Portraitaufnahme in Schwarz/weiß von Rechtsanwalt Alexander Schlüter
Alexander Schlüter
19.09.2026
·
0 Min.
Lesedauer

Ablauf einer Hauptverhandlung im Strafverfahren

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Hauptverhandlung folgt einem festgelegten Ablauf nach der Strafprozessordnung (StPO).
  • Der Ablauf gliedert sich nach Verfahrensabschnitten.
  • Die Verhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache und erstreckt sich über die Beweisaufnahme bis zum Urteil.
  • Wie lange eine Verhandlung dauert, hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Einfache Fälle sind an einem Tag erledigt, große Wirtschaftsstrafverfahren können sich über sehr viele Verhandlungstage erstrecken.
  • Das Urteil wird direkt am Ende der Hauptverhandlung verkündet und mündlich begründet. Die volle schriftliche Begründung erfolgt später.

Inhaltsverzeichnis

Wie läuft eine Hauptverhandlung im Strafrecht ab?

Eine Hauptverhandlung folgt einem festen Ablauf, der in jedem Strafverfahren im Kern gleich ist. Die Grundstruktur, die von der StPO vorgesehen ist, bleibt gleich, egal ob vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt wird. Der feste Ablauf soll dafür sorgen, dass das Verfahren für alle Menschen gleich abläuft und die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben.

Während das Ermittlungsverfahren (auch „Vorverfahren“) durch die Staatsanwaltschaft geführt wird und nur bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen ein Gericht entscheidet (z.B. bei Durchsuchungen), führt die Hauptverhandlung ein Gericht durch.

In der Hauptverhandlung entscheidet sich, ob der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird, wobei auch eine Einstellung des Verfahrens ohne Urteil möglich ist.

Anders als im Ermittlungsverfahren gelten in der Hauptverhandlung die Grundsätze der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit. Das Gericht darf in sein Urteil (anders als z.B. im zivilrechtlichen Klageverfahren) nur die Beweismittel einbeziehen, die in der Hauptverhandlung erörtert wurden. Beispielsweise können bisherige Zeugenaussagen grundsätzlich nicht einfach verlesen werden, sondern die Zeugen müssen vom Gericht in der Hauptverhandlung persönlich gehört werden.

Der Ablauf gliedert sich in feste Abschnitte, die nacheinander durchlaufen werden:

  • Aufruf der Sache (z.B. über den Lautsprecher auf dem Flur)
  • Vernehmung des Angeklagten zur Person (zur Identifizierung des Angeklagten)
  • Verlesung der Anklage
  • Vernehmung des Angeklagten zur Sache
  • Beweisaufnahme (z.B. Zeugenvernehmungen)
  • Schlussvorträge (auch „Plädoyers“ genannt)
  • letztes Wort des Angeklagten
  • Urteilsverkündung

Was passiert vor der Hauptverhandlung?

Die Arbeit der Verteidigung beginnt lange vor der Hauptverhandlung. Sobald die Verteidigung das Mandat erhalten hat, wird Akteneinsicht beantragt. Bestenfalls erfolgt dies noch im Ermittlungsverfahren, damit eine Hauptverhandlung möglichst verhindert werden kann.

Die Verteidigung arbeitet die Ermittlungsakte durch und analysiert, auf welche Beweismittel die Anklage sich stützt. Bestenfalls sind hieraus bereits Verteidigungsansätze ersichtlich, z.B. Schwachstellen in der Beweiskette oder unverwertbare Beweise.

Im Anschluss wird der Inhalt der Akte mit der Mandantschaft besprochen und eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Dazu gehört insbesondere die zentrale Frage, ob und in welcher Form der Angeklagte eine eigene Aussage präsentiert (sogenannte „Einlassung“) oder ob eine schweigende Verteidigung erfolgen soll. Mehr dazu finden Sie unter: Verteidigungsstrategie .

Ebenfalls können nach Akteneinsicht bereits Beweisanträge gestellt oder vorbereitet werden oder eigene Ermittlungen angestellt werden, z.B. die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

In geeigneten Verfahren können zudem bereits vor Beginn der Hauptverhandlung Verständigungsgespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführt werden (sogenannte „Deal-Gespräche“ nach § 257c StPO). Eine Verständigung kann das Verfahren erheblich abkürzen und Sicherheit schaffen, sie ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden und spielt eher in umfangreicheren Verfahren mit schwieriger Aktenlage eine Rolle.

Was passiert am Anfang der Verhandlung?

