Was ist fahrlässige Brandstiftung?
Fahrlässige Brandstiftung nach § 306d StGB begeht, wer einen Brand nicht vorsätzlich, sondern durch Außerachtlassen der gebotenen Sorgfalt verursacht.
Voraussetzung ist ein Sorgfaltspflichtverstoß. Der Täter muss die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und den Brand dadurch vorhersehbar und vermeidbar herbeigeführt haben. Nicht jeder Brand, den jemand versehentlich verursacht, ist deshalb strafbar. War der Brand auch bei sorgfältigem Verhalten nicht zu verhindern, fehlt es an der Fahrlässigkeit.
Das Gesetz erfasst zwei Konstellationen.
- Konstellation 1:
Die Person handelt insgesamt fahrlässig, verursacht also fahrlässig einen Brand an einem der geschützten Objekte, etwa einem fremden Gebäude oder einem Wohnhaus.
- Konstellation 2: Die Person handelt zwar vorsätzlich in Bezug auf den Brand, verursacht hierbei aber nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig eine Gefahr für Menschen.
Beide Konstellationen fallen unter die fahrlässige Brandstiftung gem. § 306d StGB.
Für mehr Informationen zur vorsätzlichen Brandstiftung lesen Sie auch unseren Beitrag: Vorsätzliche Brandstiftung
Wie hoch ist die Strafe bei fahrlässiger Brandstiftung?
Die fahrlässige Brandstiftung ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.
Die konkrete Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, also:
- Ausmaß des Sorgfaltspflichtverstoßes
- Folgen des Brandes
- Vorstrafen
- Verhalten nach der Tat
- Eigene Verletzungen bzw. Schäden durch den Brand
Bei kleineren Sorgfaltsverstößen und geringen Auswirkungen eines Brandes wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Schwere der Tat und dem monatlichen Nettoeinkommen.
Bei Ersttätern kann in vielen Fällen auch eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung erreicht werden.
Was sind Beispiele für fahrlässige Brandstiftung?
Vergessene Brandquellen im Haushalt
Vorwurf: Durch Unachtsamkeit im Haushalt entsteht ein Brand.
Beispiel: Eine brennende Kerze wird unbeaufsichtigt gelassen oder eine eingeschaltete Herdplatte vergessen. Das Feuer greift auf die Wohnung über.
Unsachgemäße Arbeiten mit Feuer und Hitze
Vorwurf: Bei gefährlichen Tätigkeiten werden die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen missachtet.
Beispiel: Bei Schweiß- oder Lötarbeiten wird der Funkenflug nicht ausreichend abgeschirmt oder heiße Gegenstände trotz Resthitze in der Nähe von brennbarem Material gelagert, welches dann Feuer fängt.
Unvorsichtiger Umgang mit Zigaretten
Vorwurf: Eine nicht vollständig gelöschte Zigarette entzündet brennbares Material.
Beispiel: Eine glimmende Zigarette wird auf einem brennbaren Tisch abgelegt und setzt diesen in Brand.
Unsachgemäßer Umgang mit brennbaren Stoffen
Vorwurf: Brennbare Mittel werden unsachgemäß gelagert oder verwendet.
Beispiel: Beim Grillen werden große Mengen Brandbeschleuniger verwendet, wodurch sich ein Feuer unkontrolliert ausbreitet und auf ein Gebäude übergreift.
Ist jeder Brandunfall eine fahrlässige Brandstiftung?
Nicht jeder Brand, der ungewollt verursacht wird, fällt unter den Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung. Häufig werden Brände durch unvorhersehbare Verkettung von Umständen verursacht, die niemand voraussehen konnte. Dies ist besonders dann häufig der Fall, wenn Gegenstände in der Nähe von brennbarem Material gelagert werden, der Brand schlussendlich aber durch einen technischen Defekt ausgelöst wird (z.B. am Strom eingesteckter Wasserkocher in einer Holzhütte, der aufgrund eines elektrischen Fehlers überhitzt und die Hütte in Brand setzt).
Maßstab ist nicht die übervorsichtige Person, die alle denkbaren Maßnahmen trifft, sondern der durchschnittlich vorsichtige Mensch, der angemessene Sicherheitsvorkehrungen trifft.
Warum ist ein Strafverteidiger auch bei fahrlässiger Brandstiftung wichtig?
Die Grenze zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Vorsatz verläuft sehr schmal. Vorsatz ist nicht mit Absicht gleichzusetzen. Vielmehr liegt Vorsatz im strafrechtlichen Sinne bereits dann vor, wenn eine Person die Möglichkeit eines Brandes erkannt und billigend in Kauf genommen hat. Die genaue Wortwahl ist hierbei entscheidend und ob eine Äußerung zur Sache sinnvoll ist, sollte erst beurteilt werden, nachdem ein Anwalt für Strafrecht Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hat.
Hinzu kommt die komplexe Beweislage. Die Frage, wie ein Brand entstanden ist und ob er auf ein pflichtwidriges Verhalten zurückgeht, wird durch die Ermittlungsbehörden häufig in einem Gutachten zur Brandursache geklärt. Ein solches Gutachten kritisch zu prüfen und ggf. anzugreifen, ist ein zentraler Teil der Verteidigung.
Deshalb gilt auch beim Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung: Machen Sie keine Angaben zur Sache und erscheinen Sie nicht zu einem Vorladungstermin, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat. Gerade eine spontane Erklärung zum Hergang kann ungewollt den Verdacht eines vorsätzlichen Handelns begründen.
Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.
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