Alexander Schlüter
08.12.2025
·
0 Min.
Lesedauer

Subventionsbetrug

Das Wichtigste in Kürze:

  • Subventionsbetrug nach § 264 StGB betrifft häufig Unternehmen, die staatliche Förderprogramme nutzen.
  • Der Vorwurf kann sich gegen Organe (z.B. Vorstand oder Geschäftsführung), leitende Angestellte, (Steuer-)beratung oder interne Verantwortliche richten.
  • Strafbar sind nicht nur vorsätzliche, sondern auch leichtfertige Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Subventionen.
  • Der Tatbestand ist deutlich weiter gefasst als der klassische Betrugstatbestand und erfordert keinen tatsächlichen Vermögensschaden.
  • Ein Strafverfahren kann erhebliche betriebswirtschaftliche und reputative Folgen haben – bis hin zu Rückforderungen, Ausschlüssen aus Förderprogrammen und beruflichen Konsequenzen.

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Strafverfahren gegen Unterehmensorgane & leitende Angestellte

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Inhaltsverzeichnis

Was ist Subventionsbetrug nach § 264 StGB?

Der Subventionsbetrug ist ein eigenständiger Straftatbestand, der spezieller ist als der Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB. Es existieren vier sogenannte „Modalitäten“, durch die der Tatbestand des Subventionsbetruges erfüllt werden kann:

1. Falsche oder unvollständige Angaben

Diese „Variante“ des Tatbestands kommt dem Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO tatsächlich näher als dem des Betrugs gem. § 263 StGB. Der Vorwurf lautet nämlich, dass gegenüber einer Behörde, die für die Bewilligung von Subventionen zuständig ist, unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden. Strafbar können sich nicht nur Betriebsinhaber oder Geschäftsführer machen, sondern häufig geraten auch leitende Angestellte, Steuerberater bzw. Rechtsanwälte von Unternehmen ins Visier. Erfasst sind ausschließlich Angaben im Rahmen eines Subventionsverfahrens, auch wenn der Wortlaut des Tatbestands weiter gefasst ist.

In Betracht kommen nicht nur Angaben gegenüber einer Subventionsbehörde selbst, sondern auch Angaben gegenüber privaten Institutionen, die eine Vorprüfung vornehmen (z.B. Banken). Wichtig: Es ist für die Vollendung der Tat (anders als bei einem Betrug gem. § 263 StGB) nicht erforderlich, dass infolge der unrichtigen oder unvollständigen Angaben auch tatsächlich Subventionsleistungen bewilligt werden.

2. Subventionswidrige Verwendung

Diese Modalität ist erfüllt, wenn Leistungen gewährt werden, die durch den Subventionsgeber auf bestimmte Verwendungen beschränkt sind, aber für andere Zwecke verwendet werden.

Beispiel: Ein großer Betrieb erhält eine öffentliche Förderung für die energieeffiziente Sanierung eines Gebäudes. Tatsächlich wird die Sanierung allerdings nicht (wie in den Subventionsbedingungen vorgeschrieben) sofort vorgenommen, sondern das Geld wird vielmehr zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens erst einmal auf dem Girokonto des Unternehmens „geparkt“.

3. Nichtoffenbaren erheblicher Umstände

Diese Variante des Tatbestandes wird erfüllt, wenn im Rahmen gewährter Subventionen Meldepflichten bestehen, diese aber nicht erfüllt werden. Nach § 3 SubvG (Subventionsgesetz) sind alle Tatsachen, die z.B. der Weitergewährung von Subventionen entgegenstehen mitteilungspflichtig. Dazu gehört z.B. die Absicht, die Mittel künftig außerhalb des Subventionszwecks zu verwenden.

4. Falsche Bescheinigung

Den Tatbestand erfüllt auch, wer in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige Angaben erlangte Bescheinigung gebraucht, wobei diese Tatbestandsmodalität kaum praktische Bedeutung hat.

Was sind „subventionserhebliche Tatsachen“?

Das Gesetz verlangt, dass bestimmte Angaben von besonderer Bedeutung sind, zum Beispiel:

  • Unternehmensgröße
  • Umsatzhöhe
  • Personalkosten
  • wirtschaftliche Lage
  • tatsächlich entstandene Kosten
  • Verwendungszweck der Mittel
  • Fördervoraussetzungen (KMU-Status, Innovationshöhe, Liquiditätsengpass etc.).

Ob eine Angabe „subventionserheblich“ ist, ergibt sich aus den Subventionsbedingungen sowie dazugehörige Formulare oder Merkblätter.

SIND UNWISSENTLICH FALSCHE ANGABEN AUCH STRAFBAR?

