Alexander Schlüter
01.04.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Abrechnungsbetrug

Das Wichtigste in Kürze:

  • Abrechnungsbetrug ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern wird über den allgemeinen Betrugsparagraphen (§ 263 StGB) verfolgt.
  • Die Strafe reicht von einer Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen.
  • Neben der Strafe drohen Approbationsentzug und Berufsverbot – selbst bei Bewährungsstrafe.
  • Ermittlungsverfahren beginnen häufig mit einer Durchsuchung der Praxisräume.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist Abrechnungsbetrug?

Abrechnungsbetrug begeht, wer als Leistungserbringer (Ärzte, Pflegepersonal, Apotheker) gegenüber Krankenkassen oder Patienten täuscht, um Vermögensvorteile zu erlangen.

Abrechnungsbetrug ist kein eigenständiger Straftatbestand im Gesetz, sondern fällt unter den „gewöhnlichen“ Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB.

Nicht jede falsche Angabe gegenüber gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherungen, der kassenärztlichen Vereinigung oder privaten Kostenträgern ist ein Abrechnungsbetrug. Vielmehr ist erforderlich, dass diese vorsätzlich und mit der Absicht der rechtswidrigen Bereicherung erfolgte.

In welchen Konstellationen kommt der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs auf?

In der Verteidigungspraxis existieren insbesondere folgende, wiederkehrende Fallkonstellationen:

Abrechnung gar nicht erbrachter Leistungen

Vorwurf: Es wird eine Beratung oder Behandlung abgerechnet, die so nicht stattgefunden hat, sogenannte „Luftleistungen“.

Beispiel: Im Rahmen eines Hausbesuchs im Pflegeheim wird ein Patientenbesuch abgerechnet, der nie erfolgte.

In den letzten Jahren erfolgt zunehmend eine Einsichtnahme in die Patientenakten der Ärzte oder die Abrechnungsdaten durch Privatleute. Stoßen diese dann auf dokumentierte Diagnosen oder Behandlungen, die Ihnen unbekannt sind, erfolgen immer häufiger Strafanzeigen.

Falsche Gebührenziffer

Vorwurf: Es wurde zwar eine Leistung erbracht, aber mit einer höher vergüteten Abrechnungsziffer zugeordnet, als es korrekt wäre.

Beispiel: Es wird eine ärztliche Leistung mit dem 3,5-fachen Satz abgerechnet, obwohl Schwierigkeit, Zeitaufwand und die sonstigen Umstände des Einzelfalls nur eine Abrechnung zum 2,3-fachen Satz rechtfertigen würden.

In der Praxis kann dem Vorwurf häufig mit einer vertieften Begründung der Umstände begegnet werden, die eine Abrechnung zu einem höheren Satz zulassen. Für die Erfüllung des Betrugstatbestandes genügt es jedenfalls nicht, wenn diese Begründung nur unzureichend erfolgt oder ganz unterlassen wurde.

Unvollständige Leistungserbringung

Vorwurf: Es wird bewusst weniger Leistung erbracht, als Bestandteil der abrechenbaren Leistung ist. Der Umfang der geschuldeten Leistung wird maßgeblich konkretisiert durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab.

Beispiel: Teil der zu erfüllenden ärztlichen Leistung ist das Anfertigen eines schriftlichen Vermerks zur Dokumentation des Inhalts eines Beratungsgesprächs. Wissentlich und willentlich unterbleibt die Dokumentation.

Rezeptbetrug

Vorwurf: Arzt und Apotheker wirken kollusiv zusammen und rechnen gefälschte Rezepte gegenüber der Krankenkasse ab.

Beispiel: Ärztin A stellt ohne Wissen des Patienten ein Rezept aus. Apotheker B behandelt dieses Rezept, als wäre es durch den Patienten tatsächlich eingelöst worden und rechnet dies gegenüber der Krankenkasse ab. Tatsächlich wird das Medikament anderweitig weiterverkauft und Ärztin A an den anfallenden Gewinnen beteiligt.

Derartige Konstellationen sind in der Praxis äußerst selten.

Betrug bei der Herstellung von Medikamenten

Vorwurf: Bei individuell hergestellten Medikamenten wird das Medikament bewusst entgegen der Rezeptur hergestellt, um Kosten zu sparen.

Beispiel: In der Apotheke wird in einer herzustellenden Infusion weniger Wirkstoff als angefordert verwendet oder ein Substitut verwendet. Es wird gegenüber Krankenkassen oder privaten Leistungsträgern aber abgerechnet, als wäre der Wirkstoff ordnungsgemäß in der Infusion enthalten.

Entscheidend ist stets: Der Tatvorwurf setzt Vorsatz voraus. Wer versehentlich falsch kodiert, handelt nicht zwingend strafbar. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Sie die fehlerhafte Abrechnung zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben und dass Sie in der Absicht handelten, sich rechtswidrig zu bereichern.

Sollte aufgrund fehlerhafter Herstellung eines Medikaments eine Gesundheitsschädigung oder sogar der Tod eines Menschen eintreten, droht zudem eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.

Welche Strafe droht bei Abrechnungsbetrug?

Bei Abrechnungsbetrug droht im Grundsatz nach § 263 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Häufig ist allerdings die Gewerbsmäßigkeit Teil des Vorwurfes, sodass ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe gilt.

Die Voraussetzungen an eine Gewerbsmäßigkeit sind gering: Es reicht, dass aus einer wiederholten Fehlabrechnung eine fortlaufende Einnahmequelle entstehen sollte. In der Verteidigungspraxis wird dieser Vorwurf bei regelmäßigen Abrechnungsfehlern über einen längeren Zeitraum fast immer erhoben.

Die Höhe der Geldstrafe bemisst sich aus der Anzahl der Tagessätzen (Schwere der Schuld) und der Höhe eines Tagessatzes (Höhe des Einkommens).

30 Tagessätze entsprechen dabei in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen.

Droht der Entzug der Approbation?

Bei einer Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs kann die zuständige Behörde die Approbation widerrufen. Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 2 BÄO: Wer sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Arztberufs ergibt, verliert seine Zulassung.

Daneben kann das Gericht gemäß § 70 StGB ein Berufsverbot von einem bis zu fünf Jahren verhängen, und zwar auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein Berufsverbot ist auch schon vor dem abschließenden Urteil möglich.