Am Anfang der Hauptverhandlung steht der Aufruf der Sache. Der oder die Vorsitzende ruft das Verfahren auf. Es wird dann festgestellt, wer erschienen ist (in der Regel der Angeklagte, die Verteidigung, eine Person der Staatsanwaltschaft und ggf. etwaige Zeugen und Sachverständige). Bei mehreren Zeugen werden diese meistens gemeinsam belehrt (Wahrheitspflicht) und müssen den Sitzungssaal dann verlassen, damit sie die Verhandlung nicht mitverfolgen können und ihre eigene Aussage nicht beeinflusst wird.

Es folgt die Vernehmung des Angeklagten zur Person. Hier werden zunächst nur die persönlichen Daten abgefragt, also Name, Geburtsdatum, Wohnort, Familienstand und Beruf. Zu diesen Fragen müssen Angaben gemacht werden, denn sie dienen der Identifizierung der Person.

Danach verliest die Staatsanwaltschaft die Anklage. Hintergrund der Verlesung ist, dass der Angeklagte und die Öffentlichkeit erfahren, was der konkrete Vorwurf ist, über den verhandelt wird.

Muss ich als Angeklagter aussagen?

Ein Angeklagter muss zum Vorwurf keinerlei Aussagen machen. Nach der Verlesung der Anklage wird der Angeklagte hierüber belehrt. Das Schweigerecht ist eines der wichtigsten Rechte im Strafverfahren.

Ob eine eigene Einlassung sinnvoll ist, ist eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen der Verteidigung. Bei der Annahme, dass eine schweigende Verteidigung erst recht „schuldig wirkt“, handelt es sich um einen Irrtum. Ein Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden und Gerichte tun dies auch nicht.

Bei einer Einlassung bestehen verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung. Beispielsweise ist auch eine von der Verteidigung verlesene schriftliche Erklärung möglich. Ebenso ist es zulässig, keine Nachfragen zuzulassen. Welche Form gewählt wird, hängt von der Verteidigungsstrategie ab.

Wie läuft die Beweisaufnahme ab?

Bei der Beweisaufnahme verschafft sich das Gericht ein Bild vom Sachverhalt, welches am Ende entscheidend für das Urteil ist. Es gilt der Grundsatz, dass alle Beweise unmittelbar in der Verhandlung erhoben werden müssen. Das Gericht darf sich also nicht allein auf die schriftliche Ermittlungsakte stützen.

Das Gesetz kennt im Strafrecht vier zulässige Beweismittel:

  • Zeugen
    Zeugen sagen grundsätzlich selbst in der Verhandlung zur Sache aus.
  • Sachverständigengutachten
    Sachverständige werden vom Gericht beauftragt, wenn die eigene Sachkunde des Gerichts nicht ausreichend ist (z.B. rechtsmedizinische Gutachten oder psychiatrische Gutachten)
  • Urkunden
    Urkunden werden vom Gericht verlesen (z.B. ein schriftlicher Vertrag)
  • Augenscheinsbeweis
    Objekte des Augenscheins werden in der Hauptverhandlung angesehen (z.B. Bildaufnahmen oder Asservate wie eine Tatwaffe)

Alle Verfahrensbeteiligten haben das Recht, Fragen an Zeugen und Sachverständige zu stellen. Die Verteidigung kann außerdem Beweisanträge stellen, mit denen sie vom Gericht weitere Beweiserhebungen verlangt (z.B. neue Zeugen oder die Einholung eines Gutachtens). Die Beweisaufnahme ist ein Abschnitt, in dem die Verteidigung aktiv auf das Verfahren Einfluss nehmen kann.

Was passiert am Ende der Verhandlung?

Am Ende der Beweisaufnahme folgen die Plädoyers. Zunächst hält die Staatsanwaltschaft ihren Schlussvortrag. In diesem wird die Beweisaufnahme gewürdigt und ein Antrag gestellt, etwa auf eine bestimmte Strafe oder auf Freispruch. Danach hält die Verteidigung ihr Plädoyer, würdigt dabei die Beweise und stellt ebenfalls einen Antrag.

Nach den Plädoyers hat der Angeklagte das Recht, das letzte Wort zu sprechen. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob er zuvor ausgesagt hat oder geschwiegen hat. Auch hier gilt, dass das Schweigen nicht nachteilig gewertet werden darf.