Beim Subventionsbetrug gilt eine Besonderheit: Auch leichtfertiges Handeln kann strafbar sein. Das bedeutet: Auch gravierende Sorgfaltsverstöße, die dazu führen, dass Angaben nicht korrekt sind oder Subventionsmittel zweckwidrig verwendet werden, können eine Strafbarkeit begründen.

Typische Konstellationen:

  • Missverständnisse bei der Definition von Subventionsbedingungen
  • Falsche Einordnung als „Kleinstunternehmen“ oder „KMU“
  • Mangelnde Dokumentation bei der Verwendung der Mittel, gerade bei unübersichtlicher Buchführung

Welche Strafe bei Subventionsbetrug?

Beim Vorwurf des Subventionsbetrugs drohen:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren
  • Geldstrafe
  • Berufsrechtliche Folgen
  • Einziehung der gewährten Subventionen

Für Geschäftsführer und Vorstände kommt hinzu: Eine Verurteilung kann Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit nach Gewerbe-, Gaststätten- oder Außenwirtschaftsrecht haben. Weiterhin droht der Ausschluss von Förderprogrammen.

WIE LÄUFT DAS VERFAHREN AB?

Das Verfahren beginnt oft nicht mit einer Durchsuchung, sondern unscheinbar, etwa mit einer Anhörung seitens der Bewilligungsstelle und detaillierter Nachprüfung von Unterlagen. Der Vorgang wird dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. In der Regel führen die Ermittlungen dann Sondereinheiten der Polizei oder dem Zoll bzw. Sonderdezernate der Staatsanwaltschaft mit dem Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität.

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Wie hilft ein Strafverteidiger?

Ein Anwalt für Strafrecht kann zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, um zu prüfen, was genau gegen Sie vorliegt. Worauf wir bei der Verteidigung Ihres Unternehmens und Ihrer Person den Fokus legen:

VERNETZUNG

Komplexe Strafverfahren wegen Subventionsbetruges erfordern oftmals subventionsrechtliche Expertise. Sollten Sie nicht bereits subventionsrechtlich beraten sein, stellen wir ein interdisziplinäres Team für Ihre Verteidigung zusammen. Im Strafrecht gilt das Verbot der Mehrfachverteidigung, bedeutet: Ein Anwalt darf immer nur eine beschuldigte Person verteidigen.

Wir arbeiten in vielen Verfahren vertrauensvoll mit Mitverteidigerinnen und Mitverteidigern zusammen, sodass wir auch in dieser Hinsicht ein Team von Personen zusammenstellen können, mit denen wir bereits in der Vergangenheit vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Dabei stellen wir im Rahmen einer sog. "Sockelverteidigung" sicher, dass zusätzlich zu jeder individuellen Strategie eine Gesamtstrategie verfolgt wird, die für alle beteiligten Personen und das Unternehmen maximalen Erfolg verspricht.

Zu unserem Netzwerk gehören auch Personen, die strategisch und rechtlich (Presse-/Äußerungsrecht) zur Außenkommunikation und etwaiger Presseberichterstattung beraten.

FOKUS AUFS ERMITTLUNGSVERFAHREN

In der Regel haben Sie ein Interesse, den Vorwurf ohne Öffentlichkeit, Presseberichterstattung und möglichst frühzeitig auszuräumen. Wir versuchen daher in allen Verfahren bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren auf eine geräuschlose Einstellung ohne öffentliche Gerichtsverhandlung hinzuwirken.

WIRTSCHAFTLICHE EXPERTISE

Rechtsanwalt Alexander Schlüter ist studierter Betriebswirt und ausgebildeter Bankkaufmann. Rechtsanwalt Jonas Meese war bereits für eine überregionale Kanzlei tätig, die sich vorwiegend im Wirtschaftsstrafrecht betätigt.

KOSTENTRANSPARENZ

Im Wirtschaftsstrafrecht sind wir weit überwiegend mit Honorarvereinbarungen auf Stundensatzbasis tätig, da hier der Tätigkeitsumfang zum Zeitpunkt der Mandatierung oftmals nicht präzise absehbar ist. Wir halten Sie über den geschätzten Umfang unserer Tätigkeit für die Zukunft und die bereits erbrachten Leistungen laufend auf Stand und geben Ihne bestmögliche Kostentransparenz.

In vielen Fällen übernehmen D&O-Versicherungen auch die Kosten unserer Verteidigung. Sprechen Sie dieses Thema frühzeitig bei uns an, damit wir eine Deckungszusage Ihrer Versicherung einholen können.