Hinzu kommt: Sobald öffentlich Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird, ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet, die zuständige Ärztekammer oder Apothekerkammer zu informieren. Das berufsrechtliche Verfahren läuft damit parallel zum Strafverfahren und kann unabhängig von dessen Ausgang zu Sanktionen führen.

Ziel ist daher stets eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts, und zwar bereits im Ermittlungsverfahren. Auf diesem Wege können eine Anklage, die Mitteilung an die Kammer und eine öffentliche Gerichtsverhandlung in vielen Fällen verhindert werden.

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Wie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs ab?

Anders als in vielen Strafverfahren beginnt ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs meistens nicht mit einer Vorladung, sondern mit einer Durchsuchung der Praxis oder Apotheke. In aller Regel erfolgt die Durchsuchung früh morgens und ohne Vorankündigung, manchmal in Anwesenheit von Patienten. Das ist ein bewusstes taktisches Mittel der Ermittlungsbehörden: Sie sichern Beweise, bevor Akten vernichtet oder Systeme bereinigt werden können.

Dabei werden regelmäßig Patientenunterlagen, Kassensysteme, Rezeptdurchschläge und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmt. Die ärztliche Schweigepflicht schützt Sie hier nicht: Als Beschuldigter — nicht als Zeuge — können Ihre Unterlagen ohne Ihr Einverständnis sichergestellt werden.

Im Anschluss an die Durchsuchung werten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei das Material aus, häufig über Monate. In dieser Phase werden auch Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen als Auskunftsstellen einbezogen. Das Ergebnis mündet entweder in eine Einstellung des Verfahrens, einen Strafbefehl oder eine Anklage.

Welche Verteidigungsansätze gibt es?

Abrechnungsverfahren sind komplex. Gerade deshalb eröffnen sie häufig mehr Verteidigungsspielraum, als Betroffene zunächst vermuten. Zentrale Angriffspunkte sind:

Fehlender Vorsatznachweis: Wer auf fehlerhafte Hinweise seiner Abrechnungssoftware, seiner Praxisverwaltung oder auf externe Abrechnungsdienstleister vertraut hat, hat möglicherweise nicht vorsätzlich gehandelt. Die Staatsanwaltschaft trägt die Beweislast hinsichtlich des Vorsatzes.

Streit um die Leistungspflicht: Ob eine Leistung tatsächlich nicht erbracht oder falsch kodiert wurde, ist oft eine Frage der Auslegung von Vergütungsregelungen (EBM, GOÄ, GOZ). Was eine Krankenversicherung oder eine Privatperson vorschnell als Abrechnungsbetrug wertet, kann schlicht eine Meinungsverschiedenheit über die korrekte Gebührenziffer sein.

Schadenshöhe: Gerade bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, kommt es auf die genaue Schadensberechnung an. Fehler in der Schadensermittlung der Anklagebehörde können den Strafrahmen erheblich verschieben.

Einstellung wegen Geringfügigkeit: Bei überschaubaren Beträgen lässt sich insbesondere bei Ersttätern häufig eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage erreichen, auch wenn die Beweislage ungünstig ist. Eine Einstellung hat keine Eintragung im Bundeszentralregister zur Folge und verhindert unter Umständen auch berufsrechtliche Konsequenzen.

Was sollte ich tun, wenn die Polizei meine Praxis durchsucht?

Sie sollten die Durchsuchung nicht aktiv behindern, aber auch keinerlei Aussagen machen, weder zum Vorwurf selbst, noch zu vermeintlich unverfänglichen Fragen zur Praxis. Beides gilt ausnahmslos. Viele Beschuldigte machen den Fehler, die Situation durch eine scheinbar harmlose Erklärung zu entschärfen. In der Praxis führt dies regelmäßig zu Selbstbelastungen.

Fordern Sie die Beamten auf, den Durchsuchungsbeschluss vorzulegen, und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen. Rufen Sie unverzüglich einen Strafverteidiger an. Dieser kann noch während der Durchsuchung hinzugezogen werden.

Je früher ein Anwalt für Abrechnungsbetrug eingeschaltet wird, desto mehr Einfluss kann er auf den Verlauf des Verfahrens nehmen. Weichen, die früh im Ermittlungsverfahren falsch gestellt werden, lassen sich später kaum noch korrigieren.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Muss ich bei der Durchsuchung meiner Praxis aussagen?

Nein. Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen und sind nicht zur Aussage verpflichtet. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben.

Kann ich wegen Abrechnungsbetrug die Approbation verlieren?

Ja, eine Verurteilung kann den Widerruf der Approbation nach sich ziehen. Die zuständige Behörde prüft, ob der Arzt durch sein Verhalten seine Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur Berufsausübung verloren hat. Das gilt auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Gibt es einen eigenen Straftatbestand für Abrechnungsbetrug?

Nein. Abrechnungsbetrug wird über den allgemeinen Betrugsparagraphen § 263 StGB verfolgt. Es gibt keinen eigenen Straftatbestand „Abrechnungsbetrug" im deutschen Strafgesetzbuch.

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Fahrlässige Tötung (Medizinstrafrecht)

Alles zum Tatbestand, zur Strafe und Verteidigungschancen

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist fahrlässige Tötung im medizinischen Kontext?

Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB begeht, wer durch Außerachtlassen der gebotenen Sorgfalt kausal den Tod eines anderen Menschen herbeiführt. Im ärztlichen Kontext gilt: Ein Todesfall nach einer Behandlung oder durch eine Behandlung begründet für sich allein keine Strafbarkeit. Strafbar macht sich nur, wer nachweislich gegen den Facharztstandard verstoßen hat und bei dem dieser Verstoß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kausal für den Tod eines Menschen war.

Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach dem gewissenhaften und erfahrenen Angehörigen der jeweiligen Fachrichtung. Auch das Unterlassen einer gebotenen Handlung kann strafbar sein, sofern eine Rechtspflicht zum Handeln bestand. Ärztliches Personal ist als Garant ihrer Patienten zur Abwendung von Gefahren verpflichtet.

