Eine Anzeige, eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Hausdurchsuchung stellen für Betroffene regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung dar. Da nicht selten die berufliche Zukunft, die aufenthaltsrechtliche Situation und das Privatleben vom laufenden Strafverfahren beeinflusst sind, stellt sich die Frage: Wie lange dauert es, bis das Strafverfahren vorbei ist?
Dieser Beitrag ordnet ein, mit welchen Zeiträumen Sie realistisch rechnen müssen, warum manche Akten monatelang liegen bleiben, wann eine lange Verfahrensdauer für Sie sogar günstig ist und wie sich der Verlauf aktiv beeinflussen lässt, statt ihn nur auszuhalten.
Wie lange dauert ein Strafverfahren?
Wie lange ein Strafverfahren dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das liegt daran, dass ein Strafverfahren aus mehreren Verfahrensabschnitten bestehen kann, aber nicht muss. So besteht die Möglichkeit, dass ein Verfahren bereits im ersten Verfahrensabschnitt, dem sogenannten Ermittlungsverfahren, wegen fehlendem Tatverdacht, wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt wird und es nicht zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt. In anderen Fällen ist eine Hauptverhandlung vor Gericht erforderlich. Zum Teil muss ein Verfahren auch durch mehrere Instanzen (Berufung und Revision) geführt werden, um Ihre Rechte durchzusetzen. Aus welchen Verfahrensabschnitten ein Strafverfahren besteht, erfahren Sie in unserem Beitrag ABLAUF STRAFVERFAHREN.
Gleichzeitig hängt die Dauer eines Verfahrens auch von dem Umfang der Vorwürfe, der Komplexität und der Arbeitsbelastung auf Seiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ab.
Ein Strafverfahren kann daher je nach Fall wenige Monate bis zu mehreren Jahren dauern.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anzeige bei der Polizei?
Nach einer Strafanzeige nimmt die Polizei die Ermittlungen üblicherweise innerhalb weniger Tage bis Wochen auf. Die eigentliche Bearbeitung einer Anzeige bei der Polizei dauert in einfachen Fällen etwa vier Wochen bis drei Monate, bis die Akte an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Die Polizei ermittelt für die Staatsanwaltschaft und legt ihr die Akte vor, sobald sie den Sachverhalt für ausermittelt hält. Nicht selten hält die Staatsanwaltschaft jedoch Nachermittlungen für erforderlich und gibt die Akte zurück.
Standardmäßig werden Sie durch die Polizei als Beschuldigter vorgeladen oder erhalten die Aufforderung, schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Wie Sie sich in diesem Fall richtig verhalten, lesen Sie unter VORLADUNG ALS BESCHULDIGTER - WAS TUN?
Dauer: Anzeige bis Vorladung
Zwischen Anzeige und Vorladung liegen typischerweise nur wenige Wochen. Bei einfachen Delikten mit bekanntem Beschuldigten kommt die Vorladung häufig schon nach zwei bis vier Wochen. Bei Verfahren, in denen zunächst Spuren gesichert, Konten ausgewertet, Zeugen vernommen werden, kann sich die Dauer von der Anzeige bis zur Vorladung auf mehrere Monate verlängern. Gleiches gilt, wenn verdeckt ermittelt wird (z.B. mittels Telekommunikationsüberwachung oder Observation), weil der Beschuldigte dann möglichst spät erfahren soll, dass gegen ihn ermittelt wird.
Wurde die Anzeige gegen einen unbekannten Beschuldigten erstattet, erfolgt eine Vorladung erst, sobald die Person identifiziert werden konnte.
Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?
Für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gibt es keine gesetzliche Frist. Die einzige echte zeitliche Grenze ist die Verjährung. In der Praxis hängt die Dauer eines Ermittlungsverfahrens von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang der vorgeworfenen Taten und den erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen ab. Denn im Ermittlungsverfahren soll der Sachverhalt aufgeklärt und Beweismittel ausgewertet werden, damit die Staatsanwaltschaft entscheiden kann, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werden soll. Entscheidend ist daher häufig, wie lange die polizeilichen Ermittlungen dauern und wie lange die Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft dauert.
Wie lange dauern polizeiliche Ermittlungen?
Wie lange die polizeilichen Ermittlungen dauern, hängt von den erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen ab. Als grobe Orientierung gilt:
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft?
