, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was bedeutet Handeltreiben mit Betäubungsmitteln?

Der Begriff „Handeltreiben“ im BtMG wird in der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Handeltreiben bedeutet jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, die sich auf Betäubungsmittel bezieht.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Verkauf von Betäubungsmitteln
  • Ankauf zum Weiterverkauf
  • Vermittlungsgeschäfte
  • Transport, wenn er Teil des Geschäfts ist
  • Lagerung, wenn sie der Vorbereitung eines Handels dient
  • Organisation oder Vermittlung von Lieferketten

Gleichzeitig gilt: Viele Beschuldigte haben nicht mit Drogen gehandelt, sondern werden vorschnell verdächtigt, zum Beispiel wegen Drogenbesitzes, aufgrund von verdächtigen Chatverläufen, Bargeldfunden oder häufiger Treffen mit Freunden. Wir verteidigen Sie beim Vorwurf "Verstoß gegen BtMG".

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Drogenhandel: Strafe?

Die Strafe für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln hängt zunächst davon ab, gegen welchen Straftatbestand konkret verstoßen wurde.

Die wichtigsten Normen

§ 29 Abs. 1 BtMG – Grundtatbestand (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)

Hierunter fällt der Verkauf von Drogen, sofern es sich um „normale“ (d.h. nicht um nicht geringe Mengen) handelt.

§ 29 Abs. 3 BtMG – Gewerbsmäßiges Handeltreiben (1-15 Jahre Freiheitsstrafe)

Gewerbsmäßiger Handel liegt vor, wenn der wiederholte Verkauf von Betäubungsmitteln zur Schaffung einer Einnahmequelle von einigem Umfang und Gewicht dienen soll.

§ 29a BtMG – Handeltreiben in nicht geringer Menge (1–15 Jahre, in minder schweren Fällen 3 Monate – 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Gegen diese Norm verstößt, wer mit sog. nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln handelt oder als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel an Personen unter 18 Jahren abgibt.

Grenzwerte für nicht geringe Mengen:

BtM/Droge Nicht geringe Menge (Wirkstoffgehalt)
Kokain 5 g Kokainhydrochlorid
Heroin 1.5 g Heroinhydrochlorid
Amphetamin 10 g Base
Methamphetamin 5 g Base
MDMA 30 g Base
THC (Cannabis) 7.5 g THC

§ 30 BtMG – bandenmäßiges Handeltreiben o. gewerbsmäßiges Handeltreiben in nicht geringer Menge (2-15 Jahre, in minder schweren Fällen 3 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Wer als Mitglied einer Bande (mind. 3 Personen) mit Drogen handelt oder mit einer nicht geringen Menge und dabei gewerbsmäßig handelt, hat eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren zu befürchten. Ob tatsächlich eine Bande gehandelt hat, ist regelmäßig eine komplizierte Frage, die viele Verteidigungschancen eröffnet.

§ 30a BtMG – bewaffnetes Handeltreiben o. bandenmäßiges Handeltreiben in nicht geringer Menge (5-15 Jahre, in minder schweren Fällen 6 Monate - 10 Jahre Freiheitsstrafe)

Noch härter wird bestraft, wer als Bandenmitglied mit Drogen in nicht geringer Menge handelt oder beim handelt mit Drogen eine Waffe bei sich führt oder gemeinsam mit den Betäubungsmitteln aufbewahrt.

Die Strafe für Drogenhandel kann – auch für Ersttäter – daher hoch ausfallen. Je nach Umfang des Handeltreibens kommen für Drogenhandel sogar Strafen nahe der Maximalstrafe von 15 Jahren in Betracht. Engagierte und konsequente Verteidigung ist bei diesen Vorwürfen unverzichtbar.

Weitere Faktoren

  • Art der Betäubungsmittel
  • Menge und Wirkstoffgehalt
  • Rolle im Tatgeschehen / Umfang der Tatbeteiligung
  • Vorstrafen
  • Konsumverhalten
  • Nachtatverhalten

Strafe Drogenhandel Ersttäter

Für Ersttäter bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten und Chancen auf eine Bewährungsstrafe, besonders wenn keine Vorstrafen bestehen und im Einzelfall auf einen minder schweren Fall plädiert werden kann. Sollten keine Chancen für eine Einstellung wegen fehlenden Tatverdachts oder einen Freispruch bestehen, entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Freiheit zu sichern.

Verdacht auf Drogenhandel – was tun?

Wenn gegen Sie ermittelt wird, ist das Wichtigste:

1. Schweigen

Sie sollte keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen und nicht zu einer Vorladung als Beschuldigter erscheinen. Ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht wird die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen und zunächst Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage zu prüfen.

2. Nichts herausgeben

Verhalten Sie sich bei einer Durchsuchung kooperativ, aber geben Sie keine Chats, Passwörter oder Pin-Codes heraus.

3. Sofort Anwalt einchalten

Anwalt BtMG: Im Betäubungsmittelstrafrecht zählt jedes Detail. Eine frühzeitige Verteidigung sichert alle Verteidigungschancen.

{{cta-jonas}}

Drogen-Razzia & Hausdurchsuchung – was jetzt wichtig ist

Eine Drogen-Razzia oder Hausdurchsuchung ist für Beschuldigte extrem belastend und mit einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre verbunden. Um Vorwürfe wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu vermeiden: Verhalten Sie sich ruhig und kooperativ.