Typische Konstellationen

Unterlassene oder verzögerte Maßnahmen

Vorwurf: Trotz eindeutiger klinischer Warnsignale werden notwendige lebensrettende Maßnahmen nicht oder zu spät eingeleitet.

Beispiel: Ein Patient zeigt nach einer Operation Zeichen eines Schocks. Blutdruck und Puls verschlechtern sich über Stunden messbar. Ärztliches und pflegerisches Personal reagiert nicht mit den gebotenen Sofortmaßnahmen. Der Patient verstirbt.

Leitlinienwidrige Methoden

Vorwurf: Es wird ein Verfahren angewandt, dessen Einsatz nach dem anerkannten medizinischen Standard als zu gefährlich gilt oder ausdrücklich kontraindiziert ist.

Beispiel: Bei einem Eingriff wird eine Technik eingesetzt, die in der einschlägigen Fachliteratur seit Jahren als überholt und risikoreich abgelehnt wird. Eine Komplikation tritt ein, die bei leitlinienkonformem Vorgehen vermeidbar gewesen wäre. Der Patient verstirbt.

Verletzte Sicherheitsstandards

Vorwurf: Während eines Eingriffs werden bekannte Sicherheitsregeln nicht eingehalten, was zu einem tödlichen Zwischenfall führt.

Beispiel: Beim Einsatz eines medizinischen Geräts im Operationssaal werden die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet. Es kommt zu einer Komplikation, die bei Einhaltung der Standardprotokolle nicht eingetreten wäre. Der Patient verstirbt.

Fehlerhafte Überwachung

Vorwurf: Im Rahmen einer Narkose oder Intensivbehandlung wird die Überwachung des Patienten nicht sichergestellt.

Beispiel: Nach einem Eingriff wird ein noch nicht vollständig stabilisierter Patient nicht in der gebotenen Weise überwacht. Eine sich anbahnende Komplikation wird nicht rechtzeitig erkannt. Der Patient verstirbt.

Fehldiagnose

Vorwurf: Ein behandelnder Arzt erkennt eine lebensbedrohliche Situation nicht und trifft keine dem Zustand des Patienten angemessenen Maßnahmen.

Beispiel: Ein Patient stellt sich mit Symptomen vor, die auf eine ernste Erkrankung hindeuten. Der Arzt ordnet keine weiterführenden Untersuchungen an und entlässt den Patienten. Kurz darauf verstirbt dieser an der nicht erkannten Ursache.

Welche Konsequenzen drohen bei fahrlässiger Tötung?

Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB ist mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. In der Praxis werden Ärzte ohne Vorstrafen bei nicht grob schuldhaftem Verstoß häufig zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Tagessatzhöhe der Geldstrafe richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen: 30 Tagessätze entsprechen in etwa einem Monatsgehalt. Die Tagessatzanzahl bestimmt das Gericht anhand der Schwere der Schuld, insbesondere dem Grad des Sorgfaltspflichtverstoßes, der Länge des pflichtwidrigen Unterlassens und dem Vorliegen von Vorstrafen.

Auch wenn jeder Fall individuell beurteilt wird, geben die nachstehenden Urteile einen groben Überblick über die zu erwartende Strafe:

Tat Nach einer Zwillingsgeburt verliert die gebärende Patientin große Mengen Blut. Trotz Schocksymptomatik unterlassen Oberarzt und Assistenzärztin die Verabreichung einer Bluttransfusion, sodass die Patientin verstirbt.
Strafe 10 Monate bzw. 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Gericht Amtsgericht Nürtingen (2025)
Tat Anästhesieärztin stellt bei einer OP nicht sicher, dass der akustische Signalgeber für Vitalfunktionen aktiviert ist und achtet nicht auf eine ordnungsgemäße Beatmung. Es kommt zu einem Sauerstoffmangel beim Patienten, der nicht bemerkt wird, sodass der Patient verstirbt.
Urteil 1 Jahr und 2 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Gericht Landgericht Hamburg (2013)
Tat Arzt verwendet leitlinienwidrig Trokar als Führungsschiene bei einer Thoraxdrainage. Der Patient verstirbt durch Verbluten.
Strafe 90 Tagessätze Geldstrafe
Gericht Landgericht Trier (2020)

DROHT EIN ENTZUG DER APPROBATION?

Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung führt nicht automatisch zum Approbationsentzug. Die zuständige Behörde prüft nach § 5 Abs. 2 BÄO, ob das Verhalten des Arztes seine Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur weiteren Berufsausübung in Frage stellt. Bei einmaligen, nicht grob schuldhaften Verstößen ohne Vorstrafen ist der Approbationsentzug in der Praxis selten, bleibt aber möglich.

Das Hauptrisiko liegt auch hier in der Parallelschiene: Sobald Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die zuständige Ärztekammer zu informieren. Das berufsrechtliche Verfahren läuft dann unabhängig vom Strafverfahren und kann eigenständig zu Sanktionen führen, selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wird.

Ziel der Verteidigung ist daher stets: Einstellung des Verfahrens noch vor Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren, um die Kammermitteilung und das berufsrechtliche Parallelverfahren zu verhindern.

Welche Verteidigungsansätze gibt es?

Facharztstandard eingehalten

Der entscheidende Ausgangspunkt jeder Verteidigung ist zunächst die Frage, ob tatsächlich vom anerkannten medizinischen Standard abgewichen wurde. Da Ärzten eine Therapiefreiheit zusteht und diagnostische Bewertungen oft einen weiten Spielraum lassen, ist ein Behandlungsfehler nicht bei jedem Abweichen von Behandlungsregeln zu bejahen. Ob der Standard unterschritten wurde, ist regelmäßig eine medizinische Sachfrage.

Fehlende Kausalität

Selbst bei nachgewiesenem Sorgfaltspflichtverstoß muss dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kausal für den Tod des Patienten gewesen sein. Ist nicht auszuschließen, dass der Patient auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten verstorben wäre, etwa aufgrund der Schwere der Grunderkrankung, entfällt die Strafbarkeit.

Fehlende Vorwerfbarkeit

Neben dem objektiven Sorgfaltspflichtverstoß muss dem Arzt dieser individuell vorwerfbar sein. Insbesondere in unübersichtlichen Ausnahmesituationen (insbesondere in der Notfallmedizin) kann die subjektive Vorwerfbarkeit entfallen.