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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Ich habe eine Vorladung erhalten – was soll ich tun?

Schweigen und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung.

Wie hoch ist die Strafe für Subventionsbetrug?

Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. In weniger gravierenden Fällen ist aber eher mit einer Geldstrafe zu rechnen. Zusätzlich drohen Rückforderungen, Einziehungen und unternehmerische Konsequenzen wie der Ausschluss aus künftigen Förderprogrammen.

Können auch externe Berater (z. B. Steuerberater) wegen Subventionsbetrugs belangt werden?

Mitverantwortliche, die an der Antragstellung oder Mittelverwendung mitwirken, können ebenfalls in den Fokus geraten. Die konkrete Verantwortlichkeit hängt vom Einzelfall und der internen Rollenverteilung ab.

Kann ich mich strafbar machen, wenn ich gar nicht wusste, dass eine Angabe „subventionserheblich“ war?

Beim Subventionsbetrug ist bereits leichtfertiges Handeln strafbar. Es genügt, wenn Sie nach Auffassung der Ermittlungsbehörden die relevanten Vorgaben hätten kennen oder prüfen müssen. Ob eine Pflichtverletzung leichtfertig war, ist oft Kernpunkt der Verteidigung.

Droht sofort eine Durchsuchung, wenn die Behörde Unregelmäßigkeiten feststellt?

Nein. Häufig beginnen Verfahren eher unspektakulär – etwa mit einer schriftlichen Anhörung oder der Bitte um Nachreichung von Unterlagen.

Wer übernimmt im Wirtschaftsstrafrecht die Kosten meiner Verteidigung?

Bei einem Anteil der Fälle übernehmen die betroffenen Unternehmen die Kosten der Verteidigung von Organen und leitenden Angestellten. Bei Mitgliedern des Vorstands bzw. der Geschäftsführung bestehen zudem häufig D&O-Versicherungen, die Verteidigungskosten innerhalb der versicherten Summe übernehmen.

In einigen Fällen übernehmen private Rechtsschutzversicherungen auch die Kosten der Verteidigung, oftmals allerdings nur anteilig.

Sprechen Sie uns hierauf direkt bei unserer Mandatierung an, damit wir eine Deckungsanfrage stellen können und Sie bereits frühzeitig einen Überblick über die zu tragenden Kosten haben.

Termin für Erstberatung

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View Wirtschafts­strafrecht

Wirtschafts­strafrecht

Strafverfahren gegen Unterehmensorgane & leitende Angestellte

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die vor allem Unternehmen, Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte und Berater:innen betreffen.

Ermittlungsverfahren entstehen häufig nicht aus "klassisch" kriminellem Verhalten, sondern aus komplexen Abläufen, unklaren Zuständigkeiten, Zeitdruck und fehlerhaften internen Prozessen. Gleichzeitig sind die Folgen erheblich: strafrechtliche Sanktionen, Reputationsschäden, berufsrechtliche Konsequenzen und finanzielle Rückforderungen.

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Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht

Wir verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – mit wirtschaftlichem Sachverstand, strategischer Beratung und Durchblick in komplexen Ermittlungsverfahren. Ein frühzeitiges Eingreifen im Ermittlungsverfahren ist dabei häufig entscheidend, um das Verfahren diskret und effektiv zu steuern.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die für Unternehmen besonders relevanten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts:

Subventionsbetrug

Fehler in Fördermittelanträgen, mangelnde Dokumentation oder zweckwidrige Verwendung können schnell zu Strafverfahren führen. Schon leichtfertige Falschangaben sind strafbar.

Mehr erfahren

Kapitalanlagebetrug

Irreführende Angaben bei Investitionsmodellen oder Fehlberatung können strafrechtliche Konsequenzen haben – für Geschäftsführung ebenso wie für Vermittlung.

Untreue

Der Vorwurf betrifft häufig interne Verantwortliche, die Vermögen pflichtwidrig verwalten. Besonders sensibel im Unternehmens- und Vereinskontext, aber auch Vermietungen und Treuhänder sind von diesem Vorwurf mitunter betroffen.

Mehr erfahren

Bestechung & Bestechlichkeit

Korruptionsvorwürfe im geschäftlichen Umfeld sind komplex und reputationssensibel. Es droht ein Eintragung ins Korruptionsregister und damit der Verlust der Möglichkeit, staatliche Aufträge zu erlangen.

Vorteilsannahme & -gewährung

Bereits das Annehmen oder Gewähren von Vorteilen kann strafbar sein – unabhängig davon, ob tatsächlich Einfluss genommen wurde.

