Portraitaufnahme in Schwarz/weiß von Rechtsanwalt Alexander Schlüter
Alexander Schlüter
30.07.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Darf man Polizisten filmen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Fotografieren und das Filmen eines Polizeieinsatzes ohne Ton in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt.
  • Bei Tonaufnahmen bzw. Videos mit Ton droht eine Strafbarkeit wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gem. § 201 StGB.
  • Es ist zu unterscheiden zwischen bloßen Aufnahmen und der Veröffentlichung von Aufnahmen. Die Veröffentlichung von Aufnahmen erkennbarer Personen ist ohne Einwilligung grundsätzlich unzulässig.

Inhaltsverzeichnis

Darf man Polizisten filmen?

Das Fotografieren und das Filmen eines Polizeieinsatzes in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt, wenn der Ton nicht aufgezeichnet wird. Wer im öffentlichen Raum oder auf einer Versammlung ein Geschehen dokumentiert, das ohnehin für alle Anwesenden sichtbar ist, handelt nicht rechtswidrig.

Bei Tonaufnahmen oder Videoaufnahmen mit Ton kann eine Strafbarkeit drohen, wenn damit gesprochene Worte aufgenommen werden, die „nichtöffentlich“ sind.

Ist die Bildaufnahme von Polizisten strafbar?

Das reine Anfertigen einer Bildaufnahme bzw. einer Videoaufnahme ohne Ton ist nicht strafbar. Eine Strafbarkeit nach § 33 KUG setzt nämlich voraus, dass die Aufnahme verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird. Das bloße Herstellen einer Aufnahme (z.B. zur Beweissicherung) erfüllt diesen Tatbestand nicht.

In der Vergangenheit ist die Polizei häufig präventiv gegen filmende und fotografierende Personen vorgegangen (z.B. Identitätsfeststellung) und hat sich hierbei auf das Recht am eigenen Bild berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu 2015 entschieden, dass bei präventiven Maßnahmen zu differenzieren ist. Wenn eine Verbreitung der Aufnahme tatsächlich zu erwarten ist, sind präventive Maßnahmen zulässig. Hierfür müssen allerdings tatsächliche Anhaltspunkte bestehen. Ist die Verbreitung nicht zu erwarten, weil es sich z.B. lediglich um eine Aufnahme zur Beweissicherung handelt, sind auch präventive polizeiliche Maßnahmen nicht zulässig (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Juli 2015 – 1 BvR 2501/13).

Ist die Tonaufnahme von Polizisten strafbar?

Nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. Die Strafe reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Anders als bei der Bildaufnahme ist hier bereits das Aufnehmen selbst strafbar, nicht erst die Veröffentlichung. Das spätere Zugänglichmachen einer solchen Aufnahme ist ebenfalls strafbar gem. § 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Hierbei ist keine „Veröffentlichung“ notwendig, sondern es genügt bereits z.B. das Versenden der Datei an eine dritte Person.

Entscheidend ist die Frage, ob das gesprochene Wort nichtöffentlich war. Eine Äußerung ist nichtöffentlich, wenn sie nicht für einen größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis bestimmt oder unmittelbar verstehbar ist. Ob eine polizeiliche Äußerung nichtöffentlich ist, hängt daher stark vom Einzelfall ab.

Wann ist das gesprochene Wort öffentlich?

Aus der Rechtsprechung lässt sich der Grundsatz ableiten, dass eine Äußerung dann „nichtöffentlich“ ist, wenn die Beteiligten davon ausgehen müssen, von Dritten wahrgenommen zu werden.

Es ist hierbei stets eine Einzelfallbetrachtung durchzuführen. Maßgeblich sind unter anderem folgende Umstände:

  • Wie viele Personen stehen in der Nähe?
  • In welcher Lautstärke wurde das Gespräch geführt?
  • Wo findet die gefilmte polizeiliche Maßnahme statt (z.B. inmitten einer Versammlung, belebter Bahnhof oder Fußgängerzone)?

Je größer der potenzielle bzw. tatsächliche Zuhörerkreis, desto eher ist das gesprochene Wort „öffentlich“ und damit nicht „nichtöffentlich“, sodass § 201 StGB nicht greift.