WAS SOLL ICH TUN, WENN ANGEHÖRIGE STRAFANZEIGE STELLEN?

Anders als bei der fahrlässigen Körperverletzung ist fahrlässige Tötung nach § 222 StGB ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft kann und muss von sich aus ermitteln, ohne dass ein Strafantrag gestellt wird. Wie auch beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Medizinstrafrecht kann eine Strafanzeige von Angehörigen Ausgangspunkt des Verfahrens sein. Häufiger beginnen die Ermittlungen jedoch mit einer Meldung der Klinik oder einem auffälligen Befund bei einer Obduktion im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens.

Erhalten Sie Kenntnis von einer Strafanzeige oder eine Vorladung als Beschuldigter, gilt:

  1. Machen Sie keine Aussage bei der Polizei und erscheinen Sie nicht zum Vorladungstermin.
  2. Sichern Sie alle vorhandenen Dokumentationen zum betreffenden Fall.
  3. Nehmen Sie keinen Kontakt zu Angehörigen des Patienten auf.
  4. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger auf, damit dieser Akteneinsicht beantragen kann. Nur aus der Ermittlungsakte ergibt sich, welches Fehlverhalten Ihnen genau vorgeworfen wird.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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Korruption im Gesundheitswesen

Korruptionsvorwürfe gegen Leistungserbringer im Gesundheitssektor

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Korruption im Gesundheitswesen?

Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nach § 299a StGB erfasst Situationen, in denen Angehörige eines Heilberufs einen Vorteil dafür annehmen, fordern oder sich versprechen lassen, dass sie bei ihrer Berufsausübung jemanden bevorzugen. Klassische Beispiele sind die Annahme von Zahlungen für die Zuweisung von Patienten an einen bestimmten Leistungserbringer oder die Bevorzugung bestimmter Medikamente im Gegenzug für Vorteile eines Pharmaunternehmens. Entscheidend ist stets der Zusammenhang zwischen dem Vorteil und einer konkreten Bevorzugung im Rahmen der Berufsausübung.

Bestechung im Gesundheitswesen nach § 299b StGB betrifft die Gegenseite: Wer einem Heilberufler einen solchen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, macht sich ebenfalls strafbar.

In welchen Konstellationen entsteht der Vorwurf?

Zuweisungsvergütungen

Vorwurf: Ein Arzt erhält von einem anderen Leistungserbringer, etwa einem Krankenhaus, einem Labor oder einem Sanitätshaus, eine Vergütung dafür, dass er Patienten dorthin überweist.

Beispiel: Ein niedergelassener Arzt überweist Patienten bevorzugt an ein bestimmtes Krankenhaus und erhält dafür regelmäßig Zahlungen, die z.B. als "Beratungshonorar" betitelt werden.

Vorteile von Pharmaunternehmen

Vorwurf: Ein Arzt lässt sich von einem Pharmaunternehmen Vorteile gewähren und bevorzugt im Gegenzug dessen Präparate bei der Verordnung.

Beispiel: Ein Arzt nimmt an Fortbildungsveranstaltungen teil, die von einem Pharmaunternehmen finanziert werden und deren Freizeitwert den Bildungscharakter überwiegt. Im Gegenzug verordnet er bevorzugt dessen Medikamente.

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Welche Strafe droht?

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sind jeweils mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. In besonders schweren Fällen, insbesondere bei gewerbsmäßigem Handeln oder bei Taten, die einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Besonderheiten des Ermittlungsverfahrens

Korruptionsverfahren im Gesundheitswesen unterscheiden sich erheblich von anderen medizinstrafrechtlichen Verfahren. Durchsuchungen von Praxisräumen und Wohnungen sind die Regel. Das Verfahren kann sich über Jahre erstrecken und ist für Betroffene mit erheblichem Reputationsschaden verbunden, noch bevor ein Urteil ergeht.

Droht der Entzug der Approbation?

Eine Verurteilung wegen Korruption im Gesundheitswesen kann den Widerruf der Approbation nach sich ziehen. Die zuständige Behörde prüft, ob das Verhalten des Arztes seine Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur weiteren Berufsausübung in Frage stellt.

Sobald Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird, informiert die Staatsanwaltschaft die zuständige Ärztekammer. Das berufsrechtliche Verfahren läuft dann unabhängig vom Strafverfahren. Ziel der Verteidigung ist daher stets eine Einstellung des Verfahrens noch vor Anklageerhebung.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

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Fahrlässige Körperverletzung (Medizinstrafrecht)

Chancen auf Einstellung bei vorgeworfenen Behandlungsfehlern

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist fahrlässige Körperverletzung im ärztlichen Kontext?

Fahrlässige Körperverletzung begeht im medizinischen Kontext, wer durch Außerachtlassen der gebotenen Sorgfalt bei einer Behandlung kausal eine Körperverletzung herbeiführt. Entscheidend ist eine nachweisbare Sorgfaltspflichtverletzung, die gerade ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Auch das Unterlassen einer gebotenen Handlung kann eine Strafbarkeit begründen.

Der Maßstab für die Sorgfaltspflicht ist der einer gewissenhaften Fachkraft in der jeweiligen Disziplin. Wenn medizinisches Fachpersonal nachvollziehbarerweise subjektiv überfordert war, insbesondere bei nicht abzusehenden Verläufen in der Notfallmedizin, kann dies die Strafbarkeit ausschließen.

Was sind typische Konstellationen?

Behandlungsfehler im engeren Sinne

Vorwurf: Bei der Durchführung einer Behandlung oder Operation wird der anerkannte medizinische Standard nicht eingehalten.

Beispiel: Bei einem operativen Eingriff werden intraoperative Befunde nicht hinreichend berücksichtigt und aus diesem Grund ein benachbartes Organ verletzt. Wäre man dem Facharztstandard gefolgt, wäre die Komplikation vermeidbar gewesen.

Diagnosefehler

Vorwurf: Eine Erkrankung wird nicht oder zu spät erkannt, weil Befunde falsch ausgewertet werden oder gebotene Untersuchungen nicht erfolgen, obwohl diese indiziert sind.