Anschließend nimmt sich das Gericht Zeit zur Beratung. Bei einem Gericht, das aus mehreren Richterinnen und Richtern besteht, beraten sich alle Personen gemeinsam, welche Entscheidung getroffen werden soll. Diese Beratung ist geheim und findet in der Regel in einem separaten Raum statt. Bei kleineren Verhandlungen am Amtsgericht, wo nur eine Person entscheidet, kann die Beratungszeit daher eher als „Nachdenkzeit“ bezeichnet werden.

Nach der Beratung kehrt das Gericht in den Sitzungssaal zurück und verkündet das Urteil.

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Wie lange dauert ein Gerichtsurteil?

Das Urteil wird meistens direkt am Ende der Hauptverhandlung verkündet, also noch am selben Tag der Plädoyers. Das Gericht verkündet hierbei das Urteil und begründet dieses Urteil anschließend mündlich.

Zwischen dem Ende der Beweisaufnahme und der Verkündung liegt meist nur die Beratungszeit, die von wenigen Minuten (bei einfachen Fällen) bis zu mehreren Stunden (bei umfangreichen Verfahren) reichen kann. Bei sehr umfangreichen Verfahren oder wenn die Plädoyers bereits zu später Stunde gehalten wurden, kann das Gericht die Verkündung auch an einem separaten Tag terminieren.

Von der mündlichen Verkündung und Begründung des Urteils ist das schriftliche Urteil zu unterscheiden. Dieses wird erst später verfasst und zugestellt.

Ab der (mündlichen) Verkündung des Urteils läuft die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln. Berufung bzw. Revision können binnen einer Woche nach Verkündung eingelegt werden.

Wie lange dauert eine Gerichtsverhandlung?

Wie lange eine Gerichtsverhandlung dauert, hängt vom Umfang des Verfahrens ab: In sehr einfachen Fällen (z.B. Ladendiebstahl mit Geständnis) dauert die Verhandlung häufig weniger als eine Stunde. Bei mittleren Verfahren (z.B. Körperverletzung mit mehreren Zeugen) und einer streitigen Beweislage kann die Verhandlung den ganzen Tag oder mehrere Verhandlungstage dauern. Umfangreiche Beweisaufnahmen (z.B. bei Wirtschaftsstrafverfahren oder Tötungsdelikten) vor dem Landgericht erstrecken sich häufig über viele Verhandlungstage, die sich über viele Monate verteilen können.

Ist die Hauptverhandlung im Strafverfahren öffentlich?

Eine Hauptverhandlung im Strafrecht ist grundsätzlich öffentlich. Jede Person kann im Zuschauerbereich Platz nehmen, auch ohne Bezug zum Verfahren. Die Öffentlichkeit dient der Kontrolle der Justiz und damit auch dem Schutz der angeklagten Person, wird aber häufig als besonders belastend empfunden.

Hiervon gibt es Ausnahmen. Beispielsweise zum Schutz von Prozessbeteiligten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Verfahren gegen Jugendliche sind nach dem Jugendgerichtsgesetz sogar grundsätzlich nicht öffentlich. Bild- und Tonaufnahmen (z.B. von Journalisten) sind während der Verhandlung generell verboten.

Welche Rolle spielt ein Verteidiger in der Hauptverhandlung?

Die Verteidigung hat in der Hauptverhandlung eine zentrale Rolle, denn sie ist in jedem Abschnitt aktiv beteiligt. Eine engagierte Verteidigung stellt sicher, dass Beschuldigtenrechte gewahrt werden und auf die Interessen der Mandantschaft (also ein Freispruch bzw. eine möglichst geringe Strafe) hingewirkt wird.

In der Beweisaufnahme befragt ein Strafverteidiger Zeugen und Sachverständige, kann Beweisanträge stellen oder der Verwertung unzulässig erlangter Beweise widersprechen. Im Plädoyer analysiert er die Beweislage aus Sicht der Verteidigung und argumentiert, warum ein Freispruch oder eine mildere Strafe geboten ist.

Insbesondere bei schweren Vorwürfen ist es unzulässig, sich selbst zu verteidigen. Die Einschaltung eines Verteidigers ist dann gesetzlich vorgeschrieben (§ 140 StPO). Dies gilt zum Beispiel, wenn es sich um den Vorwurf eines Verbrechens handelt (z.B. Raub) oder die Verhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht stattfindet.

ZUM AUTOR DES TEXTES

Der Autor Alexander Schlüter ist Rechtsanwalt bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Alexander Schlüter ist Volljurist, studierter Betriebswirt und unterrichtet Strafrecht als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg.

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