Jonas Meese
18.02.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Falschaussage

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer vor Gericht vorsätzlich falsch aussagt, ohne vereidigt zu werden, begeht eine Falschaussage nach § 153 StGB. Falsche Aussagen unter Eid stellen einen Meineid nach § 154 StGB dar.
  • Die Strafe für eine Falschaussage beträgt Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Freiheitsstrafen unter 6 Monaten können in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
  • Die genaue Strafe hängt unter anderem davon ab, welche Bedeutung das Gerichtsverfahren hatte und wie wichtig die Aussage war.
  • Wie hoch die Geldstrafe bei einer Falschaussage vor Gericht ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen ab.

View Bedrohung

Bedrohung

Anzeige wegen Bedrohung: Alles Wichtige

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Beleidigung

Beleidigung

Bußgeldkatalog bei Beleidigung?

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Alle allgemeinen Straftaten, z.B. Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Betrug

Betrug

Anwalt erklärt Warenkreditbetrug, Warenbetrug und Höhe der Strafe

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Schweigen, nicht zur Vorladung erscheinen! Wie Sie jetzt richtig reagieren.

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

Weshalb Schweigen zu Beginn des Verfahrens immer die beste Strategie ist.

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Bedrohung

Bedrohung

Anzeige wegen Bedrohung: Alles Wichtige

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Beleidigung

Beleidigung

Bußgeldkatalog bei Beleidigung?

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Alle allgemeinen Straftaten, z.B. Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Betrug

Betrug

Anwalt erklärt Warenkreditbetrug, Warenbetrug und Höhe der Strafe

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Schweigen, nicht zur Vorladung erscheinen! Wie Sie jetzt richtig reagieren.

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

View Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

Weshalb Schweigen zu Beginn des Verfahrens immer die beste Strategie ist.

Mehr erfahren
Pfeil nach oben rechts

Das Wichtigste: Kompakt erklärt im Video

Bitte Marketing-Cookies akzeptieren um dieses Video anzusehen.

Sie werden beschuldigt?

Wir helfen Ihnen!

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Falschaussage nach § 153 StGB?

Nach § 153 StGB macht sich strafbar, wer vor Gericht falsch aussagt, aber nicht vereidigt wurde. Die Falschaussage muss sich auf eine rechtserhebliche Tatsache beziehen – also auf etwas, das für das Verfahren wichtig ist.

Das bedeutet: Es wird vorsätzlich etwas ausgesagt, das nicht der Wahrheit entspricht, obwohl Sie Zeuge oder Zeugin in einem Verfahren sind und deshalb grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet sind. Hiervon erfasst sind:

  • Bewusste Lügen
  • „Beschönigen“ von Tatsachen
  • „Weglassen“ wichtiger Angaben

Aber auch Aussagen „ins blaue Hinein“ können unter den Tatbestand fallen: Dies ist der Fall, wenn vor Gericht Angaben gemacht werden über Tatsachen, die der Zeuge überhaupt nicht weiß, sondern nur vermutet. Hierbei kann es sich um eine Falschaussage gem. § 153 StGB handeln, wenn nicht ausreichend deutlich gemacht wird, dass es sich um eine Vermutung handelt.

Wann ist eine Aussage „uneidlich“?

Von einer uneidlichen Falschaussage spricht man, wenn die Aussage ohne Eid abgegeben wird. Ein Eid wird nur in Ausnahmefällen verlangt. Das heißt: In den meisten Gerichtsverfahren sagen Zeugen aus.

Kann man sich als Angeklagter wegen Falschaussage strafbar machen?

Ein Angeklagter kann sich nicht wegen falscher uneidlicher Aussage gem. § 153 StGB strafbar machen, nur Zeugen oder Sachverständige.

Gegebenenfalls können sich Angeklagte durch unwahre Angaben z.B. wegen falscher Verdächtigung gem. § 164 StGB strafbar machen, wenn sie andere Personen zu Unrecht verdächtigen. Auch das Vortäuschen einer Straftat ist gem. § 145d StGB strafbar.

Wie hoch ist die Strafe bei einer Falschaussage vor Gericht?

Eine uneidliche Falschaussage gem. § 153 StGB ist mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren können aber zur Bewährung ausgesetzt werden und Freiheitsstrafen unter sechs Monaten können in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

Ob eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt wird und wie hoch die Strafe ist, hängt insbesondere von den folgenden Faktoren ab:

  • Wie bedeutsam ist das Verfahren, in dem ausgesagt wurde?
  • Wie wichtig war die Aussage für das Verfahren?
  • Was war das Motiv für die Falschaussage (z.B. ein Familienmitglied schützen)
  • Welche Folgen hatte die Falschaussage?
  • Vorstrafen
  • Wurde die falsche Aussage richtiggestellt?
  • Geständnis

{{orange-cta}}

Wie hoch ist die Geldstrafe bei einer Falschaussage vor Gericht?

Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Anzahl der Tagessätze und dem Einkommen ab.

Die Anzahl der Tagessätze wird vom Gericht danach bestimmt, wie schwer die Tat wiegt. Dabei sind die eben genannten Faktoren relevant.

Die Höhe der Tagessätze hängt von Ihrem Nettoeinkommen ab, wobei z.B. Unterhaltsverpflichtungen für Kinder angerechnet werden. Ein Tagessatz beträgt in der Regel 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens.

Beispiel: Das Gericht verhängt 120 Tagessätze und der Tagessatz beträgt 80 Euro (Nettoeinkommen monatlich: 2.400 Euro). Dann beträgt die Geldstrafe insgesamt 120 x 80 Euro = 9.600 Euro.

Ist es auch strafbar, wenn ich unabsichtlich eine falsche Aussage mache?

Wegen uneidlicher Falschaussage kann sich nur strafbar machen, wer vorsätzlich handelt – wer sich irrt oder etwas vergisst, macht sich nicht strafbar.

Wichtig: Vorsatz und Absicht sind nicht das gleiche. Es genügt, wenn Sie die Unwahrheit gesagt haben und dies auch zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben.

Eine fahrlässige Falschaussage ist nur strafbar, wenn Sie vereidigt wurden (§ 161 StGB).

Welche Strafe bei Falschaussage vor der Polizei?

Eine Falschaussage vor der Polizei ist grundsätzlich nicht strafbar. § 153 StGB gilt nur für falsche Aussagen vor einem Gericht oder einem Untersuchungsausschuss – nicht für Aussagen bei der Polizei.

Wer im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung als Zeuge nicht die Wahrheit sagt, kann sich aber trotzdem strafbar machen, zum Beispiel wegen der folgenden Delikte:

  • Strafvereitelung gem. § 258 StGB – Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe: z.B. wenn Zeugen falsch aussagen und deshalb ein Straftäter nicht überführt werden kann
  • Falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB – Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe: z.B. wenn Zeugen den Verdacht auf Unschuldige lenken wollen
  • Vortäuschen einer Straftat gem. § 145d StGB – Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe: z.B. wenn Zeugen von einer Straftat berichten, die es gar nicht gab

Vorladung wegen Falschaussage – was soll ich jetzt tun?

Wenn Sie eine Vorladung wegen einer Falschaussage vor Gericht erhalten haben, bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht. Machen Sie keine Aussage bei der Polizei.

Die Strafen bei einer Falschaussage sind empfindlich. Wie vorgegangen werden soll, kann erst entschieden werden, wenn Ihr Anwalt Einsicht in die Akten genommen hat. Dann kann eine Strategie entworfen werden, wie das Verfahren möglichst ohne Gerichtsverhandlung zur Einstellung gebracht werden kann. Wer rechtzeitig reagiert, sichert sich alle Verteidigungsmöglichkeiten.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

{{cta-jonas}}

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Jonas Meese
Portraitaufnahme von Rechtsanwalt Jonas Meese
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Alexander Schlüter
Foto im Portraitformat von Rechtsanwalt Alexander Schlüter
Sie werden beschuldigt?

Wir helfen Ihnen!

FAQS

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie hier.

Was, wenn ich jemanden schützen wollte?

Auch dann bleibt die Falschaussage strafbar. Das Motiv kann sich strafmildernd auswirken, hebt die Strafbarkeit aber nicht auf.

Kann ich meine Aussage später richtigstellen?

Ja. Eine Berichtigung kann sich deutlich strafmildernd auswirken.

Wie hoch ist bei einer Falschaussage die Geldstrafe?

Bei geringfügigen Fällen liegt sie oft zwischen 60 und 120 Tagessätzen. Dies ist jedoch abhängig vom Einzelfall. In vielen Fällen lässt sich eine Geldstrafe durch eine Einstellung des Verfahrens verhindern.

Ich habe mich vertan – ist das schon strafbar?

