Was ist Smurfing?
Unter Smurfing versteht man eine Technik, mit der Geldwäsche betrieben wird.
Das Problem: Größere Geldbeträge fallen schnell auf, z.B. wenn man sie bei der Bank einzahlt oder überweist. Es existieren unter anderem Grenzen, bei denen Einzahlungen gemeldet werden müssen.
Die Idee: Größere Geldbeträge werden in viele kleine Zahlungen aufgeteilt (sogenanntes „structuring“). Diese kleineren Beträge werden dann über viele verschiedene Konten, Personen oder Geschäfte verteilt. Damit soll verhindert werden, dass Banken und Behörden auffällige Muster erkennen. Denn dann würden diese die Zahlungen melden und es folgt ein Strafverfahren wegen Geldwäsche.
Warum heißt es denn „smurfing“?
Der Begriff „smurf“ stammt aus dem Englischen und bedeutet „Schlumpf". Er spielt auf die „Schlümpfe“ an – viele kleine, unauffällige Personen, die für sich genommen nicht auffallen. In Summe können Sie jedoch ein großes Bild ergeben - und viel Geld bewegen.
Zusammenhang mit Geldwäsche
Das Smurfing ist eine typische Form der Platzierungsphase bei der Geldwäsche. Ziel ist es, das illegale Geld unauffällig ins Finanzsystem einzuschleusen.
Beispiele:
Wenn 100.000 Euro aus illegalen Quellen ins Ausland transferiert werden sollen, um dort Immobilien mit dem Geld zu kaufen. Das Geld kann aber nicht einfach eingezahlt und überwiesen werden: Bereits bei der Einzahlung würde ein so hoher Betrag gemeldet werden. Bei der Überweisung ins Ausland ebenso.
Stattdessen wird der Betrag aufgeteilt auf mehrere Personen:
- Einige Personen tätigen Bareinzahlungen knapp unterhalb der Grenze von 10.000 Euro. Unterhalb dieser Grenze müssen Banken keinen Herkunftsnachweis verlangen.
- Diese Personen tätigen nun mehrere kleinere Überweisungen an andere Personen, z.B. je 2.000 Euro.
- Die Personen, die nun 2.000 Euro erhalten haben, überweisen die Beträge auf Ausländische Konten. Oftmals handelt es sich hierbei um Menschen, die getäuscht wurden. Einigen hat man z.B. erzählt, dass das ein „Job“ sei (sog. „Finanzagenten“). Anderen hat man erzählt, sie sollen das Geld ins Ausland überweisen, damit die Person sie besuchen kommen kann (sog. „Love Scamming“).
- Weil es sich um vergleichsweise kleine Beträge handelt, fallen die Überweisungen bei der Bank nicht auf.
- Am Ende wird im Ausland das Geld wieder „zusammengeführt“. Als Betreff wird in der Regel etwas unverdächtiges eingetragen, zum Beispiel „Unterstützung für Papa“ oder „Rechnung“. So sehen die Geldeingänge am Ende aus wie normale Überweisungen.
So versuchen Täter, die Kontrollmechanismen der Banken zu umgehen, die bei großen Bargeldbeträgen eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben müssten.
Strafbarkeit von Smurfing
Smurfing ist ein Teil der Geldwäsche und damit nach § 261 StGB strafbar. Auch wer „nur“ sein Konto zur Verfügung stellt oder kleinere Transaktionen übernimmt, kann sich strafbar machen. Häufig geraten sogenannte Finanzagenten ins Visier der Ermittlungen – auch dann, wenn sie selbst Opfer einer Täuschung sind: Häufig erhalten Menschen eine Vorladung wegen Geldwäsche, die von alledem nichts gewusst haben. Sie haben sozusagen unwissentlich Geldwäsche begangen. Dies kann trotzdem strafbar sein: Sogenannte leichtfertige Geldwäsche.
Fazit
Wenn Sie darum gebeten werden, fremdes Geld einzuzahlen oder weiterzuleiten, seien Sie besonders vorsichtig! Es könnte sich um Geldwäsche handeln. Bei Geldwäsche drohen Strafen und die Einziehung des gesamten Geldes bei Ihnen – selbst wenn Sie es schon weitergeleitet haben.
Wenn Sie eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten haben: Sofort Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten und keine Angaben gegenüber der Polizei machen.
Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.
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