Sie haben einen Brief von Ihrer Bank bekommen, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihr Konto wegen des Verdachts auf Geldwäsche oder Betrug gesperrt oder sogar gekündigt wurde?
Das ist eine Situation, die viele Menschen völlig unvorbereitet trifft und die neben den Einschränkungen durch die Kontosperrung selbst auch strafrechtlich erhebliche Konsequenzen haben kann. Denn hinter einer Kontosperrung dieser Art steht in der Regel nicht nur eine interne Maßnahme Ihrer Bank. Der Kontosperrung liegt häufig vielmehr entweder eine Strafanzeige wegen Betrugs oder Geldwäsche durch Dritte zugrunde oder aber die Kreditinstitute haben aufgrund auffälliger Transaktionen einen Geldwäscheverdacht. Ihre Bank ist dann gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden einzuschalten. Das bedeutet: Gegen Sie wurde oder wird mit großer Wahrscheinlichkeit ein Strafverfahren eingeleitet.
Warum Banken Konten sperren, wie es zu einem Verdacht auf Geldwäsche kommen kann, und was Sie in dieser Situation tun sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Warum sperrt eine Bank das Konto auf Grundlage des Geldwäschegesetzes?
Wenn eine Bank ein Konto sperrt und dabei das Geldwäschegesetz als Grundlage nennt, handelt sie nicht willkürlich. Sie ist dazu gesetzlich verpflichtet.
Das Geldwäschegesetz (GwG) schreibt Banken vor, ungewöhnliche Transaktionen zu beobachten, zu melden und im Zweifelsfall zu unterbinden. Wenn eine Bank ein Konto auf Grundlage des Geldwäschegesetzes sperrt, dann hat sie konkrete Anhaltspunkte für auffällige Transaktionen festgestellt, die sie für meldepflichtig hält.
Diese Meldung geht an die Financial Intelligence Unit (FIU), eine Behörde beim Zollkriminalamt, die verdächtige Finanztransaktionen auswertet und bei hinreichendem Verdacht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Parallel dazu kann die Bank verpflichtet oder berechtigt sein, eine Transaktion vorübergehend zu stoppen oder das Konto einzufrieren.
Aus welchen Gründen kommt es zu einer Kontosperrung?
Es gibt eine Vielzahl von Konstellationen, die dazu führen können, dass eine Bank ein Konto sperrt. Häufig geraten die Betroffenen dabei unwissentlich unter Geldwäscheverdacht. Besonders häufig sind folgende Konstellationen:
- Auffällige Geldeingänge ohne erkennbaren Grund
Gehen auf einem Konto plötzlich größere Geldbeträge ein, die mit dem gewöhnlichen Einkommensprofil des Kontoinhabers nicht vereinbar sind, löst das bei Banken interne Sicherheitsmechanismen aus. Automatisierte Systeme erkennen Unregelmäßigkeiten und leiten eine Überprüfung ein. Auch die Einzahlung/Überweisung größerer Beträge in mehreren kleineren Transaktionen – das sogenannte Smurfing – kann zu einer Kontosperrung wegenGeldwäscheverdachts führen.
- Kryptowährungen und Bitcoin-Transaktionen
Ein immer häufiger vorkommender Auslöser für eine Kontosperrung sind Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen (z.B. Bitcoin). Wer Einnahmen aus dem Verkauf von Bitcoin oder anderen digitalen Währungen auf sein reguläres Bankkonto überweist, sieht sich nicht selten mit dem Vorwurf der Kryptowährung-Geldwäsche konfrontiert.
Banken sind bei Transaktionen mit Kryptowährungen besonders misstrauisch, weil sie die Herkunft dieser Gelder nur schwer nachvollziehen können. Auch wenn Sie Ihre Kryptowährungen völlig legal erworben und verkauft haben, kann eine solche Transaktion eine Kontosperrung auslösen. Besonders problematisch wird es, wenn die Herkunft der Coins nicht lückenlos dokumentiert ist oder wenn die überwiesenen Beträge keine eindeutige Erklärung haben.
- Unwissentlich Geldwäsche begangen: Die Rolle als Finanzagent
Einer der häufigsten Fälle, in dem Betroffene unwissentlich in den Fokus der Behörden geraten, ist eine unbewusste Tätigkeit als sogenannter „Finanzagent“. Dabei werden Personen – oft über angebliche Jobangebote im Internet – angeworben, Geld über ihr privates Konto zu empfangen und weiterzuleiten. Dabei werden Gelder von fremden Personen unter einem legal wirkenden Vorwand auf das Konto des „Finanzagenten" überwiesen. Die Täter fordern sodann unter gezielter Täuschung, dass die Gelder auf andere Konten weitergeleitet werden. Häufig wird den „Finanzagenten“ dabei vorgetäuscht, sie würden diese Gelder für andere Personen in Krypto-Währungen investieren.
Was viele nicht wissen: Wer als Finanzagent tätig wird, macht sich häufig wegen Geldwäsche strafbar und zwar auch dann, wenn er nicht wusste, dass das Geld aus einer Straftat stammte. Denn eine Strafbarkeit nach § 261 StGB setzt lediglich leichtfertiges, nicht zwingend vorsätzliches, Handeln voraus.