Nicht unbedingt. Nur, wenn Sie wissentlich falsch aussagen. Irrtümer sind keine Falschaussage im Sinne von § 153 StGB.

Termin für Erstberatung

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht? Buchen Sie über unser nachfolgendes Portal einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung:

Das könnte Sie auch interessieren:

View Bedrohung

Bedrohung

Anzeige wegen Bedrohung: Alles Wichtige

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Anzeige wegen Bedrohung – was bedeutet das?

Wenn Sie eine Anzeige wegen Bedrohung erhalten haben, wird Ihnen vorgeworfen, eine andere Person mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht zu haben (§ 241 Abs. 1 StGB).

Beispiele aus der Praxis:

  • Drohung, die Reifen eines Fahrzeugs aufzustechen (wenn Schaden über 750 € droht)
  • Drohung, jemanden zu schlagen (auch mit Baseballschläger oder Teleskopschlagstock)
  • Drohung, die Kinder der anderen zu schlagen.

Die Drohung muss konkret und ernst gemeint erscheinen. Flapsige Aussagen oder Übertreibungen im Streit sind nicht automatisch strafbar. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Bedrohte die Ankündigung als ernsthafte Gefahr wahrnimmt. Irrelevant ist jedoch, ob die Drohung tatsächlich ernst gemeint war.

DROHUNG MIT VERBRECHEN (§ 241 ABS. 2 STGB)

Handelt es sich bei dem angedrohten Handeln um ein Verbrechen, greift ein höherer Strafrahmen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren). Verbrechen sind alle Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (z.B. Mord, Totschlag oder Raub).

Beispiele aus der Praxis:

  • Drohung, jemanden „abzustechen“
  • „Wenn du das nochmal sagst, bringe ich dich um!“
  • Drohung, ein Gebäude „abzufackeln“

VORTÄUSCHEN EINES VERBRECHENS (§ 241 ABS. 3 STGB)

Strafbar ist auch, ein Verbrechen vorzutäuschen, auf das der Täter keinen Einfluss (mehr) hat. Nicht umfasst ist allerdings, wenn ein solches Verbrechen tatsächlich geplant ist oder bevorsteht.

Beispiele aus der Praxis:

  • Vortäuschen, eine Bombe versteckt zu haben, die jeden Moment explodieren könne.
  • Vortäuschen, dass jemand anderes den Adressaten töten werde.

Welche Strafe bei Bedrohung?

§ 241 StGB droht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei Bedrohung mit einem Verbrechen bis zu zwei Jahren an.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei Bedrohung?

Die Geldstrafe richtet sich nach der Schwere des Vorwurfs und dem persönlichen Einkommen. Das monatliche Netto-Einkommen durch 30 dividiert ergibt die Höhe eines Tagessatzes. Die folgenden Faktoren bestimmen die Anzahl der Tagessätze:

  • Motiv und Hintergrund (z. B. Beziehungsstreit, Nachbarschaftskonflikt)
  • Ob Waffen oder gefährliche Gegenstände eine Rolle spielten
  • Ob die Drohung öffentlich oder in sozialen Medien erfolgte
  • Ob sich der Beschuldigte entschuldigt oder den Schaden wiedergutmacht

Bei Ersttätern werden häufig zwischen 30 und 120 Tagessätzen verhängt. Ab 90 Tagessätzen erfolgt regelmäßig eine Eintragung im Führungszeugnis.

Bedrohung Strafmaß – Geldstrafe oder Einstellung möglich?

Das Strafmaß bei Bedrohung und die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens hängen von vielen Faktoren ab:

  • Vorstrafen
  • Art der Drohung (z.B. Morddrohung oder Drohung mit einer Körperverletzung)
  • Reaktion des Opfers
  • Verhalten nach der Tat

Gerade im Ermittlungsverfahren kann ein erfahrener Verteidiger mit der richtigen Strategie darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt wird, insbesondere, wenn die Bedrohung im Affekt oder Streit gefallen ist.

{{orange-cta}}

Was passiert nach einer Anzeige wegen Bedrohung?

Eine Anzeige wegen Bedrohung führt in der Regel zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, befragt Zeugen und verschickt anschließend häufig eine Vorladung als Beschuldigter.

Wer diese erhält, sollte nicht zur Polizei gehen und keine schriftliche Aussage tätigen, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat. Nur aus der Akte geht hervor, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweise existieren.

Viele Beschuldigte denken, sie könnten den Vorwurf „aufklären“, indem sie ihre Sicht schildern. In der Praxis führt das jedoch oft zu Selbstbelastungen, die später kaum zu korrigieren sind.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ablauf des Strafverfahrens.

Anwalt bei einer Anzeige wegen Bedrohung?

Ein erfahrener Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend eingreifen:

Der Verteidiger erhält Einsicht in die Ermittlungsakte. Auf dieser Grundlage kann er einschätzen, ob eine Einstellung des Verfahrens realistisch ist oder ob eine Verteidigung vor Gericht vorbereitet werden muss.

In vielen Fällen lässt sich eine Einstellung nach § 153a StPO erreichen, z.B. gegen Zahlung einer Geldauflage. Das Verfahren wird dann ohne Gerichtsverhandlung und Eintragung im Führungszeugnis abgeschlossen.

Haben Sie bereits einen Strafbefehl, ist schnelles Handeln erforderlich. Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden – andernfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig. Ein Strafverteidiger prüft, ob sich ein Einspruch lohnt oder ob eine mildere Lösung erreichbar ist.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

{{cta-jonas}}

View Beleidigung

Beleidigung

Bußgeldkatalog bei Beleidigung?

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was fällt unter Beleidigung?

Unter den Tatbestand der Beleidigung fällt jede Äußerung, die die Ehre eines anderen Menschen angreift. Das kann durch Worte, Gesten oder Handlungen geschehen. Entscheidend ist nicht, ob Sie „die Wahrheit“ sagen, sondern ob Ihre Äußerung als ehrverletzend gilt.

Was sind Beispiele für eine Beleidung?

  • Der Mittelfinger oder das „Vogel zeigen“ im Straßenverkehr sind klassische Beleidigungen
  • Auch durch digitale Kommunikation (WhatsApp, Instagram, Facebook) kann eine Beleidigung geäußert werden
  • Eine Beleidigung auf sexueller Grundlage liegt bei anzüglichen Bemerkungen oder Gesten vor, wenn sie objektiv als Herabwürdigung zu verstehen sind.
  • Eine Beamtenbeleidigung gibt es im Gesetz nicht: Wer einen Beamten beschimpft, wird genauso bestraft, wie bei einer „normalen“ Beleidigung.

Wird jede Beleidigung verfolgt?

Die Strafverfolgung erfolgt bei Beleidigung nur bei einem sogenannten Strafantrag des Verletzten. Das heißt: Nur wenn der Betroffene selbst einen Antrag auf Strafverfolgung stellt, wird gegen Sie ermittelt. Dieser Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Strafe bei Beleidigung

Die Strafe bei Beleidigung kann betragen:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr im Normalfall
  • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wenn  die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird

Bußgeldkatalog: Für welche Beleidigung gibt es welche Strafe?

Es gibt keinen „Bußgeldkatalog“ für verschiedene Beleidigungen. Die konkrete Strafe hängt immer von dem jeweiligen Kontext der Äußerung ab. Sie wird in Tagessätzen bemessen.

Daumenregel: Monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30 = ein Tagessatz.

Auch wenn es keinen festen Bußgeldkatalog gibt, geben diese Urteile einen Überblick, wie viele Tagessätze von Gerichten festgesetzt wurden:

Tat Der Angeklagte beleidigte mit den Worten „Dreckspack“ und „Arschloch“.
Strafe 50 Tagessätze Geldstrafe
Gericht Amtsgericht Mönchengladbach (2017)
Tat Der Angeklagte bezeichnete einen Richter als „Volksverräter“.
Strafe 100 Tagessätze Geldstrafe
Gericht Amtsgericht Frankfurt am Main (2021)
Tat Eine angehende Polizistin beleidigte einen Kollegen in zwei Fällen rassistisch, unter anderem mit Affengesten.
Strafe 120 Tagessätze Geldstrafe
Gericht Amtsgericht Berlin-Tiergarten (2024)
Tat Der Angeklagte beleidigte im Internet Politiker mit Hasskommentaren.
Urteil 110 Tagessätze
Gericht Amtsgericht Detmold (2023)
Tat Der Angeklagte (Taxifahrer) zeigte im Straßenverkehr einen Mittelfinger.
Strafe 50 Tagessätze
Gericht Amtsgericht München (2015)

Wichtig: Je nach Höhe des Tagessatzes kann die Strafe sehr empfindlich ausfallen. In einem presseträchtigen Fall am Amtsgericht Hamburg-Mitte wurden ein Angeklagter für eine Beleidigung im Straßenverkehr zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt und die Tagessatzhöhe auf 2.000€ festgesetzt, da der Angeklagte ein sehr hohes Einkommen hatte. Die Gesamtstrafe betrug also 60.000€.