Steuerhinterziehung

Ein Klassiker im Wirtschaftsstrafrecht: unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt, Gestaltungsmissbrauch oder Fehler in der Buchhaltung.

Insolvenzverschleppung

Geschäftsführer stehen schnell im Fokus, wenn ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wird.

Mehr erfahren

Bankrott

Im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen stehen Maßnahmen wie Mittelverschiebungen, versäumte Buchführung oder Vermögensverschleierung im Fokus.

Strafverfahren: Anwalt einschalten

Wir unterstützen Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Unternehmenskontext. Rechtsanwalt Schlüter ist neben seiner juristischen Ausbildung auch studierter Betriebswirt und ausgebildeter Bankkaufmann und verfügt daher über ausgeprägtes Zahlenverständnis und betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen. Rechtsanwalt Meese war bereits im Rahmen seiner Ausbildung für eine überregionale Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht tätig.

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Untreue

Verfahren gegen Organe von Unternehmen wegen Vermögensnachteilen

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Untreue nach § 266 StGB?

Der Straftatbestand besteht aus zwei Varianten:

1. Missbrauchstatbestand

  • Der Täter handelt nach außen formal wirksam,
  • überschreitet aber seine im Innenverhältnis eingeräumte Befugnis,
  • und fügt dem Vermögensinhaber dadurch einen Vermögensnachteil zu.

Beispiel: Geschäftsführungsbefugnis ist nach außen (Handelsregister) unbeschränkt, im Innenverhältnis aber beschränkt.

2. Treuebruchtatbestand

  • Der Täter verletzt eine Vermögensbetreuungspflicht,
  • also eine besondere Pflicht, über fremdes Vermögen im Interesse des Berechtigten zu wachen,
  • und verursacht dadurch einen Vermögensnachteil.

Beispiel: Eine Vermietungsgesellschaft verwahrt Mietkautionen ihrer Mieter nicht getrennt vom eigenen Vermögen, sodass die Kautionen im Falle einer Insolvenz nicht vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt sind.

WAS IST EINE VERMÖGENSBETREUUNGSPFLICHT?

Eine Vermögensbetreuungspflicht liegt vor, wenn eine Person wesentliche Entscheidungen für das Vermögen anderer (in der Regel Unternehmen) trifft und dabei eigenverantwortliche Befugnisse hat.

Typische Fälle: Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung, Personen mit Prokura, leitende Angestellte.

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Was sind typische Beispiele für Untreue?

Der Vorwurf der Untreue wird häufig erhoben bei Zahlungen trotz wirtschaftlicher Schieflage, halb-privaten Aufwendungen, hohen Bonuszahlungen und risikoreichen Investitionen.

Zahlungen bei wirtschaftlicher Krise

Insbesondere wenn ein Unternehmen akut insolvenzbedroht ist, können Zahlungen an Gesellschafter, verbundene Unternehmen oder Organe des Unternehmens im Fokus der Ermittlungen stehen. Wenn ein Unternehmen erst durch diese Zahlungen insolvent wird, kann ein Untreuevorwurf sogar dann erhoben werden, wenn dies mit Einverständnis der Gesellschafter bzw. Aktionäre geschieht.

Private Ausgaben

Betriebsausgaben, insbesondere Reisen und Bewirtungen, können als pflichtwidrige Vermögensverfügung ausgelegt werden, wenn deren Betriebsbezogenheit fraglich ist.

Vergütungen und Boni

Hohe Bonuszahlungen, Abfindungen oder Sondervergütungen – insbesondere an Geschäftsführer oder leitende Angestellte – stehen regelmäßig im Fokus der Ermittlungen.

Riskante Investitionen

Der Vorwurf, gegen das Unternehmensinteresse gehandelt zu haben, kann auch bei solchen Mittelverwendungen erhoben werden, die sich im Nachhinein als zu riskant erwiesen haben. Dies sind Fälle, in denen die entscheidenden Personen auch besonders häufig im Außenverhältnis (z.B. durch Prokura) unbeschränkt zum Abschluss von Geschäften befugt sind, im Innenverhältnis (z.B. durch Vorstandsvertrag oder arbeitsrechtliche Weisung) aber angewiesen sind, bei bestimmten Investitionen eine Freigabe vorab einzuholen.

Wie lässt sich dem Vorwurf der Untreue vorbeugen?

Einem Untreuevorwurf lässt sich am besten vorbeugen, indem Entscheidungen, Freigaben und die dazugehörigen Gründe sauber dokumentiert werden.