Bei einer Durchsuchung gilt:

  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Machen Sie keine Angaben.
  • Sie müssen Ihre Geräte nicht freiwillig entsperren.
  • Lassen Sie alle Sicherstellungen dokumentieren.
  • Vermeiden Sie Kontakt zu möglicherweise anderen Beschuldigten.
  • Rufen Sie einen Anwalt an.

Viele Betroffene berichten, nach der Hausdurchsuchung nichts mehr gehört zu haben. Das ist nicht ungewöhnlich. Häufig dauern Ermittlungen und Auswertungen der sichergestellten Betäubungsmittel oder Smartphones mehrere Monate. Dennoch sollten Sie sofortig tätig werden und sich anwaltlich vertreten lassen.

Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht

Ein spezialisierter Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht prüft jedes Detail und jedes Beweismittel, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Hierbei geht es häufig um die Verwertbarkeit von Aussagen oder Beweismitteln, um die Zuordnung von Betäubungsmitteln und Handlungen von Personen, die unter Pseudonymen auftreten.

Oberstes Ziel ist eine Einstellung des Verfahrens wegen fehlendem Tatverdacht oder ein Freispruch. Sollte dies aufgrund der Beweislage nicht möglich sein, geht es darum schwerwiegende Vorwürfe abzuschwächen und mildernde Umstände herauszuarbeiten. Möglich sind dann:

  • Strafmilderung
  • Besitz statt Handeltreiben
  • Bewährungsstrafe statt Haft
  • Therapie statt Strafe
  • Strafmilderung durch verminderte Schuldfähigkeit

View Fahrerflucht

Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfall nicht bemerkt?

Alexander Schlüter
December 8, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was bedeutet Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Gemeint ist: Jede unfallbeteiligte Person muss nach einem Unfall

  • anhalten und
  • den anderen Beteiligten oder der Polizei die Möglichkeit geben, ihre Daten zu erfassen.

Schon ein kleiner Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz reicht aus. Einfach weiterzufahren, erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht.

Fahrerflucht Strafe – womit muss ich rechnen?

Die Strafe für Fahrerflucht hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Höhe des Schadens und den Folgen des Unfalls:

  • Geldstrafe
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren in schweren Fällen

Gerade bei kleineren Schäden und Personen, die nicht vorbestraft sind, ist mit einer Freiheitsstrafe in der Regel nicht zu rechnen. Aber: Es droht nicht nur ein Fahrverbot, sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis.

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Unterschied: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

  • Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein für eine gewisse Zeit abgegeben werden (z.B. drei Monate). Während dieser Zeit darf kein Fahrzeug geführt werden. Nach Ablauf der Zeit wird der Führerschein wieder ausgehändigt und die Person darf wieder Fahrzeuge führen.
  • Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird nicht nur der Führerschein eingezogen, sondern die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis auf weiteres entzogen. Es wird dann eine Sperrfrist verhängt (i.d.R. zwischen sechs und 18 Monaten), in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Aber auch danach erhält man die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder: Nach Ablauf der Sperrfrist kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, dass eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Ob diese erteilt wird und ob es Bedingungen gibt, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.

Typische Bedingungen sind z.B.

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung, sog. MPU
  • Nachweis der Abstinenz von Drogen
  • Nachschulung

Die Neuerlangung nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist typischerweise langwierig und kostspielig. Insbesondere die Vorbereitung auf eine MPU und die MPU selbst können schnell vierstellige Beträge kosten.

Pflichten nach einem Unfall

Um eine Strafbarkeit zu vermeiden, müssen Unfallbeteiligte:

  1. Anhalten und am Unfallort bleiben
  2. Angaben zur Person und zum Fahrzeug ermöglichen
  3. Bei Abwesenheit des Geschädigten (z. B. parkendes Auto): Polizei verständigen oder eine angemessene Zeit warten

Wer „nur kurz Zettel schreibt“ oder sofort wegfährt, erfüllt die Pflicht nicht und riskiert ein Strafverfahren.

Wenn Unfallbeteiligte sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernen (z.B. um Verletzte sofort ins Krankenhaus zu bringen), müssen diese unverzüglich die Polizei kontaktieren, um die o.g. Angaben nachzuholen.

Chancen der Verteidigung

Nicht jede Anzeige wegen Fahrerflucht führt automatisch zu einer Verurteilung. Typische Szenarien sind beispielsweise:

  • Der Unfall wurde gar nicht oder erst viel später bemerkt (gerade bei kleineren Lackschäden und „Parkremplern“)
  • Fahrer oder Fahrerin stehen nicht fest

In diesen Fällen kann oft eine Einstellung mangels Tatverdacht erreicht werden.

Geringfügigkeit: In manchen Fällen kann das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden

Welche Verteidigungsstrategie vielversprechend ist, kann erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilt werden. Ein Anwalt für Strafrecht wird dann die protokollierten Zeugenaussagen und ggf. Sachverständigengutachten prüfen und schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen.

Häufig können Strafverfahren wegen Fahrerflucht zur Einstellung gebracht werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Nichtsdestotrotz sollten Sie den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht auf die leichte Schulter nehmen: Durch die massiv gestiegenen Kosten für Reparaturen an Fahrzeugen liegt die Schadenshöhe selbst bei kleineren „Parkremplern“ mittlerweile fast immer oberhalb der Bagatellgrenze. In diesen Fällen entziehen die Gerichte im Regelfall die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist. Dies gilt auch dann, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis dringend angewiesen sind, z.B. aus beruflichen Gründen.

Kontaktieren Sie daher sofort einen Anwalt, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Warten Sie nicht ab, bis Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl zugestellt bekommen.

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