{{orange-cta}}

Wird Beleidigung ins Führungszeugnis eingetragen?

Eine Verurteilung oder ein Strafbefehl wegen Beleidigung wird ins Führungszeugnis eingetragen, wenn Vorstrafen bestehen oder wenn die Strafe über 90 Tagessätze beträgt. Dies kann gravierende Folgen für Jobwahl bzw. Beamtenlaufbahn haben. Aber auch unterhalb der Grenze von 90 Tagessätzen wird die Verurteilung ins Bundeszentralregister eingetragen.

Oberstes Ziel eines Anwalts für Strafrecht ist daher, dass das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis eingestellt wird.

Vorladung wegen einer Beleidigung

  • Keine Aussage ohne Anwalt: als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Viele versuchen, die Situation durch eine Erklärung zu entschärfen, und verschlimmern sie dadurch nur.
  • Beauftragen Sie einen Anwalt für Strafrecht. Wir helfen Ihnen gerne! Jeder Kontakt zur Polizei und der Staatsanwaltschaft sollte nur über einen Anwalt erfolgen.
  • Ein Rechtsanwalt kann die Ermittlungsakte einsehen. Daraus ergibt sich, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
  • Frühzeitige Verteidigung zahlt sich aus. Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen, das Verfahren ohne Anklage zu beenden, z.B. mit einer Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts oder gegen eine geringe Geldauflage.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

{{cta-alex}}

View Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Alle allgemeinen Straftaten, z.B. Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Strafrecht - nothing else.

Wir beraten Sie umfassend im Strafrecht. Wir haben uns ausschließlich auf die Verteidigung in diesem Rechtsgebiet konzentriert - seit unserer Ausbildung.

Untergebiete innerhalb des Strafrechts

Zu unserem Beratungsspektrum gehören selbstverständlich neben Sondergebieten (z.B. Jugendstrafrecht, Geldwäsche, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht) auch alle Delikte aus dem allgemeinen Strafrecht.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

{{cta-alex}}

View Betrug

Betrug

Anwalt erklärt Warenkreditbetrug, Warenbetrug und Höhe der Strafe

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Betrug nach § 263 StGB?

Wegen Betruges macht sich strafbar, wer eine andere Person über Tatsachen täuscht, damit jemand aufgrund eines Irrtums eine Vermögensverfügung vornimmt, die den Täter oder jemand anderen rechtswidrig bereichert.

Einfacher gesagt: Betrug liegt vor, wenn jemand durch Täuschung Geld oder einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt. Es kommt also immer auf Täuschung – Irrtum – Vermögensverfügung – Schaden an.

Anzeige wegen Betrugs – was kann passieren?

Eine Anzeige wegen Betrugs zieht immer ein Strafverfahren nach sich, in dem die Polizei ermittelt und das Verfahren am Schluss an die Staatsanwaltschaft abgibt. Hierbei erhalten Beschuldigte eine Vorladung von der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, wie das Ermittlungsverfahren endet: Mit einer Anklage, damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung durchgeführt wird, einem Strafbefehl oder mit einer Einstellung, z.B. weil kein hinreichender Verdacht besteht oder wegen Geringfügigkeit.

Selbst ein scheinbar kleiner Vorfall – etwa das verspätete Bezahlen einer Ware – kann mit einer Anzeige wegen Betruges enden, wenn eine Täuschungsabsicht vermutet wird.

{{orange-cta}}

Betrug - Typische Fälle aus der Praxis

Auch wenn kein Verfahren wegen Betruges dem anderen gleicht, kommen folgende Fälle häufig vor:

Eingehungsbetrug

Beim Eingehungsbetrug täuscht jemand bei einem Vertragsabschluss.

Verkäufern wird häufig vorgeworfen, über Mängel oder Eigenschaften eines Kaufgegenstandes getäuscht zu haben.

Beispielsweise könnte ein Fahrzeug als „unfallfrei“ verkauft werden, obwohl Vorschäden bestehen oder der Tacho manipuliert ist. Auch Verkäufern von Immobilien wird häufig vorgeworfen, z.B. über Schimmelbefall, Hausschwamm oder illegale Umbauten getäuscht zu haben. Wird dabei noch eine Urkunde gefälscht (z.B. Echtheitszertifikat einer Uhr), steht zusätzlich der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum.

Käufern wird häufig vorgeworfen, über ihre Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit getäuscht zu haben.

Einfach gesagt: Wenn eine Person etwas kauft, ohne die Sache bezahlen zu wollen oder zu diesem Zeitpunkt schon weiß, dass sie die Sache nicht bezahlen kann, begeht sie einen Betrug. Das Gericht prüft in diesen Fällen, ob von Anfang an keine Absicht zur Zahlung bestand.

Warenkreditbetrug

Der Vorwurf Warenkreditbetrug betrifft Fälle, in denen Waren auf Rechnung oder Kredit gekauft werden – ohne dass diese am Ende bezahlt werden.

Als Täuschung kommt in Betracht: Das Verschweigen der wirtschaftlichen Lage.
Besonders häufig: Onlinehandel oder kurzfristige Bestellungen in wirtschaftlicher Krise.

Warenbetrug

Beim Warenbetrug wird die Ware nicht oder nur teilweise geliefert, obwohl sie bezahlt wurde. Dies ist häufig der Fall bei Privatverkäufen über Portale wie Kleinanzeigen. Die Ermittlungsbehörden werten hierbei oft Chatverläufe und Kontobewegungen aus.

Besonders häufig trifft der Vorwurf des Betrugs über Kleinanzeigen in der Vergangenheit Unschuldige: Unbekannte Täter kopieren dabei geschickt Kleinanzeigen-Inserate und veranlassen Verkäufer dazu, die Ware an Dritte zu versenden. Dies geschieht häufig unter einem Vorwand, z.B.: „Ich bin gerade nicht zu Hause, aber versende die Ware bitte an meinen Freund.“

Die Ware kommt auf diesem Wege nie beim Käufer an, der dann gegen den Verkäufer mit einer Strafanzeige wegen Warenbetruges vorgeht.

Versenden Sie daher Ware bei privaten Verkäufen ausschließlich an die Person, die auch das Geld überwiesen hat.

Betrug Strafe – welche Strafen drohen nach § 263 StGB?

Die Strafe für Betrug hängt von Schadenshöhe, Vorsatz und Vorstrafen ab:

  • Einfacher Betrug: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Betrug: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
  • Versuchter Betrug: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe mit der Möglichkeit der Milderung.

Paragraph 263 StGB Geldstrafe: Höhe?

Die Geldstrafe bei Betrug richtet sich nach dem Tagessatzsystem (§ 40 StGB).
Ein Tagessatz entspricht etwa 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens, wobei z.B. Unterhaltsverpflichtungen abgezogen werden können. Heißt: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen ist so hoch, wie zwei Monatsgehälter (Netto).

Die Anzahl der Tagessätze richtet sich insbesondere nach folgenden Punkten:

  • Vorstrafen
  • Höhe des Schadens
  • Folgen für das Opfer
  • Professionalität des Vorgehens

Vorladung Betrug – Anwalt einschalten!

Ein erfahrener Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen. Gerade bei erstmaliger Beschuldigung kann eine Verfahrenseinstellung erreicht werden.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

{{cta-jonas}}

View Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Schweigen, nicht zur Vorladung erscheinen! Wie Sie jetzt richtig reagieren.

Jonas Meese
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist eine Vorladung?

Die Vorladung ist die Aufforderung der Polizei oder Staatsanwaltschaft, zu einem Termin zu erscheinen. Die Polizei verdächtigt Sie einer Straftat und möchte mit Ihnen eine Vernehmung, also eine Befragung durchführen und, dass Sie eine Aussage abgeben. Wichtig: Es geht nicht mehr um die Frage, ob es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt. Es wurde bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als beschuldigte Person eingeleitet.

Die Vorladung kommt in der Regel von einem Polizeikommissariat („PK“) oder dem Landeskriminalamt („LKA“).

Eine Vorladung ist zwar keine Verurteilung – Sie sollten eine Vorladung als Beschuldigter jedoch ernst nehmen. Es gilt: Zu keinem Zeitpunkt im Strafverfahren bestehen so viele Verteidigungschancen wie jetzt. Gleichzeitig gilt: Zu keinem Zeitpunkt wie jetzt bestehen so viele Chancen, Verteidigungschancen zu zerstören.