Genau deshalb werden viele Verfahren nach § 201 StGB im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen eingestellt. In der Praxis liegt bei einer Kontrolle im öffentlichen Raum häufig eine faktische Öffentlichkeit vor. Eine gesicherte Rechtslage ist das aber nicht, und einzelne Gerichte haben Tonaufnahmen von Polizeieinsätzen durchaus als strafbar eingestuft. Ob im konkreten Fall eine Strafbarkeit besteht, kann erst nach Akteneinsicht beurteilt werden.

{{orange-cta}}

Welche Rolle spielt die Bodycam der Polizei?

Setzt die Polizei selbst eine Bodycam ein, kann dies dazu führen, dass das Filmen der Maßnahme nicht nach § 201 StGB strafbar ist. In der Rechtsprechung wird damit argumentiert, dass § 201 StGB das Vertrauen darauf schützt, dass das gesprochene Wort vertraulich bleibt. Wenn die Polizei die Situation bereits per Bodycam aufzeichnet, kann dagegen kein Vertrauen auf die Vertraulichkeit der Unterhaltung bestehen, weil der öffentliche Raum ohnehin abgehört wird (Landgericht Hanau, Beschluss vom 20. April 2023 – 1 Qs 23/22).

Darf ich Aufnahmen von Polizisten veröffentlichen?

Die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, ist nach § 33 KUG grundsätzlich unzulässig, wenn die Personen nicht eingewilligt haben. Das gilt auch für Polizisten.

Dies gilt nur für reine Bildaufnahmen. Enthalten Videos eine Tonspur, auf der nichtöffentlich gesprochene Worte zu hören sind, kann die Veröffentlichung zusätzlich nach § 201 StGB strafbar sein.

Mehr zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen in besonders geschützten Bereichen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

Darf die Polizei mein Handy beschlagnahmen oder die Aufnahme löschen?

Die Polizei darf eine Aufnahme nicht eigenmächtig löschen. Auch die Herausgabe des Handys müssen Sie nicht freiwillig anbieten.

Besteht allerdings der Verdacht einer Straftat, etwa wegen einer Tonaufnahme nach § 201 StGB, kommt eine Beschlagnahme des Geräts als Beweismittel in Betracht. Ob die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme tatsächlich vorliegen, lässt sich vor Ort selten klären. Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung zur Beschlagnahme eines Handys durchgeführt werden, beachten Sie unsere Hinweise in einem gesonderten Beitrag: Verhalten bei einer Durchsuchung

Was sollte ich beim Filmen der Polizei beachten?

Wer einen Polizeieinsatz dokumentieren möchte, sollte einige Punkte beachten:

  1. Machen Sie sich den Unterschied zwischen Bild und Ton bewusst. Die reine Bildaufnahme ist deutlich weniger riskant als die Tonaufnahme.
  2. Behindern Sie die Maßnahme nicht. Wer Beamten z.B. auf einer Versammlung den Weg versperrt, riskiert ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
  3. Veröffentlichen Sie die Aufnahme nicht vorschnell.
  4. Wird Ihnen vorgeworfen, eine strafbare Tonaufnahme angefertigt zu haben, machen Sie keine Angaben zur Sache und nehmen Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger auf.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

{{cta-alex}}

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Jonas Meese
Portraitaufnahme von Rechtsanwalt Jonas Meese
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Alexander Schlüter
Foto im Portraitformat von Rechtsanwalt Alexander Schlüter
Sie werden beschuldigt?

Wir helfen Ihnen!
Termin für Erstberatung

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht? Buchen Sie über unser nachfolgendes Portal einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung:

Das könnte Sie auch interessieren:
Bildaufnahmen nach § 201a StGB

Verbotene Bildaufnahmen: Strafen & Verteidigungschancen

Jonas Meese
Letztes Update:
09.06.2026
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Strafen & Möglichkeiten bei Widerstand gegen Polizei

Jonas Meese
Letztes Update:
19.11.2025
Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Schweigen & nicht zur Vorladung erscheinen! Wie Sie jetzt richtig reagieren.

Jonas Meese
Letztes Update:
14.10.2025

View Bildaufnahmen nach § 201a StGB

Bildaufnahmen nach § 201a StGB

Verbotene Bildaufnahmen: Strafen & Verteidigungschancen

Jonas Meese
Letztes Update:
09.06.2026

View Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Strafen & Möglichkeiten bei Widerstand gegen Polizei

Jonas Meese
Letztes Update:
19.11.2025

View Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Schweigen & nicht zur Vorladung erscheinen! Wie Sie jetzt richtig reagieren.

Jonas Meese
Letztes Update:
14.10.2025