Beispiel: In der Radiologie wird auf einer Bildgebung ein Befund übersehen, der für gewissenhaftes Fachpersonal sichtbar gewesen wäre. Der Patient erhält eine verzögerte Diagnose, die zu einer schwerwiegenden Gesundheitsverschlechterung führt.

Organisationsfehler

Vorwurf: Fehler entstehen nicht im Behandlungsmoment selbst, sondern durch mangelnde Organisation der Behandlungsabläufe, z.B. unzureichende Übergabe, fehlende Kontrollmechanismen oder der Einsatz von nicht hinreichend qualifiziertem Personal.

Beispiel: Eine Chefärztin delegiert einen Eingriff an einen noch nicht ausreichend erfahrenen Assistenzarzt, ohne für eine hinreichende Supervision zu sorgen. Dem Patienten entsteht dadurch ein Schaden.

Fehlerhafte Medikation

Vorwurf: Es wird ein falsches Medikament, eine falsche Dosierung oder eine kontraindizierte Substanz verabreicht.

Beispiel: Bei der Verschreibung wird eine bekannte Wechselwirkung mit einem bereits bestehenden Medikament übersehen oder im Stress des Klinikalltags verabreicht Pflegepersonal das falsche Medikament. Der Patient erleidet infolgedessen eine schwerwiegende Gesundheitsschädigung.

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung?

Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB ist mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.

Die Höhe der Geldstrafe errechnet sich aus Tagessatzanzahl multipliziert mit der Tagessatzhöhe.

Tagessatzhöhe der Geldstrafe richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen: 30 Tagessätze entsprechen in etwa einem Monatsgehalt.

Die Tagessatzanzahl richtet sich nach der Schwere der Schuld, die das Gericht im Rahmen einer Gesamtwürdigung (insbesondere Schwere der Gesundheitsschädigung und Maß der Pflichtwidrigkeit) feststellt.

Droht ein Entzug der Approbation auch bei fahrlässiger Körperverletzung?

Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung allein führt nicht automatisch zum Approbationsentzug. Die zuständige Behörde prüft, ob das Verhalten des Arztes seine Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur weiteren Berufsausübung in Frage stellt (§ 5 Abs. 2 BÄO). Bei grober, wiederholter oder systematischer Sorgfaltspflichtverletzung ist der Widerruf der Approbation möglich, ebenso ein Berufsverbot nach § 70 StGB.

In der Praxis ist das Risiko für die Approbation bei einem einmaligen, nicht grob schuldhaften Behandlungsfehler deutlich geringer als etwa beim Abrechnungsbetrug.

Das Hauptrisiko liegt aber nicht nur m Strafurteil selbst, sondern auch in der Parallelschiene: Sobald Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird, informiert die Staatsanwaltschaft die zuständige Ärztekammer. Das berufsrechtliche Verfahren läuft dann unabhängig vom Strafverfahren und kann eigenständig zu Sanktionen führen, theoretisch selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wird. In der Praxis ist die Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts allerdings ein sehr positives Signal auch für etwaige berufsrechtliche Verfahren.

Ziel der Verteidigung ist deshalb stets: Einstellung des Verfahrens noch vor Anklageerhebung, um die Kammermitteilung und damit das berufsrechtliche Parallelverfahren zu verhindern.

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Welche Verteidigungsansätze gibt es?

Kein Verstoß gegen den Facharztstandard

Der entscheidende Ausgangspunkt jeder Verteidigung ist die Frage, ob tatsächlich vom anerkannten medizinischen Standard abgewichen wurde. Nicht jede Komplikation ist ein Behandlungsfehler und nicht jeder unerwünschte Ausgang einer Behandlung ist auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen. Ob der Standard unterschritten wurde, ist oft eine medizinische Fachfrage, die ein Sachverständiger zu klären hat.

Fehlender Kausalzusammenhang

Selbst wenn ein Sorgfaltspflichtverstoß vorliegt, muss dieser nach der Rechtsprechung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ kausal für den eingetretenen Schaden sein. Wäre der Schaden auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten eingetreten, entfällt die Strafbarkeit.

Fehlende individuelle Vorwerfbarkeit (subjektive Fahrlässigkeit)

Neben dem objektiven Sorgfaltspflichtverstoß muss dem Arzt der Verstoß auch subjektiv vorwerfbar sein. War die Situation für den betreffenden Arzt individuell nicht beherrschbar, handelte er beispielsweise in einem Notfall unter nicht vorhersehbaren Bedingungen, kann die subjektive Fahrlässigkeit entfallen.

Einstellung des Verfahrens

Sollte die Beweislage ungünstig sein, besteht insbesondere bei nicht grob schuldhaften Verstößen die Möglichkeit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage. Hauptziel ist auch bei ungünstiger Beweislage, eine Anklage und damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern.

Was tun, wenn ein Patient Strafanzeige stellt?

Ausgangspunkt des Ermittlungsverfahrens ist (anders als z.B. beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Medizinstrafrecht) in den meisten Fällen eine Strafanzeige seitens der behandelten Person oder Angehöriger.

Erhalten Sie Kenntnis von einer Strafanzeige oder erhalten Sie eine Vorladung als Beschuldigter gelten die folgenden Punkte:

  1. Machen Sie keine Aussage bei der Polizei und erscheinen Sie nicht zum Vorladungstermin.
  2. Sichern Sie vorhandene Dokumentationen zum betreffenden Fall.
  3. Nehmen Sie keinen Kontakt zur betreffenden Person auf.
  4. Nehmen Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger auf, damit dieser Akteneinsicht beantragen kann. Nur aus der Ermittlungsakte ergibt sich, welches Fehlverhalten Ihnen genau vorgeworfen wird.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

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Fahrlässige Tötung (Medizinstrafrecht)

Alles zum Tatbestand, zur Strafe und Verteidigungschancen

Alexander Schlüter
April 1, 2026
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist fahrlässige Tötung im medizinischen Kontext?

Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB begeht, wer durch Außerachtlassen der gebotenen Sorgfalt kausal den Tod eines anderen Menschen herbeiführt. Im ärztlichen Kontext gilt: Ein Todesfall nach einer Behandlung oder durch eine Behandlung begründet für sich allein keine Strafbarkeit. Strafbar macht sich nur, wer nachweislich gegen den Facharztstandard verstoßen hat und bei dem dieser Verstoß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kausal für den Tod eines Menschen war.

Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach dem gewissenhaften und erfahrenen Angehörigen der jeweiligen Fachrichtung. Auch das Unterlassen einer gebotenen Handlung kann strafbar sein, sofern eine Rechtspflicht zum Handeln bestand. Ärztliches Personal ist als Garant ihrer Patienten zur Abwendung von Gefahren verpflichtet.

Typische Konstellationen

Unterlassene oder verzögerte Maßnahmen

Vorwurf: Trotz eindeutiger klinischer Warnsignale werden notwendige lebensrettende Maßnahmen nicht oder zu spät eingeleitet.

Beispiel: Ein Patient zeigt nach einer Operation Zeichen eines Schocks. Blutdruck und Puls verschlechtern sich über Stunden messbar. Ärztliches und pflegerisches Personal reagiert nicht mit den gebotenen Sofortmaßnahmen. Der Patient verstirbt.

Leitlinienwidrige Methoden

Vorwurf: Es wird ein Verfahren angewandt, dessen Einsatz nach dem anerkannten medizinischen Standard als zu gefährlich gilt oder ausdrücklich kontraindiziert ist.

Beispiel: Bei einem Eingriff wird eine Technik eingesetzt, die in der einschlägigen Fachliteratur seit Jahren als überholt und risikoreich abgelehnt wird. Eine Komplikation tritt ein, die bei leitlinienkonformem Vorgehen vermeidbar gewesen wäre. Der Patient verstirbt.

Verletzte Sicherheitsstandards

Vorwurf: Während eines Eingriffs werden bekannte Sicherheitsregeln nicht eingehalten, was zu einem tödlichen Zwischenfall führt.

Beispiel: Beim Einsatz eines medizinischen Geräts im Operationssaal werden die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet. Es kommt zu einer Komplikation, die bei Einhaltung der Standardprotokolle nicht eingetreten wäre. Der Patient verstirbt.

Fehlerhafte Überwachung

Vorwurf: Im Rahmen einer Narkose oder Intensivbehandlung wird die Überwachung des Patienten nicht sichergestellt.

Beispiel: Nach einem Eingriff wird ein noch nicht vollständig stabilisierter Patient nicht in der gebotenen Weise überwacht. Eine sich anbahnende Komplikation wird nicht rechtzeitig erkannt. Der Patient verstirbt.

Fehldiagnose

Vorwurf: Ein behandelnder Arzt erkennt eine lebensbedrohliche Situation nicht und trifft keine dem Zustand des Patienten angemessenen Maßnahmen.

Beispiel: Ein Patient stellt sich mit Symptomen vor, die auf eine ernste Erkrankung hindeuten. Der Arzt ordnet keine weiterführenden Untersuchungen an und entlässt den Patienten. Kurz darauf verstirbt dieser an der nicht erkannten Ursache.

Welche Konsequenzen drohen bei fahrlässiger Tötung?

Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB ist mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. In der Praxis werden Ärzte ohne Vorstrafen bei nicht grob schuldhaftem Verstoß häufig zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Tagessatzhöhe der Geldstrafe richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen: 30 Tagessätze entsprechen in etwa einem Monatsgehalt. Die Tagessatzanzahl bestimmt das Gericht anhand der Schwere der Schuld, insbesondere dem Grad des Sorgfaltspflichtverstoßes, der Länge des pflichtwidrigen Unterlassens und dem Vorliegen von Vorstrafen.

Auch wenn jeder Fall individuell beurteilt wird, geben die nachstehenden Urteile einen groben Überblick über die zu erwartende Strafe:

Tat Nach einer Zwillingsgeburt verliert die gebärende Patientin große Mengen Blut. Trotz Schocksymptomatik unterlassen Oberarzt und Assistenzärztin die Verabreichung einer Bluttransfusion, sodass die Patientin verstirbt.
Strafe 10 Monate bzw. 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Gericht Amtsgericht Nürtingen (2025)
Tat Anästhesieärztin stellt bei einer OP nicht sicher, dass der akustische Signalgeber für Vitalfunktionen aktiviert ist und achtet nicht auf eine ordnungsgemäße Beatmung. Es kommt zu einem Sauerstoffmangel beim Patienten, der nicht bemerkt wird, sodass der Patient verstirbt.
Urteil 1 Jahr und 2 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Gericht Landgericht Hamburg (2013)
Tat Arzt verwendet leitlinienwidrig Trokar als Führungsschiene bei einer Thoraxdrainage. Der Patient verstirbt durch Verbluten.
Strafe 90 Tagessätze Geldstrafe
Gericht Landgericht Trier (2020)

DROHT EIN ENTZUG DER APPROBATION?

Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung führt nicht automatisch zum Approbationsentzug. Die zuständige Behörde prüft nach § 5 Abs. 2 BÄO, ob das Verhalten des Arztes seine Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur weiteren Berufsausübung in Frage stellt. Bei einmaligen, nicht grob schuldhaften Verstößen ohne Vorstrafen ist der Approbationsentzug in der Praxis selten, bleibt aber möglich.

Das Hauptrisiko liegt auch hier in der Parallelschiene: Sobald Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die zuständige Ärztekammer zu informieren. Das berufsrechtliche Verfahren läuft dann unabhängig vom Strafverfahren und kann eigenständig zu Sanktionen führen, selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wird.

Ziel der Verteidigung ist daher stets: Einstellung des Verfahrens noch vor Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren, um die Kammermitteilung und das berufsrechtliche Parallelverfahren zu verhindern.

Welche Verteidigungsansätze gibt es?

Facharztstandard eingehalten

Der entscheidende Ausgangspunkt jeder Verteidigung ist zunächst die Frage, ob tatsächlich vom anerkannten medizinischen Standard abgewichen wurde. Da Ärzten eine Therapiefreiheit zusteht und diagnostische Bewertungen oft einen weiten Spielraum lassen, ist ein Behandlungsfehler nicht bei jedem Abweichen von Behandlungsregeln zu bejahen. Ob der Standard unterschritten wurde, ist regelmäßig eine medizinische Sachfrage.