Warum die Polizei Sie verdächtigt, kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Eine Person hat Sie angezeigt, sogenannte „Strafanzeige“.
  • Ein Zeuge hat eine Aussage gemacht, in der Sie belastet werden.
  • Die Polizei hat eigenständig Ermittlungen durchgeführt und verdächtigt Sie nun.
  • In einem anderen Strafverfahren werden Sie belastet – zum Beispiel durch die Aussage eines Zeugen oder eines anderen Beschuldigten.

Anstelle einer Vorladung zu einem Vernehmungstermin kann auch ein Anhörungsbogen versand werden. Hierbei werden Sie aufgefordert, sich schriftlich zu den Vorwürfen gegen Sie zu äußern.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

Als Beschuldigter haben Sie insbesondere die folgenden Rechte:

  • Schweigerecht: Das wohl wichtigste Recht. Niemand ist verpflichtet, an einem Strafverfahren gegen sich selbst mitzuwirken.
    -> Schweigen darf niemals gegen Sie ausgelegt werden.
  • Recht auf Akteneinsicht: Über Ihren Strafverteidiger, in der Regel ein Anwalt für Strafrecht, erhalten Sie Einsicht in die Ermittlungsakte.
    -> Erst mit diesem Wissen lässt sich entscheiden, ob eine Aussage sinnvoll ist.
  • Recht auf Verteidiger: Sie haben das Recht, jederzeit einen Strafverteidiger hinzuzuziehen.
    -> Nur wenn Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu Rate ziehen, können alle Verteidigungsmöglichkeiten genutzt werden.

Viele Vorladungen enthalten Formulierungen wie „Im Verhinderungsfall wird um Mitteilung der Verhinderungsgründe gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann“.

Das klingt so, als müssten Sie absagen oder erscheinen. Das ist falsch. Ob Sie erscheinen müssen, hängt davon ab, ob die Vorladung von der Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht kommt:

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein. Beschuldigte müssen einer Einladung der Polizei nicht folgen.

Nur bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht müssen Sie erscheinen. Gleiches gilt, wenn die Polizei Sie "im Auftrag der Staatsanwaltschaft" vorlädt.

Die ganz überwiegende Anzahl der Vorladungen kommt jedoch von der Polizei. Sie müssen in dem Falle nicht erscheinen und sollten dies auch nicht. Nehmen Sie den Termin nicht wahr und befolgen Sie den 7-Schritte-Plan für die besten Verteidigungschancen beim Erhalt einer Vorladung.

Verbreitete Irrtümer

„Wenn ich nicht hingehe, wirke ich schuldig.“
→ Falsch. Schweigen darf nicht nachteilig ausgelegt werden.

„Ich kann das allein erklären, dann hat sich die Sache.“
→ Falsch. Ohne Akteneinsicht wissen Sie überhaupt nicht, was die Polizei gegen Sie in der Hand hat.

„Ich bin unschuldig, so kann ich alles sagen.“
→ Falsch. Vernehmungsbeamte sind erfahren in Vernehmungstechniken. Sie sitzen bei der Vernehmung als Laie einem Vernehmungs-Profi gegenüber. Dabei können Sie sich genau so sehr in Widersprüche verwickeln wie Schuldige.

„Bei der Vernehmung kann ich frühzeitig alles klären, damit die Sache gar nicht erst bis zur Staatsanwaltschaft geht.“
→ Falsch. Das Ermittlungsverfahren ist eingeleitet – die Akte geht nun so oder so zur Staatsanwaltschaft. Wenn es sinnvoll ist, gegenüber den Behörden Angaben zu machen, kann das auch nach Akteneinsicht noch erfolgen.

Warum sollte ich schweigen?

Schweigen ist nicht immer die beste Strategie im Strafverfahren. Aber es ist die beste Strategie zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem Sie die Vorladung erhalten haben. Mehr dazu unter: Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

{{orange-cta}}

Wie läuft die Vernehmung ab?

Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen wurden, gilt: Gehen Sie nicht zur Polizei! Befolgen Sie den 7-Schritte-Plan für die besten Verteidigungschancen beim Erhalt einer Vorladung.

Eine Vorladung läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Zu Beginn erfolgt die Identifizierung des Beschuldigten, z.B. durch den Personalausweis.
  2. In der Regel werden Sie dann in ein hierfür vorgesehenes Vernehmungszimmer geführt
  3. Sie müssen dann über Ihre Rechte belehrt werden – insbesondere über Ihr Recht, zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen.
  4. Dann stellen die Beamten Fragen zum Tatvorwurf oder lassen Sie Ihre Sicht der Dinge schildern. Hierbei verfügen nur die Vernehmungsbeamten über Aktenkenntnis. Gegebenenfalls werden Ihnen ausgewählte Informationen aus der Akte präsentiert, zu denen Sie Stellung nehmen sollen.
  5. Alles Gesagte wird protokolliert. Dies erfolgt entweder durch Aufzeichnung und spätere Verschriftlichung, durch Diktat oder durch Mitschriften des Vernehmungsbeamten).

Die Risiken sind hoch. Ermittler wollen in der Regel Verdachtsmomente erhärten, um einen Ermittlungserfolg zu erzielen. Es besteht das Risiko, dass Aussagen nur verfälscht im Protokoll aufgenommen werden. Dadurch dass Sie die vollständige Akte nicht kennen, besteht keine „Waffengleichheit“ bei der Vernehmung.

Außerdem: Es hat keinen Zweck, zu versuchen, die Ermittler zu überzeugen. Die Polizei entscheidet nämlich gar nicht über den Ausgang des Verfahrens. Sie gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft ab. Erst diese entscheidet, ob sie Anklage erhebt, einen Strafbefehl beantragt oder das Verfahren einstellt.

Was passiert, wenn man nicht erscheint?

Wenn Sie nicht zum Vernehmungstermin erscheinen, passiert nichts. Die Polizei nimmt dann an, dass Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und führt ihre Ermittlungen zu Ende. Im Anschluss gibt sie den Fall an die Staatsanwaltschaft ab.

Dies gilt nicht für Vorladungen von bzw. im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht! Solche sind die Seltenheit, kommen aber vor. Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Polizeiliche Vorladung: Keine Pflicht zum Erscheinen.
  • Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht: Pflicht zum Erscheinen.

Doch auch hier gilt: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen und sollten dies auch nicht tun. Ein Strafverteidiger begleitet Sie, schützt Ihre Rechte und steuert das Verfahren. Sie können uns jederzeit für eine Erstberatung kontaktieren – ein Anwalt für Strafrecht in Hamburg gibt Ihnen unverbindlich und kostenfrei Auskunft, ob Sie bei der Vernehmung erscheinen müssen.

Muss ich als Zeuge erscheinen?

Zeugen müssen grundsätzlich erscheinen, wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht sie laden. Bei der Polizei müssen sie nur erscheinen, wenn es sich um eine „Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft“ handelt. Doch auch hier gibt es Rechte:

  • Verwandte dürfen die Aussage verweigern (§ 52 StPO).
  • Niemand muss Angaben machen, die einen selbst in die Gefahr eines Strafverfahrens bringen (§ 55 StPO). In vielen Fällen führt dies sogar dazu, dass der Zeuge ein vollständiges Schweigerecht hat.

Nicht selten wird ein Zeuge im Laufe des Verfahrens plötzlich zum Beschuldigten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Zeugen bei ihrer Vernehmung in Widersprüche verwickeln. Deshalb gilt auch hier: Sofort anwaltlichen Rat einholen.

Wie wehrt man sich gegen falsche Anschuldigungen?

Am besten wehrt man sich im Strafrecht gegen falsche Anschuldigungen, indem man die Ermittlungsakte durch einen Anwalt einsehen und sich beraten lässt. Nur wenn man die Ermittlungsakte kennt, kann man sich gegen falsche Anschuldigungen angemessen wehren. Die Ermittlungsakte kann von einem Anwalt für Strafrecht eingesehen werden. Sie enthält alle Beweise, Zeugenaussagen und polizeilichen Einschätzungen. Ohne die Akte gesehen zu haben ist jede Aussage sehr riskant. Das ist kein „Spezialtipp“ von Nemo Strafverteidiger in Hamburg, sondern diese Auskunft wird Ihnen jeder kompetente Anwalt für Strafrecht geben.

Nur ein Strafverteidiger erhält vollständige Akteneinsicht. Erst danach lässt sich entscheiden:

  • Schweigen und Einstellung beantragen?
  • Oder gezielt eine Einlassung abgeben?

Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten? Kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Erstberatung ist kostenlos, unverbindlich und das Gespräch unterliegt bereits der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sie können sich den Termin für die Erstberatung telefonisch oder direkt in unserem Terminbuchungsportal buchen.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

{{cta-jonas}}

View Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

Weshalb Schweigen zu Beginn des Verfahrens immer die beste Strategie ist.