Häufig starten Untreuevorwürfe nämlich zunächst mit der Aufarbeitung kleinerer Unregelmäßigkeiten, z.B. bei einer anlassbezogenen internen Revision. Im Zuge dessen kann es passieren, dass eine interne Untersuchung eine Vielzahl an Sachverhalten zu Tage fördert, die für sich genommen nie zur Diskussion gestanden hätten. Bis sich Organe oder leitende Angestellte dann für bestimmte Geschäftsvorgänge verantworten müssen, sind teilweise Jahre vergangen. Häufig sind die Erinnerungen an die Vorgänge dann nur noch schlecht oder gar nicht vorhanden, insbesondere wenn ihnen zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Bedeutung beigemessen wurde.

Welche Strafe droht bei Untreue?

Die Untreue gem. § 266 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Daneben drohen außerstrafrechtliche Konsequenzen: Persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft, Reputationsverlust und gewerberechtliche Auswirkungen.

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Insolvenzverschleppung

Strafverfahren wegen nicht oder zu spät gestelltem Insolvenzantrag

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Insolvenzverschleppung?

Die Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) betrifft Organe, die mit der Unternehmensvertretung betraut sind (Geschäftsführung, Vorstand). Der Vorwurf lautet, dass der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig oder nicht richtig gestellt wurde, obwohl ein zwingender Insolvenzgrund vorlag.

Was sind Insolvenzgründe?

Es existieren drei Insolvenzgründe, nämlich die Zahlungsunfähigkeit, die Überschuldung und die drohende Zahlungsunfähigkeit.

Was heißt Zahlungsunfähigkeit?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Faustregel: Zahlungsunfähigkeit ist zu vermuten, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine am Stichtag fälligen Zahlungspflichten binnen spätestens drei Wochen zu mindestens 90 % zu erfüllen.

Bei Zahlungsunfähigkeit besteht die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Was heißt Überschuldung?

Ein Unternehmen ist dann überschuldet, wenn die Verbindlichkeiten nicht mehr durch das Vermögen des Unternehmens gedeckt sind und eine negative Fortführungsprognose besteht. Eine solche negative Fortführungsprognose liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mindestens bis zum Ende des nächsten Geschäftsjahres zahlungsfähig bleibt.

Bei Überschuldung und negativer Fortführungsprognose ist ein Insolvenzantrag verpflichtend.

Was heißt Drohende Zahlungsunfähigkeit?

Drohende Zahlungsunfähigkeit besteht dann, wenn das Unternehmen zwar noch zahlungsfähig ist, voraussichtlich aber nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Verbindlichkeiten dann zu erfüllen, wenn sie fällig werden.

Bei lediglich drohender Zahlungsunfähigkeit besteht keine Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Innerhalb welcher Frist muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss ein Insolvenzantrag gemäß § 15a Abs. 1 S. 2 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen, gestellt werden.

In der Praxis wird der Vorwurf der Insolvenzverschleppung meist erhoben, weil:

  • Liquiditätskrisen zu spät erkannt wurden,
  • Banken oder Gesellschafter kurzfristige Lösungen signalisiert haben, die später scheitern,
  • interne Zahlen verspätet oder unvollständig vorlagen,
  • oder die Sanierungsfähigkeit überschätzt wurde.

Auch faktische Geschäftsführer, also Personen, die Entscheidungen maßgeblich prägen, obwohl sie nicht im Handelsregister stehen, können beschuldigt werden.

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Welche Strafe droht bei Insolvenzverschleppung?

Die Insolvenzverschleppung wird mit:

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
  • Geldstrafe

bestraft.

Daneben drohen erhebliche außerstrafrechtliche Folgen:

  • persönliche Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife,
  • Regressforderungen des Insolvenzverwalters,
  • gewerberechtliche Konsequenzen (Unzuverlässigkeit)

Wird jede Insolvenz von der Staatsanwaltschaft überprüft?

Jede angemeldete Insolvenz wird gemäß der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) an die Staatsanwaltschaft gemeldet und dort überprüft. Dort wird ein Aktenzeichen vergeben und in aller Regel das Insolvenzgutachten aus dem Insolvenzverfahren abgewartet. Zu diesem Zeitpunkt läuft noch kein Strafverfahren.

Ergibt sich aus dem Insolvenzgutachten, dass Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung schon länger als drei Wochen vor dem Zeitpunkt des Insolvenzantrags bestanden, leitet die Staatsanwaltschaft in aller Regel ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung ein.

Besonders häufig betrifft dies Konstellationen, in denen nicht das Vertretungsorgan des Unternehmens selbst (z.B. Geschäftsführung) den Insolvenzantrag gestellt haben, sondern externe Dritte dies getan haben. Meistens handelt es sich hierbei um Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkassen).

