Jonas Meese
11.06.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Hausfriedensbruch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unterschieden werden der „einfache“ und der schwere Hausfriedensbruch.
  • Eine Bestrafung wegen einfachem Hausfriedensbruch setzt einen fristgerechten Strafantrag des Hausrechtsinhabers voraus. Für den schweren Hausfriedensbruch gilt dies nicht.
  • Hausfriedensbruch Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr; bei schwerem Hausfriedensbruch: bis zu zwei Jahren.
  • Die Höhe einer Geldstrafe hängt von Intensität, Anzahl der Taten und den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.
  • Eine frühzeitige Verteidigung kann die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens wesentlich verbessern.

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Inhaltsverzeichnis

Sie haben eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei mit dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs erhalten und fragen sich, was das bedeutet und was jetzt auf Sie zukommt? In diesem Beitrag erfahren Sie, was Hausfriedensbruch rechtlich bedeutet, welche Strafe beim Hausfriedensbruch droht und wie ein Strafverteidiger dabei helfen kann, das Verfahren möglichst frühzeitig – ohne Gerichtsverhandlung und Vorstrafe – zu beenden.

Was ist Hausfriedensbruch?

Was ist Hausfriedensbruch genau und wann macht man sich nach deutschem Recht strafbar? Die Antwort findet sich in § 123 des Strafgesetzbuches. Danach begeht einen Hausfriedensbruch, wer widerrechtlich in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines anderen eindringt oder wer sich dort ohne Befugnis aufhält und sich auf Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt.

Das klingt abstrakt, lässt sich aber an alltäglichen Beispielen gut verdeutlichen:

  • Wohnung: Wer ohne Erlaubnis die Wohnung einer Privatperson betritt oder diese trotz Aufforderung (z.B. nach einem Streit) nicht verlässt, kann sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen. Unter den Begriff der Wohnung fallen hierbei auch der Wohnung erkennbar zugeordnete Räumlichkeiten, wie Kellerräume, Garagen oder Treppenaufgänge.
  • Befriedetes Besitztum: Darunter Grundstücke wie Gärten, Hinterhöfe oder Firmenparkplätze, die durch Zäune, Mauern oder andere erkennbare Abgrenzungen vom öffentlichen Raum getrennt sind. Wer also über einen Zaun klettert, um in einen privaten Garten zu gelangen, kann sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen.
  • Geschäftsräume: Auch das widerrechtliche Verweilen in einem Ladengeschäft nach Ladenschluss oder nach einem erteilten Hausverbot kann den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen.
  • Öffentliche Räume: § 123 StGB erfasst darüber hinaus abgeschlossene Räume, die dem öffentlichen Dienst (z.B. Gerichtssäle, Schulgebäude) oder dem öffentlichen Verkehr (z.B. Bahnhofshallen oder Bahnsteige) dienen.

Entscheidend ist in allen Fällen das Merkmal der Widerrechtlichkeit: Wer ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten eingeladen wird, handelt nicht widerrechtlich. Wer hingegen gegen den Willen des Hausrechtsinhabers oder trotz eines Hausverbots eine der genannten Räumlichkeiten oder befriedetes Besitztum betritt, handelt widerrechtlich.

In jedem Fall setzt eine Strafverfolgung wegen einfachem Hausfriedensbruch einen Strafantrag des Hausrechtsinhabers voraus. Für die Stellung eines Strafantrags läuft eine dreimonatige Frist, sobald der Hausrechtsinhaber Kenntnis von Tat und Täter erlangt hat. Legt niemand Strafantrag oder wird er zurückgenommen, kann das Verfahren nicht weitergeführt werden und muss eingestellt werden. Das Gleiche gilt, wenn trotz fristgerecht gestelltem Strafantrag kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Schwerer Hausfriedensbruch nach § 124 StGB

Von einem schweren Hausfriedensbruch nach § 124 StGB ist die Rede, wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammengerottet hat und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eindringt.

Typische Fallkonstellationen aus der Praxis sind:

  • Aktivisten, die gemeinsam ein Firmengelände stürmen, um dort Personen anzugreifen oder Gegenstände zu beschädigen, können sich nach § 124 StGB strafbar machen.
  • Hausbesetzungen: Wenn eine Gruppe von Menschen koordiniert in ein leerstehendes Gebäude eindringt, können sich die Beteiligten wegen schweren Hausfriedensbruchs strafbar machen, wenn sie beabsichtigen, hierbei Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen zu begehen.
  • Fangruppen oder politisch motivierte Gruppen, die geschlossen in Gebäude eindringen, um andere Fangruppen oder politische Gegner anzugreifen, können sich ebenfalls wegen schweren Hausfriedensbruchs strafbar machen.