Alexander Schlüter
12.15.2025
·
5 Min.
Lesedauer

Warum raten Anwälte im so oft dazu, zu schweigen?

Bei einem laufenden Strafverfahren als Beschuldigter zunächst zu schweigen, hat die folgenden Vorteile:

  • Es darf Ihnen nicht angelastet werden.
  • Es verhindert, dass Sie Informationen preisgeben, die später gegen Sie verwendet werden.
  • Es verschafft Ihrem Anwalt Zeit, die Akte einzusehen und eine Strategie zu entwickeln.

Wird rechtzeitig ein Anwalt eingeschaltet, können Strafverfahren oftmals zur Einstellung gebracht werden, ohne dass der Beschuldigte jemals ausgesagt hat.

Ist Schweigen im Strafverfahren immer die beste Strategie?

Schweigen ist nicht immer die beste Strategie im Strafverfahren und in vielen Fällen ist es sinnvoll, die eigene Sicht der Dinge zu erläutern oder Beweise einzubringen. Dies kann allerdings erst nach Akteneinsicht beurteilt werden.

Schweigen ist aber in der Regel die beste Strategie zu Beginn des Verfahrens, also in der Regel mit dem Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei bzw. Durchsuchung.

Wirkt es nicht schuldig, wenn ich als Beschuldigter schweige?

Ein Schweigen darf nicht zu Lasten des Beschuldigten gewertet werden. In der Praxis ist es sogar üblich, dass Beschuldigte zunächst schweigen, wenn diese anwaltlich vertreten sind. Polizei und Staatsanwaltschaft kennen dieses Vorgehen.

Sollte ich frühzeitig mit der Polizei kooperieren, damit das Verfahren eingestellt wird?

Beschuldigte sollten keine Aussage bei der Polizei machen, denn die Polizei entschidet nicht darüber, ob das Verfahren eingestellt wird. In bestimmten Fällen kann es hilfreich sein, die Sicht der Dinge durch eine Aussage des Beschuldigten darzustellen (sogenannte "Einlassung"). Eine Einlassung sollte aber niemals abgegeben werden, bevor Akteneinsicht erfolgt ist. Erst dann kann beurteilt werden, ob dies im Einzelfall sinnvoll ist.

Sollte ich auch schweigen, wenn ich unschuldig bin?

Auch als Unschuldiger sollten Sie als Beschuldigter schweigen und nicht zur Vorladung gehen. Gerade Unschuldige haben oft den Drang, „die Sache klarzustellen“. Doch genau das führt häufig zu Aussagen, die den Verdacht erhärten.

Beispiel Fahrerflucht in Hamburg:

Einem Beschuldigten wird vorgeworfen, beim Ausparken in Hamburg ein fremdes Auto beschädigt zu haben und dann einfach weggefahren zu sein. Tatsächlich ist er Halter des Fahrzeugs und ist auch gefahren – hat den Unfall aber gar nicht bemerkt.

In der Vernehmung gibt der Beschuldigte an, den Unfall nicht bemerkt zu haben, was der Ermittlungsbeamte nicht glaubt und dies in seinem Protokoll auch vermerkt. Später wird Anklage erhoben und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.

Der Clou: Zum Zeitpunkt der Vernehmung hatte die Polizei nur das Kennzeichen des Fahrzeugs des Beschuldigten von einem Zeugen. Den Fahrer oder die Fahrerin hatte der Zeuge überhaupt nicht gesehen. Hätte der Beschuldigte direkt einen Anwalt für Strafrecht in Hamburg beauftragt, hätte dieser zuerst Akteneinsicht nehmen können. Hierbei wäre aufgefallen, dass die Polizei außer dem Kennzeichen keine Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten in der Hand hat. Durch einen gut begründeten Antrag hätte man das Verfahren so sicher zur Einstellung bringen können – denn die Staatsanwaltschaft wusste nicht einmal, wer genau das Auto überhaupt gefahren ist, nur wer Halter des Fahrzeugs ist.

Dadurch, dass der Beschuldigte zur Vernehmung gegangen ist, hat er den Ermittlern ein Detail geliefert, was den Tatverdacht gegen ihn erhärtet: Nämlich, dass er am fraglichen Tag der Fahrer war. Trotz dessen, dass er unschuldig ist.

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

{{cta-alex}}

View Bedrohung

Bedrohung

Anzeige wegen Bedrohung: Alles Wichtige

Jonas Meese
February 18, 2026
·
5 Min.
Lesedauer

Anzeige wegen Bedrohung – was bedeutet das?

Wenn Sie eine Anzeige wegen Bedrohung erhalten haben, wird Ihnen vorgeworfen, eine andere Person mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht zu haben (§ 241 Abs. 1 StGB).

Beispiele aus der Praxis:

  • Drohung, die Reifen eines Fahrzeugs aufzustechen (wenn Schaden über 750 € droht)
  • Drohung, jemanden zu schlagen (auch mit Baseballschläger oder Teleskopschlagstock)
  • Drohung, die Kinder der anderen zu schlagen.

Die Drohung muss konkret und ernst gemeint erscheinen. Flapsige Aussagen oder Übertreibungen im Streit sind nicht automatisch strafbar. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Bedrohte die Ankündigung als ernsthafte Gefahr wahrnimmt. Irrelevant ist jedoch, ob die Drohung tatsächlich ernst gemeint war.

DROHUNG MIT VERBRECHEN (§ 241 ABS. 2 STGB)

Handelt es sich bei dem angedrohten Handeln um ein Verbrechen, greift ein höherer Strafrahmen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren). Verbrechen sind alle Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (z.B. Mord, Totschlag oder Raub).

Beispiele aus der Praxis:

  • Drohung, jemanden „abzustechen“
  • „Wenn du das nochmal sagst, bringe ich dich um!“
  • Drohung, ein Gebäude „abzufackeln“

VORTÄUSCHEN EINES VERBRECHENS (§ 241 ABS. 3 STGB)

Strafbar ist auch, ein Verbrechen vorzutäuschen, auf das der Täter keinen Einfluss (mehr) hat. Nicht umfasst ist allerdings, wenn ein solches Verbrechen tatsächlich geplant ist oder bevorsteht.

Beispiele aus der Praxis:

  • Vortäuschen, eine Bombe versteckt zu haben, die jeden Moment explodieren könne.
  • Vortäuschen, dass jemand anderes den Adressaten töten werde.

Welche Strafe bei Bedrohung?

§ 241 StGB droht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei Bedrohung mit einem Verbrechen bis zu zwei Jahren an.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei Bedrohung?

Die Geldstrafe richtet sich nach der Schwere des Vorwurfs und dem persönlichen Einkommen. Das monatliche Netto-Einkommen durch 30 dividiert ergibt die Höhe eines Tagessatzes. Die folgenden Faktoren bestimmen die Anzahl der Tagessätze:

  • Motiv und Hintergrund (z. B. Beziehungsstreit, Nachbarschaftskonflikt)
  • Ob Waffen oder gefährliche Gegenstände eine Rolle spielten
  • Ob die Drohung öffentlich oder in sozialen Medien erfolgte
  • Ob sich der Beschuldigte entschuldigt oder den Schaden wiedergutmacht

Bei Ersttätern werden häufig zwischen 30 und 120 Tagessätzen verhängt. Ab 90 Tagessätzen erfolgt regelmäßig eine Eintragung im Führungszeugnis.

Bedrohung Strafmaß – Geldstrafe oder Einstellung möglich?

Das Strafmaß bei Bedrohung und die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens hängen von vielen Faktoren ab:

  • Vorstrafen
  • Art der Drohung (z.B. Morddrohung oder Drohung mit einer Körperverletzung)
  • Reaktion des Opfers
  • Verhalten nach der Tat

Gerade im Ermittlungsverfahren kann ein erfahrener Verteidiger mit der richtigen Strategie darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt wird, insbesondere, wenn die Bedrohung im Affekt oder Streit gefallen ist.

{{orange-cta}}

Was passiert nach einer Anzeige wegen Bedrohung?

Eine Anzeige wegen Bedrohung führt in der Regel zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, befragt Zeugen und verschickt anschließend häufig eine Vorladung als Beschuldigter.

Wer diese erhält, sollte nicht zur Polizei gehen und keine schriftliche Aussage tätigen, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat. Nur aus der Akte geht hervor, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweise existieren.

Viele Beschuldigte denken, sie könnten den Vorwurf „aufklären“, indem sie ihre Sicht schildern. In der Praxis führt das jedoch oft zu Selbstbelastungen, die später kaum zu korrigieren sind.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ablauf des Strafverfahrens.

Anwalt bei einer Anzeige wegen Bedrohung?