WIE ERFAHRE ICH, DASS EIN VERFAHREN GEGEN MICH LÄUFT?

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfahren Beschuldigte oftmals durch den Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter, beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung wird aber weit häufiger ein Anhörungsbogen zugeschickt. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Umgang mit einer Beschuldigtenvorladung. Die dort genannten Punkte gelten genauso für Anhörungsbögen.

ICH BEFÜRCHTE EIN VERFAHREN WEGEN INSOLVENZVERSCHLEPPUNG. WAS SOLL ICH JETZT TUN?

Wenn Sie befürchten, das gegen Sie ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet wird, sollten Sie in erster Linie alle Unterlagen sichern. Im Verlauf des Insolvenz- oder Strafverfahrens gehen oftmals sämliche Geschäftsunterlagen zum Insolvenzverwalter bzw. der Staatsanwaltschaft. Sichern Sie sich eine Kopie aller Unterlagen, damit Sie die Möglichkeit haben, auf entlastende Dokumente (z.B. E-Mails von Kunden, Kommunikation mit dem Steuerberater etc.) zurückgreifen zu können.

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Wirtschafts­strafrecht

Strafverfahren gegen Unterehmensorgane & leitende Angestellte

Alexander Schlüter
November 30, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die vor allem Unternehmen, Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte und Berater:innen betreffen.

Ermittlungsverfahren entstehen häufig nicht aus "klassisch" kriminellem Verhalten, sondern aus komplexen Abläufen, unklaren Zuständigkeiten, Zeitdruck und fehlerhaften internen Prozessen. Gleichzeitig sind die Folgen erheblich: strafrechtliche Sanktionen, Reputationsschäden, berufsrechtliche Konsequenzen und finanzielle Rückforderungen.

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Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht

Wir verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – mit wirtschaftlichem Sachverstand, strategischer Beratung und Durchblick in komplexen Ermittlungsverfahren. Ein frühzeitiges Eingreifen im Ermittlungsverfahren ist dabei häufig entscheidend, um das Verfahren diskret und effektiv zu steuern.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die für Unternehmen besonders relevanten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts:

Subventionsbetrug

Fehler in Fördermittelanträgen, mangelnde Dokumentation oder zweckwidrige Verwendung können schnell zu Strafverfahren führen. Schon leichtfertige Falschangaben sind strafbar.

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Kapitalanlagebetrug

Irreführende Angaben bei Investitionsmodellen oder Fehlberatung können strafrechtliche Konsequenzen haben – für Geschäftsführung ebenso wie für Vermittlung.

Untreue

Der Vorwurf betrifft häufig interne Verantwortliche, die Vermögen pflichtwidrig verwalten. Besonders sensibel im Unternehmens- und Vereinskontext, aber auch Vermietungen und Treuhänder sind von diesem Vorwurf mitunter betroffen.

Mehr erfahren

Bestechung & Bestechlichkeit

Korruptionsvorwürfe im geschäftlichen Umfeld sind komplex und reputationssensibel. Es droht ein Eintragung ins Korruptionsregister und damit der Verlust der Möglichkeit, staatliche Aufträge zu erlangen.

Vorteilsannahme & -gewährung

Bereits das Annehmen oder Gewähren von Vorteilen kann strafbar sein – unabhängig davon, ob tatsächlich Einfluss genommen wurde.

Steuerhinterziehung

Ein Klassiker im Wirtschaftsstrafrecht: unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt, Gestaltungsmissbrauch oder Fehler in der Buchhaltung.

Insolvenzverschleppung

Geschäftsführer stehen schnell im Fokus, wenn ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wird.

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Bankrott

Im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen stehen Maßnahmen wie Mittelverschiebungen, versäumte Buchführung oder Vermögensverschleierung im Fokus.

Strafverfahren: Anwalt einschalten

Wir unterstützen Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Unternehmenskontext. Rechtsanwalt Schlüter ist neben seiner juristischen Ausbildung auch studierter Betriebswirt und ausgebildeter Bankkaufmann und verfügt daher über ausgeprägtes Zahlenverständnis und betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen. Rechtsanwalt Meese war bereits im Rahmen seiner Ausbildung für eine überregionale Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht tätig.

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View Untreue

Untreue

Verfahren gegen Organe von Unternehmen wegen Vermögensnachteilen

Alexander Schlüter
December 8, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Untreue nach § 266 StGB?

Der Straftatbestand besteht aus zwei Varianten:

1. Missbrauchstatbestand

  • Der Täter handelt nach außen formal wirksam,
  • überschreitet aber seine im Innenverhältnis eingeräumte Befugnis,
  • und fügt dem Vermögensinhaber dadurch einen Vermögensnachteil zu.