Für eine Strafbarkeit wegen schweren Hausfriedensbruchs reicht es aus, dass der Einzelne bewusst Teil der Menschenmenge war und täterschaftlich am kollektiven Eindringen beteiligt war. Nicht erforderlich ist hingegen, dass es tatsächlich zu Gewalttätigkeiten kommt oder der Einzelne diese beabsichtigt hat.

Anders als beim einfachen Hausfriedensbruch ist beim schweren Hausfriedensbruch kein Strafantrag erforderlich, da dieser Tatbestand die öffentliche Sicherheit schützen soll.

Strafe für Hausfriedensbruch

Welche Strafe droht bei Hausfriedensbruch? Dies hängt davon ab, ob es sich bei dem Vorwurf um einen „einfachen“ oder um einen schweren Hausfriedensbruch handelt. Für einen „einfachen“ Hausfriedensbruch nach § 123 StGB sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die mögliche Strafe für einen schweren Hausfriedensbruch ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Wovon hängt das Strafmaß ab?

Das konkrete Strafmaß für Hausfriedensbruch hängt von zahlreichen Faktoren ab:

  • Vorstrafen: Wer bereits einschlägig vorbestraft ist, muss mit einer höheren Strafe rechnen.
  • Tatmotiv und -intensität: War das Eindringen gezielt und planvoll, oder handelte es sich um ein spontanes und kurzfristiges Geschehen?
  • Nachtatverhalten: Ein Geständnis, Entschuldigungen und erkennbare Reue können sich strafmildernd auswirken. Aber Vorsicht: Bevor Sie sich zu Vorwürfen äußern, sollten Sie mithilfe eines Anwalts für Strafrecht prüfen, ob sich der Vorwurf nicht sogar ausräumen lässt.

In der Praxis werden – insbesondere für Ersttäter – meist Geldstrafen ausgeurteilt oder das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse oder gegen Auflagen eingestellt. Eine gezielte Verteidigungsstrategie kann die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens erheblich steigern und eine Geldstrafe verhindern.

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Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch – wie hoch?

Wie hoch eine konkrete Geldstrafe ausfällt, hängt neben den bereits genannten Faktoren von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der beschuldigten Person ab. Das Gericht legt zunächst die Anzahl der Tagessätze fest (diese richtet sich nach der Schuldschwere), und dann die Höhe eines Tagessatzes (diese richtet sich nach dem Nettoeinkommen der beschuldigten Person). Wenn Sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erhalten haben, prüfen wir in Ihrem Fall, wie hoch eine Geldstrafe ausfallen kann und ob stattdessen eine Einstellung des Verfahrens durchgesetzt werden kann.

Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch – wer bekommt das Geld?

Wird eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch ausgeurteilt, bekommt der Hausrechtsinhaber davon nichts. Das Geld aus einer gerichtlich verhängten Geldstrafe fließt vollständig an die Staatskasse.

Anzeige wegen Hausfriedensbruch – Was passiert jetzt?

Wenn eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet wird, leitet die Staatsanwaltschaft in der Regel Ermittlungen ein. Das mündet häufig zunächst in einer polizeilichen Vorladung oder einem polizeilichen Anhörungsbogen, in der Sie als Beschuldigter zu dem Tatvorwurf befragt werden sollen.

Achtung: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zu dem Vorwurf zu machen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, bis Sie anwaltlich beraten wurden. Spontane Äußerungen, können das Verfahren unnötig erschweren.

Als erfahrene Strafverteidiger beraten wir Sie in einer kostenlosen Erstberatung umfangreich zu Ihren Verteidigungsmöglichkeiten. Nach Auswertung der Vorwürfe und der Beweismittel entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, um eine Einstellung Ihres Verfahrens, ohne Vorstrafe oder Gerichtstermin, durchzusetzen.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Kann Hausfriedensbruch auch an verlassenen oder leerstehenden Gebäuden begangen werden?

Ja. Hausfriedensbruch schützt das Hausrecht des Berechtigten – unabhängig davon, ob das Gebäude bewohnt oder genutzt wird.

Bekomme ich wegen Hausfriedensbruch eine Vorstrafe?

Als vorbestraft gelten Sie nur dann, wenn es zu einer gerichtlichen Verurteilung kommt. Bei Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen erfolgt allerdings keine Eintragung im Führungszeugnis (sofern dort keine Eintragungen vorhanden sind) und Sie dürfen sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Wird das Verfahren eingestellt, erhalten Sie keine Vorstrafe und es wird auch kein Eintrag ins Führungszeugnis vorgenommen. Genau das ist unser Ziel!

Wann verjährt Hausfriedensbruch?

Der "einfache" Hausfriedensbruch verjährt nach 3 Jahren, der schwere Hausfriedensbruch nach 5 Jahren. Die Verjährung kann jedoch durch bestimmte Umstände unterbrochen sein. Wir prüfen für Sie in jedem Einzelfall ob bereits Verjährung eingetreten ist.

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