Fehlende Kausalität

Selbst bei nachgewiesenem Sorgfaltspflichtverstoß muss dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kausal für den Tod des Patienten gewesen sein. Ist nicht auszuschließen, dass der Patient auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten verstorben wäre, etwa aufgrund der Schwere der Grunderkrankung, entfällt die Strafbarkeit.

Fehlende Vorwerfbarkeit

Neben dem objektiven Sorgfaltspflichtverstoß muss dem Arzt dieser individuell vorwerfbar sein. Insbesondere in unübersichtlichen Ausnahmesituationen (insbesondere in der Notfallmedizin) kann die subjektive Vorwerfbarkeit entfallen.

WAS SOLL ICH TUN, WENN ANGEHÖRIGE STRAFANZEIGE STELLEN?

Anders als bei der fahrlässigen Körperverletzung ist fahrlässige Tötung nach § 222 StGB ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft kann und muss von sich aus ermitteln, ohne dass ein Strafantrag gestellt wird. Wie auch beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Medizinstrafrecht kann eine Strafanzeige von Angehörigen Ausgangspunkt des Verfahrens sein. Häufiger beginnen die Ermittlungen jedoch mit einer Meldung der Klinik oder einem auffälligen Befund bei einer Obduktion im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens.

Erhalten Sie Kenntnis von einer Strafanzeige oder eine Vorladung als Beschuldigter, gilt:

  1. Machen Sie keine Aussage bei der Polizei und erscheinen Sie nicht zum Vorladungstermin.
  2. Sichern Sie alle vorhandenen Dokumentationen zum betreffenden Fall.
  3. Nehmen Sie keinen Kontakt zu Angehörigen des Patienten auf.
  4. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger auf, damit dieser Akteneinsicht beantragen kann. Nur aus der Ermittlungsakte ergibt sich, welches Fehlverhalten Ihnen genau vorgeworfen wird.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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Korruption im Gesundheitswesen

Korruptionsvorwürfe gegen Leistungserbringer im Gesundheitssektor

Jonas Meese
April 1, 2026
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Korruption im Gesundheitswesen?

Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nach § 299a StGB erfasst Situationen, in denen Angehörige eines Heilberufs einen Vorteil dafür annehmen, fordern oder sich versprechen lassen, dass sie bei ihrer Berufsausübung jemanden bevorzugen. Klassische Beispiele sind die Annahme von Zahlungen für die Zuweisung von Patienten an einen bestimmten Leistungserbringer oder die Bevorzugung bestimmter Medikamente im Gegenzug für Vorteile eines Pharmaunternehmens. Entscheidend ist stets der Zusammenhang zwischen dem Vorteil und einer konkreten Bevorzugung im Rahmen der Berufsausübung.

Bestechung im Gesundheitswesen nach § 299b StGB betrifft die Gegenseite: Wer einem Heilberufler einen solchen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, macht sich ebenfalls strafbar.

In welchen Konstellationen entsteht der Vorwurf?

Zuweisungsvergütungen

Vorwurf: Ein Arzt erhält von einem anderen Leistungserbringer, etwa einem Krankenhaus, einem Labor oder einem Sanitätshaus, eine Vergütung dafür, dass er Patienten dorthin überweist.

Beispiel: Ein niedergelassener Arzt überweist Patienten bevorzugt an ein bestimmtes Krankenhaus und erhält dafür regelmäßig Zahlungen, die z.B. als "Beratungshonorar" betitelt werden.

Vorteile von Pharmaunternehmen

Vorwurf: Ein Arzt lässt sich von einem Pharmaunternehmen Vorteile gewähren und bevorzugt im Gegenzug dessen Präparate bei der Verordnung.

Beispiel: Ein Arzt nimmt an Fortbildungsveranstaltungen teil, die von einem Pharmaunternehmen finanziert werden und deren Freizeitwert den Bildungscharakter überwiegt. Im Gegenzug verordnet er bevorzugt dessen Medikamente.

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Welche Strafe droht?

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sind jeweils mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. In besonders schweren Fällen, insbesondere bei gewerbsmäßigem Handeln oder bei Taten, die einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Besonderheiten des Ermittlungsverfahrens

Korruptionsverfahren im Gesundheitswesen unterscheiden sich erheblich von anderen medizinstrafrechtlichen Verfahren. Durchsuchungen von Praxisräumen und Wohnungen sind die Regel. Das Verfahren kann sich über Jahre erstrecken und ist für Betroffene mit erheblichem Reputationsschaden verbunden, noch bevor ein Urteil ergeht.

Droht der Entzug der Approbation?

Eine Verurteilung wegen Korruption im Gesundheitswesen kann den Widerruf der Approbation nach sich ziehen. Die zuständige Behörde prüft, ob das Verhalten des Arztes seine Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur weiteren Berufsausübung in Frage stellt.

Sobald Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird, informiert die Staatsanwaltschaft die zuständige Ärztekammer. Das berufsrechtliche Verfahren läuft dann unabhängig vom Strafverfahren. Ziel der Verteidigung ist daher stets eine Einstellung des Verfahrens noch vor Anklageerhebung.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

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View Fahrlässige Körperverletzung (Medizinstrafrecht)

Fahrlässige Körperverletzung (Medizinstrafrecht)

Chancen auf Einstellung bei vorgeworfenen Behandlungsfehlern

Jonas Meese
April 1, 2026
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist fahrlässige Körperverletzung im ärztlichen Kontext?

Fahrlässige Körperverletzung begeht im medizinischen Kontext, wer durch Außerachtlassen der gebotenen Sorgfalt bei einer Behandlung kausal eine Körperverletzung herbeiführt. Entscheidend ist eine nachweisbare Sorgfaltspflichtverletzung, die gerade ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Auch das Unterlassen einer gebotenen Handlung kann eine Strafbarkeit begründen.

Der Maßstab für die Sorgfaltspflicht ist der einer gewissenhaften Fachkraft in der jeweiligen Disziplin. Wenn medizinisches Fachpersonal nachvollziehbarerweise subjektiv überfordert war, insbesondere bei nicht abzusehenden Verläufen in der Notfallmedizin, kann dies die Strafbarkeit ausschließen.

Was sind typische Konstellationen?

Behandlungsfehler im engeren Sinne

Vorwurf: Bei der Durchführung einer Behandlung oder Operation wird der anerkannte medizinische Standard nicht eingehalten.

