Ihnen wird Landfriedensbruch vorgeworfen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein (schwerer) Landfriedensbruch vorliegt, welche Strafen drohen und wie Sie sich jetzt am besten verhalten.
Was ist Landfriedensbruch?
Der Landfriedensbruch ist in § 125 StGB geregelt und gehört zu den Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Landfriedensbruch begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder an der Bedrohung von Menschen beteiligt, wenn diese Handlungen aus einer Menschenmenge heraus, mit vereinten Kräften und in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden. Strafbar ist außerdem, wer auf die Gruppe einwirkt, um ihre Gewaltbereitschaft anzustacheln.
Die bloße Anwesenheit in einer Menschenmenge reicht nicht aus. Wer zufällig danebensteht oder nur zuschaut, begeht keinen Landfriedensbruch. Erforderlich ist eine Beteiligung an den Gewalttätigkeiten, sei es als Täter, als Teilnehmer oder durch ein Verhalten, das die Gewalt der Menge erkennbar unterstützt (z.B. durch demonstratives Mitmarschieren oder verbale Unterstützung).
Landfriedensbruch – Beispiele aus der Praxis
Der Vorwurf des Landfriedensbruchs entsteht in der Praxis häufig in folgenden Situationen:
- Rund um Fußballveranstaltungen: Ein häufiges Phänomen sind Auseinandersetzungen im Umfeld von Fußballspielen. Geraten rivalisierende Fangruppen am Bahnhof, vor bzw. im Stadion oder auf dem Rückweg aneinander, kommt es mitunter zu Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Fans. Nicht selten ermittelt die Polizei in der Folge wegen Landfriedensbruchs gegen ganze Gruppen oder sämtliche festgestellte Personen, auch wenn ein Großteil an den Auseinandersetzungen nicht beteiligt gewesen ist. Durch die Zugehörigkeit zu einer Fangruppierung wird nicht selten vorschnell eine Unterstützung strafrechtlich relevanter Handlungen anderer unterstellt.
- Demonstrationen: Ein zweites typisches Feld sind Kundgebungen und Demonstrationen. Gerät ein Teil der Teilnehmer mit anderen Demonstranten oder mit der Polizei aneinander, bewirft Polizisten mit Gegenständen oder verursacht Sachbeschädigungen, steht schnell der Vorwurf des Landfriedensbruchs im Raum. Bekannt geworden sind etwa die Verfahren rund um die Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg.
Diese Beispiele für Landfriedensbruch machen deutlich: Häufig trifft der Vorwurf Menschen, die nichts strafrechtlich Relevantes getan haben, aber aufgrund des Aufenthalts an einem bestimmten Ort oder der Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung/Demonstration, als Teil einer Gruppe angesehen werden. Ziel der Verteidigung ist es daher häufig, trotz unübersichtlichen Beweissituationen herauszuarbeiten, dass eine Täterschaft oder ein relevanter Tatbeitrag unserer Mandanten nicht nachweisbar ist.
Wann liegt ein schwerer Landfriedensbruch vor?
Neben dem Grundtatbestand kennt das Gesetz den schweren Landfriedensbruch (§ 125a StGB). Dieser liegt vor, wenn zu der Gewalt aus der Menge bestimmte, besonders gefährliche Umstände hinzutreten. Das ist der Fall, wenn die beschuldigte Person
- eine Schusswaffe bei sich führt,
- eine andere Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt (hierzu können nach der Rechtsprechung z.B. geworfene Flaschen, Steine oder Stangen zählen),
- einen anderen durch eine Gewalttätigkeit in Lebensgefahr oder die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, oder
- plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
Welche Strafe droht bei Landfriedensbruch?
Der Grundtatbestand des § 125 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Gerade bei Ersttätern und geringem Tatbeitrag ist eine Geldstrafe der Regelfall. In vielen Fällen kommt aber auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage in Betracht.
Deutlich schwerer wiegt die Strafandrohung für schweren Landfriedensbruch. Hier sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe ist in bei diesem Vorwurf also nicht mehr vorgesehen. Dennoch kann in vielen Fällen eine Bewährungsstrafe erzielt und die Freiheit des Mandanten erhalten werden.
Die konkrete Strafe hängt von potentiellen Vorstrafen, der Schwere der Tat und davon ab, ob weitere Delikte begangen wurden. Kommen z.B. Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinzu, wird eine Gesamtstrafe gebildet.
Bei Beschuldigten unter 21 Jahren kommt in der Regel das Jugendstrafrecht mit seinen erzieherischen Maßnahmen zur Anwendung, sodass die genannten Strafrahmen nicht gelten.
Diese Strafen drohen aber selbstverständlich nur im Fall einer Verurteilung. Durch gezielte Verteidigung kann frühzeitig auf eine Einstellung des Verfahrens wegen fehlendem Tatverdacht oder auf einen Freispruch hingewirkt werden.
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Wie ein Anwalt bei Landfriedensbruch helfen kann
Beim Vorwurf Landfriedensbruch sollte bereits mit Erhalt der Beschuldigtenvorladung eine professionelle Verteidigung herangezogen werden. In diesem frühen Stadium sind die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens am größten. Wird das Verfahren eingestellt, kommt es nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, er erfolgt keine Verurteilung und keine Eintragung im Führungszeugnis.
Nach Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage kann ein erfahrener Anwalt für Strafrecht eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln und Ihre Rechte effektiv durchsetzen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Insbesondere beim Vorwurf des Landfriedensbruchs ist die Beweislage aufgrund der Vielzahl an Personen unübersichtlich. Die Ermittlungsbehörden müssen jedem Einzelnen einen konkreten Tatbeitrag nachweisen. Die pauschale Zugehörigkeit zu einer Gruppe genügt dafür nicht. Häufig zeigt die Akte, dass sich der individuelle Beitrag gar nicht sicher belegen lässt oder dass der Tatbestand des Landfriedensbruchs nicht erfüllt ist.
Wenn Sie beschuldigt werden, gilt:
- Machen Sie keine Angaben zu den Vorwürfen!
- Nehmen Sie nicht ohne vorherigen anwaltlichen Rat an einer erkennungsdienstlichen Behandlung teil!
- Schalten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger ein!
Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.
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