Sie haben eine Vorladung der Polizei oder eine Anklage bekommen, in der Ihnen schwere Körperverletzung vorgeworfen wird?
Wichtig: Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen und sollten davon unbedingt Gebrauch machen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB vorliegt, welche Strafen drohen und wie ein erfahrener Strafverteidiger Sie verteidigen kann.
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Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung
Nicht selten werden die Straftatbestände schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) und gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) verwechselt. Der Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung ist jedoch elementar:
Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) knüpft an die Art und Weise der Tatbegehung an. Eine Körperverletzung ist gefährlich, wenn sie beispielsweise mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug, durch Beibringung von Gift, mittels hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten oder durch eine das Leben gefährdende Behandlung begangen wird. Entscheidend ist also das Wie der Tat – nicht ihre Folgen. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) hingegen knüpft an den Folgen der Tat an. Es kommt weder auf das eingesetzte Mittel noch auf die Begehungsweise an, sondern allein darauf, ob beim Opfer eine der im Gesetz abschließend aufgezählten schweren Dauerfolgen eingetreten ist. Beide Tatbestände schließen sich nicht aus: Wer jemanden mit einem gefährlichen Werkzeug verletzt und dabei dauerhaft dessen Sehvermögen zerstört, kann sich gleichzeitig wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung strafbar gemacht haben.
Was ist schwere Körperverletzung?
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) setzt voraus, dass die Körperverletzungshandlung beim Opfer eine bestimmte, gesetzlich festgelegte schwere Dauerfolge verursacht. Hierzu zählen Fälle, in denen die verletzte Person in Folge der Tat:
- das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
- ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann, oder
- in erheblicher Weise dauerhaft entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit bzw. Behinderung verfällt.
Entscheidend ist das Merkmal der Dauerhaftigkeit: Verletzungsfolgen, die – wenn auch nach langer Zeit – vollständig verheilen, erfüllen den Tatbestand nicht. Darüber hinaus muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Körperverletzungshandlung und der schweren Dauerfolge bestehen. Vorerkrankungen oder ärztliche Behandlungsfehler können diesen Zusammenhang im Einzelfall unterbrechen oder in Frage stellen.
Schwere Körperverletzung – Beispiele aus der Praxis
Die abstrakten Tatbestandsmerkmale lassen sich an konkreten Beispielen für schwere Körperverletzung verdeutlichen:
- Eine Auseinandersetzung endet mit der dauerhaften Erblindung eines Auges.
- Infolge einer Messerattacke muss dem Opfer ein Bein amputiert werden.
- Schwere Verbrennungen oder Verätzungen im Gesicht hinterlassen dauerhafte, erhebliche Entstellungen.
- Die Folge einer schweren Schlägerei ist eine dauerhafte Hirnschädigung mit geistiger Beeinträchtigung.
- Eine Verletzung des Rückenmarks führt zu einer dauerhaften Lähmung.
Schwere Körperverletzung: Strafe?
Welche Strafe droht bei schwerer Körperverletzung? Das Strafmaß für schwere Körperverletzung liegt deutlich über dem einer einfachen Körperverletzung oder einer gefährlichen Körperverletzung. Unterschieden werden dabei Fälle, in denen die Körperverletzung vorsätzlich begangen wird und die schwere Folge darauf zurückzuführen ist, aber nicht beabsichtigt war und Fälle, in denen die schwere Folge absichtlich oder wissentlich herbeigeführt wurde.
- Tritt eine der schweren Dauerfolgen ein, ohne dass der Täter diese absichtlich oder wissentlich herbeiführte, droht als Strafe für schwere Körperverletzung Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. In minder schweren Fällen kann sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verringern.
- Hat der Täter die schwere Folge absichtlich oder wissentlich herbeigeführt, erhöht sich die Mindeststrafe erheblich: Als Strafe droht dann eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren; in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
Strafe für schwere Körperverletzung – Ersttäter
Auch für Ersttäter kommt beim Vorwurf schwere Körperverletzung eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht. Allerdings wirkt sich das Fehlen von Vorstrafen strafmildernd aus. In Abhängigkeit von den konkreten Tatumständen, dem Ausmaß der Folgen und der persönlichen Lebenssituation des Beschuldigten, bestehen gute Chancen auf eine Bewährungsstrafe. Ein erfahrener Strafverteidiger kann diese Faktoren gezielt herausarbeiten und in der Hauptverhandlung zu Ihren Gunsten einsetzen.
Schwere Körperverletzung – Verjährung
Die Verjährungsfrist beträgt bei schwerer Körperverletzung, bei der die schwere Verletzungsfolge nicht absichtlich oder wissentlich herbeigeführt wurde, 10 Jahre. In Fällen, in denen die Verletzungsfolge absichtlich oder wissentlich herbeigeführt wurde, 20 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit Eintritt der schweren Verletzungsfolge. Ist diese Frist abgelaufen, kann keine Strafverfolgung mehr stattfinden. Allerdings kann die Verjährung durch verschiedene Handlungen der Ermittlungsbehörden (z.B. Anklageerhebung) unterbrochen werden.
Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Wer wegen schwerer Körperverletzung vorgeladen oder angeklagt wird, sollte nicht abwarten. Die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Strafverteidigers kann die Verteidigungschancen wesentlich erhöhen:
Der erste Schritt ist die Akteneinsicht. Nur wer weiß, welche Beweise die Ermittlungsbehörden in der Hand haben, kann eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade bei der schweren Körperverletzung kommt es entscheidend auf folgende Aspekte an:
- Kann eine Körperverletzungshandlung nachgewiesen werden?
- Erfolgte die Körperverletzung möglicherweise in Notwehr?
- Liegt tatsächlich eine dauernde Beeinträchtigung vor oder ist eine Besserung noch möglich?
- Ist die Dauerfolge kausal auf die Ihnen vorgeworfene Handlung zurückzuführen oder kommen andere Ursachen in Betracht?
- Wurde die schwere Folge ärztlich korrekt dokumentiert und diagnostiziert?
- Lässt sich ein Vorsatz begründen oder widerlegen?
Diese Fragen erfordern nicht selten die Einholung sachverständiger Stellungnahmen – Maßnahmen, die ein erfahrener Strafverteidiger gezielt veranlasst.
Begründen die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdachts ein. Ziel einer frühzeitigen Verteidigung ist es, durch gezielte Stellungnahmen genau dieses Ergebnis zu erwirken, bevor es zu einer Anklage kommt.
Strafmilderung und minder schwerer Fall: Ist eine Verurteilung nicht zu vermeiden, kann eine engagierte Verteidigung dazu beitragen, dass das Gericht einen minder schweren Fall annimmt und eine mildere Strafe – im besten Fall zur Bewährung – verhängt.
Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung im Strafrecht spezialisiert. Wir kennen die Verteidigungsmöglichkeiten und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.
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