Ein erfahrener Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend eingreifen:

Der Verteidiger erhält Einsicht in die Ermittlungsakte. Auf dieser Grundlage kann er einschätzen, ob eine Einstellung des Verfahrens realistisch ist oder ob eine Verteidigung vor Gericht vorbereitet werden muss.

In vielen Fällen lässt sich eine Einstellung nach § 153a StPO erreichen, z.B. gegen Zahlung einer Geldauflage. Das Verfahren wird dann ohne Gerichtsverhandlung und Eintragung im Führungszeugnis abgeschlossen.

Haben Sie bereits einen Strafbefehl, ist schnelles Handeln erforderlich. Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden – andernfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig. Ein Strafverteidiger prüft, ob sich ein Einspruch lohnt oder ob eine mildere Lösung erreichbar ist.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

{{cta-jonas}}

View Beleidigung

Beleidigung

Bußgeldkatalog bei Beleidigung?

Alexander Schlüter
February 18, 2026
·
5 Min.
Lesedauer

Was fällt unter Beleidigung?

Unter den Tatbestand der Beleidigung fällt jede Äußerung, die die Ehre eines anderen Menschen angreift. Das kann durch Worte, Gesten oder Handlungen geschehen. Entscheidend ist nicht, ob Sie „die Wahrheit“ sagen, sondern ob Ihre Äußerung als ehrverletzend gilt.

Was sind Beispiele für eine Beleidung?

  • Der Mittelfinger oder das „Vogel zeigen“ im Straßenverkehr sind klassische Beleidigungen
  • Auch durch digitale Kommunikation (WhatsApp, Instagram, Facebook) kann eine Beleidigung geäußert werden
  • Eine Beleidigung auf sexueller Grundlage liegt bei anzüglichen Bemerkungen oder Gesten vor, wenn sie objektiv als Herabwürdigung zu verstehen sind.
  • Eine Beamtenbeleidigung gibt es im Gesetz nicht: Wer einen Beamten beschimpft, wird genauso bestraft, wie bei einer „normalen“ Beleidigung.

Wird jede Beleidigung verfolgt?

Die Strafverfolgung erfolgt bei Beleidigung nur bei einem sogenannten Strafantrag des Verletzten. Das heißt: Nur wenn der Betroffene selbst einen Antrag auf Strafverfolgung stellt, wird gegen Sie ermittelt. Dieser Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Strafe bei Beleidigung

Die Strafe bei Beleidigung kann betragen:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr im Normalfall
  • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wenn  die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird

Bußgeldkatalog: Für welche Beleidigung gibt es welche Strafe?

Es gibt keinen „Bußgeldkatalog“ für verschiedene Beleidigungen. Die konkrete Strafe hängt immer von dem jeweiligen Kontext der Äußerung ab. Sie wird in Tagessätzen bemessen.

Daumenregel: Monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30 = ein Tagessatz.

Auch wenn es keinen festen Bußgeldkatalog gibt, geben diese Urteile einen Überblick, wie viele Tagessätze von Gerichten festgesetzt wurden:

Tat Der Angeklagte beleidigte mit den Worten „Dreckspack“ und „Arschloch“.
Strafe 50 Tagessätze Geldstrafe
Gericht Amtsgericht Mönchengladbach (2017)
Tat Der Angeklagte bezeichnete einen Richter als „Volksverräter“.
Strafe 100 Tagessätze Geldstrafe
Gericht Amtsgericht Frankfurt am Main (2021)
Tat Eine angehende Polizistin beleidigte einen Kollegen in zwei Fällen rassistisch, unter anderem mit Affengesten.
Strafe 120 Tagessätze Geldstrafe
Gericht Amtsgericht Berlin-Tiergarten (2024)
Tat Der Angeklagte beleidigte im Internet Politiker mit Hasskommentaren.
Urteil 110 Tagessätze
Gericht Amtsgericht Detmold (2023)
Tat Der Angeklagte (Taxifahrer) zeigte im Straßenverkehr einen Mittelfinger.
Strafe 50 Tagessätze
Gericht Amtsgericht München (2015)

Wichtig: Je nach Höhe des Tagessatzes kann die Strafe sehr empfindlich ausfallen. In einem presseträchtigen Fall am Amtsgericht Hamburg-Mitte wurden ein Angeklagter für eine Beleidigung im Straßenverkehr zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt und die Tagessatzhöhe auf 2.000€ festgesetzt, da der Angeklagte ein sehr hohes Einkommen hatte. Die Gesamtstrafe betrug also 60.000€.

{{orange-cta}}

Wird Beleidigung ins Führungszeugnis eingetragen?

Eine Verurteilung oder ein Strafbefehl wegen Beleidigung wird ins Führungszeugnis eingetragen, wenn Vorstrafen bestehen oder wenn die Strafe über 90 Tagessätze beträgt. Dies kann gravierende Folgen für Jobwahl bzw. Beamtenlaufbahn haben. Aber auch unterhalb der Grenze von 90 Tagessätzen wird die Verurteilung ins Bundeszentralregister eingetragen.

Oberstes Ziel eines Anwalts für Strafrecht ist daher, dass das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis eingestellt wird.

Vorladung wegen einer Beleidigung

  • Keine Aussage ohne Anwalt: als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Viele versuchen, die Situation durch eine Erklärung zu entschärfen, und verschlimmern sie dadurch nur.
  • Beauftragen Sie einen Anwalt für Strafrecht. Wir helfen Ihnen gerne! Jeder Kontakt zur Polizei und der Staatsanwaltschaft sollte nur über einen Anwalt erfolgen.
  • Ein Rechtsanwalt kann die Ermittlungsakte einsehen. Daraus ergibt sich, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
  • Frühzeitige Verteidigung zahlt sich aus. Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen, das Verfahren ohne Anklage zu beenden, z.B. mit einer Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts oder gegen eine geringe Geldauflage.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

{{cta-alex}}

View Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Alle allgemeinen Straftaten, z.B. Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung

Alexander Schlüter
February 18, 2026
·
5 Min.
Lesedauer

Strafrecht - nothing else.

Wir beraten Sie umfassend im Strafrecht. Wir haben uns ausschließlich auf die Verteidigung in diesem Rechtsgebiet konzentriert - seit unserer Ausbildung.

Untergebiete innerhalb des Strafrechts

Zu unserem Beratungsspektrum gehören selbstverständlich neben Sondergebieten (z.B. Jugendstrafrecht, Geldwäsche, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht) auch alle Delikte aus dem allgemeinen Strafrecht.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

{{cta-alex}}

View Betrug

Betrug

Anwalt erklärt Warenkreditbetrug, Warenbetrug und Höhe der Strafe

Jonas Meese
February 18, 2026
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist Betrug nach § 263 StGB?

Wegen Betruges macht sich strafbar, wer eine andere Person über Tatsachen täuscht, damit jemand aufgrund eines Irrtums eine Vermögensverfügung vornimmt, die den Täter oder jemand anderen rechtswidrig bereichert.

Einfacher gesagt: Betrug liegt vor, wenn jemand durch Täuschung Geld oder einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt. Es kommt also immer auf Täuschung – Irrtum – Vermögensverfügung – Schaden an.

Anzeige wegen Betrugs – was kann passieren?

Eine Anzeige wegen Betrugs zieht immer ein Strafverfahren nach sich, in dem die Polizei ermittelt und das Verfahren am Schluss an die Staatsanwaltschaft abgibt. Hierbei erhalten Beschuldigte eine Vorladung von der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, wie das Ermittlungsverfahren endet: Mit einer Anklage, damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung durchgeführt wird, einem Strafbefehl oder mit einer Einstellung, z.B. weil kein hinreichender Verdacht besteht oder wegen Geringfügigkeit.

Selbst ein scheinbar kleiner Vorfall – etwa das verspätete Bezahlen einer Ware – kann mit einer Anzeige wegen Betruges enden, wenn eine Täuschungsabsicht vermutet wird.

{{orange-cta}}

Betrug - Typische Fälle aus der Praxis

Auch wenn kein Verfahren wegen Betruges dem anderen gleicht, kommen folgende Fälle häufig vor:

Eingehungsbetrug

Beim Eingehungsbetrug täuscht jemand bei einem Vertragsabschluss.

Verkäufern wird häufig vorgeworfen, über Mängel oder Eigenschaften eines Kaufgegenstandes getäuscht zu haben.

Beispielsweise könnte ein Fahrzeug als „unfallfrei“ verkauft werden, obwohl Vorschäden bestehen oder der Tacho manipuliert ist. Auch Verkäufern von Immobilien wird häufig vorgeworfen, z.B. über Schimmelbefall, Hausschwamm oder illegale Umbauten getäuscht zu haben. Wird dabei noch eine Urkunde gefälscht (z.B. Echtheitszertifikat einer Uhr), steht zusätzlich der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum.