Beispiel: Bei einem operativen Eingriff werden intraoperative Befunde nicht hinreichend berücksichtigt und aus diesem Grund ein benachbartes Organ verletzt. Wäre man dem Facharztstandard gefolgt, wäre die Komplikation vermeidbar gewesen.

Diagnosefehler

Vorwurf: Eine Erkrankung wird nicht oder zu spät erkannt, weil Befunde falsch ausgewertet werden oder gebotene Untersuchungen nicht erfolgen, obwohl diese indiziert sind.

Beispiel: In der Radiologie wird auf einer Bildgebung ein Befund übersehen, der für gewissenhaftes Fachpersonal sichtbar gewesen wäre. Der Patient erhält eine verzögerte Diagnose, die zu einer schwerwiegenden Gesundheitsverschlechterung führt.

Organisationsfehler

Vorwurf: Fehler entstehen nicht im Behandlungsmoment selbst, sondern durch mangelnde Organisation der Behandlungsabläufe, z.B. unzureichende Übergabe, fehlende Kontrollmechanismen oder der Einsatz von nicht hinreichend qualifiziertem Personal.

Beispiel: Eine Chefärztin delegiert einen Eingriff an einen noch nicht ausreichend erfahrenen Assistenzarzt, ohne für eine hinreichende Supervision zu sorgen. Dem Patienten entsteht dadurch ein Schaden.

Fehlerhafte Medikation

Vorwurf: Es wird ein falsches Medikament, eine falsche Dosierung oder eine kontraindizierte Substanz verabreicht.

Beispiel: Bei der Verschreibung wird eine bekannte Wechselwirkung mit einem bereits bestehenden Medikament übersehen oder im Stress des Klinikalltags verabreicht Pflegepersonal das falsche Medikament. Der Patient erleidet infolgedessen eine schwerwiegende Gesundheitsschädigung.

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung?

Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB ist mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.

Die Höhe der Geldstrafe errechnet sich aus Tagessatzanzahl multipliziert mit der Tagessatzhöhe.

Tagessatzhöhe der Geldstrafe richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen: 30 Tagessätze entsprechen in etwa einem Monatsgehalt.

Die Tagessatzanzahl richtet sich nach der Schwere der Schuld, die das Gericht im Rahmen einer Gesamtwürdigung (insbesondere Schwere der Gesundheitsschädigung und Maß der Pflichtwidrigkeit) feststellt.

Droht ein Entzug der Approbation auch bei fahrlässiger Körperverletzung?

Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung allein führt nicht automatisch zum Approbationsentzug. Die zuständige Behörde prüft, ob das Verhalten des Arztes seine Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur weiteren Berufsausübung in Frage stellt (§ 5 Abs. 2 BÄO). Bei grober, wiederholter oder systematischer Sorgfaltspflichtverletzung ist der Widerruf der Approbation möglich, ebenso ein Berufsverbot nach § 70 StGB.

In der Praxis ist das Risiko für die Approbation bei einem einmaligen, nicht grob schuldhaften Behandlungsfehler deutlich geringer als etwa beim Abrechnungsbetrug.

Das Hauptrisiko liegt aber nicht nur m Strafurteil selbst, sondern auch in der Parallelschiene: Sobald Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird, informiert die Staatsanwaltschaft die zuständige Ärztekammer. Das berufsrechtliche Verfahren läuft dann unabhängig vom Strafverfahren und kann eigenständig zu Sanktionen führen, theoretisch selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wird. In der Praxis ist die Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts allerdings ein sehr positives Signal auch für etwaige berufsrechtliche Verfahren.

Ziel der Verteidigung ist deshalb stets: Einstellung des Verfahrens noch vor Anklageerhebung, um die Kammermitteilung und damit das berufsrechtliche Parallelverfahren zu verhindern.

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Welche Verteidigungsansätze gibt es?

Kein Verstoß gegen den Facharztstandard

Der entscheidende Ausgangspunkt jeder Verteidigung ist die Frage, ob tatsächlich vom anerkannten medizinischen Standard abgewichen wurde. Nicht jede Komplikation ist ein Behandlungsfehler und nicht jeder unerwünschte Ausgang einer Behandlung ist auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen. Ob der Standard unterschritten wurde, ist oft eine medizinische Fachfrage, die ein Sachverständiger zu klären hat.

Fehlender Kausalzusammenhang

Selbst wenn ein Sorgfaltspflichtverstoß vorliegt, muss dieser nach der Rechtsprechung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ kausal für den eingetretenen Schaden sein. Wäre der Schaden auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten eingetreten, entfällt die Strafbarkeit.

Fehlende individuelle Vorwerfbarkeit (subjektive Fahrlässigkeit)

Neben dem objektiven Sorgfaltspflichtverstoß muss dem Arzt der Verstoß auch subjektiv vorwerfbar sein. War die Situation für den betreffenden Arzt individuell nicht beherrschbar, handelte er beispielsweise in einem Notfall unter nicht vorhersehbaren Bedingungen, kann die subjektive Fahrlässigkeit entfallen.

Einstellung des Verfahrens

Sollte die Beweislage ungünstig sein, besteht insbesondere bei nicht grob schuldhaften Verstößen die Möglichkeit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage. Hauptziel ist auch bei ungünstiger Beweislage, eine Anklage und damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern.

Was tun, wenn ein Patient Strafanzeige stellt?

Ausgangspunkt des Ermittlungsverfahrens ist (anders als z.B. beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Medizinstrafrecht) in den meisten Fällen eine Strafanzeige seitens der behandelten Person oder Angehöriger.

Erhalten Sie Kenntnis von einer Strafanzeige oder erhalten Sie eine Vorladung als Beschuldigter gelten die folgenden Punkte:

  1. Machen Sie keine Aussage bei der Polizei und erscheinen Sie nicht zum Vorladungstermin.
  2. Sichern Sie vorhandene Dokumentationen zum betreffenden Fall.
  3. Nehmen Sie keinen Kontakt zur betreffenden Person auf.
  4. Nehmen Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger auf, damit dieser Akteneinsicht beantragen kann. Nur aus der Ermittlungsakte ergibt sich, welches Fehlverhalten Ihnen genau vorgeworfen wird.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

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