Liegt die Akte bei der Staatsanwaltschaft, muss diese entscheiden, ob nach Auswertung der Beweislage Anklage erhoben, Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt werden soll. An dieser Stelle setzt eine gezielte Verteidigung an, indem sie vor einer solchen Entscheidung Akteneinsicht beantragt und durch eine fundierte Stellungnahme versucht, eine Einstellung des Verfahrens durchzusetzen. Hierfür wird der Verteidigung je nach Umfang der Ermittlungsergebnisse eine Frist von wenigen Wochen gewährt. Diese Zeit ist für eine akribische Auswertung der Ermittlungsakte durch einen Anwalt für Strafrecht, die Entwicklung der Strategie, Rücksprache mit Ihnen und die Umsetzung essentiell.
Wie lange dauert es, bis die Staatsanwaltschaft entscheidet?
Sobald die Stellungnahme abgegeben wurde, hängt die Dauer bis zu einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Zum einen davon, ob aufgrund der Stellungnahme Nachermittlungen erforderlich sind. Zum anderen von der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft. Der zuständige Dezernent der Staatsanwaltschaft bearbeitet regelmäßig mehrere hundert Verfahren parallel, sodass eine Entscheidung darüber, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, häufig erst nach weiteren 1-3 Monaten getroffen wird.
Ermittlungsverfahren dauert lange – gut oder schlecht?
Auch wenn ein Strafverfahren belastend ist, für den Beschuldigten ist die lange Dauer eines Ermittlungsverfahrens in den meisten Fällen ein gutes Zeichen. Dies hat folgende Gründe:
- Nicht selten bedeutet eine lange Verfahrensdauer, dass die Staatsanwaltschaft Mühe hat, den Tatnachweis zu führen. Ein klarer Sachverhalt mit belastbarer Beweislage wird eher zügig zum Abschluss gebracht. Zieht sich die Sache, spricht das häufig für eine dünne oder widersprüchliche Beweislage. Dazu kommt: Je mehr Zeit vergeht, desto schlechter erinnern sich Zeugen. Ihre Aussagen werden ungenauer und angreifbarer. Die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens steigen.
- Ein langes Verfahren wirkt sich außerdem strafmildernd aus. Ist die Dauer rechtsstaatswidrig überlang, ordnet das Gericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, dass ein Teil der Strafe als bereits vollstreckt gilt (sogenannte Vollstreckungslösung). Unabhängig davon kann eine Verzögerungsrüge nach § 198 GVG erhoben werden.
- Die Dauer des Verfahrens kann bei Bedarf dazu genutzt werden, gestaltend auf ein besseres Ergebnis hinzuwirken (z.B. durch Schadenwiedergutmachung, Therapie oder Verbesserung der Lebensumstände)
- Verjährung: Dauert ein Verfahren sehr lange und finden keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen statt, kann Verjährung eintreten.
Die Kehrseite bleibt: Die Belastung durch die Ungewissheit trifft Sie, nicht die Behörde. Wer beruflich auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen ist, unter aufenthaltsrechtlichem Druck steht oder auf eine Verbeamtung wartet, hat ein berechtigtes Interesse daran, dass es vorangeht. Sollte daher ein Bedürfnis für eine Beschleunigung bestehen, kann ein Anwalt für Strafrecht hierauf durch aktive Verteidigung hinwirken.
Warum bekommt mein Anwalt keine Akteneinsicht?
Warum der Anwalt noch keine Akteneinsicht erhalten hat, kann verschiedene Gründe haben:
- Einerseits erlaubt § 147 Abs. 2 StPO der Staatsanwaltschaft, die Akteneinsicht zu versagen, solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind und die Einsicht den Untersuchungszweck gefährden könnte. Solange also noch Durchsuchungen, Vernehmungen oder verdeckte Maßnahmen anstehen, kann Ihr Verteidiger warten müssen.
- Ausstehende Ermittlungsergebnisse, wie z.B. Auswertung von Smartphones oder DNA-Analysen aus, sollten für eine gezielte Stellungnahme abgewartet werden, um einen vollständigen Überblick über die Beweislage zu erhalten. Daher warten Verteidiger häufig auf vollständige Akteneinsicht.
- Häufig ist die Akte schlicht zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft unterwegs, oder liegt zur Auswertung bei einer anderen Stelle. Zum Teil dauert schließlich die Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht bei den Behörden mehrere Wochen.
Je nach Grund für die Wartezeit kann ein Anwalt für Strafrecht jedoch auf eine schnellere Gewährung von Akteneinsicht hinwirken.
Der Autor Jonas Meese ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei NEMO Strafverteidiger. Die Kanzlei sitzt in Hamburg und vertritt bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Jonas Meese verfügt über mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bereitet als Dozent für Strafrecht Juristen auf ihr Staatsexamen vor.
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