Käufern wird häufig vorgeworfen, über ihre Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit getäuscht zu haben.

Einfach gesagt: Wenn eine Person etwas kauft, ohne die Sache bezahlen zu wollen oder zu diesem Zeitpunkt schon weiß, dass sie die Sache nicht bezahlen kann, begeht sie einen Betrug. Das Gericht prüft in diesen Fällen, ob von Anfang an keine Absicht zur Zahlung bestand.

Warenkreditbetrug

Der Vorwurf Warenkreditbetrug betrifft Fälle, in denen Waren auf Rechnung oder Kredit gekauft werden – ohne dass diese am Ende bezahlt werden.

Als Täuschung kommt in Betracht: Das Verschweigen der wirtschaftlichen Lage.
Besonders häufig: Onlinehandel oder kurzfristige Bestellungen in wirtschaftlicher Krise.

Warenbetrug

Beim Warenbetrug wird die Ware nicht oder nur teilweise geliefert, obwohl sie bezahlt wurde. Dies ist häufig der Fall bei Privatverkäufen über Portale wie Kleinanzeigen. Die Ermittlungsbehörden werten hierbei oft Chatverläufe und Kontobewegungen aus.

Besonders häufig trifft der Vorwurf des Betrugs über Kleinanzeigen in der Vergangenheit Unschuldige: Unbekannte Täter kopieren dabei geschickt Kleinanzeigen-Inserate und veranlassen Verkäufer dazu, die Ware an Dritte zu versenden. Dies geschieht häufig unter einem Vorwand, z.B.: „Ich bin gerade nicht zu Hause, aber versende die Ware bitte an meinen Freund.“

Die Ware kommt auf diesem Wege nie beim Käufer an, der dann gegen den Verkäufer mit einer Strafanzeige wegen Warenbetruges vorgeht.

Versenden Sie daher Ware bei privaten Verkäufen ausschließlich an die Person, die auch das Geld überwiesen hat.

Betrug Strafe – welche Strafen drohen nach § 263 StGB?

Die Strafe für Betrug hängt von Schadenshöhe, Vorsatz und Vorstrafen ab:

  • Einfacher Betrug: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Betrug: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
  • Versuchter Betrug: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe mit der Möglichkeit der Milderung.

Paragraph 263 StGB Geldstrafe: Höhe?

Die Geldstrafe bei Betrug richtet sich nach dem Tagessatzsystem (§ 40 StGB).
Ein Tagessatz entspricht etwa 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens, wobei z.B. Unterhaltsverpflichtungen abgezogen werden können. Heißt: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen ist so hoch, wie zwei Monatsgehälter (Netto).

Die Anzahl der Tagessätze richtet sich insbesondere nach folgenden Punkten:

  • Vorstrafen
  • Höhe des Schadens
  • Folgen für das Opfer
  • Professionalität des Vorgehens

Vorladung Betrug – Anwalt einschalten!

Ein erfahrener Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen. Gerade bei erstmaliger Beschuldigung kann eine Verfahrenseinstellung erreicht werden.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

{{cta-jonas}}

View Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Vorladung als Beschuldigter – Was tun?

Schweigen, nicht zur Vorladung erscheinen! Wie Sie jetzt richtig reagieren.

Jonas Meese
February 18, 2026
·
5 Min.
Lesedauer

Was ist eine Vorladung?

Die Vorladung ist die Aufforderung der Polizei oder Staatsanwaltschaft, zu einem Termin zu erscheinen. Die Polizei verdächtigt Sie einer Straftat und möchte mit Ihnen eine Vernehmung, also eine Befragung durchführen und, dass Sie eine Aussage abgeben. Wichtig: Es geht nicht mehr um die Frage, ob es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt. Es wurde bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als beschuldigte Person eingeleitet.

Die Vorladung kommt in der Regel von einem Polizeikommissariat („PK“) oder dem Landeskriminalamt („LKA“).

Eine Vorladung ist zwar keine Verurteilung – Sie sollten eine Vorladung als Beschuldigter jedoch ernst nehmen. Es gilt: Zu keinem Zeitpunkt im Strafverfahren bestehen so viele Verteidigungschancen wie jetzt. Gleichzeitig gilt: Zu keinem Zeitpunkt wie jetzt bestehen so viele Chancen, Verteidigungschancen zu zerstören.

Warum die Polizei Sie verdächtigt, kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Eine Person hat Sie angezeigt, sogenannte „Strafanzeige“.
  • Ein Zeuge hat eine Aussage gemacht, in der Sie belastet werden.
  • Die Polizei hat eigenständig Ermittlungen durchgeführt und verdächtigt Sie nun.
  • In einem anderen Strafverfahren werden Sie belastet – zum Beispiel durch die Aussage eines Zeugen oder eines anderen Beschuldigten.

Anstelle einer Vorladung zu einem Vernehmungstermin kann auch ein Anhörungsbogen versand werden. Hierbei werden Sie aufgefordert, sich schriftlich zu den Vorwürfen gegen Sie zu äußern.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

Als Beschuldigter haben Sie insbesondere die folgenden Rechte:

  • Schweigerecht: Das wohl wichtigste Recht. Niemand ist verpflichtet, an einem Strafverfahren gegen sich selbst mitzuwirken.
    -> Schweigen darf niemals gegen Sie ausgelegt werden.
  • Recht auf Akteneinsicht: Über Ihren Strafverteidiger, in der Regel ein Anwalt für Strafrecht, erhalten Sie Einsicht in die Ermittlungsakte.
    -> Erst mit diesem Wissen lässt sich entscheiden, ob eine Aussage sinnvoll ist.
  • Recht auf Verteidiger: Sie haben das Recht, jederzeit einen Strafverteidiger hinzuzuziehen.
    -> Nur wenn Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu Rate ziehen, können alle Verteidigungsmöglichkeiten genutzt werden.

Viele Vorladungen enthalten Formulierungen wie „Im Verhinderungsfall wird um Mitteilung der Verhinderungsgründe gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann“.

Das klingt so, als müssten Sie absagen oder erscheinen. Das ist falsch. Ob Sie erscheinen müssen, hängt davon ab, ob die Vorladung von der Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht kommt:

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein. Beschuldigte müssen einer Einladung der Polizei nicht folgen.

Nur bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht müssen Sie erscheinen. Gleiches gilt, wenn die Polizei Sie "im Auftrag der Staatsanwaltschaft" vorlädt.

Die ganz überwiegende Anzahl der Vorladungen kommt jedoch von der Polizei. Sie müssen in dem Falle nicht erscheinen und sollten dies auch nicht. Nehmen Sie den Termin nicht wahr und befolgen Sie den 7-Schritte-Plan für die besten Verteidigungschancen beim Erhalt einer Vorladung.

Verbreitete Irrtümer

„Wenn ich nicht hingehe, wirke ich schuldig.“
→ Falsch. Schweigen darf nicht nachteilig ausgelegt werden.

„Ich kann das allein erklären, dann hat sich die Sache.“
→ Falsch. Ohne Akteneinsicht wissen Sie überhaupt nicht, was die Polizei gegen Sie in der Hand hat.

„Ich bin unschuldig, so kann ich alles sagen.“
→ Falsch. Vernehmungsbeamte sind erfahren in Vernehmungstechniken. Sie sitzen bei der Vernehmung als Laie einem Vernehmungs-Profi gegenüber. Dabei können Sie sich genau so sehr in Widersprüche verwickeln wie Schuldige.

„Bei der Vernehmung kann ich frühzeitig alles klären, damit die Sache gar nicht erst bis zur Staatsanwaltschaft geht.“
→ Falsch. Das Ermittlungsverfahren ist eingeleitet – die Akte geht nun so oder so zur Staatsanwaltschaft. Wenn es sinnvoll ist, gegenüber den Behörden Angaben zu machen, kann das auch nach Akteneinsicht noch erfolgen.

Warum sollte ich schweigen?

Schweigen ist nicht immer die beste Strategie im Strafverfahren. Aber es ist die beste Strategie zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem Sie die Vorladung erhalten haben. Mehr dazu unter: Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

{{orange-cta}}

Wie läuft die Vernehmung ab?

Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen wurden, gilt: Gehen Sie nicht zur Polizei! Befolgen Sie den 7-Schritte-Plan für die besten Verteidigungschancen beim Erhalt einer Vorladung.