Beispiel: Geschäftsführungsbefugnis ist nach außen (Handelsregister) unbeschränkt, im Innenverhältnis aber beschränkt.

2. Treuebruchtatbestand

  • Der Täter verletzt eine Vermögensbetreuungspflicht,
  • also eine besondere Pflicht, über fremdes Vermögen im Interesse des Berechtigten zu wachen,
  • und verursacht dadurch einen Vermögensnachteil.

Beispiel: Eine Vermietungsgesellschaft verwahrt Mietkautionen ihrer Mieter nicht getrennt vom eigenen Vermögen, sodass die Kautionen im Falle einer Insolvenz nicht vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt sind.

WAS IST EINE VERMÖGENSBETREUUNGSPFLICHT?

Eine Vermögensbetreuungspflicht liegt vor, wenn eine Person wesentliche Entscheidungen für das Vermögen anderer (in der Regel Unternehmen) trifft und dabei eigenverantwortliche Befugnisse hat.

Typische Fälle: Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung, Personen mit Prokura, leitende Angestellte.

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Was sind typische Beispiele für Untreue?

Der Vorwurf der Untreue wird häufig erhoben bei Zahlungen trotz wirtschaftlicher Schieflage, halb-privaten Aufwendungen, hohen Bonuszahlungen und risikoreichen Investitionen.

Zahlungen bei wirtschaftlicher Krise

Insbesondere wenn ein Unternehmen akut insolvenzbedroht ist, können Zahlungen an Gesellschafter, verbundene Unternehmen oder Organe des Unternehmens im Fokus der Ermittlungen stehen. Wenn ein Unternehmen erst durch diese Zahlungen insolvent wird, kann ein Untreuevorwurf sogar dann erhoben werden, wenn dies mit Einverständnis der Gesellschafter bzw. Aktionäre geschieht.

Private Ausgaben

Betriebsausgaben, insbesondere Reisen und Bewirtungen, können als pflichtwidrige Vermögensverfügung ausgelegt werden, wenn deren Betriebsbezogenheit fraglich ist.

Vergütungen und Boni

Hohe Bonuszahlungen, Abfindungen oder Sondervergütungen – insbesondere an Geschäftsführer oder leitende Angestellte – stehen regelmäßig im Fokus der Ermittlungen.

Riskante Investitionen

Der Vorwurf, gegen das Unternehmensinteresse gehandelt zu haben, kann auch bei solchen Mittelverwendungen erhoben werden, die sich im Nachhinein als zu riskant erwiesen haben. Dies sind Fälle, in denen die entscheidenden Personen auch besonders häufig im Außenverhältnis (z.B. durch Prokura) unbeschränkt zum Abschluss von Geschäften befugt sind, im Innenverhältnis (z.B. durch Vorstandsvertrag oder arbeitsrechtliche Weisung) aber angewiesen sind, bei bestimmten Investitionen eine Freigabe vorab einzuholen.

Wie lässt sich dem Vorwurf der Untreue vorbeugen?

Einem Untreuevorwurf lässt sich am besten vorbeugen, indem Entscheidungen, Freigaben und die dazugehörigen Gründe sauber dokumentiert werden.

Häufig starten Untreuevorwürfe nämlich zunächst mit der Aufarbeitung kleinerer Unregelmäßigkeiten, z.B. bei einer anlassbezogenen internen Revision. Im Zuge dessen kann es passieren, dass eine interne Untersuchung eine Vielzahl an Sachverhalten zu Tage fördert, die für sich genommen nie zur Diskussion gestanden hätten. Bis sich Organe oder leitende Angestellte dann für bestimmte Geschäftsvorgänge verantworten müssen, sind teilweise Jahre vergangen. Häufig sind die Erinnerungen an die Vorgänge dann nur noch schlecht oder gar nicht vorhanden, insbesondere wenn ihnen zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Bedeutung beigemessen wurde.

Welche Strafe droht bei Untreue?

Die Untreue gem. § 266 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Daneben drohen außerstrafrechtliche Konsequenzen: Persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft, Reputationsverlust und gewerberechtliche Auswirkungen.

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Insolvenzverschleppung

Strafverfahren wegen nicht oder zu spät gestelltem Insolvenzantrag

Alexander Schlüter
December 8, 2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Insolvenzverschleppung?

Die Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) betrifft Organe, die mit der Unternehmensvertretung betraut sind (Geschäftsführung, Vorstand). Der Vorwurf lautet, dass der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig oder nicht richtig gestellt wurde, obwohl ein zwingender Insolvenzgrund vorlag.

