Was ist ein Finanzagent?
Ein Finanzagent ist eine Person, die ihr Konto zur Verfügung stellt oder Gelder weiterleitet – in vielen Fällen ohne zu wissen, dass es sich um Geld aus einer Straftat handelt. Häufig wird das Ganze als „einfacher Nebenjob“ beworben, etwa mit Formulierungen wie:
- „Verdiene bequem von zu Hause!“
- „Wir brauchen nur deine Kontoverbindung!“
- „Du bekommst 10 % Provision pro Überweisung!“
In Wirklichkeit stecken hinter solchen Angeboten kriminelle Netzwerke. Das Geld was weitergeleitet wird, stammt meistens aus betrügerischen Handlungen. Mehr dazu: Was ist Geldwäsche?
Warum ist das strafbar?
Das Problem: Die Gelder, die weitergeleitet werden, stammen meist aus Vortaten wie Computerbetrug oder Betrug, z.B. Love Scamming. Die Täter suchen Menschen, die – bewusst oder unbewusst – dabei helfen, das Geld aus der Vortat durch das Finanzsystem zu schleusen.
Damit erfüllen Finanzagenten unter Umständen den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB – selbst wenn sie glauben, einen legalen Job zu machen.
Wie kommt es dazu?
Die Rekrutierung erfolgt oft über:
- E-Mails, Social Media oder Jobportale,
- gefälschte Unternehmen mit angeblichem Sitz im Ausland,
- private Anfragen von Freunden und Bekannten
- Anfragen über Messenger-Dienste.
Viele Betroffene erkennen die Gefahr nicht – und sehen erst bei der Vorladung wegen Geldwäsche, wie ernst die Lage ist.
In vielen Fällen bekommen die Betroffenen auch eine feste Summe Geld. Dafür müssen sie im Gegenzug ihr Bankkonto mit der Bankkarte und PIN z.B. für eine Woche oder einen Monat weitergeben.
Wann mache ich mich strafbar?
Strafbar macht sich, wer
- Geld oder andere Vermögenswerte weiterleitet,
- die aus einer rechtswidrigen Tat stammen,
- und dabei leichtfertig handelt oder gar vorsätzlich.
Selbst wer unwissentlich Geldwäsche begeht, kann strafrechtlich belangt werden – auch die leichtfertige Geldwäsche steht unter Strafe.
Welche Strafe droht als Finanzagent?
Die Strafe für Finanzagenten richtet sich nach § 261 StGB:
- Geldstrafe oder
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren,
- in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.
Zusätzlich droht die Einziehung des Geldes – selbst dann, wenn Sie es nicht mehr besitzen.
Was kann ich tun, wenn ich beschuldigt werde?
- Gehen Sie nicht zur Polizei, ohne vorher anwaltlichen Rat einzuholen.
- Schweigen Sie zu den Vorwürfen.
- Sichern Sie entlastende Unterlagen (z. B. Chatverläufe, E-Mails, Screenshots von Jobanzeigen).
- Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten.
Mehr zum richtigen Verhalten bei einer Vorladung wegen Geldwäsche
Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.
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