Eine Vorladung läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Zu Beginn erfolgt die Identifizierung des Beschuldigten, z.B. durch den Personalausweis.
  2. In der Regel werden Sie dann in ein hierfür vorgesehenes Vernehmungszimmer geführt
  3. Sie müssen dann über Ihre Rechte belehrt werden – insbesondere über Ihr Recht, zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen.
  4. Dann stellen die Beamten Fragen zum Tatvorwurf oder lassen Sie Ihre Sicht der Dinge schildern. Hierbei verfügen nur die Vernehmungsbeamten über Aktenkenntnis. Gegebenenfalls werden Ihnen ausgewählte Informationen aus der Akte präsentiert, zu denen Sie Stellung nehmen sollen.
  5. Alles Gesagte wird protokolliert. Dies erfolgt entweder durch Aufzeichnung und spätere Verschriftlichung, durch Diktat oder durch Mitschriften des Vernehmungsbeamten).

Die Risiken sind hoch. Ermittler wollen in der Regel Verdachtsmomente erhärten, um einen Ermittlungserfolg zu erzielen. Es besteht das Risiko, dass Aussagen nur verfälscht im Protokoll aufgenommen werden. Dadurch dass Sie die vollständige Akte nicht kennen, besteht keine „Waffengleichheit“ bei der Vernehmung.

Außerdem: Es hat keinen Zweck, zu versuchen, die Ermittler zu überzeugen. Die Polizei entscheidet nämlich gar nicht über den Ausgang des Verfahrens. Sie gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft ab. Erst diese entscheidet, ob sie Anklage erhebt, einen Strafbefehl beantragt oder das Verfahren einstellt.

Was passiert, wenn man nicht erscheint?

Wenn Sie nicht zum Vernehmungstermin erscheinen, passiert nichts. Die Polizei nimmt dann an, dass Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und führt ihre Ermittlungen zu Ende. Im Anschluss gibt sie den Fall an die Staatsanwaltschaft ab.

Dies gilt nicht für Vorladungen von bzw. im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht! Solche sind die Seltenheit, kommen aber vor. Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Polizeiliche Vorladung: Keine Pflicht zum Erscheinen.
  • Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht: Pflicht zum Erscheinen.

Doch auch hier gilt: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen und sollten dies auch nicht tun. Ein Strafverteidiger begleitet Sie, schützt Ihre Rechte und steuert das Verfahren. Sie können uns jederzeit für eine Erstberatung kontaktieren – ein Anwalt für Strafrecht in Hamburg gibt Ihnen unverbindlich und kostenfrei Auskunft, ob Sie bei der Vernehmung erscheinen müssen.

Muss ich als Zeuge erscheinen?

Zeugen müssen grundsätzlich erscheinen, wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht sie laden. Bei der Polizei müssen sie nur erscheinen, wenn es sich um eine „Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft“ handelt. Doch auch hier gibt es Rechte:

  • Verwandte dürfen die Aussage verweigern (§ 52 StPO).
  • Niemand muss Angaben machen, die einen selbst in die Gefahr eines Strafverfahrens bringen (§ 55 StPO). In vielen Fällen führt dies sogar dazu, dass der Zeuge ein vollständiges Schweigerecht hat.

Nicht selten wird ein Zeuge im Laufe des Verfahrens plötzlich zum Beschuldigten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Zeugen bei ihrer Vernehmung in Widersprüche verwickeln. Deshalb gilt auch hier: Sofort anwaltlichen Rat einholen.

Wie wehrt man sich gegen falsche Anschuldigungen?

Am besten wehrt man sich im Strafrecht gegen falsche Anschuldigungen, indem man die Ermittlungsakte durch einen Anwalt einsehen und sich beraten lässt. Nur wenn man die Ermittlungsakte kennt, kann man sich gegen falsche Anschuldigungen angemessen wehren. Die Ermittlungsakte kann von einem Anwalt für Strafrecht eingesehen werden. Sie enthält alle Beweise, Zeugenaussagen und polizeilichen Einschätzungen. Ohne die Akte gesehen zu haben ist jede Aussage sehr riskant. Das ist kein „Spezialtipp“ von Nemo Strafverteidiger in Hamburg, sondern diese Auskunft wird Ihnen jeder kompetente Anwalt für Strafrecht geben.

Nur ein Strafverteidiger erhält vollständige Akteneinsicht. Erst danach lässt sich entscheiden:

  • Schweigen und Einstellung beantragen?
  • Oder gezielt eine Einlassung abgeben?

Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten? Kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Erstberatung ist kostenlos, unverbindlich und das Gespräch unterliegt bereits der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sie können sich den Termin für die Erstberatung telefonisch oder direkt in unserem Terminbuchungsportal buchen.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.

{{cta-jonas}}

View Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?

Weshalb Schweigen zu Beginn des Verfahrens immer die beste Strategie ist.

Alexander Schlüter
February 18, 2026
·
5 Min.
Lesedauer

Warum raten Anwälte im so oft dazu, zu schweigen?

Bei einem laufenden Strafverfahren als Beschuldigter zunächst zu schweigen, hat die folgenden Vorteile:

  • Es darf Ihnen nicht angelastet werden.
  • Es verhindert, dass Sie Informationen preisgeben, die später gegen Sie verwendet werden.
  • Es verschafft Ihrem Anwalt Zeit, die Akte einzusehen und eine Strategie zu entwickeln.

Wird rechtzeitig ein Anwalt eingeschaltet, können Strafverfahren oftmals zur Einstellung gebracht werden, ohne dass der Beschuldigte jemals ausgesagt hat.

Ist Schweigen im Strafverfahren immer die beste Strategie?

Schweigen ist nicht immer die beste Strategie im Strafverfahren und in vielen Fällen ist es sinnvoll, die eigene Sicht der Dinge zu erläutern oder Beweise einzubringen. Dies kann allerdings erst nach Akteneinsicht beurteilt werden.

Schweigen ist aber in der Regel die beste Strategie zu Beginn des Verfahrens, also in der Regel mit dem Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei bzw. Durchsuchung.

Wirkt es nicht schuldig, wenn ich als Beschuldigter schweige?

Ein Schweigen darf nicht zu Lasten des Beschuldigten gewertet werden. In der Praxis ist es sogar üblich, dass Beschuldigte zunächst schweigen, wenn diese anwaltlich vertreten sind. Polizei und Staatsanwaltschaft kennen dieses Vorgehen.

Sollte ich frühzeitig mit der Polizei kooperieren, damit das Verfahren eingestellt wird?

Beschuldigte sollten keine Aussage bei der Polizei machen, denn die Polizei entschidet nicht darüber, ob das Verfahren eingestellt wird. In bestimmten Fällen kann es hilfreich sein, die Sicht der Dinge durch eine Aussage des Beschuldigten darzustellen (sogenannte "Einlassung"). Eine Einlassung sollte aber niemals abgegeben werden, bevor Akteneinsicht erfolgt ist. Erst dann kann beurteilt werden, ob dies im Einzelfall sinnvoll ist.

Sollte ich auch schweigen, wenn ich unschuldig bin?

Auch als Unschuldiger sollten Sie als Beschuldigter schweigen und nicht zur Vorladung gehen. Gerade Unschuldige haben oft den Drang, „die Sache klarzustellen“. Doch genau das führt häufig zu Aussagen, die den Verdacht erhärten.

Beispiel Fahrerflucht in Hamburg:

Einem Beschuldigten wird vorgeworfen, beim Ausparken in Hamburg ein fremdes Auto beschädigt zu haben und dann einfach weggefahren zu sein. Tatsächlich ist er Halter des Fahrzeugs und ist auch gefahren – hat den Unfall aber gar nicht bemerkt.

In der Vernehmung gibt der Beschuldigte an, den Unfall nicht bemerkt zu haben, was der Ermittlungsbeamte nicht glaubt und dies in seinem Protokoll auch vermerkt. Später wird Anklage erhoben und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.

Der Clou: Zum Zeitpunkt der Vernehmung hatte die Polizei nur das Kennzeichen des Fahrzeugs des Beschuldigten von einem Zeugen. Den Fahrer oder die Fahrerin hatte der Zeuge überhaupt nicht gesehen. Hätte der Beschuldigte direkt einen Anwalt für Strafrecht in Hamburg beauftragt, hätte dieser zuerst Akteneinsicht nehmen können. Hierbei wäre aufgefallen, dass die Polizei außer dem Kennzeichen keine Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten in der Hand hat. Durch einen gut begründeten Antrag hätte man das Verfahren so sicher zur Einstellung bringen können – denn die Staatsanwaltschaft wusste nicht einmal, wer genau das Auto überhaupt gefahren ist, nur wer Halter des Fahrzeugs ist.

Dadurch, dass der Beschuldigte zur Vernehmung gegangen ist, hat er den Ermittlern ein Detail geliefert, was den Tatverdacht gegen ihn erhärtet: Nämlich, dass er am fraglichen Tag der Fahrer war. Trotz dessen, dass er unschuldig ist.

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

{{cta-alex}}