Wenn Sie also unwissentlich Geldwäsche begangen haben, weil Sie dachten, einem seriösen Nebenjob nachzugehen, schützt Sie das nicht automatisch vor Strafverfolgung. Die Bank wird in solchen Fällen typischerweise die Kontoverbindung sofort sperren. Meist folgt kurz darauf eine Vorladung der Polizei.
- Kontosperrung wegen Betrugsverdacht
Manchmal werden Konten nicht wegen eigener verdächtiger Aktivitäten gesperrt, sondern weil das Konto als Empfängerkonto bei einem Betrug genutzt wurde, zum Beispiel, weil jemand anderes die Kontonummer des Opfers bei einer betrügerischen Transaktion angegeben hat und die Polizei nun davon ausgeht, der Kontoinhaber sei der Täter des Betrugs. In diesen Fällen kann es zu einer Kontosperrung wegen Betrugsverdacht kommen, obwohl der Kontoinhaber selbst keine Straftat begangen hat. Trotzdem droht, wie in der Konstellation des „Finanzagenten“, eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche, wenn die Geldeingänge verwahrt oder weitergeleitet werden, obwohl sich eine kriminelle Herkunft aufdrängt.
- Missbrauch des Kontos durch Dritte
Teilweise werden die Betroffenen auch unter einem Vorwand dazu verleitet, ein Bankkonto zu eröffnen und Dritten die Zugangsdaten für das Konto zu übermitteln. Nicht selten geschieht dies unter gezielter Täuschung, sodass den Betroffenen zum Teil nicht einmal bewusst ist, dass sie ein Konto eröffnet haben. Wird das Konto dann für Straftaten genutzt, kann ebenfalls eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche oder wegen Beihilfe zum Betrug vorliegen.
Was passiert nach der Kontosperrung strafrechtlich?
Wenn ein Geldwäscheverdacht dazu geführt hat, dass ein Konto gesperrt wurde, hat die Bank in der Regel bereits eine Verdachtsmeldung an die FIU abgegeben. Die FIU wertet diese Meldung aus und leitet sie – wenn sie den Verdacht für begründet hält – an die Staatsanwaltschaft oder Polizei weiter, die ein Ermittlungsverfahren einleiten. Sie erhalten dann früher oder später eine Vorladung als Beschuldigter – entweder von der Polizei oder direkt von der Staatsanwaltschaft.
Da bei einer Verurteilung wegen Geldwäsche die Einziehung des verfahrensgegenständlichen Geldbetrags droht, ordnet das Amtsgericht häufig einen sogenannten Vermögensarrest an. Dies bedeutet, dass Konten bis zur Höhe des möglichen Einziehungsbetrags gepfändet werden können, um eine spätere Einziehung abzusichern.
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Kontosperrung wegen Geldwäsche – was tun?
Wenn Sie sich in der oben beschriebenen Situation befinden und gilt:
- Keine Angaben gegenüber Bank, Polizei & Staatsanwaltschaft!
Der erste Impuls vieler Menschen ist es, die Situation zu erklären, Missverständnisse aufzuklären und auf die Behörden oder die Bank zuzugehen. Das ist verständlich, verringert in den meisten Fällen die Verteidigungschancen jedoch enorm.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu Schweigen. Von diesem Recht sollten Sie konsequent Gebrauch machen – gegenüber der Polizei, aber auch gegenüber Ihrer Bank. Alles, was Sie sagen, kann im Ermittlungsverfahren gegen Sie verwendet werden. Selbst gut gemeinte Erklärungsversuche können Widersprüche erzeugen oder unbeabsichtigt belastend wirken. Dies gilt vor allem bei dem Verdacht der Geldwäsche, da es in der Verteidigung meist auf jedes Detail ankommt.
- Strafverteidiger kontaktieren!
Sobald Sie einen Brief von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, aber auch bereits bei der Kontosperrung, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann zunächst Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln, um eine Einstellung des Verfahrens zu erzielen.
In vielen Fällen, insbesondere wenn Sie unwissentlich als Finanzagent tätig waren oder wenn Ihre Kryptowährungstransaktionen legal waren, lässt sich durch gezielte Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens erreichen, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung oder einer Vorstrafe kommt.
- Bei Kontopfändung: Pfändungsschutzkonto beantragen!
Sollte gegen Sie bereits ein Vermögensarrest vollstreckt und ihr Konto gepfändet worden sein, können Sie bei Ihrer Bank eine Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Auf einem solchen Konto verbleiben Ihnen monatlich mindestens 1.560,00 EUR, die nicht gepfändet werden, damit Sie ihre Lebenshaltungskosten bestreiten können. Die Umwandlung muss regelmäßig innerhalb eines Monats nach Pfändung beantragt werden.
Fazit: Bei Kontosperrung sofort handeln!
Eine Kontosperrung wegen Geldwäsche- oder Betrugsverdachts ist eine ernste Situation, die strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Gleichzeitig bedeutet sie nicht, dass Sie schuldig sind. Viele Betroffene geraten in diese Lage, ohne vorsätzlich eine Straftat begangen zu haben – als Opfer von Betrügern, als unwissende Finanzagenten oder als Besitzer von Kryptowährungen, deren Transaktionen der Bank verdächtig erschienen.
Wenn Ihr Konto wegen Verdachts auf Geldwäsche gesperrt wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über die nächsten Schritte und Verteidigungsmöglichkeiten.
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