Portraitaufnahme in Schwarz/weiß von Rechtsanwalt Alexander Schlüter
Alexander Schlüter
11.07.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Verschwiegenheitspflicht des Strafverteidigers: Was kann ich meinem Anwalt erzählen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Rechtsanwalt hat eine Schweigepflicht und ein Schweigerecht. Er darf auch dann nicht zur Aussage gezwungen werden, wenn er als Zeuge vor Gericht steht.
  • Man kann seinem Strafverteidiger ohne Risiko auch erzählen, dass man eine Straftat begangen hat. Er darf dennoch auf Freispruch verteidigen.
  • Die Verschwiegenheit umfasst alles, was der Verteidiger im Rahmen des Mandats erfährt. Auch Gespräche am Rande eines Prozesses und in Anwesenheit von Angehörigen sind geschützt.
  • Nur in extremen Ausnahmesituationen besteht keine Schweigepflicht, zum Beispiel wenn gegenüber dem Anwalt ernsthaft angekündigt wird, dass eine schwere Straftat geplant ist.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet die Verschwiegenheitspflicht des Strafverteidigers?

Die Verschwiegenheitspflicht bedeutet, dass Ihr Verteidiger niemandem erzählen darf, was er von Ihnen erfahren hat. Das gilt gegenüber der Polizei, gegenüber der Staatsanwaltschaft, gegenüber dem Gericht und auch gegenüber Ihren Angehörigen.

Die Schweigepflicht ist in § 43a Abs. 2 BRAO geregelt. Ein Anwalt, der ein Mandantengeheimnis offenbart, macht sich zudem nach § 203 StGB strafbar.

Hinzu kommt ein Zeugnisverweigerungsrecht. Nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO darf Ihr Verteidiger die Aussage in einem Gerichtsverfahren zu allen Themen verweigern, die ihm im Rahmen des Mandats anvertraut wurden.

Nur die Mandantschaft selbst kann einen Rechtsanwalt von der Schweigepflicht entbinden.

Sollte ich meinem Strafverteidiger alles erzählen?

Sofern Sie Ihrem Anwalt gegenüber Angaben machen, sollten Sie keine falschen oder unvollständigen Informationen enthalten, auch wenn diese belastend sind. Ansonsten droht, dass eine Verteidigungsstrategie auf falscher Grundlage entwickelt wird. Für den Verteidiger ist es wichtig, auch belastende Umstände zu kennen, um z.B. bei der Entwicklung eines Befragungskonzepts oder beim Stellen von Beweisanträgen ungünstige Themen vermeiden zu können.

Strategien, die auf der Unwahrheit oder einer Halbwahrheit aufgebaut werden, drohen spätestens im Rahmen einer Hauptverhandlung zusammenzubrechen.

Darf ein Anwalt mich auf Freispruch verteidigen, wenn ich ihm die Tat gestehe?

Ein Geständnis gegenüber dem Verteidiger ändert nichts an seiner Aufgabe, auf das bestmögliche Ergebnis hinzuarbeiten, auch auf einen Freispruch. Ein Anwalt im Strafrecht ist nicht dem rechtlich richtigen Ergebnis, sondern den Interessen der Mandantschaft verpflichtet.

Ein Verteidiger darf zwar keine Unwahrheiten vortragen oder vorsätzlich falsche Beweise einführen. Er darf beispielsweise keine Zeugen zu einer Lüge anstiften oder wissentlich gefälschte Dokumente einreichen. Er kann (insbesondere bei schweigender Verteidigung) aber Beweismittel als unzulässig angreifen und darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt oder ein Freispruch erreicht wird.

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Ist auch Kanzleipersonal zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Das gesamte Personal der Kanzlei ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das betrifft z.B. andere angestellte Anwälte, das Sekretariat, Referendare (Juristen in Ausbildung) und Auszubildende. Bereits bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme mit einer Anwaltskanzlei greift die Schweigepflicht.

Können Briefe und Nachrichten zwischen mir und Anwalt beschlagnahmt werden?

Die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Verteidiger unterliegt einem Beschlagnahmeverbot nach § 97 StPO und ist in Gerichtsverfahren nicht verwertbar. Das gilt für Briefe, Nachrichten, Anrufe und E-Mails an den Verteidiger. Auch die Aufzeichnungen, insbesondere Telefonvermerke und Gesprächsnotizen des Anwalts sind unverwertbar.

Aus diesem Grund darf die Kommunikation mit dem Verteidiger gem. § 148 StPO auch nicht von Ermittlungsbehörden überwacht werden. Besteht in der Untersuchungshaft eine Anordnung zur Telefonüberwachung, dürfen anwaltliche Gespräche nicht mitgehört und Verteidigerpost nicht gelesen werden.

Gibt es Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht?

Von der anwaltlichen Schweigepflicht gibt es in der strafrechtlichen Praxis zwei Ausnahmen: Die Entbindung von der Schweigepflicht durch den Mandanten und in Extremfällen die Anzeige geplanter Straftaten, z.B. wenn der Mandant ankündigt, in Kürze eine schwerwiegende Straftat zu begehen.

Sie können Ihren Verteidiger jederzeit von der Schweigepflicht entbinden. Die Entbindung kann vollständig erfolgen oder nur in Bezug auf bestimmte Personen oder auf bestimmte Themen.

Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist beispielsweise sehr hilfreich, wenn sich die Mandantschaft in Untersuchungshaft befindet und der Anwalt die Familie oder enge Vertraute über das Strafverfahren auf dem Laufenden halten soll. Ebenfalls ist eine Entbindung erforderlich, wenn mehrere Anwälte für verschiedene Verfahren (z.B. Strafverfahren und parallel laufendes arbeitsrechtliches Verfahren) eine gemeinsame Strategie erarbeiten sollen. Die Entbindung kann jederzeit widerrufen werden.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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