Was ist Korruption im Gesundheitswesen?
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nach § 299a StGB erfasst Situationen, in denen Angehörige eines Heilberufs einen Vorteil dafür annehmen, fordern oder sich versprechen lassen, dass sie bei ihrer Berufsausübung jemanden bevorzugen. Klassische Beispiele sind die Annahme von Zahlungen für die Zuweisung von Patienten an einen bestimmten Leistungserbringer oder die Bevorzugung bestimmter Medikamente im Gegenzug für Vorteile eines Pharmaunternehmens. Entscheidend ist stets der Zusammenhang zwischen dem Vorteil und einer konkreten Bevorzugung im Rahmen der Berufsausübung.
Bestechung im Gesundheitswesen nach § 299b StGB betrifft die Gegenseite: Wer einem Heilberufler einen solchen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, macht sich ebenfalls strafbar.
In welchen Konstellationen entsteht der Vorwurf?
Zuweisungsvergütungen
Vorwurf: Ein Arzt erhält von einem anderen Leistungserbringer, etwa einem Krankenhaus, einem Labor oder einem Sanitätshaus, eine Vergütung dafür, dass er Patienten dorthin überweist.
Beispiel: Ein niedergelassener Arzt überweist Patienten bevorzugt an ein bestimmtes Krankenhaus und erhält dafür regelmäßig Zahlungen, die z.B. als "Beratungshonorar" betitelt werden.
Vorteile von Pharmaunternehmen
Vorwurf: Ein Arzt lässt sich von einem Pharmaunternehmen Vorteile gewähren und bevorzugt im Gegenzug dessen Präparate bei der Verordnung.
Beispiel: Ein Arzt nimmt an Fortbildungsveranstaltungen teil, die von einem Pharmaunternehmen finanziert werden und deren Freizeitwert den Bildungscharakter überwiegt. Im Gegenzug verordnet er bevorzugt dessen Medikamente.
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Welche Strafe droht?
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sind jeweils mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. In besonders schweren Fällen, insbesondere bei gewerbsmäßigem Handeln oder bei Taten, die einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Besonderheiten des Ermittlungsverfahrens
Korruptionsverfahren im Gesundheitswesen unterscheiden sich erheblich von anderen medizinstrafrechtlichen Verfahren. Durchsuchungen von Praxisräumen und Wohnungen sind die Regel. Das Verfahren kann sich über Jahre erstrecken und ist für Betroffene mit erheblichem Reputationsschaden verbunden, noch bevor ein Urteil ergeht.
Droht der Entzug der Approbation?
Eine Verurteilung wegen Korruption im Gesundheitswesen kann den Widerruf der Approbation nach sich ziehen. Die zuständige Behörde prüft, ob das Verhalten des Arztes seine Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur weiteren Berufsausübung in Frage stellt.
Sobald Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird, informiert die Staatsanwaltschaft die zuständige Ärztekammer. Das berufsrechtliche Verfahren läuft dann unabhängig vom Strafverfahren. Ziel der Verteidigung ist daher stets eine Einstellung des Verfahrens noch vor Anklageerhebung.
Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.
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