Drogen im Straßenverkehr – Rechtslage
Wer im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA oder anderen Betäubungsmitteln fährt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und hat eine Strafanzeige zu befürchten.
Zur Übersicht:
| Norm |
Handlung |
| Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) |
Fahren unter Drogeneinfluss oberhalb der festgelegten Grenzwerte (Ausfallerscheinungen nicht erforderlich) |
| Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) |
Fahren unter Drogeneinfluss, der zur Fahruntüchtigkeit geführt hat |
| Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) |
Fahren unter Drogeneinfluss und (beinahe) Verursachung eines Unfalls |
| Verstoß gegen das BtMG |
Häufig werden noch Betäubungsmittel mitgeführt oder die Polizei geht aufgrund des Konsums von einem vorherigen Erwerb/Besitz aus |
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Drogen im Straßenverkehr: Grenzwerte
Ordnungswidrigkeit
Für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gelten folgende Grenzwerte, wenn keine betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen hinzutreten:
Grenzwerte Drogen im Straßenverkehr (ng/ml Blutserum)
| Substanz |
Grenzwert (ng/ml) |
| THC |
3,5 ng/ml |
| Amphetamin |
25 ng/ml |
| Methamphetamin |
25 ng/ml |
| MDMA |
25 ng/ml |
| Kokain |
10 ng/ml |
Für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB gelten keine starren Grenzwerte.
Wann wird Fahren unter Drogeneinfluss zur Straftat?
Wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB macht sich auch strafbar, wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl die Person aufgrund des Konsums berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher, also den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen, zu führen. Entscheidend ist neben dem Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut, ob konsumbedingte körperliche Ausfallerscheinungen oder konsumbedingte Fahrfehler vorliegen.
Beispiele:
- verlangsamte Reaktionen
- Schlangenlinien
- auffälliges Fahrverhalten
- verwaschene Sprache
- gerötete Augen
- auffällige Pupillen
An diesen entscheidenden Punkten setzt unsere Verteidigungsstrategie an. Wir prüfen nach Akteneinsicht, ob diese Voraussetzungen nachweisbar oder angreifbar sind.
Kommt es aufgrund der rauschbedingten Fahruntüchtigkeit (beinahe) zu einem Unfall, kommt eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.
Strafe & Konsequenzen
Fahren unter Drogeneinfluss kann weitreichende Konsequenzen haben, die in der Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden sollten:
Geldstrafe
Die Strafe für Fahren unter Drogeneinfluss richtet sich nach denselben Maßstäben wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Entscheidende Kriterien sind der Grad der Intoxikation, die Schwere der Ausfallerscheinungen, Vorstrafen & Nachtatverhalten. Bei einem Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht in der Regel eine Geldstrafe. Ziel der Verteidigung ist es jedoch im ersten Schritt, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch durchzusetzen, insbesondere wenn keine rauschbedingten Ausfallerscheinungen nachweisbar sind.
Wenn die Voraussetzungen einer Straftat nicht vorliegen oder erfolgreich in Zweifel gezogen werden konnten, droht bei Überschreiten der Grenzwerte jedoch ein Bußgeld, bei Erstvergehen in der Regel in Höhe von 500 Euro.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Im Falle einer Verurteilung wegen § 316 StGB droht zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht und eine Sperrfrist für deren Neuerteilung. Die Frage, ab wieviel ng/ml der Führerschein entzogen wird, lässt sich daher nicht pauschal beantworten, da die Verurteilung nicht allein auf bestimmte Grenzwerte gestützt werden kann. Allerdings kann auch die Fahrerlaubnisbehörde in vielen Fällen bei gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis entziehen.
In vielen Fällen wird nach Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Dies gilt auch für Erstvergehen mit Drogen. Wir beraten Sie, damit Sie im Fall der Fälle schnellstmöglich Ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen.
Wichtig: Bereits im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Fahrverbot
Sowohl das Strafgericht als auch die Fahrerlaubnisbehörde können ein Fahrverbot anordnen. Anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis erlangen Sie ihre Fahrerlaubnis im Anschluss „automatisch“ zurück. Bei Erstvergehen mit BtM im Straßenverkehr droht ein Fahrverbot von einem Monat.
Drogen am Steuer: Wann kommt Post?
Nach einer Kontrolle und Blutabnahme erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Vorladung als Beschuldigter oder die Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme. Die Dauer variiert je nach Auswertung der Blutergebnisse.
Bereits jetzt ist es ratsam, einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, um alle Verteidigungschancen zu nutzen. Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen!
Wir beraten Sie umfassend und entwickeln nach kritischer Prüfung der Ermittlungsergebnisse eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Verhältnis zum BtMG: Besitz & Konsum
In der Praxis erleben wir häufig, dass mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr bzw. des Fahrens unter Drogeneinfluss ein Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet wird.
Wurden keine Betäubungsmittel sichergestellt, lässt sich hier häufig eine Einstellung des Verfahrens durchsetzen. Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht.
Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.
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