Was sind Insolvenzgründe?

Es existieren drei Insolvenzgründe, nämlich die Zahlungsunfähigkeit, die Überschuldung und die drohende Zahlungsunfähigkeit.

Was heißt Zahlungsunfähigkeit?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Faustregel: Zahlungsunfähigkeit ist zu vermuten, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine am Stichtag fälligen Zahlungspflichten binnen spätestens drei Wochen zu mindestens 90 % zu erfüllen.

Bei Zahlungsunfähigkeit besteht die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Was heißt Überschuldung?

Ein Unternehmen ist dann überschuldet, wenn die Verbindlichkeiten nicht mehr durch das Vermögen des Unternehmens gedeckt sind und eine negative Fortführungsprognose besteht. Eine solche negative Fortführungsprognose liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mindestens bis zum Ende des nächsten Geschäftsjahres zahlungsfähig bleibt.

Bei Überschuldung und negativer Fortführungsprognose ist ein Insolvenzantrag verpflichtend.

Was heißt Drohende Zahlungsunfähigkeit?

Drohende Zahlungsunfähigkeit besteht dann, wenn das Unternehmen zwar noch zahlungsfähig ist, voraussichtlich aber nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Verbindlichkeiten dann zu erfüllen, wenn sie fällig werden.

Bei lediglich drohender Zahlungsunfähigkeit besteht keine Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Innerhalb welcher Frist muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss ein Insolvenzantrag gemäß § 15a Abs. 1 S. 2 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen, gestellt werden.

In der Praxis wird der Vorwurf der Insolvenzverschleppung meist erhoben, weil:

  • Liquiditätskrisen zu spät erkannt wurden,
  • Banken oder Gesellschafter kurzfristige Lösungen signalisiert haben, die später scheitern,
  • interne Zahlen verspätet oder unvollständig vorlagen,
  • oder die Sanierungsfähigkeit überschätzt wurde.

Auch faktische Geschäftsführer, also Personen, die Entscheidungen maßgeblich prägen, obwohl sie nicht im Handelsregister stehen, können beschuldigt werden.

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Welche Strafe droht bei Insolvenzverschleppung?

Die Insolvenzverschleppung wird mit:

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
  • Geldstrafe

bestraft.

Daneben drohen erhebliche außerstrafrechtliche Folgen:

  • persönliche Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife,
  • Regressforderungen des Insolvenzverwalters,
  • gewerberechtliche Konsequenzen (Unzuverlässigkeit)

Wird jede Insolvenz von der Staatsanwaltschaft überprüft?

Jede angemeldete Insolvenz wird gemäß der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) an die Staatsanwaltschaft gemeldet und dort überprüft. Dort wird ein Aktenzeichen vergeben und in aller Regel das Insolvenzgutachten aus dem Insolvenzverfahren abgewartet. Zu diesem Zeitpunkt läuft noch kein Strafverfahren.

Ergibt sich aus dem Insolvenzgutachten, dass Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung schon länger als drei Wochen vor dem Zeitpunkt des Insolvenzantrags bestanden, leitet die Staatsanwaltschaft in aller Regel ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung ein.

Besonders häufig betrifft dies Konstellationen, in denen nicht das Vertretungsorgan des Unternehmens selbst (z.B. Geschäftsführung) den Insolvenzantrag gestellt haben, sondern externe Dritte dies getan haben. Meistens handelt es sich hierbei um Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkassen).

WIE ERFAHRE ICH, DASS EIN VERFAHREN GEGEN MICH LÄUFT?

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfahren Beschuldigte oftmals durch den Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter, beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung wird aber weit häufiger ein Anhörungsbogen zugeschickt. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Umgang mit einer Beschuldigtenvorladung. Die dort genannten Punkte gelten genauso für Anhörungsbögen.

ICH BEFÜRCHTE EIN VERFAHREN WEGEN INSOLVENZVERSCHLEPPUNG. WAS SOLL ICH JETZT TUN?

Wenn Sie befürchten, das gegen Sie ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet wird, sollten Sie in erster Linie alle Unterlagen sichern. Im Verlauf des Insolvenz- oder Strafverfahrens gehen oftmals sämliche Geschäftsunterlagen zum Insolvenzverwalter bzw. der Staatsanwaltschaft. Sichern Sie sich eine Kopie aller Unterlagen, damit Sie die Möglichkeit haben, auf entlastende Dokumente (z.B. E-Mails von Kunden, Kommunikation mit dem Steuerberater etc.) zurückgreifen zu können.

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